In der Bevölkerung der Bundesrepublik herrscht ein Bedürfnis nach mehr direkter Beteiligung. 2002 meinten fast drei Viertel der Deutschen, dass Volksabstimmungen gut für die Demokratie seien und diese stärken würden. So würden beispielsweise viele einen Volksentscheid über die EU-Verfassung oder die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei begrüßen.
Tatsächlich stellt die Bundesrepublik in ihrer derzeitigen Form ein rein repräsentatives System dar, das plebiszitäre Elemente lediglich auf Länder- und Kommunalebene zulässt. Damit ist Deutschland – wie fast alle modernen Industrienationen – dem liberal-repräsentativen Demokratiemodell zuzuordnen. Seit jeher sieht sich dieses Modell der Kritik von Vertretern einer partizipativen, also direkten und vermeintlich ‚echten’ Demokratie ausgesetzt. Der Gegensatz von repräsentativem und partizipatorischem Demokratiemodell durchzieht die gesamte politische Ideengeschichte, wobei sich in der Praxis das repräsentative Modell durchsetzen konnte, in der Theorie jedoch seit den 70er Jahren wieder verstärkt Stimmen laut werden, die ein plebiszitäres Demokratiemodell fordern. Die abnehmende Bereitschaft der Bürger zur politischen Beteiligung, sei es bei der Teilnahme an Wahlen oder der Mitgliedschaft in politischen Vereinigungen, die allgegenwärtige Politikverdrossenheit und andere antidemokratische Entwicklungen lösen bei vielen Beobachtern die Besorgnis einer wachsenden Distanz zwischen Bürgern und Staat aus. Indem darauf verwiesen wird, dass politische Partizipation in den etablierten Demokratien zum Problem geworden sei, fordern viele eine Abkehr vom repräsentativ-liberalen Modell und eine stärkere Verwirklichung des Volkssouveränitätsgedankens in einem partizipatorischen Modell.
Es soll nun untersucht werden, inwieweit der vermeintliche Gegensatz von repräsentativem und partizipatorischem Demokratiemodell tatsächlich als unauflösbar erscheint, oder ob nicht vielmehr gerade in der Synthese beider Modelle der größte Nutzen liegen könnte. Um dies zu ermöglichen werden die beiden sich gegenüber stehenden Demokratiemodelle und deren ideengeschichtliche Entwicklung in groben Zügen dargestellt, wobei die Federalist Papers sowie Benjamin Barbers Werk Strong Democracy als zentrale Beispiele dabei helfen sollen, die Kernaussagen beider Modelle klarer zu fassen. Ziel dieser theoretischen Vorüberlegungen ist es, herauszufinden, inwieweit die Aufnahme plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz als sinnvoll erscheint.
Gliederung
1 Einleitung
2 Welche Auswirkungen hat die politische Kultur auf die Anwendung direktdemokratischer Verfahrensweisen? Ein Vergleich der Regierungssysteme Deutschlands und der Schweiz.
2.1 Formen direkter Demokratie in den Vergleichsländern
2.1.1 Schweiz
2.1.1.1 Vorhandene Beteiligungsformen
2.1.1.2 Aspekte der historischen Entwicklung
2.1.2 Deutschland
2.1.2.1 Vorhandene Beteiligungsformen
2.1.2.2 Aspekte der historischen Entwicklung
2.2 Politischer Kulturvergleich der beiden Länder
2.2.1 Versuch einer Begriffsbestimmung
2.2.2 Politische Kultur in der Schweiz
2.2.3 Politische Kultur in Deutschland
2.2.4 Vergleich beider Kulturen
2.3 Erklärungsmuster für den Stellenwert direktdemokratischer Verfahrensweisen in den untersuchten Ländern
2.3.1 „Sonderfall Schweiz“?
2.3.2 Deutschland: Erfahrungen aus der Geschichte?
2.3.3 Möglichkeiten der Übertragung
3 Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das Ziel der Arbeit ist es, die Diskrepanz in der Anwendung direktdemokratischer Verfahrensweisen zwischen der Schweiz und Deutschland zu untersuchen und dabei die politische Kultur beider Länder als zentrales Erklärungsmuster heranzuziehen.
- Historische Entwicklung direktdemokratischer Instrumente in der Schweiz und Deutschland.
- Analyse und Vergleich der politischen Kulturen beider Nationen.
- Untersuchung des Einflusses der politischen Kultur auf das jeweilige Regierungssystem.
- Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen einer Übertragung schweizerischer Elemente auf das deutsche System.
Auszug aus dem Buch
2.1.1.1 Vorhandene Beteiligungsformen
Als direktdemokratische Verfahren kennt die Schweiz auf Bundesebene das Referendum und die Volksinitiative. Dabei ist auf Ebene der Referenden zu unterscheiden zwischen dem Verfassungsreferendum, dem Gesetzesreferendum und dem Staatsvertragsreferendum.
Dem Verfassungs- oder obligatorischen Referendum unterliegen alle Verfassungsänderungen, außenpolitische Entscheidungen sowie Beitritte zu supranationalen Organisationen. Dabei gilt sowohl das Volksmehr als auch das Ständemehr, d.h. um angenommen zu werden ist dabei die Mehrheit der Stimmenden sowie der Kantone notwendig. Mit dem Gesetzes- oder fakultativen Referendum können vom Parlament verabschiedete Bundesgesetze sowie allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Notwendig um ein derartiges Verfahren zu initiieren ist das durch Unterschrift belegte Begehren von 50.000 Stimmbürgern oder acht Kantonen. In Kraft tritt das Gesetz infolge eines einfachen Volksmehr, d.h. wenn die Mehrheit der Abstimmenden die Vorlage annimmt.
Seit 1921 gibt es auch die Möglichkeit völkerrechtliche Verträge durch ein Referendum zur Abstimmung zu bringen. Bei diesem Staatsvertragsreferendum gelten dieselben Bedingungen wie beim Gesetzesreferendum.
Neben den Referenden erlaubt es die Volksinitiative den Bürgern, selbst eine Verfassungsänderung vorzulegen. Auf Antrag von 100.000 Stimmbürgern kann die Aufhebung, Änderung oder Neuschaffung eines Verfassungsartikels gefordert werden. Dem Parlament obliegt es gegebenenfalls gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen. Als angenommen gilt die Volksinitiative – analog zum Verfassungsreferendum – sofern das doppelte Mehr von Volk und Ständen gegeben ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Debatte über direkte Demokratie in Deutschland, vergleicht sie mit der Schweiz als „Sonderfall“ und definiert die Politische Kultur als Forschungsansatz.
2 Welche Auswirkungen hat die politische Kultur auf die Anwendung direktdemokratischer Verfahrensweisen? Ein Vergleich der Regierungssysteme Deutschlands und der Schweiz.: Dieses Kapitel dient als Hauptteil, in dem die Formen der direkten Demokratie, die politischen Kulturen beider Länder und die Erklärungsansätze für die unterschiedliche Praxis detailliert analysiert werden.
3 Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit resümiert, dass eine direkte Übertragung schweizerischer Elemente schwierig ist, plädiert aber für eine vorsichtige Öffnung des Grundgesetzes vor dem Hintergrund einer gereiften Bürgerkultur.
Schlüsselwörter
Direkte Demokratie, Politische Kultur, Schweiz, Deutschland, Referendum, Volksinitiative, Verfassungsrecht, Regierungsformen, Partizipation, Politische Identität, Rechtsstaat, Bürgerkultur, Vergleichende Politikwissenschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, warum die Schweiz zahlreiche direktdemokratische Instrumente nutzt, während diese in Deutschland auf Bundesebene kaum vorhanden sind, und ob die politische Kultur dafür eine Erklärung bietet.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit fokussiert sich auf den Vergleich der politischen Systeme, die historische Genese direktdemokratischer Rechte sowie die Konzepte und empirischen Daten zur politischen Kultur in beiden Ländern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, herauszufinden, inwiefern die politische Kultur als Erklärungsmuster für den unterschiedlichen Stellenwert direkter Demokratie in der Schweiz und in Deutschland dienen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine vergleichende Analyse (komparative Methode) angewendet, die historische Entwicklungen sowie empirische Einstellungen der Bevölkerung in beiden Ländern einbezieht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Beteiligungsformen, den Vergleich der politischen Kulturen und die Erarbeitung von Erklärungsmustern für den Status quo und die Übertragbarkeit der Verfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Direkte Demokratie, Politische Kultur, Referendum, Volksinitiative, Partizipation und Verfassungsordnung.
Warum wird die Schweiz oft als „Sonderfall“ bezeichnet?
Der Begriff resultiert aus dem historisch gewachsenen, einzigartigen System, das den Bürgern auf Bundesebene umfassende Mitwirkungsrechte einräumt, während viele andere Staaten primär parlamentarisch organisiert sind.
Könnte das Schweizer Modell einfach auf Deutschland übertragen werden?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass eine direkte Eins-zu-eins-Übertragung das bundesrepublikanische System radikal verändern müsste, empfiehlt jedoch, über gezielte Elemente wie das obligatorische Referendum nachzudenken.
- Quote paper
- Verena Stockmair (Author), 2004, Die Anwendung direktdemokratischer Verfahrensweisen und ihre Auswirkungen auf die politische Kultur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62259