Im Rahmen dieser schulpraktischen Übung war den Studenten das Thema „Menschenrechte“ der übergeordneten Unterrichtseinheit der zu gebenden Stunden vom Sozialkundelehrer benannt worden. Im Rahmenplan des Sozialkundeunterrichts von Mecklenburg-Vorpommern sind die Menschenrechte nicht als Themenbereich oder gar verpflichtender Unterrichtsgegenstand aufgeführt. Zur Planung der einzelnen Unterrichtsstunde ist es auch deshalb notwendig zu klären, inwieweit dieses Thema „trotzdem“ zur Erfüllung der angestrebten Ziele des Sozialkundeunterrichts der gymnasialen Oberstufe dienlich sein kann. Dabei ist der ursprüngliche dem Thema innewohnende Zweck natürlich nicht zu vernachlässigen. Im Gegenteil - diese beiden Aspekte sind die Grundsäulen der weiteren Planung der einzelnen Stunde.
So lassen sich verbindende Elemente der Unterrichtseinheit „Menschenrechte“ mit Themenschwerpunkten der Jahrgangsstufe 11 finden. Als Themenbereich wird im Rahmenplan zum einen „Staatsphilosophie/ Politische Theorie“ aufgeführt. Unter dem Thema „Staat, Herrschaft und Demokratie“ mit den Unterrichtsinhalten wie zum Beispiel „Der Gesellschaftsvertrag“ (Rousseau), „Vom Geist der Gesetze“ (Montesquieu) oder „Legitimatorische Grundlagen für Macht und Herrschaft“ lässt sich u. a. ein Bezug zur historischen Begründung von Menschenrechten ziehen. Ein weiterer Themenbereich dieser Jahrgangsstufe ist laut Rahmenplan „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“. Hier ist durch das obligatorische Thema „Grundrechte“ eine Schnittmenge mit dem Thema „Menschenrechte“ immanent. So sind die Menschenrechte durch das Grundgesetz in eine nationale Verfassung überführt bzw. eingebunden worden. Neben der offensichtlichen Schlussfolgerung, dass sich dieser Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, seine demokratische Grundordnung auch auf Achtung der Menschenrechte aufbaut, ergibt sich auch eine weitere nicht außer Acht zu lassende Fragestellung der juristischen Einklagemöglichkeit von Menschenrechten in diesem Staat, aber eben auch weltweit. Daran anschließend und in direktem Bezug zu Historie der Menschenrechte steht die Frage nach der Funktion der Grundrechte sowie der Menschenrechte. Eng mit dem vorangegangenen verknüpft ist ein weiterer Aspekt , der kontrovers und somit auch problemorientiert diskutiert werden kann, nämlich die Frage nach dem homogenen oder heterogenen Auslegen von Menschenrechten in verschiedenen demokratischen Staaten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitende Überlegungen zur Auswahl der Thematik „Menschenrechte“ als Unterrichtseinheit
2. Planung der Unterrichtsstunde „Todesstrafe versus Menschenrechte“
2.1. Bedingungsanalyse
2.1.1. Die Bedingungsanalyse zu „Schulpraktischen Übung“ in der 11. Klasse
2.1.2. Die Rolle des Lehrenden in der Bedingungsanalyse
2.2 Sachanalyse oder die Annäherung an den Gegenstandsbereich „ Menschenrechte“
2.2.1. Sachanalyse zum Themenbereich „Menschenrechte“
2.2.2 Sachanalyse zur konkreten Unterrichtsstunde
2.3. Die didaktische Perspektive
2.4. Ziele für die Unterrichtsstunde „Menschenrechte versus Todesstrafe“
3. Kritische Auseinandersetzung mit dem tatsächlichen Stundenverlauf
4. Zusammenfassung
5. Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der methodischen Planung und der kritischen Reflexion einer 90-minütigen Unterrichtsstunde zum Thema „Todesstrafe versus Menschenrechte“ für eine 11. Klasse. Das primäre Ziel ist es, den wissenschaftstheoretischen Prozess der Unterrichtsplanung – von der Bedingungs- und Sachanalyse bis hin zur didaktischen Zielsetzung – transparent zu machen und die praktische Durchführung im Hinblick auf den Lernerfolg und die Moderationskompetenz zu evaluieren.
- Methodische Grundlagen der Unterrichtsplanung im Fach Sozialkunde
- Bedingungsanalyse unter Berücksichtigung schulpraktischer Lernsituationen
- Sachanalyse zur Thematik Menschenrechte und Todesstrafe
- Didaktische Reduktion und Zielformulierung für den Politikunterricht
- Kritische Evaluation des tatsächlichen Verlaufs und der Moderationsrolle
Auszug aus dem Buch
2.1. Bedingungsanalyse
Dass die Bedingungsanalyse in diesem Fall als erster Punkt der Planung der Unterrichtsstunde aufgeführt wird, geschieht nicht aus der Absicht heraus, dass die Bedingungsanalyse als Ausgangspunkt der Planung gesehen werden muss. Die Bedingungsanalyse ist ein Modul der Planung des Unterrichts. Sie steht zum Teil auch in wechselseitigen Abhängigkeiten mit der Sachanalyse, der didaktischen Perspektive, den Zielen und nicht zuletzt mit den Methoden oder den einzusetzenden Medien. Die Gesamtplanung ist ein zirkulärer Prozess.
Die Funktion der Bedingungsanalyse bei der Vorbereitung der Unterrichtseinheit bis hin zur Einzelstunde liegt darin, möglichst alle wesentlichen Voraussetzungen und Faktoren zu ermitteln, die den Lernprozess beeinflussen. Diese Bedingungsfaktoren sind auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt, wobei sie sich aber gegenseitig beeinflussen. Zu diesen Faktoren zählen die Schule selbst und die Lernenden und Lehrenden. Wichtig sind aber auch die aktuellen politisch-gesellschaftlichen Rahmenverhältnisse und Problemlagen. Dies ist gerade mit Blick auf den Sozialkundeunterricht ein im Vergleich zu anderen Schulfächern nicht zu unterschätzender Bestandteil der Bedingungsanalyse, da die politische Bildung immer im unmittelbaren Bezug zur jeweiligen Gesellschaftsordnung, zum Wirtschaftssystem, zur Verfassung usw. steht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitende Überlegungen zur Auswahl der Thematik „Menschenrechte“ als Unterrichtseinheit: Erläutert die Einbettung des Themas in den Rahmenplan und begründet die Relevanz der Menschenrechte für den Sozialkundeunterricht der gymnasialen Oberstufe.
2. Planung der Unterrichtsstunde „Todesstrafe versus Menschenrechte“: Beschreibt die theoretischen Planungsschritte, insbesondere die Analyse der schülerseitigen Voraussetzungen sowie die fachliche Annäherung an die Thematik der Todesstrafe und Menschenrechte.
3. Kritische Auseinandersetzung mit dem tatsächlichen Stundenverlauf: Analysiert den praktischen Unterrichtsverlauf, benennt Stärken sowie Schwächen der eigenen Moderation und zieht Rückschlüsse für zukünftige Unterrichtsplanungen.
4. Zusammenfassung: Fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und betont den Stellenwert schulpraktischer Übungen für die professionelle Ausbildung von Lehrkräften.
5. Literaturverzeichnis: Listet die verwendeten Quellen, Fachpublikationen und Internetquellen auf.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Todesstrafe, Sozialkundeunterricht, Bedingungsanalyse, Sachanalyse, Unterrichtsplanung, Politikdidaktik, Beutelsbacher Konsens, Grundrechte, politische Bildung, Schulpraktische Übung, Didaktik, Urteilsbildung, Menschenwürde, Demokratie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit dokumentiert die Planung, Vorbereitung und kritische Nachbereitung einer schulpraktischen Unterrichtsstunde zum Thema „Todesstrafe versus Menschenrechte“ im Fach Sozialkunde.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Menschenrechte, ihre historische und philosophische Begründung, das Thema Todesstrafe als kontroverse politische Fragestellung sowie die politikdidaktischen Aspekte der Unterrichtsplanung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, den Planungsprozess im Sozialkundeunterricht methodisch nachzuvollziehen und den eigenen Lehrstil sowie die Zielerreichung im Unterricht kritisch zu reflektieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird ein politikdidaktischer Ansatz verfolgt, der die Bedingungsanalyse und Sachanalyse nutzt, um den Unterricht problemorientiert zu strukturieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Bedingungs- und Sachanalyse, der didaktischen Perspektive sowie einer kritischen Reflexion des tatsächlichen Verlaufs der durchgeführten Doppelstunde.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Menschenrechte, Todesstrafe, Unterrichtsplanung, Bedingungsanalyse, Didaktik, politische Bildung und Urteilsbildung.
Warum wurde das Thema „Todesstrafe“ gewählt?
Das Thema dient als tagesaktueller und hochgradig kontroverser Gegenstand, um die Schüler zur Auseinandersetzung mit Grundwerten wie Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit zu motivieren.
Welche Rolle spielt der Beutelsbacher Konsens in dieser Arbeit?
Er dient als Maßstab für den Politiklehrer, um sicherzustellen, dass die Schüler zu einem eigenen Urteil gelangen, ohne durch die Lehrkraft indoktriniert oder in ihrer Meinung überwältigt zu werden.
Zu welchem Schluss kommt der Autor über schulpraktische Übungen?
Der Autor schließt, dass schulpraktische Übungen einen unverzichtbaren Bestandteil der Lehrerausbildung darstellen, da sie das Lernen aus eigenen Fehlern im geschützten Rahmen ermöglichen.
- Quote paper
- Frank Emmerich (Author), 2006, Auswertung der Sozialkundestunde "Menschenrechte vs. Todestrafe", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61837