Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörden - eine kritische Aufgabenanalyse-


Term Paper, 2006

18 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Der Wettbewerb

3. Die Wettbewerbstheorie

4.Kartellämter
4.1.Struktur
4.2.Aufgaben
4.3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
4.4. Kartellarten
4.5. Wirkungen des Verbots

5.Monopolkommission
5.1.Struktur
5.2.Resultate und Mahnungen

6. Regulierungsbehörde
6.1.Struktur
6.2.Aufgaben

7.Fazit

Literaturverzeichnis

Internetverzeichnis

1.Einleitung

Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörden sind Wettbewerbsbehörden. Die Aufgabe der Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörden ist die Kontrolle der Marktwirtschaft. Solche Behörden existieren in nahezu allen Ländern mit kapitalistischer Wirtschaftsweise. Ursächlich entstehen Wettbewerbsbehörden durch die Beobachtung, dass bei einer Marktbeherrschung die Preise angehoben werden können und konkurrierende Unternehmen des gleichen Marktsegments in den Bankrott getrieben werden können. Dies kann über das bloße Hemmnis abhängiger Wirtschaftszweige hinaus sogar zu schweren sozialen Konflikten führen. Dies führt zum Beschluss von Gesetzen, die dem entgegenwirken, in Deutschland gilt derzeit das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1958. Durch den europäischen Wirtschaftsraum werden heute eine Reihe von gesetzlichen Regelungen auch von der Europäische Kommission bestimmt.

Die Aufgaben der Wettbewerbsbehörden der verschiedenen Staaten sind oft sehr ähnlich geregelt, beobachtete Wirtschaftsvorfälle auch in anderen Ländern führen zu vorbeugenden Regelungen, in anderen Ländern bewährte Instrumente zur Marktkontrolle werden übernommen. Bekannt ist etwa der Fall, bei dem in den USA schon Kartellverbot herrschte, in Deutschland aber ein Unternehmen von anderen Mitgliedern eines Kartells auf die Einhaltung eines Kartellvertrages verklagt wurde und verurteilt wurde. Auch heute werden in der Vertragsfreiheit geformte Bindungen von Unternehmen untereinander immer wieder untersucht, und nachträglich verboten.

2.Der Wettbewerb

„Allgemein lässt sich Wettbewerb definieren als Ordnungsprinzip zur Koordination und Steuerung des Verhältnisses zwischen Individuen und Gruppen, die das gleiche Ziel anstreben“.[1]

Ein anderes Wort für Wettbewerb ist auch Konkurrenz. „Wettbewerb oder Konkurrenz ist volkswirtschaftlich der Leistungskampf zwischen unabhängigen Wirtschaftseinheiten am Markt. Anbieter versucht möglichst vorteilhaft zulasten ihrer Konkurrenten Waren und Dienstleistungen zu verkaufen“.[2] Nachfrager umgekehrt versuchen möglichst günstig zu verkaufen. Dadurch kommt es unter marktwirtschaftlichen Bedingungen zur Selektion der besten Produkte zu den günstigen Preisen.

3.Die Wettbewerbstheorie

Innerhalb dieser Theorie unterscheidet man zwischen wirtschaftspolitischen und gesellschaftspolitischen Funktionen.

Diese Funktionen gewährleisten dem Verbraucher entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können, da der Wettbewerb aufrecht erhalten wird.[3] Noch viel bedeutsamer ist die gesellschaftspolitische Aufgabe des Wettbewerbs, die durch eine gleichmäßige Verteilung der Macht in Wirtschaft und Gesellschaft das Innehaben einer beherrschenden Stellung verhindern soll.[4]

Von den Anbietern wird der ständige kräftemäßige Einsatz verlangt, um den sich dauernd ändernden Wünschen der Verbraucher gerecht zu werden. Damit sind sie natürlich einem enormen Druck ausgesetzt, der untereinander getroffene Abreden zur Folge haben könnte. Die bekannteste Ausprägung dieser Marktbeschränkungen in Form der Ausschaltung eines funktionierenden Leistungswettbewerbs ist das Kartell.[5]

4.Kartellämter

Ein Kartell ist ein Zusammenschluss von Teilnehmern eines Marktes mit dem Ziel, so viel Marktmacht zu erreichen, dass die Bedingungen für Angebot oder Nachfrage eines Produktes oder einer Dienstleistung im Sinne der Kartellteilnehmer festgelegt werden können.

4.1.Struktur

Nach dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) existieren 3 Kartellbehörden. Dies sind folgende staatliche Einrichtungen:

- das Bundeskartellamt
- der Bundesminister für Wirtschaft
- die Landeskartellämter.

Das Bundeskartellamt ist - wie die Landeskartellämter - eine Wettbewerbsbehörde. Sie ist eine dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeordnete selbstständig arbeitende Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Nach über 40 Jahren in Berlin verlagerte die Behörde ihren Sitz am 1. Oktober 1999 nach Bonn.

Die Behörde, deren Aufgabe (in Zusammenarbeit mit den Landeskartellbehörden) der Schutz des Wettbewerbes ist, verfügt über einen Haushalt von 16 Millionen Euro[6] und 270 Mitarbeiter, von denen knapp die Hälfte Juristen oder Ökonomen sind.

Grundlage der Tätigkeit des Bundeskartellamtes ist das auch als Kartellgesetz bekannte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen , das am 1. Januar 1958 in Kraft trat, und das zuletzt 1999 an die aktuellen Erfordernisse angepasst wurde.

4.2.Aufgaben

Die Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes bestehen in der Durchsetzung des Kartellverbotes, der Durchführung der Zusammenschlusskontrolle sowie in der Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Das Bundeskartellamt kann insbesondere Zusammenschlüsse von Unternehmen verbieten, missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen. Außerdem verfügt die Behörde über weitgehende Ermittlungsbefugnisse. Das Bundeskartellamt ist - soweit das GWB nichts anderes bestimmt - nicht zuständig für Sachverhalte, deren Bedeutung über das Gebiet eines Bundeslandes nicht hinausgeht. Hierfür sind die Landesbehörden zuständig. Einige Fusionskontrollen werden auch durch die EG-Kommission durchgeführt.

4.3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Rechtsgrundlage ist das so genannte Kartellgesetz (GWB), welches besagt, "dass von Unternehmen oder deren Vereinigungen zu einem gemeinsamen Zweck geschlossene Verträge und getroffene Beschlüsse insoweit unwirksam sind, als sie geeignet sind, die Erzeugung von Waren oder die Marktverhältnisse für den Verkehr mit Waren oder gewerblichen Leistungen durch Wettbewerbsbeschränkungen zu beeinflussen. (§1 GWB)."[7] Es wurde seitdem mehrmals abgeändert und dient dem Schutz des Wettbewerbs als Institution der Marktwirtschaft. Es schützt damit auch die einzelnen Marktteilnehmer gegen Schädigung durch Wettbewerbsbeschränkungen. Kartelle sind also laut Gesetz grundsätzlich verboten. Das GWB lässt jedoch bestimmte Ausnahmen zu:

- Normen-, Typen- und Konditionenkartelle.[8] (§ 2 GWB)
- Spezialisierungskatelle können freigestellt werden (§ 3 GWB)
- Mittelstandskartelle können freigestellt werden (§ 4 GWB)
- Rationalisierungskartelle können freigestellt werden (§ 5 GWB)
- Strukturkrisenkartelle können freigestellt werden (§ 6 GWB)
- Sonstige Kartelle, die zur Verbesserung der Entwicklung, Erzeugung, Verteilung, Beschaffung, Rücknahme oder Entsorgung von Waren oder gewerblichen Leistungen beitragen (§7 GWB).

[...]


[1] Vgl.:http://www.bpb.de/wissen/04157939952608945232367203507465,0,0,HpS_Wettbewerb_ Wettbewerbspolitik_040402.html (20.02.2005)

[2] Vgl.:Gablers Wirtschaftslexikon; 6.Band; 13.Auflage; Wiesbaden; 1992

[3] Vgl.:Emmerich, Volker; Kartellrecht; 8.Auflage: Verlag C.H. Beck; München; 1999; S.2

[4] Vgl.:Emmerich, Volker; Kartellrecht; 8.Auflage: Verlag C.H. Beck; München; 1999; S.3

[5] Vgl.:Christmann, Jürgen, Schopf, Michael; Volkswirtschaft und Politik in 7 Problemfeldern; 10.Auflage; Darmstadt 1993, S.299

[6] Stand 2004

[7] Vgl.:Schüler Duden; Die Wirtschaft; 2. Auflage, Mannheim; 1992; S.208

[8] Vgl.:http://infos.aus-germanien.de/Kartell (15.04.2005)

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Details

Title
Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörden - eine kritische Aufgabenanalyse-
College
University of Hamburg
Course
Markttheorie
Grade
1,3
Author
Year
2006
Pages
18
Catalog Number
V62714
ISBN (eBook)
9783638559126
ISBN (Book)
9783656795704
File size
515 KB
Language
German
Keywords
Kartellämter, Monopolkommission, Regulierungsbehörden, Aufgabenanalyse-, Markttheorie
Quote paper
Iryna Spektor (Author), 2006, Kartellämter, Monopolkommission und Regulierungsbehörden - eine kritische Aufgabenanalyse-, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62714

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