Direkte Demokratie: „Der dem Demokratiebegriff zugrunde liegende Gedanke ist die Herrschaft des Volkes, die Volkssouveränität. Direkte Demokratie bezeichnet die unmittelbare Herrschaft des Volkes – im Unterschied zur repräsentativen Demokratie, in der Herrschaft durch vom Volk gewählte Repräsentanten ausgeübt wird. […] Dem Volk, gleich ob in Volksversammlungen, town meetings oder Basisgruppen in Wohnnachbarschaften oder Betrieb organisiert, wird (zumindest die Vermutung) totale(r) Kompetenzenzuständigkeit in allen Angelegenheiten zugesprochen:[…]. Dies hat die ständige Teilnahme aller Bürger an allen Entscheidungen zur Voraussetzung.“1 Lösche, Peter 1991: Direkte Demokratie. In: Wörterbuch Staat und Politik. Hrsg. von Dieter Nohlen. München: Piper, S. 97 - 98
Laut Peter Lösche, der diese Definition über direkte Demokratie verfasst hat, sind bisher in der Verfassungswirklichkeit eines Landes die Konzeptionen der direkten Demokratie nicht verwirklicht worden.2 Inwiefern kann man Lösche entgegenhalten, dass es sehr wohl in der Verfassungsgeschichte ein Land gab mit dieser Konzeption – nämlich die Verfassung Athens in der Antike? Gustave Glotz beschreibt die Verfassung Athens nämlich folgendermaßen: „The constitutional theory of Athenian democracy was very simple; it can be expressed in a single phrase: the people is sovereign.”3 In der Volksversammlung besaßen alle Bürger das Recht das Wort zu ergreifen, also könnte man von einer Versammlungsdemokratie sprechen. Aber inwiefern spiegelte die Volksversammlung die Meinung der Gesellschaft tatsächlich wider, wenn man bedenkt, dass das Bürgerrecht beschränkt war? Inwiefern konnten die Bürger in ihrer Meinung durch politische Führer, sofern es welche gab, beeinflusst werden? Welche Mechanismen kannte die athenische Verfassung, um zum Beispiel Korruption zu verhindern? Gab es Schwachstellen in der Konzeption der direkten Demokratie und wenn ja, welche Maßnahmen wurden unternommen, damit die Demokratie einwandfrei funktionieren konnte? Weshalb verschärfte Perikles das Bürgerrecht im vierten Jahrhundert? Die Forschungsliteratur zu diesem Thema ist mehr als befriedigend. Dadurch gibt es teils kontroverse Meinungen, die unter anderem aus unterschiedlichen Quelleninterpretationen erfolgen. Aufgrund mangelnder Quellen lassen sich außerdem manche Ereignisse und Vorgänge nicht mehr rekonstruieren.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Die Reformen Kleisthenes’ als Ausgangslage für die Entwicklung der Demokratie
2. Bürger - Nichtbürger
3. Die Institutionen
3.1 Die Volksversammlung als Paradebeispiel für direkte Demokratie?
3.1.1 Zusammensetzung
3.1.2 Zuständigkeiten und Befugnisse
3.1.3 Redner und Strategen - Politiker in der Antike?
3.1.4 Gesetzesänderungen
3.2 Der Rat der 500 als repräsentatives Abbild der athenischen Bürgerschaft
3.2.1 Zusammensetzung und Zuständigkeiten
3.2.2 Das Verhältnis zwischen Volksversammlung und Rat
3.4 Die Volksgerichte
4. Exkurs: Sinn und Ziel des Losverfahrens
5.. Die Möglichkeiten der Bürger für direkte Beteiligung und die Grenzen der Demokratie
III. Schluss
7. Fazit: Die athenische Demokratie als die einzige, in der die Konzeption der direkten Demokratie in der Verfassungswirklichkeit verwirklicht worden ist?
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Realität der athenischen Demokratie, um zu klären, inwieweit diese tatsächlich als verwirklichte Konzeption direkter Demokratie gelten kann und wie sich das Verhältnis zwischen Verfassungsanspruch und politischer Praxis gestaltete.
- Die Bedeutung der kleisthenischen Reformen für die Entwicklung der Demokratie.
- Die soziale Exklusion innerhalb des athenischen Bürgersystems (Bürger, Sklaven, Metöken).
- Struktur und Funktionsweise der zentralen Institutionen (Volksversammlung, Rat der 500, Volksgerichte).
- Die Rolle des Losverfahrens als demokratisches Prinzip.
- Schutzmechanismen und deren Einfluss auf die politische Teilhabe.
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Zuständigkeiten und Befugnisse
Die Volksversammlung konnte über alles und jeden im Bereich des öffentlichen Lebens beschließen, weshalb es schwierig ist, die Kompetenzen der Volksversammlung genau zu fassen. Man kann anhand der vorgeschriebenen Tagesordnungspunkte die wesentlichen Aufgaben der Ekklesia herauslesen. Für die Hauptversammlungen, eine in jeder Pytranie, gab es vier Tagesordnungspunkte. Zunächst wurden die Beamten kontrolliert, ob sie ihr Amt ordentlich ausführen; wenn ein Beamter genannt wurde, der dies nicht tat, musste er sich vor einem Geschworenengericht verantworten. Zudem wurden Fragen besprochen, die das Getreidewesen und die Verteidigung betrafen. Danach gab man die Gelegenheit, Anklagen wegen schwerer politischer Verbrechen einzubringen. Zudem wählte die Volksversammlung die Beamten und Kommissionen, bestimmte über die Münzprägung, die Zölle, die Steuern, die Verwendung der staatlichen Naturreichtümer und entschied über Fragen der Außenpolitik. Insgesamt kümmerte sich die Volksversammlung um die Sicherung der Demokratie gegen unredliche oder politisch unzuverlässige Beamte und schützte die Stadt vor Feinden und Versorgungsmängeln. Auch in den anderen Versammlungen waren diese Themen häufig anzutreffen. Es ist noch hervorzuheben, dass eine Versammlung in jeder Prytanie für die Annahme und Verhandlung von Bittgesuchen einzelner Bürger reserviert war. Die Volksversammlung befasste sich also auch mit deren Nöten und konnte ihnen eine öffentliche Geldschuld erlassen. Hierbei kommt die volle Souveränität der Volksversammlung zum Ausdruck, denn sie allein konnte gegen das Recht Milde walten lassen. Eine zentrale Kompetenz oblag der Volksversammlung in der Außenpolitik, denn nur das Volk konnte über Krieg und Frieden entscheiden und keine Institution oder ein Beamter hatte das Recht, über Beziehungen zu anderen Staaten zu beschließen. Deshalb hatte auch die Volksversammlung den Oberbefehl über die Heere. Im Kriegsfall entschied sie, wie viele Bürger, Metöken und Sklaven zu mobilisieren und wie viele Söldnertruppen aufzustellen waren.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die Reformen Kleisthenes’ als Ausgangslage für die Entwicklung der Demokratie: Dieses Kapitel erläutert, wie das neue Phylensystem die Macht des Adels brach und durch die Durchmischung der Bevölkerung die Grundlage für eine gleiche politische Ausgangslage schuf.
2. Bürger - Nichtbürger: Hier wird analysiert, wer in Athen politisch partizipieren durfte und warum Frauen, Sklaven und Metöken von diesem System konsequent ausgeschlossen blieben.
3. Die Institutionen: Dieses Kapitel beschreibt das Zusammenwirken von Volksversammlung, Rat der 500 und den Volksgerichten im Rahmen des Prinzips der Gleichheit.
4. Exkurs: Sinn und Ziel des Losverfahrens: Der Exkurs zeigt auf, warum das Los als Mittel zur Feststellung des göttlichen Willens diente, um persönliche Autorität zu verhindern und echte Chancengleichheit zu gewährleisten.
5.. Die Möglichkeiten der Bürger für direkte Beteiligung und die Grenzen der Demokratie: Dieses Kapitel diskutiert die direkte Ausübung politischer Macht durch das Volk sowie die funktionalen Einschränkungen und Schutzmechanismen des Systems.
7. Fazit: Die athenische Demokratie als die einzige, in der die Konzeption der direkten Demokratie in der Verfassungswirklichkeit verwirklicht worden ist?: Das Fazit stellt fest, dass Athen trotz der Minderheitenherrschaft als direkte Demokratie gelten kann, da das Ziel der politischen Teilhabe waffenfähiger Bürger in der Praxis erreicht wurde.
Schlüsselwörter
Athenische Demokratie, Volksversammlung, Kleisthenes, Losverfahren, Politische Teilhabe, Ekklesia, Rat der 500, Bürgerrecht, Redefreiheit, Volksgerichte, Sklaven, Metöken, Ostrakismos, Direkte Demokratie, Antike
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert die Strukturen und die politische Praxis der direkten Demokratie im antiken Athen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Institutionen und der sozialen Voraussetzungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Reformen von Kleisthenes, die soziale Zusammensetzung der Bürgerschaft, die Funktionsweise von Versammlungen und Gremien sowie Schutzmechanismen gegen Korruption.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu beurteilen, inwieweit das antike Athen als ein Modell für die tatsächliche Verwirklichung direkter Demokratie angesehen werden kann, trotz der historischen Diskrepanz zu modernen Demokratieverständnissen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoriegeleitete politikwissenschaftliche Analyse auf Basis vorhandener Forschungsliteratur, da keine eigene Quellenarbeit mit altgriechischen Texten erfolgte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Bürgerstatus, die detaillierte Beschreibung der Institutionen (Volksversammlung, Rat, Gerichte), einen Exkurs zum Losverfahren sowie eine Erörterung der Beteiligungsmöglichkeiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind unter anderem Direkte Demokratie, Athen, Ekklesia, Losverfahren, Bürgerrecht, Institutionen und politische Partizipation.
Warum wurde das Losverfahren in Athen als demokratisch angesehen?
Das Losverfahren wurde genutzt, um persönliche Autorität und den Einfluss einflussreicher Adelscliquen zu eliminieren und allen wahlberechtigten Bürgern theoretisch die gleiche Chance auf Ämter zu geben.
Wie schützte sich die athenische Demokratie vor Manipulation?
Neben dem Losverfahren wurden spezifische Schutzmechanismen wie das Ostrakismos, die Graphe Paranomon und die Eisangelia eingesetzt, um verfassungswidrige Anträge oder Machtmissbrauch durch Politiker zu sanktionieren.
- Quote paper
- Alice B (Author), 2005, Direkte Demokratie im antiken Griechenland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63634