Im International Accounting Standard 39 (IAS 39) hat das International Accounting Standards Board (IASB) Bestimmungen für den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumente, sowie Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen geregelt. Seit der Verabschiedung des ersten Entwurfs des Standards im Jahre 1998 gab es, aufgrund einiger Kritiken und Diskussionen, einige Veränderungen. So kam es im Dezember 2003 zur Veröffentlichung einer überarbeiteten Form des Standards, welche unter anderem Änderungen bezüglich der Ausbuchung sowie der Bewertung und Klassifizierung von Finanzinstrumenten beinhalten. Des Weiteren wurde im März 2004 eine Vorschrift zum Portfolio Fair Value Hedge Accounting veröffentlicht. Diese, sowie auch alle im Dezember 2003 veröffentlichten Vorschriften, sind auf Abschlüsse ab dem 1. Januar 2005 anzuwenden. Im vergangenen Jahr veröffentlichte das IASB weitere Modifizierungen des IAS 39. Darunter befanden sich Änderungen zum Exposure Draft „The Fair Value Option“, die die zuvor gültige Wahlmöglichkeit der Kategorisierung zu “financial instruments at fair value through profit or loss“ einschränkt. Auch zum Exposure Draft „Cashflow Hedge Accounting of Forecast Intragroup Transactions“ wurden neue Regelungen veröffentlicht. Sie beinhalten, dass unter bestimmten Umständen konzerninterne Transaktionen in Fremdwährungen als Grundgeschäfte in einer Sicherungsbeziehung designiert werden können. Die EU-Kommission hat diese beiden Vorschriften Ende des Jahres 2005 in das EU-Recht übernommen.
Inhaltsverzeichnis
1 Entwicklung des IAS 39
2 Zielsetzung und Notwendigkeit von Hedge Accounting Regelungen
3 Sicherungsinstrumente
3.1 Zulässige Sicherungsinstrumente
3.2 Bestimmungen für Sicherungsinstrumente
3.3 Unzulässige Sicherungsinstrumente
4 Grundgeschäfte
4.1 Zulässige Grundgeschäfte
4.2 Unzulässige Grundgeschäfte mit eventuellen Ausnahmen
5 Vorstellung der Sicherungsbeziehungen und deren Voraussetzungen
5.1 Drei Arten von Sicherungsbeziehungen
5.2 Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
6 Bilanzierung der einzelnen Sicherungsbeziehungen
6.1 Fair Value Hedge (Absicherung des beizulegenden Zeitwertes)
6.2 Cashflow Hedge (Absicherung der Zahlungsströme)
6.3 Hedge of Net Investment in a Foreign Operation (Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb)
7. Angabepflichten bei Sicherungsbeziehungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit erläutert die komplexen Regelungen zum Hedge Accounting nach IAS 39. Das primäre Ziel besteht darin, die Notwendigkeit von Sicherungsbeziehungen zu verdeutlichen, bei denen Wertschwankungen von Grundgeschäften durch gegenläufige Sicherungsinstrumente ausgeglichen werden, um eine zutreffende Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage im Periodenergebnis zu ermöglichen.
- Grundlagen und Entwicklung des Standards IAS 39
- Kriterien für zulässige Sicherungsinstrumente und Grundgeschäfte
- Systematik der drei Sicherungsbeziehungen (Fair Value Hedge, Cashflow Hedge, Nettoinvestition)
- Methoden zur Effektivitätsmessung von Sicherungsbeziehungen
- Bilanzielle Behandlung und Angabepflichten bei Sicherungsbeziehungen
Auszug aus dem Buch
3.1 Zulässige Sicherungsinstrumente
Innerhalb einer Sicherungsbeziehung können grundsätzlich nur Derivate als Sicherungsinstrument bestimmt werden, sofern die Sicherungsbeziehungen die später noch aufgeführten Voraussetzungen in IAS 39.88 erfüllen. Der Standardsetter (IASB) hat in IAS 39.9 Derivate definiert. Demnach muss ein Derivat ein Finanzinstrument oder ein Vertrag sein, der folgende drei Merkmale erfüllt:
1. Sein Wert verändert sich in Abhängigkeit eines Basiswertes (Underlying).
2. Es muss keine oder nur eine geringe Anschaffungsauszahlung getätigt werden.
3. Die Erfüllung findet zu einem später festgesetzten Zeitpunkt statt.
Forwards, Futures, Optionen und Swaps stellen solche Derivate dar. Im Folgenden werden in einem kleinen Exkurs die einzelnen Derivate genauer beschrieben.
Bei einem Forward handelt es sich um ein Termingeschäft, welches das Recht und die Pflicht zum Kauf (long position) oder Verkauf (short position) eines bestimmten Gutes an einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis beinhaltet. Diese Art von Termingeschäften wird außerbörslich (over-the-counter) gehandelt, das heißt der Forward ist nicht standardisiert. Im Unterschied dazu ist ein Future meist standardisiert und wird in der Regel an der Börse gehandelt. Dadurch, dass sich die Vertragspartner an der Börse nicht zwingend kennen müssen, werden Sicherheitsleistungen im Rahmen von Margins gefordert.
Im Unterschied zu diesen zwei Terminkontrakten verbriefen Optionen nur das Recht und nicht die Pflicht ein bestimmtes Underlying zu einem später festgelegten Zeitpunkt (europäische Option) oder bis zu diesem Zeitpunkt (amerikanische Option) zu einem festgelegten Preis (Basispreis, Ausübungspreis) zu kaufen oder zu verkaufen. Die Kaufoption nennt man Call und die Verkaufsoption Put. Sie werden sowohl an Börsen als auch over-the-counter gehandelt. Die Erwerbsauszahlung nennt man Optionspreis.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Entwicklung des IAS 39: Bietet einen Überblick über die Entstehung und kontinuierlichen Modifikationen des IAS 39 bis zur Übernahme in EU-Recht.
2 Zielsetzung und Notwendigkeit von Hedge Accounting Regelungen: Erklärt das Ziel des Hedgings zum Ausgleich von Wertschwankungen, um eine wirtschaftlich korrekte Darstellung im Periodenergebnis zu gewährleisten.
3 Sicherungsinstrumente: Analysiert die Anforderungen an Derivate als Sicherungsinstrumente sowie die Spezifika von Forwards, Futures und Optionen.
4 Grundgeschäfte: Definiert, welche bilanzierten oder geplanten Positionen als Grundgeschäft für eine Sicherungsbeziehung geeignet sind.
5 Vorstellung der Sicherungsbeziehungen und deren Voraussetzungen: Beschreibt die drei Hauptarten von Sicherungsbeziehungen und die kumulativen Anforderungen an deren Dokumentation und Wirksamkeit.
6 Bilanzierung der einzelnen Sicherungsbeziehungen: Detailliert die spezifische bilanzielle Behandlung von Fair Value Hedges, Cashflow Hedges und Sicherungen von Nettoinvestitionen.
7. Angabepflichten bei Sicherungsbeziehungen: Erläutert die notwendigen Informationen und Offenlegungspflichten, die Unternehmen im Rahmen der Rechnungslegung erfüllen müssen.
Schlüsselwörter
Hedge Accounting, IAS 39, Sicherungsinstrumente, Grundgeschäfte, Fair Value Hedge, Cashflow Hedge, Nettoinvestition, Effektivitätsmessung, Derivate, Finanzinstrumente, Rechnungslegung, Bilanzierung, Risikomanagement, IASB, Periodenergebnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die Vorschriften des IAS 39 zum Hedge Accounting, die es Unternehmen ermöglichen, Risiken aus finanziellen Transaktionen durch Sicherungsinstrumente bilanziell abzubilden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Definition und Eignung von Sicherungsinstrumenten und Grundgeschäften sowie die spezifische Bilanzierung von Fair Value Hedges und Cashflow Hedges.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Erläuterung der Hedge-Accounting-Regelungen, um zu zeigen, wie Unternehmen durch gegenläufige Positionen Wertschwankungen kompensieren und eine verzerrungsfreie Unternehmenslage darstellen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse des Standards IAS 39 sowie ergänzender Fachliteratur, unterstützt durch praktische Beispiele und mathematische Effektivitätsmessungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmungen für Sicherungsinstrumente, die Klassifizierung von Grundgeschäften sowie die detaillierte Darstellung und Bilanzierung der drei Typen von Sicherungsbeziehungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Hedge Accounting, IAS 39, Sicherungsinstrumente, Grundgeschäfte, Fair Value Hedge und Cashflow Hedge definiert.
Welche Rolle spielt die Effektivitätsmessung bei Sicherungsbeziehungen?
Die Effektivitätsmessung ist die kritischste Voraussetzung, da eine Sicherungsbeziehung nur dann bilanztechnisch anerkannt wird, wenn prospektiv und retrospektiv eine hohe Wirksamkeit nachgewiesen werden kann.
Was unterscheidet den Fair Value Hedge vom Cashflow Hedge?
Beim Fair Value Hedge werden Wertschwankungen eines bilanzierten Zeitwerts kompensiert, während der Cashflow Hedge das Risiko schwankender Zahlungsströme (Cashflows) absichert.
Was passiert, wenn die Effektivität einer Sicherungsbeziehung nicht mehr gegeben ist?
Wenn die Wirksamkeitskriterien nicht mehr erfüllt werden, muss die Anwendung des Hedge Accounting ab dem Zeitpunkt, zu dem die Effektivität zuletzt nachweisbar war, eingestellt werden.
- Quote paper
- Christine Mühlhäußer (Author), 2006, Hedge Accounting nach IAS 39, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61920