Am 19. Juni 2003 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den International Financial Reporting Standard 1 (IFRS 1): First time Adoption of International Financial Reporting Standards veröffentlicht. Dieser Standard hat das Ziel Unternehmen mit ihren jeweiligen nationalen Rechnungslegungsvorschriften die erstmalige Anwendung sowie den Einstieg in die internationale IFRS – Rechnungslegung zu erleichtern und gleichzeitig den Bilanzadressaten qualitativ hochwertige Informationen bereitzustellen. Aufgrund der Verordnung der Europäischen Union sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem 01.01.2005 verpflichtet ihre Konzernabschlüsse nach der IFRS – Rechnungslegung zu erstellen.
Bisher war die Regelung, um einen erstmaligen Konzernabschluss nach den International Accounting Standards (IAS) zu erstellen, in den Standing Interpretations Committee kurz SIC-8 enthalten. Einige Regelungen des SIC-8 sind im IFRS 1 übernommen worden, wie z.B. der Grundsatz der retrospektiven Anwendung sowie die Regelung, dass beim Übergang auf IAS entstehende Differenzen mit den Gewinnrücklagen in der Eröffnungsbilanz verrechnet werden. Regelungen des SIC-8 ließen jedoch auch eine Vielzahl von Interpretationsspielräumen zu, z.B. ist ein Abweichen von der grundsätzlich retrospektiven Anwendung möglich, wenn der Anpassungsbetrag aus früheren Perioden nicht mit einem vertretbaren Aufwand bestimmt werden kann. Mit den neuen Vorschriften des IFRS 1 soll sichergestellt werden, dass ein erstmaliger Abschluss folgende Ziele gewährleistet:
1. Die Abschlussadressaten sollen transparente und hochwertige über alle offen gelegten Perioden vergleichbare Informationen erhalten sowie die
2. Lieferung eines angemessenen Startpunktes der Rechnungslegung auf der Grundlage der IFRS und
3. Die Kosten für einen erstmaligen IFRS Abschluss sollen den Nutzen für den Abschlussadressaten nicht übersteigen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Erstanwender
- Zeitpunkt der Erstanwendung und Übergangszeitpunkt
- Grundregel der retrospektiven Anwendung
- Optionale Befreiungen (exemptions)
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Beizulegender Zeitwert oder Neubewertung (deemed cost)
- Leistungen an Arbeitnehmer
- Kumulierte Umrechnungsdifferenzen
- Zusammengesetzte Finanzinstrumente
- Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
- Klassifizierung von bereits im Vorabschluss angesetzten Finanzinstrumenten
- Anteilsbasierte Vergütungen
- Versicherungsverträge
- Verpflichtende Befreiungen der retrospektiven Anwendung (exceptions)
- Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten oder finanzieller Schulden vor dem 01.01.2004
- Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (hedge accounting)
- Schätzungen
- Zur Veräußerung gehaltene, langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
- Anhangangaben
- Erleichterungswahlrecht für Vergleichsangaben zu IAS 32, IAS 39 und IFRS 4
- Zeitreihen
- Angaben zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten
- Überleitungsrechnung
- Neubewertung
- Zwischenberichterstattung
- Zeitpunkt des Inkrafttretens
- Abschließende Bemerkung und kritische Würdigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der Erstmaligen Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Unternehmen, die bisher nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften bilanziert haben. Die Arbeit erläutert die Grundregel der retrospektiven Anwendung und die verschiedenen Möglichkeiten der Abweichung von dieser Regel, die für Erstanwender gelten. Des Weiteren werden die spezifischen Anforderungen des IFRS 1 zur Erstellung der Eröffnungsbilanz, zum Übergang von nationalen Standards auf die IFRS und zur Erstellung von Vergleichszahlen im ersten IFRS-Abschluss beleuchtet.
- Erstanwendung der IFRS für Unternehmen
- Retrospektive Anwendung der IFRS
- Optionale und verpflichtende Befreiungen von der retrospektiven Anwendung
- Erstellung der Eröffnungsbilanz und Übergang von nationalen Standards auf die IFRS
- Vergleichszahlen im ersten IFRS-Abschluss
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel dieser Arbeit führt in die Thematik der Erstanwendung der IFRS ein. Es erläutert die Hintergründe der IFRS-Einführung und die Ziele des IFRS 1. Im zweiten Kapitel werden die verschiedenen Kategorien von Erstanwendern des IFRS 1 vorgestellt. Das dritte Kapitel behandelt den Zeitpunkt der Erstanwendung und den Übergangszeitpunkt von nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu den IFRS. Das vierte Kapitel erläutert die Grundregel der retrospektiven Anwendung der IFRS. Im fünften Kapitel werden die verschiedenen optionalen Befreiungen von der retrospektiven Anwendung vorgestellt. Das sechste Kapitel behandelt die verpflichtenden Befreiungen von der retrospektiven Anwendung, die für bestimmte Sachverhalte gelten. Das siebte Kapitel befasst sich mit den Anforderungen des IFRS 1 an die Anhangangaben. Das achte Kapitel informiert über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS 1. Das letzte Kapitel enthält eine abschließende Bemerkung und kritische Würdigung der IFRS-Einführung.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen dieser Arbeit sind die Erstmalig Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS), die retrospektive Anwendung der IFRS, die optionalen und verpflichtenden Befreiungen von der retrospektiven Anwendung, die Erstellung der Eröffnungsbilanz, der Übergang von nationalen Standards auf die IFRS und die Vergleichszahlen im ersten IFRS-Abschluss. Weitere wichtige Begriffe sind Erstanwender, Übergangszeitpunkt, Eröffnungsbilanz, Vergleichsperiode, Anhangangaben und Inkrafttreten.
- Arbeit zitieren
- Daniel Saak (Autor:in), 2005, IFRS 1 - First time Adoption of IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/62952