Betrachtet man in vergleichender Weise den deutschen Bundestag und die Volkskammer der DDR in der formellen Beschreibung ihrer beiden Verfassungen, so ergibt sich ein Bild, welches auf den ersten Blick verblüffend wirken kann: denn die Ähnlichkeiten zwischen beiden sind überdeutlich. Gleichzeitig ist natürlich auch bekannt, dass in der Wirklichkeit der Verfassungen größte Unterschiede bestanden. Auf der einen Seite hat man es mit gelebter Demokratie, auf der anderen mit gelebter Diktatur zu tun. Und trotz der diktatorischen Machtstruktur leistete sich die DDR eine Volkskammer. Interessant ist nun herauszufinden, wie denn die Volkskammer als Parlament in einer Diktatur arbeitete und welche Möglichkeiten den Abgeordneten in der DDR verblieben.
Diese Arbeit wird zuerst nach der formellen Ausgestaltung der Verfassung - und hier speziell der Teil zur Volkskammer - fragen. Dadurch soll der Blick für den Aufbau der Volkskammer geschärft werden. Auch soll natürlich auf die Ähnlichkeit zum Aufbau des Bundestages hingewiesen werden. Dies geschieht mit dem Hintergedanken des Vergleiches. Ohne spezifisch immer darauf hinzuweisen schwingt der Vergleich mit dem Bundestag in dieser Arbeit mit.
Der zweite, größere Teil der Arbeit wird sich mit den Organen der Volkskammer beschäftigen. Einzeln sollen so der Abgeordnete, die Fraktionen, die Ausschüsse und das Plenum untersucht werden, um Erkenntnisse über die Arbeitsweisen der Volkskammer zu bekommen. Am Ende der Arbeit wird ein Fazit stehen, welches grob auf die Bedeutung der Volkskammer im politischen System der DDR eingeht.
Die Arbeit stützt sich auf Literatur und frei zugängliche Quellen. Herauszuheben sei hier vor allem das im Jahre 2002 erschienene Buch von Werner J. Patzelt und Roland Schirmer, auf das sich auch die folgende Arbeit maßgeblich stützt. Nicht nur untersuchen die beiden Herausgeber die Funktionsweise der Volkskammer, sondern es kommen selber ehemalige Volkskammermitglieder zu Wort und berichten über ihre Arbeit als Abgeordnete in den Wahlkreisen, Fraktionen und Ausschüssen. Damit wird dem Gegenstand Volkskammer Lebendigkeit verliehen und auch Einsichten zu Tage gefördert, welche vielleicht ohne Zeitzeugenbefragung verschlossen geblieben wären.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Die Volkskammer der DDR in der Verfassung von 1949
2. Aufbau und Arbeitsweise der Volkskammer
2.1 Die Abgeordneten der Volkskammer
2.2 Die Fraktionen der Volkskammer
2.3 Die Ausschüsse der Volkskammer
2.4 Das Plenum der Volkskammer
3. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die Diskrepanz zwischen dem verfassungsrechtlich verankerten Anspruch der DDR-Volkskammer als höchstes Staatsorgan und ihrer tatsächlichen parlamentarischen Praxis innerhalb einer Diktatur. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert darauf, wie die Volkskammer als Parlament funktionierte, welche begrenzten Handlungsspielräume den Abgeordneten blieben und warum das Gremium seine in der Verfassung zugeschriebenen Kontrollaufgaben nicht wahrnehmen konnte.
- Formelle Ausgestaltung der Volkskammer in der DDR-Verfassung von 1949 im Vergleich zum Bundestag.
- Analyse der Rolle und des tatsächlichen Einflusses der Abgeordneten sowie des Einheitslisten-Wahlsystems.
- Untersuchung der Fraktionsarbeit und ihrer Funktion als scheinbares pluralistisches Element.
- Evaluation der Bedeutung der Ausschussarbeit für punktuelle Korrekturen an Regierungsvorhaben.
- Darstellung der symbolischen Funktion des Plenums zur Proklamation des Führungsanspruchs der SED.
Auszug aus dem Buch
2.4 Das Plenum der Volkskammer
Bevor wir uns die Aufgabe des Plenums in der DDR Volkskammer ansehen, ist an dieser Stelle erst einmal eine generelle Klärung der Funktion des Plenums notwendig. Ein Plenum dient im Parlamentarismus nie der Positionsfindung oder dem Aushandeln von Kompromissen. Das Plenum ist dazu da, in den Ausschüssen und Arbeitskreisen schon vorher getroffene Entscheidungen öffentlich nachzuvollziehen und somit die Rechtmäßigkeit und Legitimität getroffener Entscheidungen dazustellen.
Das Plenum hat also eine Darstellungsfunktion. Diese Darstellungsfunktion kann weiter präzisiert werden. Zum Ersten besteht sie aus der schon erwähnten Darstellung der Legitimität von Entscheidungen. Um diese Legitimität und eine allgemeine Verbindlichkeit herzustellen, muss dem Bürger gezeigt werden, dass eine Entscheidung (meist in Form eines Gesetzes) auch rechtmäßig zu Stande gekommen ist. Dieses wird dann öffentlich durch die Abstimmung dokumentiert. Gleichzeitig kommt dort auch zum Ausdruck, wer Gesetzen nicht zustimmt.
Zum Zweiten dient das Plenum natürlich der Darstellung unterschiedlicher Positionen zwischen verschiedenen Fraktionen. In den Debatten, welche vor der Abstimmung bestimmter Entscheidungen stehen, können unterschiedliche Positionen öffentlich gemacht werden. Einerseits werden diese dokumentiert, andererseits in den umfangreichen Medien (TV, Zeitungen) verbreitet. Drittens sprechen auch Regierungsmitglieder regelmäßig vor den Parlamenten. Auch sie nutzen hier die Darstellungsfunktion und wollen den Bürgern ihren Politikstil erklären. Kurzum hat das Plenum die Aufgabe, Politik darzustellen.
In der Volkskammer war die Darstellungsfunktion ebenso gegeben. Nur sollte hier entsprechend dem Staatsverständnis etwas anderes symbolisiert werden, als der Streit verschiedenartiger Meinungen und Interessen. Da es diese verschiedenen Meinungen offiziell nicht geben durfte, kam es auch im Plenum zu keinen Debatten über unterschiedliche Standpunkte. Vielmehr diente das Plenum zur Proklamation des Führungsanspruches der SED.
Zusammenfassung der Kapitel
Vorwort: Einleitung in die Themenstellung, die den Kontrast zwischen dem formellen Verfassungsanspruch und der diktatorischen Wirklichkeit der Volkskammer als zentralen Untersuchungsgegenstand definiert.
1. Die Volkskammer der DDR in der Verfassung von 1949: Untersuchung der formalen Machtbefugnisse der Volkskammer laut Verfassung, welche diese als machtvolles Parlament in einem parlamentarischen Regierungssystem beschreibt.
2. Aufbau und Arbeitsweise der Volkskammer: Detaillierte Analyse der tatsächlichen parlamentarischen Strukturen in der DDR, unterteilt in die Rolle der Abgeordneten, Fraktionen, Ausschüsse und das Plenum.
2.1 Die Abgeordneten der Volkskammer: Untersuchung der realen Machtlosigkeit der Abgeordneten, beeinflusst durch das Einheitslisten-Wahlsystem und die fehlende Unabhängigkeit vom SED-Apparat.
2.2 Die Fraktionen der Volkskammer: Analyse der Fraktionen als lediglich symbolische Überbleibsel, deren Spielraum stark begrenzt war, da sie primär der Vermittlung der SED-Linie dienten.
2.3 Die Ausschüsse der Volkskammer: Betrachtung der Ausschüsse als Gremien, in denen im begrenzten Rahmen Lobbyarbeit möglich war und moderate Kritik an der Umsetzung von Gesetzen geübt werden konnte.
2.4 Das Plenum der Volkskammer: Darstellung der Funktion des Plenums als reines Instrument zur Proklamation des Führungsanspruchs der SED, ohne reale Debattenkultur.
3. Schlussbemerkung: Resümee, das festhält, dass die Volkskammer trotz formal demokratischer Fassade als reines Instrument der SED zur Herrschaftssicherung diente und keine parlamentarische Opposition zuließ.
Schlüsselwörter
Volkskammer, DDR, SED, Parlamentarismus, Verfassung von 1949, Einheitsliste, Diktatur, Abgeordnete, Fraktionen, Ausschussarbeit, Plenum, politische Kontrolle, Herrschaftssicherung, politisches System, Sozialismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die Rolle und Funktionsweise der Volkskammer der DDR. Sie stellt den hohen formalen Anspruch der Verfassung von 1949 der realen politischen Praxis in einer Diktatur gegenüber.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen der formelle Aufbau, das Wahlsystem (Einheitsliste), die ehrenamtliche Tätigkeit der Abgeordneten, die begrenzte Fraktionsarbeit, das Wirken der Ausschüsse sowie die symbolische Funktion des Plenums.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Hausarbeit?
Die Arbeit möchte herausfinden, wie die Volkskammer als Parlament in einer Diktatur arbeitete und warum sie trotz verfassungsrechtlich verankerter Rechte nicht als Kontrollorgan gegenüber der Regierung fungieren konnte.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine vergleichende und analytische Untersuchung, die sich auf Literatur und zugängliche Quellen stützt, einschließlich Berichten ehemaliger Abgeordneter, um die Funktionsweise der Parlamentsstrukturen zu durchleuchten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil analysiert die vier Organe der Volkskammer (Abgeordnete, Fraktionen, Ausschüsse, Plenum) im Detail, um zu verstehen, ob und wie innerhalb dieser Institution eine Beeinflussung der Politik möglich war.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Die zentralen Begriffe sind Volkskammer, DDR, SED, Diktatur, Einheitsliste, parlamentarische Kontrolle und Herrschaftssicherung.
Warum konnte die Volkskammer trotz formaler Machtbefugnisse keine echte Opposition sein?
Laut dem Autor verhinderte die SED durch das Einheitslisten-Wahlsystem und die strikte Ideologie des Sozialismus, dass verschiedene Meinungen oder eine reale Opposition existieren konnten. Die Abgeordneten mussten dem Führungsanspruch der Partei folgen.
Welche Funktion hatten die Ausschüsse der Volkskammer laut der Analyse?
Obwohl sie keine Richtungskontrolle ausübten, waren die Ausschüsse die am ehesten arbeitenden Gremien. Dort konnten Abgeordnete in Einzelfällen durch persönliche Kontakte marginale Verbesserungen oder Korrekturen bei der Umsetzung von Gesetzen erwirken.
Was war die Hauptaufgabe des Plenums im DDR-System?
Das Plenum diente nicht der Debatte oder der Kompromissfindung, sondern als Instrument der Darstellung. Es sollte die Einheit von Volk, Staat und SED symbolisieren und den Führungsanspruch der Partei öffentlich dokumentieren.
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- M.A. Robert Fuchs (Author), 2003, Die Volkskammer der DDR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63253