Mit dem Urteil vom 06.06.2002 gab der BFH seine bisherige ständige Rechtsprechung, wonach Geschäftsführungsleistungen von Gesellschafter-Geschäftsführern bei Personengesellschaften nicht umsatzsteuerbar waren, ausdrücklich auf. Nach Auffassung der Richter des fünften Senats sollen derartige Leistungen nunmehr prinzipiell umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sein, sofern sie gegen gesonderte gewinnunabhängige Vergütung erfolgen. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich dieser Ansicht ebenfalls angeschlossen und in der Konsequenz daraus Teile der Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 für nicht mehr anwendbar erklärt.
Diese Rechtsprechungsänderung ist von erheblicher praktischer Relevanz, da sie für die Personengesellschaften zu finanziellen Belastungswirkungen führen kann, sofern diese mangels unternehmerischer Tätigkeit oder wegen der Erbringung von (zumindest zum Teil) steuerfreien Leistungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Im Gegenzug können dem Gesellschafter-Geschäftsführer der Personengesellschaft in der Folge der Rechtsprechungsänderung steuerliche Vorteile erwachsen, da er nun u.U. für die mit der Geschäftsführung verbundenen Tätigkeiten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Gegenstand und Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die bisherige und die aktuelle Behandlung der Geschäftsführungsleistungen bei Personengesellschaften darzustellen, deren Auswirkungen aufzudecken und diese einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
I. Gegenstand und Ziel der Arbeit
II. Aufbau der Arbeit
Erster Teil – Grundlagen
I. Definition und Rechtsgrundlagen der Geschäftsführung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer bei Personengesellschaften
A. Wesen und Umfang
B. Bestandteile der Geschäftsführung
1. Vertretungs- und Geschäftsführungstätigkeiten (i.e.S.)
2. Übernahme der unbeschränkten Haftung
II. Abgrenzung zur Geschäftsführung bei Kapitalgesellschaften
Zweiter Teil – Darstellung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungsleistungen der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Personengesellschaften
I. Gesetzliche Regelung des §1 I Nr.1 UStG
A. ‚Lieferungen und sonstige Leistungen’
B. ‚Unternehmer’
1. Unternehmerfähigkeit
2. Unternehmereigenschaft
a. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
b. Selbständigkeit
aa. Selbständigkeit von natürlichen Personen
bb. Selbständigkeit von juristischen Personen
cc. Zusammenfassung
3. Sonderfall: Kleinunternehmer (Art.19 UStG)
C. ‚Entgeltlichkeit & Leistungsaustausch’
1. Allgemeines zu Entgeltlichkeit & Leistungsaustausch
2. Geschäftsführungsleistung als Leistung an einen Anderen
a. Rechtsprechung des BFH im Anschluss an das Urteil vom 17.07.1980
b. BFH-Rechtsprechung in den Urteilen vom 18.07.1968 und vom 06.06.2002
c. Ansichten aus der Literatur
d. Eigene Stellungnahme
3. Geschäftsführungsleistung gegen gesonderte Gegenleistung
a. Allgemeine Kriterien
b. Schlussfolgerungen für die Geschäftsführungsbestandteile
aa. Übernahme der unbeschränkten Haftung
bb. Vertretungs- und Geschäftsführungstätigkeit (i.e.S.)
c. Handhabung dieser Kriterien in Literatur & Rechtsprechung
d. Kritik an dieser Handhabung
aa. Regelfall
bb. Sonderfälle
e. Zusammenfassung und Anwendung auf konkrete Vergütungsmodelle
II. Zusammenfassung: Aktuelle umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungsleistungen bei Personengesellschaften
III. Darstellung der (abweichenden) umsatzsteuerlichen Behandlung der Geschäftsführungsleistungen bei Kapitalgesellschaften
Dritter Teil – Auswirkungen der aktuellen umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungsleistungen der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Personengesellschaften
I. Auswirkungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer
II. Auswirkungen für die Personengesellschaft
III. Verhältnis der Bestandteile der Geschäftsführungsleistungen aus umsatzsteuerlicher Sicht
A. Umsatzsteuerbarkeit
B. Umsatzsteuerpflichtigkeit
C. Verhältnis von Geschäftsführung (i.e.S.) und Vertretung zur Übernahme der unbeschränkten Haftung
1. Geschäftsführungsleistungen als ‚einheitliche Leistung’ ?
2. Geschäftsführungsleistungen als ‚Haupt- und Nebenleistung’ ?
3. Geschäftsführungsleistungen als ‚selbständige Hauptleistungen’
Schlussbemerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäftsführungsleistungen durch Gesellschafter-Geschäftsführer bei Personengesellschaften nach der geänderten BFH-Rechtsprechung. Das primäre Ziel besteht darin, den Wandel von der Nichtsteuerbarkeit hin zur steuerbaren und steuerpflichtigen Leistung darzustellen, die daraus resultierenden praktischen Auswirkungen für die Beteiligten zu analysieren und Gestaltungsempfehlungen für die Praxis abzuleiten.
- Wandel in der BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen.
- Unterscheidung der Leistungsbestandteile: Geschäftsführung i.e.S., Vertretung und Haftungsübernahme.
- Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers.
- Kriterien für einen Leistungsaustausch und die Abgrenzung von Sonderentgelten und Gewinnanteilen.
- Steuerliche Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Personengesellschaften und Gesellschafter.
Auszug aus dem Buch
A. Wesen und Umfang
Personengesellschaften – namentlich die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft sowie die GmbH & Co. KG – sind nicht rechtsfähige Zusammenschlüsse Mehrerer zur gemeinsamen Zweckverfolgung. Der gemeinschaftlich verfolgte Zweck wird dabei regelmäßig durch eine geschäftliche Betätigung realisiert.
Jegliche Art geschäftlicher Betätigung erfordert jedoch eine Willensbildung und Willensbetätigung. Zu eben dieser ist eine Personengesellschaft an sich aber nicht fähig. Deshalb kann sich die Gesellschaft nur verwirklichen, wenn jemand für sie die Willensbildung und Willensbetätigung übernimmt – oder anders ausgedrückt: wenn jemand für sie die Geschäfte führt. Dies ist die Aufgabe und Pflicht der zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter.
Die Führung der Geschäfte einer Personengesellschaft ist mithin jede auf die Verfolgung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit für die Gesellschaft. Sie umfasst dabei nicht nur Maßnahmen rechtsgeschäftlicher Natur, sondern auch Handlungen tatsächlicher Art, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig sind. Typische Beispiele für Geschäftsführungstätigkeiten sind: die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens, die Führung der Bücher, die Organisation des Betriebes und die Beaufsichtigung von Angestellten.
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Diese Einleitung erläutert die Relevanz der geänderten BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen bei Personengesellschaften und definiert das Ziel der Untersuchung.
Erster Teil – Grundlagen: Hier werden die Begrifflichkeiten der Geschäftsführung bei Personengesellschaften geklärt, insbesondere die Unterscheidung zwischen Geschäftsführung i.e.S., Vertretung und unbeschränkter Haftung, sowie die Abgrenzung zu Kapitalgesellschaften vorgenommen.
Zweiter Teil – Darstellung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungsleistungen der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Personengesellschaften: Dieser Hauptteil analysiert die Tatbestandsmerkmale des § 1 UStG, prüft die Unternehmereigenschaft des Geschäftsführers und untersucht kritisch, unter welchen Voraussetzungen ein Leistungsaustausch zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft anzunehmen ist.
Dritter Teil – Auswirkungen der aktuellen umsatzsteuerlichen Behandlung von Geschäftsführungsleistungen der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Personengesellschaften: Dieses Kapitel beleuchtet die praktischen Folgen der neuen Rechtsprechung für Gesellschafter und Gesellschaft und untersucht das Verhältnis der einzelnen Leistungsbestandteile aus umsatzsteuerlicher Sicht.
Schlüsselwörter
Umsatzsteuer, Geschäftsführungsleistung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Personengesellschaft, BFH-Rechtsprechung, Leistungsaustausch, Unternehmer, Vorsteuerabzug, Geschäftsführung, Vertretung, Haftungsübernahme, Sonderentgelt, Gewinnanteil, Vorwegvergütung, Umsatzsteuerpflicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der geänderten Rechtsprechung des BFH, wonach Geschäftsführungsleistungen von Gesellschaftern an ihre Personengesellschaft prinzipiell umsatzsteuerbar und steuerpflichtig sein können.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen umfassen die Definition der Geschäftsführung bei Personengesellschaften, die Anforderungen an die Unternehmereigenschaft, die Kriterien für den Leistungsaustausch sowie die steuerlichen Auswirkungen für die beteiligten Akteure.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Darstellung der bisherigen und aktuellen Rechtslage, das Aufdecken finanzieller Belastungswirkungen durch die Neuregelung und die Ableitung von Gestaltungsempfehlungen für die Praxis.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die schwerpunktmäßig auf einer Auswertung der aktuellen Rechtsprechung, der Finanzverwaltung und der einschlägigen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Prüfung der umsatzsteuerlichen Tatbestandsmerkmale (§ 1 UStG) für Geschäftsführungsleistungen und eine Untersuchung der Auswirkungen dieser Änderungen auf das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Leistungsaustausch, unbeschränkte Haftung, Vorsteuerabzug, Sonderentgelt und das Prinzip der Selbstorganschaft.
Warum ist die Haftungsübernahme kein Bestandteil des Leistungsaustauschs?
Die Haftungsübernahme resultiert kraft Gesetzes aus der Gesellschafterstellung und ist unabdingbar. Es fehlt an einer zweckgerichteten Leistungserbringung zum Erhalt einer Gegenleistung, da der Gesellschafter die Haftung ohnehin trägt.
Welchen Einfluss haben Gewinn- und Verlustbeteiligungen auf die Umsatzsteuer?
Reine Gewinn- und Verlustbeteiligungen basieren auf der Gesellschafterstellung und stellen daher kein Entgelt für eine Geschäftsführungsleistung dar. Erst wenn gesonderte, gewinnunabhängige Sonderentgelte oder garantierte Mindestbeträge (Vorwegvergütungen) gezahlt werden, ist ein Leistungsaustausch zu bejahen.
Was ist das Fazit zur „GmbH & Co. KG“?
Die GmbH & Co. KG ist als Personengesellschaft einzustufen, bei der die Geschäftsführung ebenfalls in Geschäftsführung i.e.S., Vertretung und unbeschränkte Haftung aufgeteilt ist, womit dieselben umsatzsteuerlichen Grundsätze wie bei anderen Personengesellschaften gelten.
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- Andreas Kiontke (Author), 2003, Die umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäftsführungsleistungen der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Personengesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62875