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Medizin- und Gesundheitspolitik im Dritten Reich

Title: Medizin- und Gesundheitspolitik im Dritten Reich

Term Paper (Advanced seminar) , 2006 , 18 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Thomas Koneczny (Author)

History of Germany - National Socialism, World War II
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Die Gesundheitspolitik zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland war von Beginn an auf eine tiefgreifende Umgestaltung der Gesellschaft, nach rassenhygienischen Gesichtspunkten, ausgelegt. Es reicht deshalb nicht aus die Ursachen für so ein tiefgreifendes Veränderungsvorhaben nur in der Zeit von 1933 bis 1945 zu suchen. Der Gliederungspunkt 2 befasst sich aus diesem Grund mit der Situation des Gesundheitswesens vor 1933. Die Gesundheitspolitik nach rassenhygienischen Gesichtspunkten ist kein alleiniges deutsches Phänomen. So wurden bereits vor 1933 in einigen amerikanischen Bundesstaaten (1904), in der kanadischen Provinz Alberta, im Schweizer Kanton Waadt und in Dänemark Sterilisationsgesetze verabschiedet. Der Gliederungspunkt 3 geht näher auf den Prozess der Umgestaltung des Gesundheitswesens zu Beginn der NS- Zeit ein. Im Gliederungspunkt 4 wird auf die wichtigsten Gesetzeserlasse des NS- Regimes näher eingegangen, um den straff zentralistischen Charakter des NS- Gesundheitswesens zu beleuchten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zur Situation des Gesundheitswesens vor 1933.

3. Abschaffung der „Buntscheckigkeit“ des Gesundheitswesens.

4. Die straff zentralisierte Gesundheitspolitik der Nationalsozialisten.

4.1 Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933..

4.2 Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 1.April 1935.

4.3 Reichsbürgergesetz und Blutschutzgesetz vom 15.09.1935.

4.4 Reichsärzteordnung vom 13.12.1935.

5. Das Echo der Bevölkerung zur Gesundheitspolitik.

6. Fazit/ Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit analysiert die radikale Umgestaltung der Medizin- und Gesundheitspolitik im Nationalsozialismus mit dem Ziel zu klären, wie das langfristige Bestreben nach einem „rassenreinen“ und „erbgesunden“ Volkskörper in die praktische Politik überführt wurde. Dabei wird insbesondere untersucht, wie durch zentrale Gesetzeserlasse ein Instrumentarium zur Ausgrenzung und Vernichtung „minderwertiger“ Bevölkerungsgruppen geschaffen wurde.

  • Strukturelle Zentralisierung des Gesundheitswesens ab 1933
  • Analyse zentraler NS-Gesetze (Erbgesundheitsgesetz, Nürnberger Gesetze)
  • Gleichschaltung und disziplinierende Rolle der Ärzteschaft
  • Verhältnis zwischen staatlicher Gesundheitspolitik und individuellen Grundrechten
  • Reaktionen und Wahrnehmung der Bevölkerung gegenüber NS-Gesundheitsmaßnahmen

Auszug aus dem Buch

4.1 „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933.

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) vom 14. Juli 1933 erlaubte den chirurgischen Eingriff zur Unfruchtbarmachung bei erbkranken Menschen. Dieses Sterilisationsgesetz, oder auch Erbgesundheitsgesetz genannt, räumte den Ärzten die Möglichkeit der Zwangssterilisation ein, wenn die Patienten unter Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulärem Irresinn, erblicher Fallsucht, erblicher Veitstand, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit oder an einer schweren erblichen körperlichen Missbildung litten. Das Gesetz erlaubte auch die Unfruchtbarmachung von Alkoholikern, was den damaligen wissenschaftlichen Stand bezüglich der Vererbung von Krankheiten verdeutlicht.

Bei der Umsetzung des Gesetzes waren die Nationalsozialisten auf die Mitarbeit der Ärzte angewiesen. Da jedem Antrag auf Sterilisation eine Bescheinigung eines Arztes beizufügen war, dass der Betroffene über die Folgen der Sterilisation aufgeklärt wurden war. Außer dem Betroffenen selber konnte noch der gesetzliche Vertreter, ein beamteter Arzt oder ein Anstaltleiter einer Heil- und Pflegeanstalt den Antrag auf Sterilisation stellen. Über den Antrag entschieden die neu eingerichteten Erbgesundheitsgerichte, welche aus einem Amtsrichter, einem beamteten Arzt und einem weiteren Arzt bestanden. Entschied dieses Erbgesundheitsgericht für eine Unfruchtbarmachung, so regelte der Paragraph 12, dass die Sterilisation auch gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden konnte.

Der Staat griff mit diesem Gesetz in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen ein. Durch die Möglichkeit der Anwendung des Zwanges ergaben sich für das totalitäre Regime die Chance ihre Rassen- und Erbvorstellung in die Tat umzusetzen. Die betroffenen Menschengruppen wurden immer weiter definiert. 1934 wurden 53% aller Sterilisationen auf Grund der Diagnose „Schwachsinn“ durchgeführt. Später kam die Kategorie „moralischer Schwachsinn“ hinzu. Es konnte somit jeder sterilisiert werden der in irgendeiner Form in dem NS- System nicht angepasst war. Eugenische Sterilisationsgesetze waren international verbreitet. Das rassen- und bevölkerungspolitische ausgerichtete „GzVeN“ der Nationalsozialisten ging aber in der Zielsetzung und Handhabung am Weitesten. Innerhalb der Reichsgrenzen von 1937 wurden während des NS- Regimes etwa 400.000 Menschen zwangssterilisiert.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung stellt die verheerenden Auswirkungen der NS-Gesundheitspolitik am Beispiel eines Einzelschicksals dar und skizziert die methodische Untersuchung der gesellschaftlichen Umgestaltung.

2. Zur Situation des Gesundheitswesens vor 1933.: Dieses Kapitel beschreibt das unübersichtliche, dezentrale Gesundheitswesen der Weimarer Republik und den wachsenden Ruf nach einer staatlichen Vereinheitlichung.

3. Abschaffung der „Buntscheckigkeit“ des Gesundheitswesens.: Hier werden die konkurrierenden Konzepte von Arthur Gütt und Gerhard Wagner analysiert, die darauf abzielten, die Vielfalt der Zuständigkeiten zu beenden.

4. Die straff zentralisierte Gesundheitspolitik der Nationalsozialisten.: Das Kapitel erläutert die wichtigsten Gesetze, die zur Etablierung des rassenhygienischen Staates und zur Gleichschaltung der Ärzteschaft führten.

5. Das Echo der Bevölkerung zur Gesundheitspolitik.: Die Untersuchung des Bevölkerungsverhaltens zeigt ein spannungsvolles Bild zwischen Hinnahme, Zustimmung und vereinzeltem Widerstand gegen die nationalsozialistische Praxis.

6. Fazit/ Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass die Gesundheitspolitik primär dazu diente, „minderwertige“ Elemente aus der Gesellschaft zu tilgen, was den Bruch mit ethischen Grundprinzipien in einem totalitären System verdeutlicht.

Schlüsselwörter

Nationalsozialismus, Gesundheitspolitik, Rassenhygiene, Zwangssterilisation, Erbgesundheit, Volkskörper, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Gleichschaltung, Reichsärzteordnung, Nürnberger Gesetze, Eugenik, Staatsführung, NS-Regime, Bevölkerungspolitik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die Medizin- und Gesundheitspolitik des Dritten Reiches und wie diese als Instrument zur Durchsetzung einer rassenhygienischen Ideologie genutzt wurde.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Felder umfassen die organisatorische Vereinheitlichung des Gesundheitswesens, die gesetzliche Verankerung der Erb- und Rassenpolitik sowie die Gleichschaltung der Ärzteschaft.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es zu klären, wie das langfristige NS-Ziel eines „rassenreinen“ Volkskörpers in der praktischen Gesundheitspolitik umgesetzt und gegenüber der Bevölkerung legitimiert wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf der Auswertung von zeitgenössischen Gesetzeserlassen, fachwissenschaftlicher Literatur und Lebensberichten basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert spezifische Gesetzgebungen, wie das Erbgesundheitsgesetz, die Nürnberger Rassengesetze und die Reichsärzteordnung, sowie die Rolle der Akteure bei deren Implementierung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Nationalsozialismus, Rassenhygiene, Zwangssterilisation, Gleichschaltung, Eugenik und Volksgesundheit.

Wie unterschieden sich die Konzepte von Arthur Gütt und Gerhard Wagner?

Während Wagner den Arzt als direkten „Amtswalter der NSDAP“ sah, plädierte Gütt für eine öffentlich-staatliche Struktur des Gesundheitswesens, um abrechenbare, bevölkerungspolitische Erfolge zu erzielen.

Wie reagierte die Bevölkerung laut der Arbeit auf die NS-Gesundheitspolitik?

Die Reaktion war heterogen und reichte von Hinnahme und Zustimmung bis hin zu öffentlichem Protest, wie etwa den Predigten des Bischofs von Münster gegen die Krankenmorde.

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Details

Title
Medizin- und Gesundheitspolitik im Dritten Reich
College
Dresden Technical University  (Geschichte)
Course
SS 2006
Grade
2,0
Author
Thomas Koneczny (Author)
Publication Year
2006
Pages
18
Catalog Number
V62048
ISBN (eBook)
9783638553704
ISBN (Book)
9783640210800
Language
German
Tags
Medizin- Gesundheitspolitik Drittes Reich Euthanasie
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Thomas Koneczny (Author), 2006, Medizin- und Gesundheitspolitik im Dritten Reich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62048
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