Diese Arbeit gibt einen kurzen Überblick über die im Grundgesetz geregelten Gleichheitsrechte. Die knappe aber eindringliche Formulierung des allgemeinen Gleichheitssatzes Art. 3 Abs. 1 GG wird in Kapitel 5 erörtert. Es wird dessen Bedeutung und Wirkungsweise dargestellt und das Verhältnis zu den speziellen Gleichheitssätzen. Diese werden anhand der Artikel 3 Abs. 2 S. 1, 2 in Kapitel 6 dargelegt. Dabei wird insbesondere deren Bedeutung und praktische Reichweite erläutert.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Hintergrund
- Übersicht über die im Grundgesetz geregelten Gleichheitsrechte
- Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
- Allgemeines
- Bedeutung und Wirkungsweise
- Ungleichbehandlung von „wesentlich Gleichem“
- Gleichbehandlung von „wesentlich Ungleichem“
- Formel des BVerfG vom Willkürverbot
- Verhältnis zu speziellen Grundrechten
- Spezielle Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 2)
- Bedeutung und praktische Reichweite des Art. 3 II 1
- Bedeutung und praktische Reichweite des Art. 3 II 2
- Anhang - Prüfungsaufbau
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den im Grundgesetz geregelten Gleichheitsrechten. Sie analysiert den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und dessen Bedeutung sowie Wirkungsweise im Verhältnis zu den speziellen Gleichheitssätzen. Des Weiteren werden die Bedeutung und praktische Reichweite der speziellen Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 2) erörtert.
- Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und seine Bedeutung
- Das Verhältnis des allgemeinen Gleichheitssatzes zu speziellen Grundrechten
- Die Bedeutung und praktische Reichweite der speziellen Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 2)
- Die unterschiedlichen Ausprägungen des Gleichheitsbegriffs, wie Chancengleichheit und Ergebnisgleichheit
- Der Konflikt zwischen Freiheit und Gleichheit
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit gibt einen Überblick über die Gleichheitsrechte im Grundgesetz und stellt die Bedeutung und Wirkungsweise des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie das Verhältnis zu den speziellen Gleichheitssätzen dar.
- Hintergrund: Der allgemeine Gleichheitssatz wird verfassungsgeschichtlich im Kontext der französischen Revolution und der Paulskirchenverfassung sowie der Weimarer Reichsverfassung betrachtet. Der Konflikt zwischen Freiheit und Gleichheit wird in Bezug auf die unterschiedlichen Ausprägungen des Gleichheitsbegriffs (Chancengleichheit vs. Ergebnisgleichheit) sowie absolute und relative Gleichheit beleuchtet.
- Übersicht über die im Grundgesetz geregelten Gleichheitsrechte: Diese Kapitel stellt die verschiedenen Arten der im Grundgesetz geregelten Gleichheitsrechte dar, sowohl allgemeine als auch spezielle.
- Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG): Dieser Teil der Arbeit erörtert die Bedeutung und Wirkungsweise des allgemeinen Gleichheitssatzes, insbesondere die Ungleichbehandlung von „wesentlich Gleichem“ und die Gleichbehandlung von „wesentlich Ungleichem“. Die Formel des BVerfG vom Willkürverbot und das Verhältnis zu speziellen Grundrechten werden ebenfalls behandelt.
- Spezielle Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 2): Dieser Abschnitt beleuchtet die Bedeutung und praktische Reichweite des Art. 3 Abs. 2 S. 1 und S. 2.
Schlüsselwörter
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den zentralen Themen der Gleichheitsrechte im Grundgesetz, insbesondere den allgemeinen und speziellen Gleichheitssätzen (Art. 3 Abs. 1 und 2 GG), dem Verhältnis von Freiheit und Gleichheit, sowie den verschiedenen Ausprägungen des Gleichheitsbegriffs. Wichtige Konzepte wie Chancengleichheit, Ergebnisgleichheit und das Willkürverbot werden im Kontext der deutschen Verfassungsgeschichte und Rechtsprechung erörtert.
- Citation du texte
- B.A. Anita Rückert (Auteur), 2006, Gleichheitsrechte im Grundgesetz (Stand 2006), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63764