Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen


Hausarbeit, 2002

34 Seiten, Note: 14 P.


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmung
2.1 Identifizierungsgegenüberstellung
2.2 Die offene, gedeckte und verdeckte GGÜ
2.3 Einzel gegenüberstellung
2.4 Simultane und Sequenzielle Wahlgegenüberstellung
2.5 Gegenüberstellung per Video
2.6 Die akustische Gegenüberstellung
2.7 Lichtbildvorlage und Lichtbildvorzeigekartei
2.8 Schaubild über die verschiedenen Gegenüberstellungsarten

3 Rechtliche Aspekte und Probleme der Gegenüberstellung
3.1 Gegenüberstellung von Kindern und Jugendlichen
3.2 Wiedererkennen aus tatverdächtigen Gruppen
3.3 Dokumentation der Wiedererkennungsverfahren
3.4 Verfahren und Ablauf einer Gegenüberstellung

4 Psychologie der Gegenüberstellung
4.1 Zeugenfaktoren
4.1.1 Kinder, Jugendliche und alte Personen als Zeugen
4.1.2 Geschlecht des Zeugen
4.2 Täterfaktoren
4.2.1 Vermummung und Veränderung des Aussehens
4.2.2 Geschlecht und Rasse der Zielperson
4.2.3 Attraktivität und Auffälligkeit des Täters
4.3 Situationsfaktoren
4.3.1 Beleuchtungsverhältnisse
4.3.2 Auffälligkeit des Täters im Wahrnehmungsfeld
4.3.3 Bedrohung mit Waffen
4.3.4 Stress, Erregung, Gewalt
4.3.5 Zeitabstand zwischen Beobachtung und Identifizierung
4.3.6 Suggestivwirkung

5 Personenbeschreibung

6 Grundsatz der Einmaligkeit

7 Abschlussbetrachtung

8 Quellenverzeichnis

1 Einleitung

In unserer Hausarbeit geht es um die Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen

Eine solche Identifizierung erfolgt regelmäßig im Rahmen einer Gegenüberstellung.

Wie unter Punkt 2 noch genauer erläutert wird gibt es verschiedenen Formen der Gegenüberstellungen, wobei jede jeweils ihre Vor- und seine Nachteile hat.

Nun könnte man sich fragen, warum man dieses Thema in der Psychologie überhaupt behandelt. Gehört das nicht ausschließlich in das Fach „Kriminalistik“ hinein?

Die Antwort ist ganz einfach.

In der Kriminalistik wird die Gegenüberstellung objektiv und sachlich dargestellt. Der Begriff wird erläutert und die verschiedenen Formen der Gegenüberstellung werden vorgestellt.

Die jeweiligen Vor- und Nachteile der bestimmten Gegenüberstellungsform beruhen jedoch meistens auf psychologischen Erkenntnissen.

Um in das Thema einzuführen und es verständlich zu machen wird auch in dieser Hausarbeit die Gegenüberstellung zunächst unter kriminalistischen Gesichtspunkten betrachtet

In der Psychologie muss man sich zu diesem Thema jedoch andere Fragen stellen, bzw. andere Probleme beachten.

Bei der korrekten Durchführung einer Gegenüberstellung sind sowohl kriminalistische als auch psychologische Aspekte zu beachten. Nur so hat der hohe Beweiswert einer Gegenüberstellung auch vor Gericht bestand.

Die Beurteilung der Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit einer Täteridentifizierung durch Zeugen hängt von den verschiedensten psychologischen Kriterien, wie z.B. Intelligenz des Zeugen, Merkfähigkeit, Stress, Aussagequalität, Alter des Zeugen und noch vielem.

Wie behandeln in unserer Hausarbeit die Wichtigsten Themen zur Gegenüberstellung, indem wir zunächst den Begriff bestimmen, auf die Rechtsgrundlagen eingehen und schließlich die hauptsächlichen psychologische Aspekte ansprechen.

2 Begriffsbestimmung

Zunächst ist es wichtig, den Begriff der „Gegenüberstellung“ (GGÜ) genauer zu erläutern.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Formen der GGÜ, nämlich die Identifizierungsgegenüberstellung und die Vernehmungsgegenüberstellung.

Bei der Vernehmungsgegenüberstellung werden Tatverdächtige (TV) mit anderen TV, bzw. mit Zeugen gleichzeitig vernommen, um in Rede und Gegenrede sowie durch Fragen und Vorhalte Widersprüche in den einzelnen Aussagen aufzudecken und zu klären. Diese Form der GGÜ gehört nicht zum Wiedererkennungsverfahren (WEV) und ist in der Folge für diese Ausarbeitung nicht von Relevanz.

2.1 Identifizierungsgegenüberstellung

Diese Ausarbeitung befasst sich mit dem weitläufigen Thema der WEV, insbesondere in Form der sog. Identifizierungsgegenüberstellung. Diese lässt sich wie folgt allgemein definieren:

„Die Gegenüberstellung zum Zwecke des Wiedererkennens dient der Überprüfung der äußeren Erscheinung des Beschuldigten durch einen Zeugen mit dem Ziel, dem Zeugen eine Aussage über die Identität oder Nichtidentität des Beschuldigten mit einer früheren wahrgenommenen Person zu ermöglichen.

Neben der äußeren Erscheinung (Gesamterscheinung, besondere Kennzeichen) kann auch die Gangart oder die Stimme des Beschuldigten von einem Zeugen erkannt werden.

Man spricht daher auch von einem optischen und akustischen WEV[1]

2.2 Die offene, gedeckte und verdeckte GGÜ

Nahezu jede Form der GGÜ lässt sich verdeckt, gedeckt sowie offen durchführen.

Die Besonderheit bei der verdeckten GGÜ ist, dass der Beschuldigte keine Kenntnis davon besitzt, dass er gerade an einer solchen teilnimmt.

Dies ist Beispielsweise der Fall, wenn der Zeuge in ein Zimmer geführt wird, in dem sich ein TV befindet, dieser jedoch keine Ahnung davon hat, dass es sich um einen Zeugen handelt.

Die Vorteile bei jeder Form der verdeckten GGÜ liegen vor allem darin, dass von dem Beschuldigten kein Widerstand zu erwarten ist und er sich „normal“ verhält. Hierdurch ist es dem Zeugen evtl. möglich, den Beschuldigten an Hand einer bestimmten Verhaltenweise, Mimik o.ä. leichter wiederzuerkennen.

Weiterhin hat der Beschuldigte keine Möglichkeit den Zeugen durch Drohungen o.ä. zu beeinflussen oder einzuschüchtern. Da er den Zeugen nicht sieht, kommt diese Form weiterhin dem Zeugenschutz zu Gute.

Die Nachteile liegen vor allem darin, dass die GGÜ durchführenden Polizeibeamten (PB) keine Einflussmöglichkeit auf den TV haben. So ist es z.B. nicht möglich, ihm eine der Tatkleidung ähnliche Kleidung anzuziehen, oder ihn eine best. Bewegung tätigen zu lassen.

Bei der gedeckten GGÜ wird der TV mit dessen Kenntnis gegenübergestellt. Die Besonderheit liegt hierbei darin, dass der TV den Zeugen nicht sehen kann.

Dies ist z.B. der Fall, wenn der TV in einen Gegenüberstellungsraum gebracht wird und der Zeuge hinter einem sog. „Venezianischen Spiegel“ steht, also für den TV unsichtbar ist.

Die Vorteile liegen auch hier insbesondere darin, dass der TV so gut wie keine Möglichkeit hat, den Zeugen zu beeinflussen. Da er den Zeugen nicht sehen kann, dient auch diese Form der GGÜ dem Zeugenschutz.

Außerdem ist es möglich, das Aussehen des TV zu verändern (durch Kleidung, Frisur, Maskierung etc.) und ihn best. Bewegungsabläufe tätigen zu lassen.

Die einzige Voraussetzung und somit auch der einzige Nachteil ist hierbei, dass ein spezieller Gegenüberstellungsraum mit einem Venezianischen Spiegel vorhanden sein muss.

Bei der offenen GGÜ wird der TV dem Zeugen direkt gegenübergestellt.

Der TV weiß, dass er gegenübergestellt wird und kann den Zeugen sehen.

Dies ist z.B. bei GGÜ im Rahmen einer Sofortfahndung der Fall. Hier können dem Zeugen TV zur Anerkennung vorgeführt werden. Diese Anerkennung („Wiedererkennung“) kann im Einzelfall einzige Grundlage für weitergehende Maßnahmen (z.B. vorläufige Festnahme, ED-Behandlung usw.) sein.

Vorteile liegen auch hier in der Einflussmöglichkeit auf den TV und dessen Aussehen, Mimik, etc.. Weiterhin sind die Räumlichkeiten frei wählbar, d.h. im Einzelfall kann eine offenen GGÜ auch am Tatort durchgeführt werden.

Ein weiterer Vorteil liegt in dem geringen materiellen Aufwand.

Nachteile liegen vor allem in dem Problem, dass der TV dem Zeugen unmittelbar gegenüber steht. Hierdurch kann nicht nur eine Zeugengefährdung (evtl. auch erst durch spätere „Racheakte“), sondern insbesondere auch eine Zeugenbeeinflussung entstehen.

Durch besonders auffälliges Verhalten (z.B. gegen die GGÜ wehren) des TV kann nicht zuletzt auch der Beweiswert der GGÜ in der späteren Hauptverhandlung erheblich verringert werden.

2.3 Einzelgegenüberstellung

Eine „Einzelgegenüberstellung (EGGÜ)“ wird meist nur aus Zeitmangel oder Mangel an geeigneten Vergleichspersonen durchgeführt. Hierbei wird dem Zeugen nur ein TV zur „Anerkennung“ vorgeführt.

Diese Form der GGÜ findet insbesondere häufig im Rahmen von Sofortfahndungen Anwendung.

Da das Ergebnis einer EGGÜ nur eingeschränkten Beweiswert (wg. hoher Suggestivwirkung, siehe 4.3.6.) hat sollte diese auch nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.

Grundsätzlich ist eine offene, gedeckte und verdeckte Durchführung, mit den oben genannten Vor- und Nachteilen, möglich.

2.4 Simultane und Sequenzielle Wahlgegenüberstellung

Die idealste Form der GGÜ mit dem höchsten Beweiswert stellt die „Wahlgegenüberstellung (WGGÜ) da.

Dem Zeugen werden dabei mehrerer, möglichst ähnlich aussehende Vergleichspersonen gegenübergestellt. Aus diesen Personen erkennt der Zeuge im Idealfall den Täter.

Die Durchführung kann offen, gedeckt oder verdeckt, mit den genannten Vor- und Nachteilen durchgeführt werden.

Es ist zwischen einer „sequentiellen“ und einer „simultanen“ Durchführung zu unterscheiden.

Der größte Beweiswert lässt sich mit der sequentiellen WGGÜ erreichen.

Hierbei werden dem Zeugen die Vergleichspersonen nacheinander vorgeführt. Erst nachdem der Zeuge alle Vergleichspersonen gesehen hat, soll er sich dann entscheiden, ob der Täter unter ihnen war.

Die hohe Beweiskraft dieser Form der WGGÜ ist mit psychologischen Aspekten begründet.

Einen geringeren Beweiswert lässt sich durch eine simultane WGGÜ erreichen. Dem Zeugen werden hier die Vergleichspersonen gleichzeitig („simultan“) vorgeführt.

2.5 Gegenüberstellung per Video

Eine EGGÜ, sowie eine WGGÜ sind auch per Video durchführbar.

Dazu werden die Vergleichspersonen zunächst videographiert um sie später in deren Abwesenheit einem Zeugen vorzuführen.

Diese Form wird vor allem angewandt, wenn Zeuge und TV in großer räumlicher Entfernung (Ausland) Leben und daher eine „persönliche GGÜ“ einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten würde, bzw. wenn dem Zeugenschutz eine besondere Bedeutung zu kommt..

Ein Vorteil liegt in der leichten Nachvollziehbarkeit. Da das Videoband auch in der späteren Hauptverhandlung noch zur Verfügung steht, kann sich der Richter persönlich von der korrekten Durchführung (ähnliche und genügend Vergleichspersonen usw.) überzeugen.

Anwendung findet diese Form auch in Verfahren, in welchen der Zeugenschutz eine besondere Rolle spielt (z.B. organisierte Kriminalität). Dadurch, dass der Zeuge zu keinem Zeitpunkt in die Nähe des TV gerät, kann dessen Sicherheit erheblich besser gewährleistet werden.

Auch bei der GGÜ per Video ist eine offene und verdeckte (TV weiß / weiß nicht, dass er zum Zwecke der Durchführung einer GGÜ videografiert wird) Durchführung, mit den genannten Vor- und Nachteilen denkbar.

Eine WGGÜ per Video kann außerdem ebenfalls sequentiell und simultan vorgenommen werden.

Wie bereits erläutert, kommt diese Form der GGÜ jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen zur Anwendung.

2.6 Die akustische Gegenüberstellung

Eine weitere Sonderform der GGÜ ist die „akustische GGÜ“. Es finden die gleichen Grundsätze, wie bei der „optische GGÜ“ Anwendung.

Der Unterschied liegt darin, dass die Ähnlichkeit der Stimme im Vordergrund steht.

Die Vergleichspersonen, welche der Zeuge nicht sehen darf, müssen sich hier in ihrer Stimmlage, Dialekt etc. ähneln. Sie tragen alle den gleichen, vorbereiteten Text vor.

Bei einer getrennten Durchführung einer optischen und einer akustischen GGÜ erhöht sich der Beweiswert erheblich.

Die Durchführung ist auch hier offen und verdeckt, sowie simultan und sequentiell möglich, wobei die bereits erwähnten Vor- und Nachteile zu beachten sind.

2.7 Lichtbildvorlage und Lichtbildvorzeigekartei

Eine weitere Möglichkeit zur Täteridentifizierung im Rahmen eines WEV ist durch die „Lichtbildvorlage“ gegeben.

Hierbei wird dem Zeugen ein oder mehrere Lichtbilder (LiBi) mit dem TV bzw. Vergleichspersonen zur Anerkennung vorgelegt.

Grundsätzlich sollte die Lichtbildvorlage in Form einer Wahllichtbildvorlage durchgeführt werden, da der Beweiswert einer Einzellichtbildvorlage gegen Null gehen kann.

Zur Verwendung kommen hierbei in erster Linie die dreiteiligen ED-Bilder. Diese sollten möglichst aktuell, tatzeitnah und entweder alle in schwarz-weiß oder in bunt sein.

Eine Durchführung ist offen und verdeckt, sowie bei der Wahllichtbildvorlage sequentiell und simultan denkbar. In der Praxis wird jedoch meist eine simultane Wahllichtbildvorlage durchgeführt, d.h. der Zeuge bekommt alle Vergleichsbilder gleichzeitig vorgelegt.

[...]


[1] Schmelz, Kriminologie / Kriminalistik, S. 277

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen
Hochschule
Hochschule RheinMain  (VFHS)
Note
14 P.
Autor
Jahr
2002
Seiten
34
Katalognummer
V6189
ISBN (eBook)
9783638138215
Dateigröße
654 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Identifizierung, Tatverdächtigen, Augenzeugen
Arbeit zitieren
Silke Göder (Autor:in), 2002, Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6189

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