Seit den Unternehmenskrisen in der Zeit nach 1995 existieren Überlegungen, wie solche Krisen durch Kontrollmaßnahmen verhindert werden können. Als eine Konsequenz trat 1998 das KonTraG in Kraft. Es sollte die Transparenz von Unternehmensentscheidungen wie auch die Berichterstattung über die Lage des Unternehmens auf eine regulierte Grundlage stellen. Bilanz und die GuV beziehen sich auf einen vergangen Stichtag. Es wurde also notwendig, eine zukunftsbezogene Sichtweise durchzusetzen. Hierzu wurden einige Paragraphen des HGB erweitert. Der § 289 HGB wurde um die Vorschrift ergänzt, dass im Lagebericht auf die Risiken der Gesellschaft besonders einzugehen ist, und im § 317 HGB wurden Buchprüfer verpflichtet, den Lagebericht und das Risikomanagement einer Gesellschaft in die Prüfung einzubeziehen.
Nach dem Jahr 2000 setzte sich eine internationale Sichtweise von Rechnungslegungsvorschriften durch. Um eine Konformität zwischen den Rechnungslegungsrichtlinien der EU und den Vorschriften nach IAS / IFRS herzustellen, hat das EU-Parlament die „Fair-Value-Richtlinie“ erlassen. Darin wird auch die Bewertung von Finanzinstrumenten angerissen.
In der vorliegenden Arbeit soll geklärt werden, welche Auswirkungen die Bestimmungen des § 289 HGB auf die Berichterstattung über Unternehmensrisiken haben. Nach einer Annäherung an den Risikobegriff und einer Darstellung der Adressaten der Risikoberichterstattung werden die Risiken anhand konkreter Beispiele kategorisiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Risiken, die aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten resultieren. Schließlich wird aufgezeigt, dass die Logik des Imparitätsprinzips einen Widerspruch in sich trägt. Unternehmen, die nach kaufmännischer Sorgfalt ihre Risiken durch Sicherungsgeschäfte neutralisieren, sind angehalten, sich in der Bilanz ungünstiger darzustellen als es Unternehmen tun können, die ihre Risiken unbesichert lassen.
Die Argumentation ist mit Beispielen aus den Geschäftsberichten großer deutscher Unternehmen belegt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Der Risikobegriff
3. Die Adressaten der Risikoberichterstattung
4. Der Risikobericht
4.1. Risikokategorisierung
4.2. Wesentliche Risiken
4.3. Weitere Risiken
4.4. Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen des § 289 HGB auf die Qualität und Transparenz der Risikoberichterstattung deutscher Kapitalgesellschaften. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, inwieweit Unternehmen durch diese Bestimmungen dazu angehalten werden, Risiken – insbesondere im Kontext von Finanzinstrumenten – präzise und für die Adressaten nachvollziehbar darzustellen.
- Rechtliche Grundlagen und Entwicklung der Risikoberichterstattung (KonTraG, § 289 HGB).
- Analyse des Risikobegriffs und der unternehmerischen Risikokategorisierung.
- Identifikation und Ansprache der Adressaten von Risikoberichten.
- Detaillierte Betrachtung von wesentlichen Risiken und deren Konzentrationen.
- Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und deren bilanzielle Behandlung.
Auszug aus dem Buch
4.4. Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
In der Darstellung von Risiken und der Berichterstattung im Rahmen des Lageberichts ist bisher immer wieder davon ausgegangen worden, dass die Berichterstattung ihre Bedeutung auch aus der Tatsache erhält, dass das Unternehmen Risiken ausgesetzt ist, die in der Bilanz nicht, nicht vollständig oder nicht hinreichend transparent erfasst sind. Das geschieht zum einen aus der Überlegung heraus, dass es sich bei der Bilanz um ein Zahlenwerk handelt, das sich auf einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag bezieht. Insofern liegt ihr eine rückwärts gewandte Perspektive inne. Um folglich ein vollständiges Bild über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage zu erhalten, ist es notwendig, die Situation des Unternehmens auch aus einer Perspektive zu betrachten, die über die Gegenwart hinaus reicht.
Andererseits werden zum Erstellen der Bilanz die geltenden Bewertungsvorschriften und Wahlrechte angewandt. Im konkreten Fall können diese jedoch zu einem ökonomisch nicht hinreichenden Resultat führen.
Aus diesem Zusammenhang heraus ergibt sich, dass besondere Erwähnung der Risiken aus Finanzinstrumenten in der Risikoberichterstattung für die Adressaten wichtig ist.
Dieser Zusammenhang spielt auch eine besondere Rolle bei der Erweiterung des § 289 Abs. 2 HGB. Seit 2004 sind in die Berichterstattung auch die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken, sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen einzubeziehen, denen die Gesellschaft in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten ausgesetzt ist. Wie eingangs erwähnt, wurde diese Erweiterung des § 289 HGB durch die Umsetzung der Fair Value Richtlinie erwirkt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der historischen Entwicklung der Risikoberichterstattung in Deutschland unter Berücksichtigung von Unternehmenskrisen und dem KonTraG.
2. Der Risikobegriff: Erörterung der unterschiedlichen Definitionen von Risiko in der Literatur und deren Anwendung (bzw. Nicht-Anwendung) in der Unternehmenspraxis.
3. Die Adressaten der Risikoberichterstattung: Analyse der Zielgruppen wie Anteilseigner und Gläubiger und deren spezifisches Informationsbedürfnis bezüglich Unternehmensrisiken.
4. Der Risikobericht: Untersuchung der Systematik von Risikokategorien, der Identifikation wesentlicher Risiken sowie der spezifischen Herausforderungen bei Marktrisiken, operationellen Risiken und Finanzinstrumenten.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass trotz Standardisierung noch kein einheitliches Niveau in der Risikoberichterstattung erreicht wurde und der Meinungsbildungsprozess zur Ausgestaltung von Risikomanagementsystemen andauert.
Schlüsselwörter
Risikoberichterstattung, § 289 HGB, KonTraG, Risikomanagement, Kapitalgesellschaften, Finanzinstrumente, Fair Value-Richtlinie, Marktrisiko, Operationelles Risiko, Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko, Jahresabschluss, Lagebericht, Unternehmensrisiken, Transparenz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die gesetzlich geforderte Risikoberichterstattung nach § 289 HGB für Kapitalgesellschaften und wie Unternehmen diese Vorgaben in der Praxis umsetzen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Arbeit beleuchtet die Definition von Risikobegriffen, die Systematisierung von Risikokategorien und die spezifischen Anforderungen an die Kommunikation von Risiken durch Finanzinstrumente.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen seit 2004 auf die Risikoberichterstattung zu prüfen und deren Wirksamkeit bei der Darstellung der Unternehmenslage zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie der Untersuchung aktueller Geschäftsberichte bekannter deutscher Kapitalgesellschaften zur exemplarischen Verdeutlichung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung von Adressaten, die Kategorisierung von Risiken (z.B. wesentlich vs. vernachlässigbar) und die detaillierte Betrachtung von Risikofeldern wie Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Schlagworte sind Risikoberichterstattung, HGB-Vorschriften, Risikomanagement und der Umgang mit Finanzinstrumenten.
Warum wird im Buch die Commerzbank AG erwähnt?
Die Commerzbank AG wird als eines der wenigen Unternehmen genannt, das in seinem Bericht eine explizite Definition des Risikobegriffs vornimmt.
Wie bewertet der Autor das Sicherungsgeschäft in der Bilanz?
Der Autor kritisiert eine asymmetrische Behandlung, die zu ökonomisch unsinnigen Ergebnissen führen kann, wenn abgesicherte Risiken erfolgsmäßig schlechter dargestellt werden als nicht abgesicherte.
Warum ist das Thema Finanzinstrumente für den Risikobericht so relevant?
Da Finanzinstrumente oft in der Bilanz nicht vollständig oder transparent abgebildet werden, ist der Risikobericht essenziell, um ein vollständiges Bild über die tatsächliche Lage des Unternehmens zu vermitteln.
- Quote paper
- Ulrich Pomplun (Author), 2006, Risikoberichterstattung nach § 289 HGB - Besondere Betrachtung der Berichterstattung über Risiken aus Finanzinstrumenten und einer Widersprüchlichkeit im Imparitätsprinzip, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62799