Diese Arbeit gibt einen kurzen Überblick über die im Grundgesetz geregelten Gleichheitsrechte. Die knappe aber eindringliche Formulierung des allgemeinen Gleichheitssatzes Art. 3 Abs. 1 GG wird in Kapitel 5 erörtert. Es wird dessen Bedeutung und Wirkungsweise dargestellt und das Verhältnis zu den speziellen Gleichheitssätzen. Diese werden anhand der Artikel 3 Abs. 2 S. 1, 2 in Kapitel 6 dargelegt. Dabei wird insbesondere deren Bedeutung und praktische Reichweite erläutert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Hintergrund
3 Übersicht über die im Grundgesetz geregelten Gleichheitsrechte
4 Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
4.1 Allgemeines
4.2 Bedeutung und Wirkungsweise
4.2.1 Ungleichbehandlung von „wesentlich Gleichem“
4.2.2 Gleichbehandlung von „wesentlich Ungleichem“
4.2.3 Formel des BVerfG vom Willkürverbot
4.3 Verhältnis zu speziellen Grundrechten
5 Spezielle Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 2)
5.1 Bedeutung und praktische Reichweite des Art. 3 II 1
5.2 Bedeutung und praktische Reichweite des Art. 3 II 2
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Hausarbeit analysiert die Ausgestaltung und Anwendung der Gleichheitsrechte im deutschen Grundgesetz, wobei der Fokus auf der verfassungsrechtlichen Dogmatik des allgemeinen Gleichheitssatzes sowie ausgewählter spezieller Gleichheitsrechte liegt.
- Verfassungsgeschichtliche Herleitung der Gleichheitsidee
- Dogmatische Herleitung und Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG
- Methodik der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Ungleichbehandlungen
- Unterscheidung zwischen allgemeinem Gleichheitsrecht und speziellen Gleichheitsrechten
- Staatliche Förderaufträge und Diskriminierungsverbote im Kontext von Art. 3 Abs. 2 GG
Auszug aus dem Buch
4.2.3 Formel des BVerfG vom Willkürverbot
Eine Willkürliche Behandlung liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, „wenn sich für sie… keine vernünftigen Erwägungen bzw. sachlichen Gründe finden lassen, die sich aus der Natur der Sache ergeben oder sonst wie einleuchtend sind“. Dabei können willkürliche Differenzierungen nicht nur von der Exekutive, auch von der Legislative, indem sich für die gesetzliche Regelung kein sachlicher Grund finden lässt oder der Judikative, wenn das Urteil unter keinen denkbaren rechtlichen Aspekten vertretbar ist, ausgehen.
Diese Definierung lässt jedoch nur eine sehr enge Auslegung zu, nach derer nur in Extremfällen die Wertungen des Gesetzgebers bzw. die Entscheidungen der ausführenden Gewalt korrigiert werden können. Daher hat das BVerfG einen weiteren Ansatz entwickelt, die so genannte „Neue Formel“.
Danach ist das Gleichheitsgebot verletzt, „wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.“ Demnach ist eine Ungleichbehandlung dann zulässig, wenn zwischen zwei Gruppen so wesentliche und gewichtige Unterschiede bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Kurze Einführung in die Thematik der verfassungsrechtlichen Gleichheitsrechte und der Struktur der Hausarbeit.
2 Hintergrund: Darstellung der historischen Entwicklung des Gleichheitsgedankens von der Französischen Revolution bis zur Entstehung des Grundgesetzes.
3 Übersicht über die im Grundgesetz geregelten Gleichheitsrechte: Tabellarische Aufstellung der verschiedenen Gleichheitsrechte innerhalb des Grundgesetzes zur Abgrenzung von allgemeinen und speziellen Rechten.
4 Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG): Erläuterung der Bedeutung, Wirkungsweise und der dogmatischen Anwendung des allgemeinen Gleichheitsgebotes.
5 Spezielle Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 2): Analyse des Geschlechtergleichheitsgrundsatzes und des staatlichen Förderauftrags hinsichtlich der Gleichberechtigung.
Schlüsselwörter
Grundgesetz, Gleichheitssatz, Art. 3 GG, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Willkürverbot, Diskriminierungsverbot, Gleichberechtigung, Grundrechte, Rechtssetzungsgleichheit, Rechtsanwendungsgleichheit, Neue Formel, Verfassungsrecht, Geschlechtergerechtigkeit, Leistungsrecht, Normadressaten
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung und die verfassungsrechtliche Bedeutung der Gleichheitsrechte innerhalb des deutschen Grundgesetzes.
Welche zentralen Themenfelder deckt der Text ab?
Die Schwerpunkte liegen auf dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), dem Willkürverbot, dem Gleichberechtigungsgebot (Art. 3 Abs. 2 GG) sowie der Abgrenzung zu speziellen Gleichheitsrechten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen Überblick über die dogmatischen Grundlagen und die praktische Anwendung der Gleichheitsrechte zu geben, um deren Schutzfunktion und Reichweite zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Prüfung verwendet?
Die Arbeit nutzt die verfassungsrechtliche Dogmatik, insbesondere die Prüfungsschemata der Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Unterscheidung zwischen allgemeiner und intensiver Rechtfertigungsprüfung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des allgemeinen Gleichheitssatzes, dessen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht sowie die vertiefte Analyse der speziellen Gleichheitsrechte für Männer und Frauen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Die zentralen Begriffe umfassen Art. 3 GG, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeit, Willkürverbot, Diskriminierungsverbot und Grundrechtsdogmatik.
Wie unterscheidet der Autor zwischen der "alten" und der "neuen" Formel des BVerfG?
Das Willkürverbot (alte Formel) dient primär der Vermeidung extremer Ungerechtigkeiten, während die "neue Formel" eine strengere Verhältnismäßigkeitsprüfung einfordert, um den Spielraum des Gesetzgebers stärker zu kontrollieren.
Welche Funktion hat der Anhang in dieser Arbeit?
Der Anhang enthält strukturierte Prüfungsaufbauten für den allgemeinen sowie den besonderen Gleichheitssatz, die als methodische Leitfäden für die juristische Fallprüfung dienen.
- Arbeit zitieren
- B.A. Anita Rückert (Autor:in), 2006, Gleichheitsrechte im Grundgesetz (Stand 2006), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63764