Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörden sind Wettbewerbsbehörden. Die Aufgabe der Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörden ist die Kontrolle der Marktwirtschaft. Solche Behörden existieren in nahezu allen Ländern mit kapitalistischer Wirtschaftsweise. Ursächlich entstehen Wettbewerbsbehörden durch die Beobachtung, dass bei einer Marktbeherrschung die Preise angehoben werden können und konkurrierende Unternehmen des gleichen Marktsegments in den Bankrott getrieben werden können. Dies kann über das bloße Hemmnis abhängiger Wirtschaftszweige hinaus sogar zu schweren sozialen Konflikten führen. Dies führt zum Beschluss von Gesetzen, die dem entgegenwirken, in Deutschland gilt derzeit das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1958. Durch den europäischen Wirtschaftsraum werden heute eine Reihe von gesetzlichen Regelungen auch von der Europäische Kommission bestimmt.
Die Aufgaben der Wettbewerbsbehörden der verschiedenen Staaten sind oft sehr ähnlich geregelt, beobachtete Wirtschaftsvorfälle auch in anderen Ländern führen zu vorbeugenden Regelungen, in anderen Ländern bewährte Instrumente zur Marktkontrolle werden übernommen. Bekannt ist etwa der Fall, bei dem in den USA schon Kartellverbot herrschte, in Deutschland aber ein Unternehmen von anderen Mitgliedern eines Kartells auf die Einhaltung eines Kartellvertrages verklagt wurde und verurteilt wurde. Auch heute werden in der Vertragsfreiheit geformte Bindungen von Unternehmen untereinander immer wieder untersucht, und nachträglich verboten.
Struktur der Arbeit
1. Einleitung
2. Der Wettbewerb
3. Die Wettbewerbstheorie
4. Kartellämter
4.1. Struktur
4.2. Aufgaben
4.3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
4.4. Kartellarten
4.5. Wirkungen des Verbots
5. Monopolkommission
5.1. Struktur
5.2. Resultate und Mahnungen
6. Regulierungsbehörde
6.1. Struktur
6.2. Aufgaben
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die Aufgaben und Wirkungsweisen zentraler deutscher Wettbewerbsbehörden kritisch zu analysieren. Dabei wird untersucht, wie Kartellämter, die Monopolkommission und Regulierungsbehörden in marktwirtschaftliche Prozesse eingreifen, um den Wettbewerb zu schützen und marktbeherrschende Stellungen zu kontrollieren.
- Grundlagen der Wettbewerbstheorie und Ordnungspolitik
- Struktur und Aufgaben des Bundeskartellamts sowie das GWB
- Klassifizierung und rechtliche Behandlung verschiedener Kartellarten
- Die beratende Funktion der Monopolkommission und ihre Gutachten
- Aufgaben von Regulierungsbehörden in netzgebundenen Industrien
Auszug aus dem Buch
4.4. Kartellarten
Grundsätzlich verboten sind: Preiskartelle: Einheitliche Preisgestaltung oder Preisabsprachen mit dem Ziel, dass ein Kartellmitglied günstiger anbietet als die anderen und somit den Auftrag erhält. Beispiel: Zementkartell. Gebietskartelle: Jedes Mitglied hat sein bestimmtes Absatzgebiet. Beispiel: Zementkartell. Kalkulationskartelle: Die Mitglieder kalkulieren alle auf derselben Basis. Produktions- oder Quotenkartelle: Jedem Mitglied wird seine Produktionsmenge (Produktionsquote) vorgegeben, sodass keine Überkapazitäten entstehen. Vertriebskartelle (Syndikate): Der Vertrieb erfolgt über eine einheitliche Verkaufsstelle, deren Auflagen sich die Mitglieder beugen müssen.
Anmeldepflichtig sind: Rabattkartelle: Jedes Mitglied gewährt denselben Rabatt, Skonto oder Bonus. Konditionenkartelle: Jedes Mitglied gewährt gleiche Geschäftsbedingungen, wie zum Beispiel Lieferung frei Haus. Spezialisierungskartelle: Jedes Mitglied spezialisiert sich auf eines oder mehrere Produkte (eine Art der Rationalisierung), wobei der Wettbewerb erhalten bleiben muss. Normungs- und Typungskartelle: Die Mitglieder entwickeln gemeinsame Normen (Abmessungen, Formen usw.) und Typen (Vereinheitlichung von Produkten). Exportkartelle: Die Mitglieder unterwerfen sich Absprachen, die sich jedoch nur auf den Auslandsmarkt beziehen dürfen. Mittelstandskartelle: Zusammenarbeit mittelständischer Unternehmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbssituation.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung definiert Wettbewerbsbehörden als notwendiges Instrument zur Kontrolle marktwirtschaftlicher Prozesse und beschreibt deren Rolle beim Schutz vor wettbewerbsbeschränkenden Praktiken.
2. Der Wettbewerb: Dieses Kapitel erläutert Wettbewerb als Ordnungsprinzip des Leistungskampfes, das zur Selektion der besten Produkte zu günstigen Preisen führt.
3. Die Wettbewerbstheorie: Hier werden die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Funktionen des Wettbewerbs beleuchtet, insbesondere die Vermeidung marktbeherrschender Machtstellungen.
4. Kartellämter: Das Kapitel behandelt die Struktur und Aufgaben des Bundeskartellamtes sowie die rechtlichen Grundlagen und Ausnahmetatbestände des GWB.
5. Monopolkommission: Dieses Kapitel beschreibt die unabhängige beratende Rolle der Kommission und ihre Bedeutung durch die Erstellung von Hauptgutachten zur Wettbewerbssituation.
6. Regulierungsbehörde: Fokus liegt hier auf der Deregulierung und Aufsicht in netzgebundenen Industrien wie Post, Telekommunikation und Energie.
7. Fazit: Das Fazit fasst die historische Entwicklung der deutschen Wettbewerbspolitik zusammen und bewertet die Wirksamkeit der untersuchten Institutionen.
Schlüsselwörter
Wettbewerb, Kartellamt, Monopolkommission, Regulierungsbehörde, GWB, Marktwirtschaft, Preiskartelle, Zusammenschlusskontrolle, Missbrauchsaufsicht, Deregulierung, Wettbewerbspolitik, Energieversorgung, Marktbeherrschung, Telekommunikation, Ordnungspolitik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit?
Die Arbeit analysiert die Aufgaben und die kritische Bedeutung von Wettbewerbsbehörden in Deutschland, insbesondere das Kartellamt, die Monopolkommission und Regulierungsbehörden.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen das Kartellrecht (GWB), die Struktur der Wettbewerbsaufsicht, die Rolle von Beratungsgremien sowie die Regulierung von Monopolstrukturen in Netzwirtschaften.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine kritische Aufgabenanalyse der Institutionen, die den marktwirtschaftlichen Wettbewerb in Deutschland sichern und überwachen sollen.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär genutzt?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse sowie der Auswertung von Gesetzen, Gutachten und Fachliteratur zur Wettbewerbspolitik.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Kartellbehörden, der Arbeit der Monopolkommission und der spezifischen Aufgaben von Regulierungsbehörden.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Wettbewerbsschutz, Kartellverbot, Regulierungsdichte, Marktkonzentration und ordnungspolitische Instrumente charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die Monopolkommission vom Bundeskartellamt?
Während das Bundeskartellamt hoheitliche Eingriffsbefugnisse wie das Verbot von Zusammenschlüssen besitzt, fungiert die Monopolkommission primär als unabhängiges Beratungsgremium ohne eigene Sanktionsmacht.
Welche Herausforderungen bestehen bei Regulierungsbehörden in der Energiebranche?
Die größte Herausforderung besteht darin, dass die gesetzliche Grundlage teilweise noch im Fluss ist und eine wirksame Regulierung der Netzmonopole gegen starke Marktteilnehmer erfolgen muss.
- Quote paper
- Iryna Spektor (Author), 2006, Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörden - eine kritische Aufgabenanalyse-, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62714