Familienlastenausgleich (FLA)
Der Familienlastenausgleich ist „das Subsystem im deutschen System der sozialen Sicherung und Daseinsvorsorge, das auf einen Ausgleich für die besonderen Kosten zielt, die Familien für Pflege und Erziehung von Kindern aufwenden müssen.“ 1 Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 1990 zum Thema „Familienbesteuerung, Familienlastenausgleich, Familienkomponente in der Rentenversicherung“ wurde einerseits der Handlungsbedarf, der in diesem Bereich dringend nötig war, aufgezeigt und andererseits auch eine Entwicklung eines gerechteren Familienlastenausgleich angemahnt.
Der Familienlastenausgleich ist historisch gewachsen und verändert sich ständig mit den sich verändernden Rahmenbedingungen (wie z.B. gesetzliche Regelungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes) die durch die politische Lage mitbestimmt werden. Das bedeutet, dass die regierenden Parteien einen hohen Einfluss auf die Umsetzung von familienentlastenden bzw. fördernden Leistungen besitzen. Der Familienlastenausgleich kann den wirtschaftlichen Interventionen der Familienpolitik zugeordnet werden. Er umfasst verschiedene Leistungen auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene. Er wurde im Jahre 1949 eingeführt und diente dazu die wirtschaftlichen Verhältnisse von Familien mit Kindern zu verbessern, um die drastische Abnahme der Geburtenzahlen nach dem 2. Weltkrieg aufzufangen. Zunächst sollte dieses durch steuerliche Kinderfreibeträge erreicht werden. 1955 wurde ab dem dritten Kind ein durch das Kindergeldgesetz geregelter Betrag von 25 DM gezahlt ( dualer FLA ). Ab 1961 gab es Kindergeld schon ab dem zweiten Kind. Von 1975 bis 1982 gab es als einzige Leistung des Familienlastenausgleichs Kindergeld ab dem ersten Kind in Höhe von 50 DM. Von diesem Zeitpunkt an sind die Leistungen, die Eltern erhalten haben nach und nach erhöht worden.
Die Finanzierung der Leistungen (hier Kindergeld und Kinderfreibetrag) ergibt sich heute wie folgt: [...]
Inhaltsverzeichnis
Familienlastenausgleich (FLA)
2. Formen des Familienlastenausgleichs
Kindergeld:
Steuerliche Kinderfreibeträge:
3. Kritische Stimmen zum Familienlastenausgleich
4. Besonderheiten des Familienlastenausgleichs bei Behinderung
Fahrtkosten:
Krankheitskosten:
Besuchsfahrten zu einem Kind im Krankenhaus:
Kurkosten:
Privatschulbesuche:
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Familienleistungsausgleich als Instrument der Sozialpolitik in Deutschland. Ziel ist es, die Entwicklung, die zentralen Mechanismen und die kritischen Aspekte dieses Systems darzustellen sowie auf die besonderen staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien mit behinderten Kindern einzugehen.
- Historische Entwicklung und Einordnung des Familienleistungsausgleichs
- Struktur des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge
- Kritische Analyse der finanziellen Belastungen für Familien
- Spezielle Unterstützungsformen bei Behinderung des Kindes
Auszug aus dem Buch
Besonderheiten des Familienlastenausgleichs bei Behinderung
Familien mit behinderten Kindern stehen generell die gleichen finanziellen Leistungen des Staats zu, die auch Familien mit gesunden Kindern bekommen. Besonderheiten bei diesen Familien sind jedoch zum Beispiel die Fortzahlung des Kindergeldes über das 27. Lebensjahr hinaus.
„Auch nach Eintritt der Volljährigkeit kann den Eltern eines behinderten Kindes ein Anspruch auf Kindergeld zustehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Letzteres ist der Fall, wenn das Kind nicht in der Lage ist, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel (Einkommen, Rente usw.) zu decken. Der Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich aus einem gesetzlich festgesetzten Grundbedarf (dieser beläuft sich im Jahre 2005 auf 7.680 Euro) und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, besteht der Anspruch auf Kindergeld ohne Rücksicht auf das Alter des Kindes.“
Eine weitere Besonderheit sind die im Einkommenssteuergesetz (EstG) geregelten Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. „So kann ein behinderter Mensch beispielsweise wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm unmittelbar infolge seiner Behinderung erwachsen, einen Pauschbetrag (Behindertenpauschalbetrag) in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Durch den Behindertenpauschbetrag werden die typischen Mehraufwendungen eines behinderten Menschen wie z.B. erhöhter Wäscheverbrauch sowie die Kosten der Unterbringung in einem Heim usw. abgegolten. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung.“
Zusammenfassung der Kapitel
Familienlastenausgleich (FLA): Dieses Kapitel führt in das System der sozialen Sicherung für Familien ein und erläutert die historische Entwicklung sowie die finanzielle Ausgestaltung des Familienleistungsausgleichs in Deutschland.
2. Formen des Familienlastenausgleichs: Hier werden die beiden zentralen Säulen des Systems, das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge, detailliert beschrieben und ihre Funktionsweise erläutert.
3. Kritische Stimmen zum Familienlastenausgleich: Dieser Abschnitt beleuchtet die finanzielle Belastung durch Kindererziehung und stellt die Kritik an der mangelnden sozialen Gerechtigkeit des bestehenden Systems dar, einschließlich alternativer Reformvorschläge.
4. Besonderheiten des Familienlastenausgleichs bei Behinderung: Das Kapitel erläutert die erweiterten Leistungen für behinderte Kinder, wie die verlängerte Kindergeldzahlung und spezifische steuerliche Pauschbeträge sowie weitere außergewöhnliche Belastungen.
Schlüsselwörter
Familienleistungsausgleich, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Sozialpolitik, Existenzminimum, Steuergerechtigkeit, Behinderung, Behindertenpauschalbetrag, Familienförderung, Unterhalt, soziale Sicherung, Familienbesteuerung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das deutsche System des Familienleistungsausgleichs, welches Familien finanziell unterstützen soll, indem es Kosten für Pflege und Erziehung von Kindern kompensiert.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung der staatlichen Transferleistungen, dem Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen, kritischen Perspektiven auf die soziale Gerechtigkeit sowie den speziellen Regelungen für Familien mit behinderten Kindern.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine fundierte Darstellung der familienpolitischen Unterstützungsleistungen und eine kritische Auseinandersetzung mit deren Wirksamkeit für verschiedene Familienkonstellationen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Literaturanalyse und der Auswertung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Familienpolitik in Deutschland.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die historischen Grundlagen, die aktuellen Formen der Leistungen, die Kritik an der steuerlichen Behandlung von Familien sowie die notwendigen Mehraufwendungen bei Behinderung dargelegt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen gehören Familienleistungsausgleich, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Existenzminimum, Steuergerechtigkeit und Behindertenpauschalbetrag.
Welche Bedeutung hat das Günstigkeitsprinzip für Eltern?
Das Günstigkeitsprinzip stellt sicher, dass Eltern entweder das Kindergeld oder steuerliche Freibeträge erhalten, wobei das Finanzamt automatisch prüft, welche Variante für den Haushalt die größere finanzielle Entlastung bedeutet.
Wie werden die Pauschbeträge für Behinderung gestaffelt?
Die Höhe des Behindertenpauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung, wobei die Beträge bei steigendem Grad von 310 Euro (ab Grad 25) bis zu 1.420 Euro (Grad 95/100) reichen.
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- Sarah Gleie (Author), 2005, Familienleistungsausgleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63359