Am 08.Mai 1945 streckte das von der Diktatur der Nationalsozialisten beherrschte Deutsche Reich seine Waffen und beendete damit den Zweiten Weltkrieg. Kaum war die Tinte getrocknet, begann auch schon der Vorgang, der später als „Entnazifizierung“ seinen Platz in den Geschichtsbüchern finden sollte. Es geschah dies mit einer, die Mehrheit des Volkes erfassenden Fragebogen im Zusammenhang mit Recherchen in den erhalten gebliebenen Parteiunterlagen. Absicht der (vornehmlich West-) Alliierten war es, den Nationalsozialismus gänzlich aus dem deutschen Volk auszumerzen, auf dass er nie wiederkehre. Im Jahre 2004 lässt sich bilanzieren, dass dieses Vorhaben scheinbar von recht gutem Erfolg gekrönt war. Erweist sich doch das bundesrepublikanische System als so stabil wie sonst kaum ein anderes historisches System auf deutschem Boden.
Ein nicht unwesentlicher Grund hierfür dürfte sein, dass es so liberal wie kaum sonst eine Staatsordnung der Welt ist. Ein breiter Konsens im deutschen Volk ist heute, dass der Staat, anders als in den vergangenen Verfassungsformen (insofern diese denn Gültigkeit besaßen), das Individuum und nicht der Staat an der Spitze der Prioritätenliste steht. Dementsprechend sind der Exekutive in der Bundesrepublik recht enge Handelsgrenzen gesteckt, die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen garantiert. Wie aber soll ein auf „Zurückhaltung“ bedachter Staat mit seinen Gegnern im Inneren umgehen?
Denn mitnichten gelang die Ausmerzung des rechtsextremistischen Gedankengutes mit Stumpf und Stiel. Nach wie vor gab und gibt es Anhänger der „alten Schule“ des Nationalsozialismus. Dazu mischen sich andere Formen nationalistischen, rassistischen oder anderen rechtsextremistischen Gedankengutes. Da sich deren Werteordnung und Handlungsethik diametral von der offiziellen „Staatsdoktrin“ der Bundesrepublik unterscheidet, ist es naheliegend, dass der eine den anderen nicht als legitim zu akzeptieren in der Lage ist.
An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob und wie die Bundesrepublik, in gewisser Ähnlichkeit zu ihrem Vorgängersystem, einen Bürger wegen einer bestimmten Gesinnung sanktionieren darf. Es soll im Folgenden dargestellt werden, welche Möglichkeiten der deutsche Staat besitzt und einsetzt, um sich gegen seine Gegner, insbesondere von rechts, zu wehren.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Erster Teil
Der Rechtsstaatsbegriffs in der Bundesrepublik Deutschland
Die Wehrhafte Demokratie
Der Gegenspieler: Rechtsextremismus
Zweiter Teil
Prävention
Repression
+ Der politische Bereich
+ Der polizeiliche Bereich
+ Der Bereich der Justiz
Re- Integration
Problemfelder
Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Mechanismen und Herausforderungen des deutschen Staates bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie ein liberaler Rechtsstaat, der auf den Prinzipien der wehrhaften Demokratie basiert, effektiv gegen verfassungsfeindliche Akteure vorgehen kann, ohne dabei die eigenen demokratischen Werte und Freiheitsrechte preiszugeben.
- Grundlagen des Rechtsstaatsbegriffs und der wehrhaften Demokratie in Deutschland.
- Struktur und Charakterisierung des Rechtsextremismus als politisches Phänomen.
- Die drei Säulen staatlicher Strategien: Prävention, Repression und Re-Integration.
- Spannungsfelder zwischen staatlicher Sicherheitsvorsorge und dem Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte.
- Herausforderungen durch die Internationalisierung extremistischer Agitation und die Grenzen nationaler Sanktionsmöglichkeiten.
Auszug aus dem Buch
Die Wehrhafte Demokratie
Das Grundgesetz charakterisiert das bundesrepublikanische System nicht nur als rechts-staatlich, sondern auch als „wehrhaft“ oder auch „streitbar“. Auch hier gibt es keinen Artikel, welcher in extenso die Merkmale der Wehrhaften Demokratie auflistet. Vielmehr gilt auch hier das so genannte Enumerationsprinzip: das System errichtet sich aus verschiedenen Einzelartikeln. Auf diese wird hier nicht noch einmal explizit eingegangen, da sie nachschlagbar und recht selbsterklärend sind. Bei Bedarf wird im zweiten Teil noch auf einzelne Bestandteile des Normenkanons Bezug genommen. Generell lässt sich jedoch feststellen, dass die Wehrhafte Demokratie von drei Wesensmerkmalen geprägt wird.
Zunächst ist die Wertegebundenheit der deutschen Demokratie zu nennen. Diese besagt, dass es bestimmte Werte wie zum Beispiel die Menschenrechte gibt, die nicht zur Disposition gestellt werden. Prinzipiell betrifft dies alle Merkmale der FDGO.
Des Weiteren bildet Abwehrbereitschaft ein Charakteristikum dieses Demokratietypus. Es handelt sich hierbei um die Bereitschaft des „Staates“, sich gegen seine Gegner im Inneren zur Wehr zu setzen und fußt auf der Überzeugung, mit dem Grundgesetz eine verteidigungs- würdige Ordnung gefunden zu haben.
Das dritte Wesensmerkmal ist der so genannte „vorgelagerte Verfassungsschutz“. Dieser Grundsatz besagt, dass die Staatsgewalt sich nicht nur rein passiv verhält und auf Angriffe aus dem inneren lediglich reagiert, sondern er versucht im Gegenteil schon das Zustandkommen solcher Angriffe zu verhindern.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Notwendigkeit der Entnazifizierung nach 1945 und stellt die grundlegende Forschungsfrage nach dem Umgang eines liberalen Rechtsstaates mit seinen inneren Feinden.
Erster Teil: Dieser Abschnitt erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik, insbesondere das Konzept der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) und die daraus abgeleitete wehrhafte Demokratie sowie die Heterogenität rechtsextremer Strömungen.
Zweiter Teil: Hier wird das staatliche Generalkonzept analysiert, das sich aus den strategischen Säulen der Prävention, der Repression in Politik, Polizei und Justiz sowie der Re-Integration zusammensetzt.
Prävention: Dieses Kapitel beschreibt den breit angelegten Ansatz der Behörden, durch Aufklärung und soziale Maßnahmen bereits das Entstehen extremistischer Frustrationspotentiale zu verhindern.
Repression: Der Fokus liegt hier auf den staatlichen Zwangsmaßnahmen, die dann zum Einsatz kommen, wenn präventive Ansätze bei Rechtsverletzungen versagen.
Der politische Bereich: Es wird die Rolle der Exekutive und Legislative beleuchtet, die durch strategische Planung und Vereinigungsverbote gegen verfassungsfeindliche Strukturen vorgehen.
Der polizeiliche Bereich: Dieses Kapitel thematisiert die offensivere Polizeitaktik, die Einführung neuer Straftatkategorien wie der „politisch motivierten Gewalt“ und die verbesserte Vernetzung der Sicherheitsorgane.
Der Bereich der Justiz: Erörtert wird die Rolle der Gerichte bei der zeitnahen Ahndung von Straftaten und das Instrumentarium des Parteienverbots als ultima ratio des Rechtsstaats.
Re- Integration: Das Kapitel befasst sich mit der Wiedereingliederung ehemaliger Verfassungsgegner in die Gesellschaft als sozial-strategische und taktische Maßnahme.
Problemfelder: Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Paradoxon, wie staatliche Sicherheitsmaßnahmen die Freiheitsrechte gefährden können, sowie mit den Schwierigkeiten durch internationale Entwicklungen und globalisierte Kommunikation.
Fazit: Die Zusammenfassung unterstreicht die Stabilität der FDGO und die Notwendigkeit einer entschlossenen, breit angelegten Aufklärungs- und Verteidigungsstrategie.
Schlüsselwörter
Rechtsextremismus, Rechtsstaat, Wehrhafte Demokratie, FDGO, Prävention, Repression, Verfassungsschutz, Politisch motivierte Gewalt, Gesinnungsdelikte, Re-Integration, Parteienverbot, Extremismus, Grundgesetz, Innere Sicherheit, Demokratie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie die Bundesrepublik Deutschland als liberaler Rechtsstaat mit der Bedrohung durch rechtsextremistische Bestrebungen umgeht, ohne dabei ihre eigenen demokratischen Grundwerte aufzugeben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der FDGO, die Erscheinungsformen des Rechtsextremismus sowie das staatliche Maßnahmenpaket bestehend aus Prävention, Repression und Re-Integration.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage ist, wie der deutsche Staat seine Möglichkeiten und Instrumente der wehrhaften Demokratie einsetzt, um sich effektiv gegen seine inneren Feinde zu wehren, insbesondere unter Berücksichtigung föderaler Strukturen und liberaler Rechtsprinzipien.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse von Verfassungsprinzipien, Gesetzestexten, Berichten der Sicherheitsbehörden (wie dem Verfassungsschutzbericht) sowie aktueller politikwissenschaftlicher Literatur zum Thema politischer Extremismus.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des präventiven Konzepts (Aufklärung), die repressive Strategie (Politik, Polizei, Justiz) und die Bemühungen zur Re-Integration sowie eine kritische Reflexion über die dabei auftretenden Problemfelder.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Rechtsextremismus, Rechtsstaat, Wehrhafte Demokratie, FDGO, Prävention, Repression, Verfassungsschutz, Politisch motivierte Gewalt sowie die Herausforderungen der Internationalisierung und der Schutz von Freiheitsrechten.
Welche Rolle spielt die "Neue Rechte" in der Argumentation?
Die "Neue Rechte" wird als eine Herausforderung beschrieben, da sie versucht, rechtsextremes Gedankengut mit einem pseudowissenschaftlichen, soziologischen Fundament zu unterlegen, was die Identifikation und staatliche Bekämpfung erschwert.
Warum ist das "Parteienverbot" nur ein seltenes Instrument?
Das Parteienverbot stellt laut Arbeit einen schwerwiegenden Eingriff in den gesellschaftlichen Diskurs dar und soll nicht zur Gewohnheit werden, um den demokratischen Charakter des Rechtsstaates nicht durch die häufige Anwendung repressiver Höchstmaßnahmen zu gefährden.
- Citation du texte
- Thomas Eissing (Auteur), 2004, Rechtsstaat versus Rechtsextremismus - Motivationen, Wege und Probleme des verfassungsstaatlichen Kampfes gegen die Bedrohung von rechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63051