Römer und Karthager waren vor dem Ausbruch des 1. Punischen Krieges keine Feinde, sondern ganz im Gegenteil für 2 ½ Jahrhunderte durch eine Reihe von Verträgen miteinander verbunden .
Gegenstand dieser Arbeit soll der erste dieser Karthagisch-römischen Verträge sein, der zwischen den Römern und ihren Bundesgenossen und den Karthagern und ihren Bundesgenossen geschlossen wurde .
Zunächst sollen einige Bemerkungen zur Überlieferung des Vertrages gemacht werden, bevor das Problem der Vertragsdatierung angerissen und eine kurze Skizzierung der politischen Situation bei Vertragsabschluß vorgenommen werden wird. Nach dem Aufzählen der niedergeschriebenen Regelungen sollen diese Bestimmungen mit Hilfe von Forschungsbeiträgen interpretiert werden, um herauszufinden, aus welchem Grund sie in den Vertragstext aufgenommen wurden. Im zusammenfassenden Schlußkapitel soll außerdem ein Ausblick auf weitere Karthagisch-römische Verträge gegeben werden.
Inhalt
1. Einleitung
2. Vorbemerkungen
2.1 Zur Überlieferung des 1. Karthagisch-römischen Vertrags
2.2 Zur Datierung des 1. Karthagisch-römischen Vertrags
2.3 Zur politischen Situation bei Vertragsabschluß
3. Der 1. Karthagisch-römische Vertrag
3.1. Die Bestimmungen des Vertrages
3.2. Die Lokalisierung des „Schönen Vorgebirge“
3.3. Zur Interpretation des Vertrages
4. Zusammenfassung
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Römer und Karthager waren vor dem Ausbruch des 1. Punischen Krieges[1] keine Feinde, sondern ganz im Gegenteil für 2 ½ Jahrhunderte durch eine Reihe von Verträgen miteinander verbunden[2].
Gegenstand dieser Arbeit soll der erste dieser Karthagisch-römischen Verträge sein, der zwischen den Römern und ihren Bundesgenossen und den Karthagern und ihren Bundesgenossen[3] geschlossen wurde[4].
Zunächst sollen einige Bemerkungen zur Überlieferung des Vertrages gemacht werden, bevor das Problem der Vertragsdatierung angerissen und eine kurze Skizzierung der politischen Situation bei Vertragsabschluß vorgenommen werden wird. Nach dem Aufzählen der niedergeschriebenen Regelungen sollen diese Bestimmungen mit Hilfe von Forschungsbeiträgen interpretiert werden, um herauszufinden, aus welchem Grund sie in den Vertragstext aufgenommen wurden. Im zusammenfassenden Schlußkapitel soll außerdem ein Ausblick auf weitere Karthagisch-römische Verträge gegeben werden.
2. Vorbemerkungen
2.1. Zur Überlieferung des 1. Karthagisch-römischen Vertrages
Der 1. Karthagisch-römische Vertrag ist nicht in seiner ursprünglichen lateinischen Form, sondern nur in einer Übersetzung des griechischen Geschichtsschreibers Polybios
überliefert worden[5]. Der originale Text des Vertrages, der auf Erztafeln eingeschlagen war, die im Aerarium[6] der römischen Ädilen[7] aufbewahrt wurden[8], ist verloren gegangen[9].
Polybios gibt an, daß er den Vertragsinhalt so genau wie möglich zu übersetzen ver- sucht hat, räumt aber gleichzeitig ein, daß sich die alte römische Vertragssprache so sehr von der seiner Zeit unterscheidet, daß sich dies oft schwierig gestaltete[10].
Wie glaubwürdig ist nun die Überlieferung durch Polybios?
Diese Frage soll mit einer kurzen Ausführung zum Leben des Polybios und seiner Arbeit als Geschichtsschreiber beantwortet werden.
Vor 199 v. Chr. geboren, wurde Polybios nach dem 3. Makedonischen Krieg (171-168 v. Chr.) als Geisel nach Italien gebracht und erst 150 v. Chr. wieder freigelassen. In Italien wohnte er dem 3. Punischen Krieg als Augenzeuge bei[11].
Polybios Hauptwerk ist eine Geschichte Roms in 40 Büchern, die die Zeit von 220 bis 144 v. Chr. umfaßt. Etwa ein Drittel dieses Werkes ist noch erhalten[12].
Polybios verpflichtete sich beim Schreiben zur Wahrheit und verurteilte vorsätzliche Verfälschungen; jedoch sprach er sich nicht von Irrtümern frei. Seine Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit wird hoch angesetzt, und die Forschung wirft ihm kaum absichtliche Verfälschung vor. Es ist zudem erstaunlich, daß Polybios trotz seiner persönlichen Betroffenheit zu seinen Gegnern und Gönnern sowie zur römischen Politik und ihrem Wandel eine nüchterne Distanz beibehielt[13].
Polybios verstarb um 120 v. Chr.[14].
Aus diesen Bemerkungen läßt sich wohl schlußfolgern, daß der Vertrag, der hier im Mittelpunkt stehen soll, durch Polybios verläßlich überliefert wurde.
2.2. Zur Datierung des 1. Karthagisch-römischen Vertrages
Seit Mommsen[15] sind unzählige Versuche unternommen worden, die Probleme im Bezug auf eine genaue Datierung des 1. Karthagisch-römischen Vertrages zu lösen. Viele Gelehrte folgten dabei dem Beispiel Mommsens, die Datierung des Vertrages in das erste Jahr der römischen Republik 508/507 v. Chr., so wie es Polybios angibt, abzulehnen[16] und ihn statt dessen in die erste Hälfte des 5. Jh. v. Chr. zu setzen[17].
Ein Vertreter dieser Theorie ist Huss, der die Datierung durch Polybios als sekundär
und daher suspekt bezeichnet und seine Ansicht mit folgenden Überlegungen untermauert[18]: Huss verweist auf den vorvolscischen[19] Namen Tarracina für eine der Städte, die die Römer im 1. Karthagisch-römischen Vertrag vor karthagischen Übergriffen schützen wollten[20]. Aus der Verwendung dieses Namens ergibt sich für ihn, daß die volscische Expansion[21] die latinische Küste bzw. die Stadt Tarracina noch nicht erreicht hatte. Da diese Expansion in die sechziger Jahre des 5. Jh. zu setzen ist, muß der Vertrag davor abgeschlossen worden sein. Weiter präzisiert Huss seine Angaben jedoch nicht[22].
Sicherlich kann man sich zu diesem Thema noch weit umfassender äußern[23] ; jedoch soll im weiteren Verlauf dieser Arbeit mit der Annahme operiert werden, daß der 1. Karthagisch-römische Vertrag in der ersten Hälfte des 5. Jh. abgeschlossen wurde.
2.3. Zur politischen Situation bei Abschluß des Vertrages
Nun soll kurz dargestellt werden, in welcher politischen Lage sich die Römer und Karthager bei der Vertragsunterzeichnung befanden?
Karthago stieg im 6. Jahrhundert zur führenden Kolonie im westlichen Mittelmeer auf, wobei es oft zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Griechen kam[24]. Das Zentrum der Auseinandersetzungen war dabei für viele Jahre Sizilien[25], dessen Westteil schließlich Karthago unterworfen wurde; genauso wie Karthago einen Teil Sardiniens eroberte[26] und in Nordafrika ein eigenes Reich begründete[27].
Die junge römische Republik hingegen befand sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer allgemeinen Schwächephase; wohl auch, weil sich ein großer Teil der
einstmals abhängigen Latiner gegen die alte Hegemonialmacht verbündet hatte[28].
[...]
[1] Insgesamt gab es drei Punische Kriege (264-241, 218-201 u. 149-146 v. Chr.), in denen Römer und Karthager um die Vorherrschaft im westlichen Mittelmeerraum kämpften; Der Brockhaus in einem Band, 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Leipzig 2000, S. 724.
[2] B.D. Hoyos, Unplanned Wars. The Origins of the First and Second Punic War, Berlin 1998 (=Untersuchungen zur antiken Literatur und Geschichte 50), S. 3.
[3] Der Kürze wegen im weiteren Verlauf dieser Arbeit nur noch als Römer und Karthager bezeichnet.
[4] W. Huss, Die Karthager, 2. Aufl., München 1994, S. 47.
[5] Ebd., S. 47.
[6] Aerarium: Schatz des römischen Volkes, der im Tempel des Saturnus am Forum Romanum aufbewahrt wurde; Der Neue Pauly, hg. v. Cancik, H./Schneider, H., Bd. 1, Stuttgart/Weimar 1996, S. 190.
[7] Ädilen: Beamte des antiken Roms, die die Ordnungs-, Markt-, Sitten- und Gesundheitsbehörde vertraten; Brockhaus, S. 14.
[8] Polybios Geschichte, eingeleitet und übertragen v. H. Drexler, Bd. 1, Zürich/Stuttgart 1961 (=Die Bibliothek der alten Welt. Griechische Reihe), S. 214.
[9] W. Elliger, Karthago. Stadt der Punier, Römer und Christen, Stuttgart 1990, S. 100.
[10] Polybios Geschichte, S. 210f; Scullard vermutet, daß Polybios deshalb wohl eher die generellen Konditionen des Vertrages reproduziert hat, anstatt den Text streng in das Griechische zu übersetzen; H.H. Scullard, Carthage and Rome, in: CAH ²VII/2 (1989), S. 519.
[11] Der Neue Pauly, hg. v. Cancik, H./ Schneider, H., Bd. 10, Stuttgart/ Weimar 2001, S. 41f.
[12] Ebd., S 42.
[13] Ebd., S. 44ff.
[14] Ebd., S. 41.
[15] Theodor Mommsen: Dt. Historiker, der eine „Römische Geschichte“ verfaßt hat; Brockhaus, S. 611.
[16] Scullard, S. 518.
[17] Elliger, S. 100; Huss, S. 47.
[18] Huss, S. 52.
[19] Volsker: altitalischer Volksstamm, der im südlichen Latium beheimatet war; Brockhaus, S. 965.
[20] Auf die einzelnen Bestimmungen des Vertrages wird später genauer eingegangen.
[21] Nach dem Zusammenbruch der etruskischen Macht in Latium und den angrenzenden Gebieten gingen sabelisch-oskische Stämme, darunter der Stamm der Volsker, gegen latinisches Gebiet vor. In den folgenden Jahrzehnten unternahmen sie häufige Beutezüge gegen Rom und die Latinerstädte; Der große Ploetz, 32., neubearbeitete Auflage, Freiburg im Breisgau 2001, S. 217.
[22] Huss, S. 52.
[23] Worauf auf Grund des eingeschränkten Rahmens dieser Arbeit jedoch verzichtet werden muß.
[24] Ploetz, S. 105.
[25] W. Dahlheim, Die griechisch-römische Antike, Bd. 1: Griechenland, Paderborn 1992., S. 47.
[26] Im 5. Jh. v. Chr. geriet die Mittelmeerinsel unter karthagische Herrschaft; Brockhaus, S. 787.
[27] Ploetz, S. 105.
[28] Huss, S. 52.
- Arbeit zitieren
- Nadine Bliedtner (Autor:in), 2002, Erste Kontakte zwischen Rom und Karthago - Der 1. karthagisch-römische Vertrag , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6395
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