Das Thema dieser Arbeit ist Freiheit. Was allerdings Freiheit sei, lässt sich bei Heidegger nicht aus sich heraus, nicht gesondert beantworten. Sondern es folgt geradewegs aus dem Thema, das spätestens seit der Habilitationsschrift (GA 1, 403) im Mittelpunkt seines Denken steht: der Auseinandersetzung mit Gegenständlichkeits-Philosophie. So präsent dieses Thema ist, die Gegenständlichkeit, so schwer bekommt man es zu fassen. Schwierigkeiten bereitet schon das Wort selbst. Eigentlich ist „Gegenstand“ für das, was in Frage steht, eine schlechte Wortwahl: Der Gegenstand - lat. ob-jectum, gr. anti-keimenon hat immer ein Gegenüber, dem er entgegensteht; dieses Gegenüber unter-steht ihm als Subjekt (gr. hypo-keimenon). Solch eine Gegenüberstellung sei nun aber, so Heidegger, erst eine Folge der Vergegenständlichung. Wie nennt man die Gegenständlichkeit also selbst? Zudem: Nicht nur mit dem „gegen“ legt man sich auf, ja, eine ganze Philosophie fest, sondern auch der „Stand“ hat eine sehr spezifische und vom „iacere“ oder „keimenon“, also vom „Werfen“ grundverschiedene Bedeutung. Nicht umsonst hat Heidegger das „Werfen“ als philosophischen Begriff in verschiedenen Wendungen rehabilitiert.
Solche Bedeutungsunterschiede jedenfalls veranlassen Heidegger, „Gegenstand“ wo möglich zu meiden und lieber eigene Begriffe zu verwenden. Im Umkreis von „Gegenstand“ wären das zum Beispiel „Seiendes“, „Vorhandenheit“ oder „Ding“. Auch ihre Bedeutung ist jedoch zu spezifisch und wandelt sich zu oft, um das mit „Gegenständlichkeit“ Gemeinte genau zu erfassen.
Hier wird daher von „Gegenständlichkeit“ (ähnlich GP, 398, BHum, 327) oder - durch den vom Verb her gefassten Prädikatsbegriff(wobei dieser anders als etwa „Berufung“ mit dem „rufen“ kein eigenes Verb hat, sondern, bezeichnenderweise, bloß eines, das seinerseits mithilfe des Substantivs gebildet werden muss) - es wird hier von „Vergegenständlichung“ die Rede sein. Das Abstraktum seines pars pro toto steht, mangels besserer Möglichkeiten, für das eigentlich gesuchte Ganze. Vorsicht bleibt dabei geboten: „Gegenständlichkeit“ ist in der Neuzeit in spezifischen, engeren Bedeutungen gebraucht worden; eigentlich müssten daher Locke, Kant, Hegel u.a. besprochen werden. Und wie erwähnt, gibt die Gegenständlichkeit im weiteren Sinn erst Grund für jenen Dualismus von Subjekt und Objekt, dessen eine Hälfte eben der „Gegenstand“ im engeren Sinne ist.
Inhaltsverzeichnis
- A Einleitung
- B Freiheit in „Sein und Zeit“
- I. Vorgeschichte
- II. >>Ort der Freiheit« …
- III. Ontologische Struktur der Freiheit
- IV. >>Eigentliche<< Freiheit
- C Abwendung von der Gegenstandsphilosophie
- I. Was ist >>Gegenständlichkeit«?
- 1. >>Gegenstand«<, »Seiendes«<, »Objekt«, »Vorhandenheit<<
- 2. >>Gegenstand<»Seiendes« und »Sein«
- II. Sichtbarwerden in Abgrenzung zur Tradition.
- III. Sichtbarwerden an qualifizierter Erschlossenheit
- IV. Wendungen der Entgegenständlichung..
- I. Was ist >>Gegenständlichkeit«?
- D Freiheit und Gegenständlichkeit nach der Kehre.
- E Kritik
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Thema der Freiheit im Kontext von Heideggers Auseinandersetzung mit der Gegenständlichkeits-Philosophie. Der Fokus liegt auf der Frage, wie Freiheit und Gegenständlichkeit im Denken Heideggers miteinander verbunden sind und wie sich diese Verbindung in seinen zentralen Werken, insbesondere in „Sein und Zeit“, widerspiegelt.
- Die Entwicklung des Begriffs der Gegenständlichkeit in der Philosophie
- Heideggers Kritik an der Gegenständlichkeits-Philosophie und ihre Auswirkungen auf den Freiheitsbegriff
- Die ontologische Struktur von Freiheit in „Sein und Zeit“
- Die Rolle von „Dasein“ und „Existenz“ im Zusammenhang mit Freiheit
- Heideggers „Kehre“ und die Bedeutung des „Nichts“ für den Freiheitsbegriff
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Freiheit und Gegenständlichkeit bei Heidegger ein und verdeutlicht die Komplexität und Vielschichtigkeit des Begriffs „Gegenständlichkeit“.
Kapitel B analysiert die Darstellung von Freiheit in „Sein und Zeit“. Es untersucht die Vorgeschichte des Freiheitsbegriffs und die Rolle der „Vergegenständlichung“ in der Philosophie. Weiterhin wird die ontologische Struktur der Freiheit und die Bedeutung des „eigentlichen“ Freiheitsbegriffs bei Heidegger erörtert.
Kapitel C beleuchtet Heideggers Abwendung von der Gegenstandsphilosophie. Es erörtert den Begriff der „Gegenständlichkeit“ im Detail und zeigt dessen Abgrenzung von traditionellen philosophischen Konzepten. Zusätzlich werden die verschiedenen Erscheinungsformen der „Gegenständlichkeit“ und die Wege ihrer „Entgegenständlichung“ analysiert.
Kapitel D beschäftigt sich mit der Frage, wie Freiheit und Gegenständlichkeit nach Heideggers „Kehre“ miteinander in Beziehung stehen.
Schlüsselwörter
Gegenständlichkeit, Freiheit, Sein und Zeit, Dasein, Existenz, Vergegenständlichung, Entgegenständlichung, Kehre, Nichts, Subjekt, Objekt, Philosophiegeschichte, Heidegger.
- Arbeit zitieren
- Student Johannes Klose (Autor:in), 2006, Heideggers Freiheitsbegriff, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62523