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Die rechtlichen Grundlagen der Sowjetunion

Title: Die rechtlichen Grundlagen der Sowjetunion

Essay , 2006 , 15 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Nino Tchirakadze (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Summary Excerpt Details

Jede moderne Republik der Welt hat eine Verfassung. Sie stellt grundsätzlich die in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens dar. Diese Grundordnung gilt vor und über allem anderen staatlich geschaffenem Recht, legt die Grundstruktur und die politische Organisation des Staates fest, regelt das Verhältnis und die Kompetenzen der Staatsgewalten untereinander und enthält die Freiheits- und Grundrechte der Bürger. 1

„Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung“, besagt Art. 16 der Menschen- und Bürgerrechtserklärung durch die Nationalversammlung während der Französischen Revolution vom 1789, die bis zu heutigen Tagen in der französischen Verfassung verankert ist. Daher sind es nach dem französischen Modell zwei Kriterien, Gewaltenteilung und Menschenrechte, die Grundlage für die Entstehung der Verfassung bilden. So stellt sich die Frage, ob die Bürger der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) eine Verfassung in diesem Sinne gehabt hatten?

Der vorliegende Essay untersucht diese Fragestellung und beschreibt die rechtlichen Grundlagen der UdSSR, Gewaltenteilung und Grundrechte in der Stalin-Verfassung, sowie einzelne Artikel, die de facto keine Aussagekraft besitzen oder der Verfassung in ihrer Funktionsweise beeinträchtigen.

Die Entwicklung des Verfassungsrechts der Sowjetunion war durch vier Phasen gekennzeichnet: durch die erste Verfassung Russlands vom 10.7.1918; durch die erste Verfassung der neugegründeten Union vom 31.01.1924; durch die zweite Bundesverfassung, so genannte „Stalin-Verfassung“ vom 05.12.1936 und die letzte Verfassung vom 7.10.1977. Die erste Verfassung der RSFSR entstand in der offenen Kampfzeit des Kriegskommunsimus. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil

2.1. Unionsrepubliken

2.2. Gewaltenteilung

2.3. Grundrechte

3. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die UdSSR auf Basis der Stalin-Verfassung eine Verfassung im klassischen Sinne besaß, indem sie die rechtlichen Grundlagen, die Gewaltenteilung sowie die Verankerung und Praxis der Grundrechte analysiert.

  • Entwicklung und Phasen des sowjetischen Verfassungsrechts
  • Die Rolle und Souveränität der Unionsrepubliken innerhalb der UdSSR
  • Struktur und Funktionsweise der Gewaltenteilung im sowjetischen System
  • Interpretation und praktische Umsetzung von Menschen- und Grundrechten
  • Das Spannungsfeld zwischen verfassungsrechtlicher Deklaration und politischer Realität

Auszug aus dem Buch

2.2. Gewaltenteilung

Ein Muss für jede Verfassung ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Sie stellt ein Grundprinzip politisch-demokratischer Herrschaft und der Organisation staatlicher Gewalt dar, mit dem Ziel, die Konzentration und den Missbrauch politischer Macht zu verhindern, die Ausübung politischer Herrschaft zu begrenzen und zu mäßigen und damit die bürgerlichen Freiheiten zu sichern.

Die Gewaltenteilung in der Sowjetverfassung unterscheidet de jure zwischen der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative). Diese Funktionen werden in demokratischer Ordnung unabhängigen Staatsorganen (Parlamenten, Regierung, Gerichten) zugewiesen. In der UdSSR wurden sie jedoch von dem Obersten Sowjet, dem Ministerrat und dem Obersten Gerichtshof ausgeführt.

Das höchste Organ der UdSSR war gemäß Art. 30 der Oberste Sowjet. Er übte alle Rechte aus, die im Art. 14 aufgelistet waren und besaß grundsätzlich drei Funktionen: die Legislativfunktion (Art. 32, 38 bis 40) konstituierende Funktion (Art. 48, 56, 105, 114) und Kontrollfunktion (Art. 51, 71).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung definiert den Begriff der Verfassung und führt die Fragestellung ein, ob die UdSSR eine Verfassung im Sinne der französischen Menschenrechtserklärung besaß.

2. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die rechtliche Struktur der UdSSR, insbesondere den Status der Unionsrepubliken, die faktische Ausgestaltung der Gewaltenteilung sowie das Verständnis und die Praxis der Grundrechte unter der Stalin-Verfassung.

2.1. Unionsrepubliken: Dieses Kapitel untersucht die theoretische Souveränität und das Sezessionsrecht der Unionsrepubliken und zeigt auf, dass diese in der Praxis durch die zentrale Machtausübung der UdSSR-Zentrale entwertet wurden.

2.2. Gewaltenteilung: Es wird dargelegt, dass die im sowjetischen System nominell getrennten Funktionen von Legislative, Exekutive und Judikative in der Realität vollständig unter der Kontrolle des Obersten Sowjets standen.

2.3. Grundrechte: Dieses Kapitel erläutert, dass Menschenrechte im sowjetischen Verständnis nicht individuell, sondern kollektiv definiert wurden und ihre Garantie hinter den Interessen des sozialistischen Systems zurückstand.

3. Fazit: Das Fazit schließt, dass die Stalin-Verfassung primär der Organisation staatlicher Macht diente und aufgrund der fehlenden Gewaltenteilung und der Nicht-Verwirklichung von Freiheitsrechten keine Verfassung im klassischen demokratischen Sinne darstellte.

Schlüsselwörter

Sowjetunion, Stalin-Verfassung, Verfassungsrecht, Gewaltenteilung, Unionsrepubliken, Grundrechte, Menschenrechte, UdSSR, Sozialistischer Staat, KPdSU, Oberster Sowjet, Souveränität, Totalitarismus, Gesetzgebung, Klassenkampf

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Sowjetunion unter besonderer Berücksichtigung der Stalin-Verfassung von 1936.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind der völkerrechtliche Status der Unionsrepubliken, das sowjetische Modell der Gewaltenteilung und das Verständnis von Grundrechten im sozialistischen Kontext.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage lautet, ob die Bürger der UdSSR eine Verfassung im Sinne der klassischen Gewaltenteilung und Menschenrechte besaßen, oder ob die Verfassung lediglich eine normative Fassade für ein totalitäres System darstellte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Essay-Analyse, die sowjetische Gesetzestexte, insbesondere die Stalin-Verfassung, mit rechtswissenschaftlicher Literatur kontrastiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Stellung der Unionsrepubliken, die Konzentration der Staatsgewalt beim Obersten Sowjet und die Einschränkungen der bürgerlichen Freiheitsrechte durch das Primat der Parteidoktrin.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Stalin-Verfassung, Gewaltenteilung, Grundrechte, Souveränität der Unionsrepubliken und Totalitarismus charakterisiert.

Warum blieb das Sezessionsrecht der Unionsrepubliken ein „toter Buchstabe“?

Obwohl Art. 17 formal das Austrittsrecht garantierte, war es in der Praxis unmöglich, dieses auszuüben, da die gesamte Staatsstruktur auf zentralistischer Steuerung durch die KPdSU basierte und nationale Bestrebungen als Bedrohung für das System galten.

Wie unterschied sich das sowjetische Menschenrechtskonzept von kapitalistischen Systemen?

Das sowjetische Konzept stellte nicht das Individuum, sondern die gesamte Gesellschaft und ihre kollektiven Interessen in den Mittelpunkt, wodurch individuelle Grundrechte zugunsten der Festigung der sozialistischen Ordnung eingeschränkt wurden.

Welchen Einfluss hatte der "Schutz der öffentlichen Ordnung" auf die Grundrechte?

Dieser Vorbehalt diente als rechtliche Begründung, um Freiheiten wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit jederzeit einzuschränken, wenn diese den Interessen der Führungselite oder der nationalen Sicherheit widersprachen.

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Details

Title
Die rechtlichen Grundlagen der Sowjetunion
College
Humboldt-University of Berlin  (Ergänzungsstudiengang 'Mittelasien/Kaukasien')
Course
Seminar 53657: Mittelasien und Kaukasien in sowjetischer Zeit
Grade
1,3
Author
Nino Tchirakadze (Author)
Publication Year
2006
Pages
15
Catalog Number
V62798
ISBN (eBook)
9783638559850
ISBN (Book)
9783656782520
Language
German
Tags
Grundlagen Sowjetunion Seminar Mittelasien Kaukasien Zeit
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Nino Tchirakadze (Author), 2006, Die rechtlichen Grundlagen der Sowjetunion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62798
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