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Aufnahmebedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union unter besonderer Beachtung der Bedingung "europäischer Staat"

Title: Aufnahmebedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union unter besonderer Beachtung der Bedingung "europäischer Staat"

Term Paper , 2006 , 36 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Ben-Bertram Weber (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Die Europäische Union ist ein dynamischer Staatenzusammenschluss. Dies kann man sowohl hinsichtlich der noch andauernden internen horizontalen und vertikalen Integration festhalten als auch bezüglich der noch andauernden Erweiterung durch Aufnahme weiterer Staaten. Die Europäische Union ist eine internationale Organisation, die jedoch nur beschränkt offen ist. Neben den bisherigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Staaten, die bereits einen Antrag zur Aufnahme in die Europäische Union gestellt haben, ist eine Mitgliedschaft für weitere Staaten verlockend. Viele Länder der letzten Erweiterungsrunden haben eindrucksvoll bewiesen, welches wirtschaftliche Wachstum und welch schnelle Entwicklung durch den Beitritt/die Aufnahme ausgelöst werden können. Oft sind entsprechende Erfolge schon weit vor dem Datum der eigentlichen Aufnahme belegbar. Neben diesen wirtschaftlichen Aspekten dürfen jedoch nicht die friedens- und freiheitsstiftenden Chancen, die die Europäische Union und ihre Erweiterung bieten, vergessen werden.
Der Vertrag über die Europäische Union und die Gemeinschaftsverträge enthalten schon in ihren Präambeln den Willen, weitere europäische Staaten zur Teilnahme an diesem Integrationswerk einzuladen. Die Europäische Union besteht heute aus 25 Mitgliedstaaten. Mit zwei weiteren Staaten, Bulgarien und Rumänien, sind die Beitrittsverhandlungen bereits abgeschlossen. Der Beitritt dieser Staaten ist nur noch von der Erfüllung bestimmter Aufnahmebedingungen abhängig; er könnte bereits zum 1. Januar 2007 vollzogen werden. Mit der Türkei befindet sich die Europäische Union derzeit in Verhandlungen über eine Aufnahme. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, die im Jahre 2005 aufgenommen wurden, sind auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Wie diese Aufstellung über den derzeitigen und möglichen zukünftigen Umfang der Europäischen Union zeigt, befindet sich die Europäische Union noch immer im Wachstum. Sollte es in allen Fällen der oben genannten Staaten zur Aufnahme in die Europäische Union kommen, so würde sie 29 Staaten umfassen. Dies ergibt jedoch eine große Differenz, wenn man bei einer weiten Auslegung des Begriffs europäischer Staat – nur diese können beitreten – von 48 Staaten ausgeht. Im Text soll besonders das Kriterium „europäischer Staat” untersucht werden. Dieser Schwerpunkt ist gewählt, da man „europäisch” und das entsprechende Nomen „Europa” aus vielen verschiedenen Sichtweisen untersuchen kann.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

A.I. Problemstellung

A.II. Ziel und Aufbau

B. Aufnahmebedingungen gemäß Artikel 49 EUV

B.I. Aufnahmebedingung „europäischer Staat”

B.I.1. „europäisch”

B.I.1.a) Geografische Sichtweise

B.I.1.b) Kulturelle Sichtweise

B.I.1.c) Politische Sichtweise

B.I.1.d) Religiöse Sichtweise

B.I.2. „Staat”

B.II. Zwischenfazit

B.III. Aufnahmebedingungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 EUV

B.III.1. Grundsatz der Freiheit

B.III.2. Grundsatz der Demokratie

B.III.3. Grundsatz der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

B.III.4. Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit

B.IV. Antrag an den Rat

C. Kopenhagener Kriterien

C.I. Politisches Kriterium

C.II. Wirtschaftliches Kriterium

C.III. Institutionelles Kriterium

D. Weitere Aufnahmebedingungen

E. Würdigung und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Aufnahmebedingungen für Staaten, die der Europäischen Union beitreten wollen, mit einem besonderen Fokus auf der Definition des Begriffs „europäischer Staat“. Dabei wird analysiert, wie politische, rechtliche und wirtschaftliche Kriterien – insbesondere gemäß Art. 49 EUV und Art. 6 EUV – die Homogenität der Union sichern und den Beitrittsprozess beeinflussen.

  • Rechtliche Grundlagen des Beitritts nach Artikel 49 EUV
  • Differenzierte Analyse des Begriffs „europäischer Staat“
  • Bedeutung der Grundsätze der Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
  • Anforderungen der Kopenhagener Kriterien (politisch, wirtschaftlich, institutionell)
  • Die Rolle der EU bei der Festlegung und Prüfung von Beitrittsvoraussetzungen

Auszug aus dem Buch

B.I.1.a) Geografische Sichtweise

Das Gebiet, welches mit Europa beschrieben wird, änderte sich oft. So waren in der Antike nur drei Kontinente bekannt; Asien, Afrika und Europa. Man hielt damals das Kaspische Meer für die Bucht eines Ozeans, was zur Illusion eines europäischen Kontinentes führte.22 Im Mittelalter zog man die Grenze zwischen Europa und Asien am Bosporus; der Grenzverlauf nördlich des Bospurus war jedoch umstritten. Auch herrschte Uneinigkeit darüber, ob man Skandinavien und Großbritannien zu Europa zählen könne.23 In Irland wurde zu dieser Zeit der Begriff Europa für alle kontinentalen Bereiche des Weströmischen Reiches verwendet.24 Heutzutage wird Europa im allgemeinen Verständnis im Norden durch das Eismeer, im Westen durch den Atlantik, im Süden durch das Mittelmeer, das Schwarze Meer und den Kaukasus und im Osten durch das Ural-Gebirge und das Kaspische Meer begrenzt.25 Zum Verlauf der Grenze Europas im Osten gibt es jedoch differenzierte Meinungen.

Besonders umstritten ist dieser Grenzverlauf zwischen Europa und Asien. So besteht keine Einigkeit darüber, ob der Ural-Fluss die Lücke in der Grenzziehung zwischen dem Ural-Gebirge und dem Kaspischen Meer schließen soll, da dieser kein natürliches Hindernis darstellt.26 Es besteht auch keine Einigkeit, wo die Grenze im Abschnitt zwischen dem Kaspischen Meer und dem schwarzen Meer verlaufen soll. Der Verlauf dieser Grenze kann sowohl in der Manytschniederung als auch im Kaukasus gesehen werden.27 Auch der modernen Geografie ist es nicht möglich, eine Ostgrenze Europas zu definieren.28 Die Ostgrenze Europas ist gewissermaßen das Werk menschlicher Willkür;29 je nach politischem Zeitgeist wurde diese Grenze mehrmals verändert.30 Seit Beendigung der Teilung Europas in den Jahren 1989/90 wird der Verlauf dieser Grenze vermehrt diskutiert.31

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Dynamik der EU-Erweiterung und führt in die Problematik der Definition des Begriffs „europäischer Staat“ ein.

B. Aufnahmebedingungen gemäß Artikel 49 EUV: Dieses Kapitel analysiert die formellen Beitrittsvoraussetzungen und die verschiedenen Sichtweisen auf den Begriff „europäischer Staat“ sowie die grundlegenden Werte der Union.

B.I. Aufnahmebedingung „europäischer Staat”: Hier wird der Kernbegriff „europäisch“ anhand von geografischen, kulturellen, politischen und religiösen Kriterien hinterfragt.

B.II. Zwischenfazit: Das Fazit stellt fest, dass keine der untersuchten Sichtweisen allein ausreicht, um den Begriff „europäischer Staat“ präzise zu definieren.

B.III. Aufnahmebedingungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 EUV: Dieses Kapitel behandelt die „Quadriga“ der Grundwerte – Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – als essenzielle Beitrittsbedingungen.

B.IV. Antrag an den Rat: Die formale Prozedur der Antragstellung beim Rat wird erläutert.

C. Kopenhagener Kriterien: Die Kopenhagener Kriterien werden als ergänzende, praxisrelevante Voraussetzungen für politische Stabilität, wirtschaftliche Funktionsfähigkeit und institutionelle Kapazität dargestellt.

C.I. Politisches Kriterium: Fokus auf die tatsächliche Praxis von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.

C.II. Wirtschaftliches Kriterium: Anforderungen an eine funktionsfähige Marktwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit.

C.III. Institutionelles Kriterium: Die Notwendigkeit der Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes und der Umsetzungskapazität.

D. Weitere Aufnahmebedingungen: Zusätzliche Anforderungen wie außenpolitische Bereitschaft und die Ratifikation der EMRK werden ergänzt.

E. Würdigung und Ausblick: Eine abschließende Bewertung der Flexibilität bei der Auslegung der Kriterien und der Bedeutung der Homogenität für die weitere Integration.

Schlüsselwörter

Europäische Union, Beitritt, Artikel 49 EUV, europäischer Staat, Kopenhagener Kriterien, Erweiterung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte, Homogenität, gemeinsamer Besitzstand, Marktwirtschaft, Integration, Institutionelle Stabilität, EMRK.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die juristischen und politischen Voraussetzungen, die ein Staat erfüllen muss, um der Europäischen Union beitreten zu können, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der unklaren Definition des Begriffs „europäischer Staat“ liegt.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Themen sind die vertraglichen Beitrittsgrundlagen nach EUV, die Definition von „Europa“ aus verschiedenen Perspektiven (geografisch, kulturell, politisch, religiös) sowie die Kopenhagener Kriterien.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Komplexität der Aufnahmebedingungen zu durchleuchten und aufzuzeigen, wie diese Kriterien dazu beitragen, die Homogenität der EU-Mitgliedstaaten zu wahren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf dem Vertrag über die Europäische Union, der einschlägigen Fachliteratur und Dokumenten der Europäischen Kommission.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Bestimmungen des Artikels 49 EUV, die Grundsätze aus Artikel 6 EUV und die Kopenhagener Kriterien detailliert unter die Lupe genommen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Europäische Union, Beitritt, Kopenhagener Kriterien, europäischer Staat, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und der gemeinsame Besitzstand.

Warum reicht die geografische Definition für einen Beitritt nicht aus?

Da Europa geografisch schwer abgrenzbar ist und oft als „Werk menschlicher Willkür“ bezeichnet wird, bietet sie keine hinreichende Grundlage für eine objektive Unterscheidung zwischen Beitrittskandidaten und Nicht-Kandidaten.

Welche Funktion hat die „Quadriga“ der Grundwerte?

Sie dient dazu, die Mitgliedstaaten auf den Strukturtyp des westlichen Verfassungsstaates festzulegen und die EU als Wertegemeinschaft zu festigen.

Warum ist das institutionelle Kriterium so bedeutend?

Es reicht nicht aus, die EU-Regelungen (den Besitzstand) nur zu übernehmen; der Staat muss auch nachweislich die administrativen und justiziellen Kapazitäten besitzen, diese in der Praxis umzusetzen.

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Details

Title
Aufnahmebedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union unter besonderer Beachtung der Bedingung "europäischer Staat"
College
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg
Course
Staatswissenschaften/Staatsrecht
Grade
2,0
Author
Ben-Bertram Weber (Author)
Publication Year
2006
Pages
36
Catalog Number
V62450
ISBN (eBook)
9783638556897
ISBN (Book)
9783656084624
Language
German
Tags
Aufnahmebedingungen Beitritt Europäischen Union Beachtung Bedingung Staat Staatswissenschaften/Staatsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Ben-Bertram Weber (Author), 2006, Aufnahmebedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union unter besonderer Beachtung der Bedingung "europäischer Staat", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62450
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