Möglichkeiten und Grenzen der Fondsgebundenen Rentenversicherung, als Instrument der privaten Altersvorsorge


Seminararbeit, 2006

30 Seiten, Note: 2,00


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Die Situation in Deutschland

2 Problematik der privaten Altersvorsorge
a. Geldanlage
b. Instrumente der privaten Altersvorsorge
i. Staatliche Fördermaßnahmen
ii. Versicherungsprodukte
iii. Sparprodukte der Banken
iv. Wertpapiere
v. Weitere Einkunftsmöglichkeiten
c. Zwischenfazit

3 Fondsgebundene Rentenversicherung
a. Produktvergleich
i. Angebote der Gesellschaften
ii. Flexibilität / Liquidität
1. Während der geplanten Sparphase
2. Während der geplanten Rentenphase
3. Änderung des Anlagekonzeptes
iii. Kosten
iv. Steuerliche Auswirkungen

4 Fazit

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis:

Abb. 1 = Altersbaum Seite

Abb. 2 = Cost-Average-Effekt Seite

Abb. 3 = Wertentwicklung Seite

Abb. 4 = Sparprogramm Seite

1 Die Situation in Deutschland

Die Aussage des ehemaligen Arbeitsministers Norbert Blüm „Die Rente ist sicher“ macht wie keine andere deutlich, dass das Thema Altersvorsorge in Deutschland lange, wenn nicht sogar zu lange falsch analysiert und reformiert wurde. Bei dieser Aussage fehlt daher der zweite Teil des Satzes: „Aber sie reicht nicht.“[1]. Im Laufe der Jahre wurde in der Presse immer wieder auf diese Problematik aufmerksam gemacht, jedoch ein entscheidender Sinneswandel ist erst in jüngster Zeit eingetreten, was nicht zuletzt auch oder vor allem auf die Medien zurückzuführen ist. Die Bereitschaft der Politik, sich der Problematik der Altersvorsorge endlich realistisch unter Berücksichtigung der Faktoren anzunehmen, zeigt die Tatsache, dass letztendlich der demographische Faktor am 11.03.2004 durch die Bundesregierung in das System der Gesetzlichen Rentenversicherung wieder eingeführt wurde.[2]

Abb.1, Altersbaum:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Abb. zeigt die Veränderung der Alterstruktur. Den Deutschen ist ein immer längeres Leben beschert. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines neugeboren Jungen beträgt heute 75,4 Jahre, und sie beträgt bei Mädchen 81,2 Jahre[4]. Auch die Lebenserwartung der älteren Bevölkerung steigt ständig an. Die Verlängerung der Lebenserwartung führt zu einer längeren Rentenbezugszeit und das Verhältnis zwischen Beitragszahler (Jung) und Leistungsempfänger (Alt) durch geburtenschwache Jahrgänge ist nicht mehr im Gleichgewicht. Verstärkt wird dieses Missverhältnis noch durch den immer späteren Einstieg in das Berufsleben. Durch längere Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten erreichen nur noch die wenigsten Arbeitnehmer 40 Beitragsjahre, um in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Diesen idealtypischen Eckrentner[5], der konstant und durchschnittlich seine Beiträge zahlt, gibt es heute kaum noch.[6] Des Weiteren sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, die mit 65 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden, durch Altersteilzeit, Frührente oder Erwerbsunfähigkeit. Am Schwerwiegendsten ist die Tatsache, dass ein immer größer werdender Anteil der Erwerbsfähigen arbeitslos ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ausgehend vom Wandel unserer Gesellschaft und der Arbeitsmarktsituation finden Wechselwirkungen im Rentensystem statt. Dieses beruht derzeit auf drei Säulen (gesetzliche Rentenversicherung – betriebliche Altersvorsorge – private Altersvorsorge), die in der vorliegenden Semesterarbeit thematisiert werden. Ausgangspunkt bildet: „Die Politik hat die Rente an die Wand gefahren. Sicher ist die Höhe der Rente auf jeden Fall nicht mehr. Mit seinem jüngsten Rentenversicherungsbericht hat Arbeitsminister Franz Müntefering endlich Klarheit geschaffen.“[7] Dieses Zitat macht deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung in keinster Weise einen ausreichenden Lebensstandard im Alter gewährleistet. Verstärkt wird diese Situation durch die Erhöhung der Ertragsanteile, ab 2005 steigt die Steuerpflicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung an. Gestaffelt bis zum Jahr 2020 steigt der Steuersatz jährlich um 2%, bis 2040 dann um einen weitern Prozentpunkt jährlich, sodass Rentner, deren Rente 2040 beginnt, diese Rente voll zu versteuern haben.[8] „Rente vom Staat allein führt in die Armut.“[9] Aus diesem Grund gewinnen die betriebliche[10] und private Altersvorsorge massiv an Bedeutung. Beide bauen auf dem Kapitaldeckungsverfahren auf, sind also letztendlich langfristige Sparmodelle, die von Finanzdienstleitungsunternehmen angeboten werden. Da nicht jeder die Möglichkeit hat, betriebliche Vorsorge zu betreiben, ist die private Vorsorge für einen Großteil der Bevölkerung zwingend erforderlich.

2 Problematik der privaten Altersvorsorge

Um den Lebensstandard auch im Alter zu erhalten, müssen die Versorgungslücken aus zahlreichen Rentenreformen, wie z.B. Reduzierung des „Rentenbonus“ für Schul- und Studienzeiten, Anhebung der Altersgrenze für den Bezug der Altersrente oder die Kürzung der Rente im Ruhestand privat ausgeglichen werden.

Altersvorsorge im eigentlichen Sinne ist kein Versicherungsproblem, sondern ein Geldanlageproblem.[11] Die gesetzliche Rentenversicherung ist aber mehr als nur Altersvorsorge. Sie beinhaltet auch Risikoabsicherungen. Diese Tatsache ist der Grund dafür, dass die Masse der Bundesbürger die „Lebensversicherung“ oder die „Private Rentenversicherung“ als den entsprechenden Baustein der Altervorsorge mit fatalen Folgen betrachten.

a. Geldanlage

Es gibt diverse Arten der Geldanlage. Die häufigste Variante ist Geld in Geld anzulegen. Diese zeichnet sich durch zwei wesentliche Faktoren aus. Die Erträge, auch Zinsen genannt, sind das Entgelt, das der Anleger für die zeitlich begrenzte Überlassung eines bestimmten Geldbetrages als Gegenleistung von dem Finanzunternehmen erhält.[12] In der Regel handelt es sich hierbei um einen garantierten Prozentsatz. Das zweite Merkmal ist die Inflation, da sie eine schmälernde Auswirkung auf den Ertrag hat. Dies bedeutet, dass der Kunde brutto einen Zuwachs seines Vermögens erzielt, aber netto durch die Zunahme des Preisniveaus an Kaufkraft verliert.[13] Des Weiteren kommen hierzu ggf. steuerliche Aspekte die das Vermögen nochmals vermindern. Eine andere Variante ist die Anlage in Sachwerten, auch Produktivsparen genannt. Hierbei werden die Erträge häufig Rendite genannt. „Man setzt den Ertrag ins Verhältnis zur Anlagesumme“[14]. Im Positiven entsteht diese also, wenn der Kunde die zuvor erworbene Sache zu einem höheren Preis verkauft, als er diese erworben hat. Diese Werte unterliegen daher nicht der Inflation, werden aber i.d.R. nicht garantiert. „Entscheidend ist aber letztlich nicht der Ertrag, den die Anlageform abwirft, sondern das, was davon tatsächlich übrig bleibt.“[15]

b. Instrumente der privaten Altersvorsorge

i. Staatliche Fördermaßnahmen

Das Erkennen, der Problematik der Altersvorsorge durch die Politik hat neben der Erkenntnis, dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung reformierungsbedürftig ist, auch zur Einführung staatlicher Förderprogramme zur privaten Altersvorsorge geführt. Im Rahmen des 5. Vermögensbildungsgesetzes werden nach dem Altersvorsorgeverträge – Zertifizierungsgesetz (AltZertG), diese als „Riester Rente“ gefördert. Basis für die Einführung war das Absenken des Rentenniveaus, der gesetzlichen Rentenversicherung von 70% auf 67%.[16] Die Riester Rente kompensiert damit nur einen kleinen Teil der Vorsorgungslücke. Hinzu kommt, dass durch die Umsetzung in die Praxis ein riesiger und komplizierter Verwaltungsaufwand entstand, welcher neben der Tatsache, dass die Förderung nicht für alle Bevölkerungsschichten gleich attraktiv ist, zur Nichtwahrnehmung der Förderung geführt hat. Fazit ist also, dass begünstigte Personenkreise zwar berücksichtigt werden, von denen viele die Förderung aber nicht wahrnehmen. Doch selbst die Personen, die die Förderung voll ausschöpfen, kommen aufgrund der Tatsache, dass lediglich 3% der Rentenkürzung ausgeglichen werden, nicht um eine zusätzliche private Vorsorge herum.

Diese Notwendigkeit bleibt auch nach Einführung der „Rürup Rente“ erhalten. Hier sind die Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge in Rahmen der Sonderausgabenhöchstbeträge absetzbar. Der Aufwand kann in den Jahren 2005 zu 60%, 2010 zu 70%, 2020 zu 90% und ab 2025 zu 100% steuermindernd abgesetzt werden.[17] Letztendlich unterliegen alle Formen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (betriebliche Altersvorsorge, Riester, Rürup) starken Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit des angesammelten Kapitals.[18]

ii. Versicherungsprodukte

Das Musterbeispiel für den Deutschen sind Kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen. Sie garantieren derzeit einen Zins von 2,75%. Der Kunde stellt den Versicherungsunternehmen für eine fest vereinbarte Zeit eine fest vereinbarte Summe zur Verfügung und erhält am Ende der Laufzeit sein Geld zuzüglich Zinsen und ggf. Überschüssen[19] zurück. Diese Form entspricht daher der Anlageform Geld in Geld. Diese Produkte eignen sich nur bedingt für die Altersvorsorge. Der garantierte Zins von 2,75% wird Lebensversicherungskunden nur auf den Sparanteil auch Deckungskapital genannt, in ihrem Beitrag garantiert und fällt dementsprechend gering aus. „Die garantierte Verzinsung des gesamten Beitrages ist folglich wesentlich geringer, sie liegt teilweise unter 1%.“[20] Am Laufzeitende werden Überschussbeteiligungen gezahlt. Dies sind nur geschätzte Werte, und können nicht garantiert werden. Die Unflexibilität der Anlage führt zu einer negativen Betrachtung, da eine Laufzeit von 20 Jahren und mehr die Regel sind und innerhalb dieser festgelegten Laufzeit der Kunde nur sehr eingeschränkte Rechte hat. Dies führt dazu, dass er nur unzureichend auf Änderungen seiner Lebenssituation eingehen kann. Besonders schwer wiegt hierbei die Tatsache, dass er nicht frei über seine Gelder verfügen kann. Lediglich die Möglichkeit eines Policendarlehens besteht, was bedeutet, dass der Kunde sich sein eigenes Geld leiht und dafür durchschnittlich 7,5% Zinsen zahlen muss. Neben weiteren Einschränkungen und Klauseln darf diese Form der Altersvorsorge daher als „legaler Betrug“ bezeichnet werden.[21] Aber ein Kriterium der Lebens- und Rentenversicherung bietet einen erheblichen Vorteil – die steuerliche Handhabung solcher Verträge als Sparvertrag.[22] Der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung (Kapitalauszahlung) und der Summe der Beiträge im Erlebensfall sind als Erträge unter „ Einkünfte aus Kapitalvermögen“ § 20 EStG zu versteuern. Wird die Leistung nach Vollendung des 60 Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren ausgezahlt, ist jedoch nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages anzusetzen. Es müssen nur 50% des Ertragsanteiles versteuert werden. (Halbeinkünfteverfahren). Im Falle der Rentenzahlung erfolgt die Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil bei Rentenbeginn. So beträgt dieser derzeit 18% bei 67 Jahren. Diese Rahmenbedingungen werden i.d.R. erfüllt, da die Altersvorsorge und damit eine lange Laufzeit, Grundlage des Vertrages ist.

[...]


[1] o.V.: http://www.bds-deutschland.de/content/warnung-vor-prv.html, Stand: 20.03.2006.

[2] Vgl.:o.V.: http://www.netzeitung.de/Spezial/sozialereformen/277047.html, Stand: 09.08.06.

[3] Für den Zeitraum von 2002 bis 2050 wurden die Ergebnisse der mittleren Variante der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung herangezogen, http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/ , Stand: 2.8.2006.

[4] Vgl.: Boller, Eberhard / Schuster, Dietmar: Volkswirtschaftslehre, Merkur Verlag, Rinteln 2001, 3. Auflage 2004, S. 93.

[5] 45 Beitragsjahre, Ø Einkommen und Einzahlungen.

[6] Vgl.: o.V.: http://www.gdv.de/dgi-bin/bb_printpage.pl?url=/Publikatioen/Zeitschrift_Positition .html, Stand: 11.08.2006.

[7] Vgl.: o.V.: Handelsblatt Nr. 50 Stand: 10.03.2006, S. 24.

[8] Vgl.: o.V.: Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (AltEinkG).

[9] o. V.: Welt am Sonntag, Stand: 01.05.2005.

[10] Vgl.: o.V.: §1 ff BetrAVG.

[11] Vgl.: o.V.: http://www.Horse-net.de/KapitalLV.htm , Stand: 07.08.2006.

[12] Vgl.: Pepels, Werner (Hrsg.):Das neue Lexicon der BWL, Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik/Wirtschaftsrecht, Cornelsen Verlag, Berlin 2002, 1.Auflage, S. 391.

[13] Vgl.: Baßeler, Ulrich / Heinrich, Jürgen / Utecht, Burkhard: Grundlagen und Probleme der Volkswirtschaft, Schaffer Poeschel Verlag für Wirtschaft-Steuern-Recht GmbH&Co.KG, Stuttgart 2002, 17. Auflage, S. 702.

[14] Beike, Rolf / Schlütz, Johannes: Finanznachrichten, lesen-verstehen-nutzen, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2001, S. 38.

[15] Beike, Rolf / Schlütz, Johannes: a.a.O., S. 37.

[16] Vgl.: Boller, Eberhard / Schuster, Dietmar: a.a.O., S. 121.

[17] Vgl.: o.V.: § 10 Nr.2 EstG.

[18] Vgl.: Prof. Dr. Jaeger, Klaus / Dr. Utecht, Burkhard: Versicherungswirtschaft, Stand: 1.12.04, S. 1 ff.

[19] Vgl.: o.V.: von Zinsen und Überschüssen, HNA, Stand: 27. Juli 2005.

[20] o.V.: Bund der Versicherten, Die Kapitallebensversicherung – eine unheilvolle Kombination, Stand 02.05.2006.

[21] Vgl.: o.V.: http://www.bds-deutschland.de/content/news/warnung-vor-prv.html. Stand: 20.03.2006.

[22] Vgl.: § 20 Abs. 6 i.V.m. § 52 Abs. 36

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten und Grenzen der Fondsgebundenen Rentenversicherung, als Instrument der privaten Altersvorsorge
Hochschule
DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH
Note
2,00
Autor
Jahr
2006
Seiten
30
Katalognummer
V63512
ISBN (eBook)
9783638565530
ISBN (Buch)
9783656805496
Dateigröße
605 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Möglichkeiten, Grenzen, Fondsgebundenen, Rentenversicherung, Instrument, Altersvorsorge
Arbeit zitieren
Melanie Falkenhahn (Autor:in), 2006, Möglichkeiten und Grenzen der Fondsgebundenen Rentenversicherung, als Instrument der privaten Altersvorsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63512

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