Postkommunistische Entwicklung der elektronischen Medien im privaten Sektor in der Tschechischen Republik


Hausarbeit, 2004

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Entwicklung der Mediengesetzgebung in der Tschechischen Republik
2.1 Das Rundfunkgesetz
2.2 Die Kontrollorgane

3 Die elektronischen Medien im privaten Sektor
3.1 Überblick
3.2 Rundfunk
3.3 Fernsehen
3.4 Neue Medien
3.4.1 Kabelfernsehen und Breitbandinternet
3.4.2 Satellitenfernsehen
3.4.3 Fernsehübertragung durch das MMDS – System

4 Die Entwicklung der audiovisuellen Medien während und nach der Wende

5 Eigentumsverhältnisse

6 Schlussfolgerung

7 Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

Die Arbeit umfasst eine allgemeine Überblicksdarstellung der elektronischen Medienlahnlandschaft im privaten Bereich in der Tschechischen Republik. Tiefer untersucht werden Fragen wie die Rolle der Medien während der Umbruchsphase, sowie ihre weitere Entwicklung während des Transformationsprozesses bis zum Beitritt Tschechiens in der Europäischen Union. Außerdem werden interessante Probleme, wie die Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Skandalen wegen undurchsichtigen Investitionen in dem oben genannten Bereich beobachtet.

Mit der frühen Erfassung eines neuen Rundfunkgesetzes hat sich in Tschechien eine eindeutige Tendenz zu Privatfunk ergeben. Dazu haben auch andere Faktoren beigetragen. Einerseits hat die mangelhafte Glaubwürdigkeit des staatlichen Rundfunks die Suche nach einer vertrauenswürdigeren Informationsquelle hervorgerufen, andererseits hat der Demokratisierungsprozess die Liberalisierung des Werbemarkts belebt[1]. Auf der anderen Seite spielen die elektronischen Medien und insbesondere, diese die zu dem tschechischen privaten Sektor gehören, eine bedeutende Rolle als Instrument um auf den politischen Prozess Einfluss auszuüben.

Zuerst werde ich die Entwicklung der tschechischen Mediengesetzgebung und der für die Medien zuständigen Gremien erläutern. Dann wird ein Überblick auf die elektronischen Medien im privaten Bereich des Mediensystems geworfen. Dabei werden Radio, Fernsehen und andere Medienerscheinungen als Einzelteile dieses Systems betrachtet. Als nächstes werden die elektronischen Medien und ihre Entwicklung im Laufe der Zeit untersucht und dazu auch noch die wichtigsten Reformen und Änderungen erläutert. Es folgt dann ein spannendes und oftmals scharf von Medien- und Politikanalytiker diskutiertes Thema, nämlich die Eigentumsverhältnisse der privaten Fernseher- und Rundfunkanbieter. Abschließend wird eine kurze Zusammenfassung gemacht und die entsprechende Schlussfolgerung gezogen.

Die Arbeit basiert sich hauptsächlich auf Sekundärliteratur und diverse Beiträge aus dem Internet.

2. Die Entwicklung der Mediengesetzgebung in der Tschechischen Republik

2.1 Das Rundfunkgesetz

Vor 1989 hat es weder private noch unabhängige Medienerscheinungen gegeben. Zu der Zeit hat die Verfassung von 1960 gegolten[2], die das sozialistische Weltsystem nach sowjetischem Muster erklärte. Nach dem Grundgesetz hat die Kommunistische Partei Tschechiens KSC die führende Rolle gespielt. Das Fernsehen ist hauptsächlich von der Regierung, manipuliert worden, da der Direktor der staatlichen Fernsehanstalt der Partei verantwortlich worden war. Im Bezug der Regelung der Medien waren in der alten Verfassung doch einige Artikel zu finden. Die Freiheit der Meinungsäußerung, sowie die Rede- und Pressefreiheit waren zum Teil geregelt worden. Das Recht auf Informationsfreiheit hat aber gefehlt.[3]

Nach den ersten freien Wahlen 1989 ist es den Regierenden klar gewesen, dass das Mediensystem dringend eine neue Regelung braucht. Äußerungen hinsichtlich der Trennung zwischen Staat und Medien durch das Grundgesetz und die Schaffung zusätzlicher Gesetze wurden immer öfters gehört worden. Immerhin sollte eine demokratische Grundordnung möglichst schnell geschaffen werden.[4]

Als erster Schritt wurde das bestehende Pressegesetz von 1966 geändert worden. Ein Zensurverbot ist eingeführt worden. Eine weitere Änderung betraf die Möglichkeit physische oder rechtliche Personen, auch Ausländer, Presseerscheinungen herauszugeben.[5]

Die erste demokratische Regierung hatte zum Ziel relativ schnell ein neues Rundfunkgesetz abzuschaffen und schon am 30 Oktober 1991 wurde das neue Gesetz vom Parlament verabschiedet. Somit ist die Tschechische Republik der erste osteuropäische Staat gewesen, der private Sender zugelassen hat. Kurz vorher aber ist direkt nach den ersten freien Wahlen im 1990 eine Kommission gegründet, die für die Auswahl der Bewerber um privaten Rundfunk zuständig worden war[6]. Fernsehen und Radio sind durch das Rundfunkgesetz neu geregelt. Meinungs-, Informations-, Rundfunk-, sowie Pressefreiheit wurden endlich vollkommen garantiert[7]. Nach der tschechischen Verfassung werden die Grundrechte und Freiheiten durchaus gewährleistet. Besonders wichtiger Artikel ist die Nummer 17 der Verfassung, bezugsnehmend auf dem Kommunikationsbereich[8].

Die Trennung des föderativen Staates Tschechoslowakei in zwei neuen und voneinander völlig unabhängigen Republiken passierte am 1. Januar 1993. Die neuen Tschechische und Slowakische Republiken erleiden keine großen Veränderungen in der Gesetzgebung. Auch das Rundfunkgesetz gilt bis auf einige Paragraphen weiter.

2.2 Die Kontrollorgane

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Fernsehanbieter einen Sender „on air“ zu stellen. Die Anbieter werden entweder durch eine Registrierung auf der Grundlage des Grundgesetzes, oder aber durch die Erteilung einer Lizenz zugelassen. Ob und wer eine Zulassung für den privaten Sektor bekommt, bestimmt der Tschechische Rundfunkrat[9]. Hauptfunktion des Rates ist die Verteilung von Lizenzen an privaten Radio- und TV- Sender. Die Anzahl der Lizenzen ist begrenzt. Die Lizenzanträge umfassen zum einen ausführlichen Informationen über den Inhalt der Programme und weiter fordern nach Angaben über die Höhe der Investitionen der Anbieter. Die zweite Zulassungsform ist die Registrierung. In diesem Fall werden die Antragsteller nicht so ausführlich untersucht. Es werden grundsätzlich nur Auskünfte über die Programme verlangt, die ausgestrahlt werden. Diese Sender, die eine Registrierung erfolgreich abschließen, übertragen ihre Programme ausschließlich über Kabel oder Satellit. Das Rundfunkgesetz hat noch eine sehr wichtige Rolle. Nach Artikel 6 werden die Werbung sowie das Sponsoring einzelner Sender kontrolliert. Geregelt werden sowohl die Zeitdauer der Werbeblöcke als auch die Art und Weise in der die Werbung erscheinen sollte.[10]

[...]


[1] Medien in der Tschechischen und Slowakischen Republik. Eine Analyse von Jaroslav Šonka, Berlin 1999. http://www.eab-berlin.de/berichte/s/berichtsonka_medien_cz_sk0199.PDF .

[2] Thomaß, Barbara / Tzankoff, Michaela (Hrsg.): Medien und Transformation in Osteuropa, Wiesbaden 2001, S. 169.

[3] Ebd.

[4] Ebd.

[5] Ebd.

[6] Thomaß / Tzankoff (Hrsg.): Medien und Transformation in Osteuropa, S. 170.

[7] Ebd., S. 171.

[8] Artikel 17 der Verfassung der Tschechischen Republik: „Die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf Informationen sind gewährleistet. Jeder hat das Recht, seine Ansichten in Wort, Schrift, Druck, Bild oder auf andere Weise auszudrücken sowie Ideen und Informationen frei und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen auszusuchen, zu empfangen und zu verbreiten. Zensur ist unzulässig. Die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht, Informationen auszusuchen sowie zu verbreiten, kann durch das Gesetz eingeschränkt werde, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die in einer demokratischen Gesellschaft für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer, die Sicherheit des Staates, die öffentliche Sicherheit sowie den Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sittlichkeit unerlässlich sind. Die Organe des Staates und der Gebietsverwaltung sind verpflichtet, in angemessener Weise über ihre Tätigkeit zu informieren. Die Voraussetzung und die Durchführung bestimmt das Gesetz.“.

[9] Rada pro rozhlasove a televizni vysilani – Rat für Hörfunk und Fernsehen.

[10] Grundsätzlich müssen Werbung und Programm deutlich durch optische und akustische Weise getrennt sein (laut Art. 6 Abs.II lit.a) des Rundfunkgesetzes).

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Postkommunistische Entwicklung der elektronischen Medien im privaten Sektor in der Tschechischen Republik
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
PS: Ohnmacht und Übermacht der Medien – ein europäischer Vergleich
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
15
Katalognummer
V62080
ISBN (eBook)
9783638553957
ISBN (Buch)
9783638854566
Dateigröße
482 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Postkommunistische, Entwicklung, Medien, Sektor, Tschechischen, Republik, Ohnmacht, Medien, Vergleich
Arbeit zitieren
Alexander Mihaylov (Autor:in), 2004, Postkommunistische Entwicklung der elektronischen Medien im privaten Sektor in der Tschechischen Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62080

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