Leseprobe
Gliederung
1. Einleitung
2. Europäische Förderungssysteme und Kulturförderung
2.1 Grundlagen, Prinzipien, Sinn und Zweck der Europäischen Förderungssysteme und der Europäischen Kulturförderung
3. Strukturfonds – Im Dienst der Regionen
4. Die Beantragung von Fördergeldern aus den Europäischen Strukturfonds
4.1 Rechtsgrundlagen
4.2 Förderfähige Gebiete: Bsp. Ziel 2 Städtische Gebiete
4.3 Förderfähige Organisationen
4.4 Förderfähige Projekte
4.5 Antragswege und -verfahren für Strukturfonds
5. Bewertungs- und Kontrollkriterien der EU
5.1. Das Einheitliche Programmplanungsdokument des EFRE in Hamburg
6. Kontroll- und Bewertungssysteme
7. Zahlungsverfahren und Finanzangelegenheiten
8. Vereinbarung
9. Fazit und Perspektiven für das Strukturförderungsprogramm ab
1. Einleitung
Die Europäische Union als Staatenverbund von mittlerweile 25 Mitgliedsstaaten entstand aus dem Willen heraus, die europäischen Volkwirtschaften zu vereinigen und durch Verringerung der wirtschaftlichen Entwicklungsunterschiede die harmonische Entwicklung zu fördern. Zur Umsetzung dieser Ziele schafft sie im Laufe ihrer Geschichte verschiedene Förderinstrumente, von denen der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung eine zentrale Rolle einnehmen. Sie dienen der Umverteilung der Beiträge der Mitgliedsstaaten zugunsten benachteiligter Regionen.[1] Von den Fördermitteln können Unternehmen, Kultureinrichtungen, Non Profit-Organisationen und Beschäftigungsinitiativen in Förderregionen, die zu den Programmzielen einen Beitrag leisten, profitieren. Neben nationalen Fördergeldern und der Unterstützung durch Stiftungen oder Unternehmen bietet sich hier für öffentliche Kulturverwaltungen und auch für Kultureinrichtungen eine weitere wichtige finanzielle Unterstützungsmöglichkeit, sofern sie Grundlagen, Prinzipien, Sinn und Zweck, Antrags-, Kontroll- und Bewertungsverfahren dieser komplexen Förderungsprogramme durchschauen.
Die folgende Arbeit soll als Leitfaden dazu dienen, genau dieses möglich zu machen. Nach einer allgemeinen Einführung in Grundlagen, Prinzipien, Sinn und Zweck der Europäischen Förderungssysteme und der Europäischen Kulturförderung und den Erfordernissen für den Antragsteller, die sich daraus ergeben, werde ich den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) als Förderinstrumente zugunsten benachteiligter Regionen und Gebiete und ihre Prinzipien vorstellen. Anschließend soll das grundlegende Wissen für das Antrags-, Kontroll- und Bewertungsverfahren vermittelt werden, wobei ich zur Verdeutlichung der komplexen Strukturen die Umsetzung des EFRE und EFS - Programms in Hamburg heranziehen werde. Neben den Kenntnissen über Rechtsgrundlagen, förderfähige Organisationen und Projekte werden die am Antrag-, Bewertungs- und Kontrollverfahren beteiligten Institutionen und ihre Instrumente sowie Auswahl- und Bewertungskriterien zur Qualitätssicherung vorgestellt. Abschließend werde ich auf die finanziellen Aspekte und Zahlungsverfahren der Strukturfonds sowie die Vertragsgrundlagen eingehen.
Im Anhang finden sich praktische Tipps zur Projektplanung und Beantragung von EU-Fördermitteln und Kontaktadressen informierender Institutionen.
2. Europäische Förderungssysteme und Kulturförderung
2.1 Grundlagen, Prinzipien, Sinn und Zweck der Europäischen Förderungssysteme und der Europäischen Kulturförderung
Die Europäische Gemeinschaft und damit auch ihre Förderprogramme finden ihre Legitimation in genau definierten Zielen und Prioritäten einzelner Politikfelder der Gemeinschaft, welche wiederum auf die Bestimmungen der EG-Verträge zurückgehen.[2] Die wichtigsten Aufgaben der Europäischen Union, wie sie aus Artikel 2 des EGV hervorgehen, sind dabei, das Zusammenwachsen Europas mit der Errichtung eines gemeinsamen Marktes, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch ausgewogene, nachhaltige und gleichmäßige Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Niveau an sozialem Schutz und Lebensqualität sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern zu unterstützen. Um Förderung zu erhalten, muss ein Projekt zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen; dessen Förderungswürdigkeit wird somit immer von der Wirkung her betrachtet.[3]
Um das passende Förderungsprogramm für sein Projekt zu finden, ist es also wichtig, sich über die Ziele der EU-Programme zu informieren, mit den Zielvorstellungen der eigenen Projektidee abzugleichen und sich über die Strategien zur Zielerreichung klar zu werden.[4]
Die Kulturförderung der Europäischen Union findet ihre Grundlage in Art. 151 EGV. Der Kultur, betrachtet als Träger eines europäischen Bewusstseins, soll zu ihrer freien Entfaltung verholfen und nationale und regionale Unterschiede gefördert werden. Gleichzeitig gilt es jedoch, zur Stärkung des europäischen Bewusstseins das gemeinsame Kulturerbe hervorzuheben, weshalb die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten unterstützt wird.[5] Für nicht kulturspezifische Förderprogramme ist die Kulturverträglichkeitsklausel aus Art 151 (4) EGV von entscheidender Bedeutung. Danach trägt die Gemeinschaft bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen des Vertrags den kulturellen Aspekten Rechnung, so dass sich hieraus die Vernetzung der Kultur mir anderen Politikfeldern und die Verpflichtung zu ihrer Förderung bzw. der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den kulturellen Sektor auch dort ableiten lässt.[6]
Beispiele der Fördermaßnahmen, innerhalb derer kulturelle Projekte förderungsfähig sind, finden sich auf der Seite der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V. (http://www.europa-foerdert-kultur.info). Für Kultureinrichtungen und kulturelle Initiativen kommen neben den direkt kultur- und medienbezogenen Programmen Kultur 2000, Kulturhauptstadt und Media sowie Budgets zur Förderung von Städtepartnerschaften und Gedenkstätten als Kultur integrierende Maßnahmen u. a. der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), das stadtbezogene Programm Urban II, das grenzüberschreitende Programm Interreg sowie das auf außerschulische Jugendinitiativen zugeschnittene Programm JUGEND in Frage.[7]
Allgemeine Erfordernisse für die Beantragung von Fördergeldern der Europäischen Union sind Eigenkapital oder andere Förderquellen, denn die EU-Förderung dient in der Regel nur der Ergänzung eigener finanzieller Ressourcen, sowie die Notwendigkeit der Kooperation und Suche nach passenden Partnern vor der Antragsstellung, denn die Teilnahme an EU-Förderprogrammen setzt sehr oft eine internationale Kooperation voraus.[8] Es sind weiterhin Kenntnisse über die Funktionsweise der EU und ihrer Institutionen und der Grundprinzipien des EU-Rechts sowie der primärrechtlichen und sekundärrechtlichen Grundlagen der Förderprogramme wichtig; d.h. neben den entsprechenden EGV - Artikeln sollte man die durch die Kommission erlassenen Basisrechtsakte mit den Förderrichtlinien (u. a. Erwägungsgründe, Zweck, Ziele, Zuwendungsempfänger) aus dem Amtsblatt der Gemeinschaften und ergänzende Rechtsakte der Programme kennen. Bei mehrjährigen Programmen ist dabei auf Aktualisierungen zu achten.[9]
3. Strukturfonds – Im Dienst der Regionen
Die Strukturfonds bilden mit einem Fördervolumen von etwa 30% des EU-Haushaltes das wichtigste Element der europäischen Förderlandschaft. Es handelt sich hierbei um Finanztransfers zugunsten weniger entwickelter Regionen und Gebiete mit dem auf Artikel 2 des EGV zurückgehenden Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Reduzierung der Entwicklungsunterschiede in der EU und die Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern.[10]
Die Laufzeit der Programme beträgt sieben Jahre, hat am 01.01.2000 begonnen und endet am 31.12.2006.[11] Auch danach werden die Strukturfonds das wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union bleiben. Auf die Zukunft der Strukturfonds soll aber in einem späteren Abschnitt genauer eingegangen werden.
Die „Zielgebiete“ mit Entwicklungsrückständen werden drei konkreten Zielen zugeordnet. Ziel 1 umfasst die Förderung der wirtschaftlich rückständigen Regionen mit einem BIP pro Kopf von weniger als 75% des EU-Durchschnitts und ist mit einem Budget von über 136 Mrd. EUR ausgestattet. In Deutschland sind nur ostdeutsche Zielgebiete eingeschlossen. Ziel 2 umfasst die Förderung der Regionen mit Strukturproblemen und Anpassungsschwierigkeiten durch industriellen Wandel und Beschäftigungsrückgang und ist mit einem Budget von etwa 22 Mrd. EUR ausgestattet. In Deutschland fallen ausgewählte westdeutsche Regionen unter dieses Ziel. Das mit über 24 Mrd. EUR ausgestattete Ziel 3 dient ohne Gebietseinschränkungen der Förderung und Entwicklung der Humanressourcen und der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme der Mitgliedsstaaten und ihrer Regionen.[12]
Zentrale Förderprogramme, innerhalb derer die den drei Zielen zugeschriebenen Mittel verteilt werden, sind der Europäische Fond für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Bei dem ersten handelt es sich um ein wirtschaftsbezogenes Programm, welches u. a. Investitionsbeihilfen und Infrastrukturmaßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, der Beschäftigung, der Entwicklung der Informationsgesellschaft, des Fremdenverkehrs und der Kultur, soweit sie zur Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen beitragen, beinhaltet. Der Europäische Sozialfonds fördert Qualifizierungsmaßnahmen und Beschäftigungshilfen zugunsten bedürftiger Regionen und Zielgruppen mit den in der Europäischen Beschäftigungsstrategie (Art.125 EGV) formulierten Zielen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, des Ausbaus und Erhalts der Beschäftigung sowie dem Querschnittziel der Chancengleichheit und finanziert dabei auch die Ausbildung von Humanressourcen im kulturellen Bereich.[13]
Die für regionale Entwicklung verfügbaren Fonds machen den größten Anteil des europäischen Budgets für den Kulturbereich aus. Entsprechend der Kulturverträglichkeitsklausel fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Strukturförderprogramme in konkrete Projekte die kulturelle Entwicklung zu unterstützen, da sie hier ein hohes Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen vermutet.[14]
Beispiele für durch Strukturfonds finanzierbare kulturelle Projekte sind z.B. der Aufbau und die Renovierung kultureller und kulturtouristischer Infrastrukturen mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Erhalt und die Entwicklung des kulturellen Erbes im Rahmen der Dorfentwicklung, Projekte aus dem Bereich der Stadtentwicklung und Kultur wie beispielsweise die Schaffung von Räumlichkeiten für attraktive soziokulturelle Aktivitäten zur Stabilisierung städtischer Problemgebiete, Einstellungsbeihilfen im Bereich der freien Kulturarbeit bzw. des städtebaulichen Denkmalschutzes oder Initiativen für arbeitslose Jugendliche im Bereich der interkulturellen Kommunikation und gegen Rassismus, Kleinprojekte von Kulturinstitutionen zur Förderung der lokalen Beschäftigungsentwicklung bzw. zur Verbesserung der Ausbildungssituation vor Ort, Unternehmensgründungen im Kulturbereich sowie Maßnahmen im Bereich des Kulturtourismus.[15]
Der EU-Förderung durch die Strukturfonds liegen verschiedene Prinzipien zugrunde:
Nach dem Prinzip der Konzentration der Maßnahmen auf die vorrangigen Ziele werden nur solche Projekte gefördert, deren primäre Zielsetzung mit in den Basisrechtsakten der Förderungsprogramme aufgezeigten Zielsetzungen übereinstimmt. Dabei dient nach dem Prinzip der Zusätzlichkeit und dem in Artikel 5 des EGV festgeschriebenen Subsidiaritätsprinzips die EU-Förderung nur der Unterstützung nationaler Strukturfördermaßnahmen und darf nicht an die Stelle nationaler Maßnahmen treten. Nur im Falle dessen, dass die Zielverwirklichung durch die Mitgliedsstaaten allein nicht möglich ist, wird die EU unterstützend tätig.[16]
So erfolgt der Mitteleinsatz der EU-Gelder meist im Rahmen bestehender Programme und ergänzt nach dem Prinzip der Ko-Finanzierung nationale oder regionale öffentliche Mittel der Projektförderung sowie Eigen- und Drittmittel durch Teilnehmergebühren oder Sponsoring. Die Kostenbeteiligung der EU ist ziel- und regionenabhängig; normalerweise beträgt sie zwischen 30 und 75%.[17]
Strukturfonds werden nach dem Partnerschaftsprinzip verwaltet. Die mehrjährige Programmplanung und -begleitung erfolgt durch alle beteiligten wirtschaftlichen und sozialen Akteure, d.h. Europäische Kommission, Verwaltungsbehörden der Mitgliedsstaaten und Regionen und Partnerorganisationen, in Zusammenarbeit, um zu gewährleisten, dass die gewählten Strategien ihr Ziel erreichen und die Ausgaben wirksam sind. Nationale oder regionale Behörden wie die Bundesanstalt für Arbeit oder Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialministerien der Länder verwalten die Fonds eigenständig und entscheiden selbst über operative Ausgestaltung der Instrumente, die Verteilung der Mittel und die Auswahl der zu fördernden Projekte.[18]
4. Die Beantragung von Fördergeldern aus den Europäischen Strukturfonds
4.1 Rechtsgrundlagen
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die Kenntnis der dem jeweiligen Förderprogramm zugrunde liegenden Rechtsakte einen elementaren Stellenwert hat. Im Bezug auf die Strukturfonds sind als wesentliche Basisrechtsakte folgende zu nennen: Die Verordnung (EG) Nr.1260/1999 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12.Juli 1999 über Strukturfonds[19], die Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12.Juli 1999 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie die Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12.Juli 1999 über den Europäischen Sozialfonds (EFS)[20]. Daneben sind die durch die Programm ausführenden Verwaltungsbehörden in ihren Amtsblättern herausgegebenen Förderrichtlinien zu den Strukturfonds von Bedeutung. Hier finden sich die von regionalen Umsetzungsstellen auf ihre Programmdurchführung angepassten Angaben zu Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Zuwendungsempfängern, Zielgruppen, Zuwendungsverfahren und -voraussetzungen, Art, Umfang, Höhe und Laufzeit der Zuwendung.[21]
4.2 Förderfähige Gebiete: Bsp. Ziel 2 Städtische Gebiete
Zu einem früheren Zeitpunkt habe ich die Einteilung der Strukturfonds nach drei Zielen dargestellt, durch welchen verschiedenen Regionen und Gebiete eine Förderfähigkeit zugeschrieben wird. Da ich im Weiteren exemplarisch am Beispiel Hamburg arbeiten werden, soll hier verdeutlicht werden, wieso die Stadt, eigentlich eine der reichsten Deutschlands, trotzdem eine Förderung erhält. Dies ist dadurch möglich, dass nicht nur Regionen und Städte in ihrer Gesamtheit, sondern auch einzelne Stadtgebiete gesondert betrachtet werden. Im Rahmen des Regionen mit strukturellen Anpassungsschwierigkeiten betreffenden Ziel 2 sind städtische Gebiete förderfähig, wenn sie mindestens einem der folgenden 5 Kriterien entsprechen:
- über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegende Langzeitarbeitslosenquote,
- hohes Armutsniveau,
- besonders schwerwiegende Umweltschäden,
- hohe Kriminalitätsrate,
- niedriges Bildungsniveau.
St. Pauli leidet durch seine auf die Geschichte zurück gehende soziale Struktur und den Wandel von der Hafenwirtschaft zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft und daraus sich ergebende Umstellungsprobleme an einer hohen Arbeitslosenproblematik und einem hohen Armutsniveau, an Kriminalitätsproblemen und einem niedrigen Bildungsniveau. Daraus ergibt sich, dass St. Pauli als ein von städtischer Disparität betroffener Stadtteil Fördergelder erhält.[22]
[...]
[1] vergl. Europäische Kommission. GD Regionalpolitik (Hrsg.): Im Dienst der Regionen. Chronologie: Die Meilensteine. In: http://ec.europa.eu/comm/regional_policy/intro/working2_de.htm, herunter geladen am 01.06.06
[2] vergl. DIHT Berlin (Hrsg.): EU-Förderprogramme. Ratgeber für den Mittelstand. Berlin 2000, S.10
[3] vergl. ebd.
[4] vergl. ebd., S.13
[5] vergl. Range, Tatjana: Die Kulturpolitik der Europäischen Union. In: http://www.europa-digital.de/ dschungelbuch/polfeld/kultur/, herunter geladen am 05.05.06
[6] vergl. Range, Tatjana: Die rechtlichen Grundlagen der Kulturpolitik. In: http://www.europa-digital.de/ dschungelbuch/polfeld/kultur/rechtl.shtml, herunter geladen am 05.05.06
[7] vergl. Kulturpolitische Gesellschaft e.V. (Hrsg.): http://www.europa-foerdert-kultur.info, herunter geladen am 05.05.06
[8] vergl. DIHT Berlin (Hrsg.): EU-Förderprogramme. Ratgeber für den Mittelstand. Berlin 2000, S.14
[9] vergl. Petzold, Wolfgang: EU-Förderprogramm. Leitfaden für Organisationen in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur und Entwicklungszusammenarbeit. Frankfurt am Main 2003, S.28ff
[10] vergl. Petzold, Wolfgang: EU-Förderprogramm. Leitfaden für Organisationen in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur und Entwicklungszusammenarbeit. Frankfurt am Main 2003, S.45
[11] vergl. ebd., S.47
[12] vergl. ebd., S.45f ,63f
[13] vergl. ebd., S.46f, 61, 64
[14] vergl. Europäische Gemeinschaften (Hrsg.): Sonstige Programme mit Auswirkungen auf den kulturellen Bereich. In: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l29008.htm, herunter geladen am 05.05.06
[15] vergl. Kulturpolitische Gesellschaft e.V. (Hrsg.): Kultur als Faktor für Regionalentwicklung. In: http://www.europa-foerdert-kultur.info/index.php?&nav1=politik06, herunter geladen am 05.05.06
[16] vergl. Europäische Kommission. GD Regionalpolitik (Hrsg.): Nach welchen Grundsätzen richtet sich die Durchführung der Strukturfondsaktionen im Planungszeitraum 2000-2006? In: http://ec.europa.eu/comm/ regional_policy/funds/prord/prords/implem/pdim2_de.htm, herunter geladen am 05.05.06
[17] vergl. Europäische Kommission. GD Regionalpolitik (Hrsg.): Verwaltung und Begleitung der Strukturfördermaßnahmen. In: http://ec.europa.eu/comm/regional_policy/funds/prord/prord4_de.htm, herunter geladen am 05.05.06
[18] vergl. ebd.
[19] vergl. GD Regionalpolitik, Referat Bewertung (Hrsg.): Anleitung zur Kosten-Nutzen-Analyse von Investitionsprojekten. Brüssel 2003, S.11
[20] vergl. Petzold, Wolfgang: EU-Förderprogramm. Leitfaden für Organisationen in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur und Entwicklungszusammenarbeit. Frankfurt am Main 2003, S.45f
[21] vergl. Behörde für Wirtschaft und Arbeit Hamburg (Hrsg.): Amtl. Anz. Nr. 93. Europäischer Sozialfonds Ziel 3. Förderperiode 2000 bis 2006. Förderrichtlinie für Projekte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), Ziel 3 der Freien und Hansestadt Hamburg. Hamburg 2002
[22] vergl. Europäische Gemeinschaften (Hrsg.): Ziel 2. In: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/g24206.htm, herunter geladen am 05.05.06