Globales Recht oder plurales Recht? Der rechtstheoretische Diskurs zum Rechtspluralismus unter Berücksichtigung der Position der Bahá'í Lehre im Kontext der Globalisierung


Seminararbeit, 2006

33 Seiten, Note: 12


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

2. Problemstellungen in der Globalisierung
2.1. Gegenstandsbereich
2.2. Nationalstaatliche Souveränität im Lichte der Globalisierung
2.3. Rechtspluralismus und Globalisierung
2.3.1. Pluralisierung von Rechtsquellen
2.3.2. Erweiterung des Rechtsbegriffs
2.3.2.1. Gunther Teubners Globale Bukowina
2.3.2.2. Der universale Code der Legalität
2.4. Demokratiedefizite im globalen Recht
2.4.1. Europäische Union
2.4.2. WTO, IMF, Weltbank…
2.4.3. Nicht-staatliche Akteure
2.5. Die Offenheit der Gerechtigkeitsfrage
2.6. Wahrnehmung der Globalisierung als Bedrohung

3. Optionen einer internationalen demokratisch legitimierten Rechtsordnung
3.1. Globales Recht im Weltstaat
3.1.1. Machtbegrenzung und Zentralismus
3.1.2. Die Fragwürdigkeit einer globalen Identität
3.2. Die Bahá’í Konzeption des „Global Commonwealth of Nations“
3.2.1. Geistig-theologische Grundlagen
3.2.2. Föderation mit demokratischer Verdichtung
3.2.3. Rechtspluralismus im Global Commonwealth
3.2.4. Komplementäre Weltidentität

4. Folgen für die Rechtstheorie

Literaturverzeichnis

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- Mahnkopf, Birgit: Soziale Demokratie in Zeiten der Globalisierung. Zwischen Innovationsregime und Zähmung der Marktkräfte. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. 11/1998. 1318-1330
- Michaels, Ralf. "Welche Globalisierung für das Recht? Welches Recht für die Globalisierung?" RabelsZ 69/2005. 525-544
- Möllers, Christoph. "Globalisierte Jurisprudenz - Einflüsse relativierter Nationalstaatlichkeit auf das Konzept des Rechts und die Funktion seiner Theorie." In: Anderheiden, M. u.a. (Hrsg.). Globalisierung als Problem von Gerechtigkeit und Steuerungsfähigkeit des Rechts. Stuttgart 2001. 41-60
- Muhammad-el Deweny, Wessam. Review of the Civilizational Awareness Course at the Faculty of Economics and Political Science, Cairo University (Sept. 3-6, 2006) in Arab-West Report 37/2006 (Special Report)
- Müller, Friedrich. "Einschränkung der nationalen Gestaltungsmöglichkeiten und wachsende Globalisierung." Kritische Justiz 37/2004. 194-201
- Nuscheler, Franz. "Globalisierung und Global Governance. Zwischen der Skylla der Nationalstaatlichkeit und der Charybdis der Weltstaatlichkeit." In: Lutz, Dieter S (Hg.). Globalisierung und nationale Souveränität. Baden-Baden 2000. 301-317
- Oeter, Stefan. "Internationale Organisation oder Weltföderation? Die organisierte Staatengemeinschaft und das Verlangen nach einer 'Verfassung der Freiheit'." In: Brunkhorst, Hauke, Kettner Matthias (Hrsg.). Globalisierung und Demokratie. Wirtschaft, Recht, Medien. Frankfurt am Main 2000. 208-239
- Preuß, Ulrich K. „Krise des regulativen Rechts“. Kritische Justiz 36/1999. 126-132.
- Scheuermann, Wiliam E. "Franz Neumann - Legal Theorist of Globalization." Kritische Justiz 35/2002. 79-89
- Shoghi Effendi. The World Order of Bahá’u’lláh. Wilmette 1938
- Steiger, Heinhard. "Geht das Zeitalter des souveränen Staates zu Ende?" Der Staat 41/2002: 331-357
- Teubner, Gunther. "Neo-Spontanes Recht und duale Sozialverfassungen in der Weltgesellschaft?" In: Simon, Dieter; Weiss, Manfred (Hrsg.). Zur Autonomie des Individuums. Baden-Baden. 2000. 437-458
- Voelzkow, Helmut. "Von der funktionalen Differenzierung zur Globalisierung: Neue Herausforderung für die Demokratietheorie." In: Werle, Raymund; Schimank, Uwe (Hrsg.). Gesellschaftliche Komplexität und kollektive Handlungsfähigkeit. Frankfurt am Main 2000. 270-293
- Von Bredow, Wilfried. "Abschied vom Westfälischen System? Die Zukunft der internationalen Staatenwelt." In: Lutz, Dieter S (Hg.). Globalisierung und nationale Souveränität. Baden Baden 2000. 159-178
- Zumbansen, Peer. "Spiegelungen von "Staat und Gesellschaft". Governance-Erfahrungen in der Globalisierungsdebatte." ARSP 79/2000. 13-40

Internetresourcen:

- http://www.informationclearinghouse.info/article14547.htm (17.10.2006)

“The formation of a future commonwealth will, first of all, require a profound consciousness of the indisputable interdependence of all the nations of the world and the oneness of humankind. Subsequently, a strong, universal animus will be required to act upon this consciousness in order to bring humanity to its next evolutionary stage.”

(Baha'i International Community, 1990 Feb 27, Protection of Minorities)

1. Einleitung

Die Frage nach der Zukunft des Rechts hat angesichts der durch die Globalisierung ausgelöste Schwächung ihres Hauptsetzers, dem Nationalstaat, verstärkt gestellt. Für die Rechtstheorie ergab sich eine Pluralisierung der vorhandenen Rechtsquellen, insbesondere durch nichtstaatliche Rechtsetzung und eine intensive Debatte um die Weite des Rechtsbegriffs und Fragwürdigkeit ihrer Abgrenzung zu anderen sozialen Normen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit diesen Prozessen und behandelt die Debatte um das Demokratiedefizit international produzierter Rechtsnormen. Es fasst im Folgenden zwei Modelle postnationaler Demokratie ins Auge: den von Immanuel Kant angesprochenen Weltstaat und die Bahá’í Konzeption eines „Global Commonwealth of Nations“ unter Berücksichtigung der Folgen für das Recht auf internationaler Ebene, die Chancen für eine globale Demokratie und Möglichkeit einer globalen Solidarität. Als Konsequenz für die Rechtstheorie wird argumentiert, dass egal ob die Vorstellung eines globalen oder pluralen bzw. eine Mischform aus beiden Rechts favorisiert wird, kann der rechtstheoretische Vergleich verschiedener Rechtsquellen bereichernde Erkenntnisse für die Rechtswissenschaft liefern, besonders für eine sorgsame Konstruktion eines internationalen Rechtsordnungsmodells.

2. Problemstellungen in der Globalisierung

2.1. Gegenstandsbereich

Angesichts der Vieldimensionalität[1] und Komplexität des Themas Globalisierung und dessen Auswirkungen für verschiedene gesellschaftliche Teilbereiche, soll an dieser Stelle der angemessene Begriffsrahmen für die Globalisierung zur Behandlung der Fragestellung der Arbeit gelegt werden. Von dieser Perspektive aus betrachtet, beschreibt Globalisierung die prozesshafte Ausweitung wirtschaftlicher, politischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Vorgänge auf eine globale Ebene unter Anwendung moderner Kommunikationstechnologien, Reisemöglichkeiten, einer streckenweise höchst effizienten Infrastruktur und Logistik[2] sowie politischen Vereinbarungen und Verträgen auf internationaler Ebene[3]. Letzteres stellt die Globalisierung als ein beabsichtigtes Programm der Staaten zur wirtschaftlichen Deregulierung dar. Sie ist daher nicht als ein schicksalhaftes Ereignis zu betrachten, das sich schrittweise offenbart.[4] Der graduelle Charakter dieses Vorgangs zeigt sich insbesondere darin, dass Globalisierung nicht als eine abgeschlossene Entwicklung zu sehen ist als auch dass keine allumfassende „Globalisierungswelle“ über den Kopf der Welt einbricht. Stattdessen werden einzelne Teilbereiche der Gesellschaft im unterschiedlichen Maße von einer globalen Ausweitung ihrer Handlungsfelder erfasst.[5]

2.2. Nationalstaatliche Souveränität im Lichte der Globalisierung

Die oben beschriebenen Entwicklungen haben für das System des Nationalstaates gewichtige Konsequenzen. Während von endzeitlichen Analysen[6], die den Untergang des souveränen Nationalstaates ankündigen, abgesehen werden kann, steht nichtsdestotrotz das Souveränitätsdogma[7] des autonomen Staates in einem abgegrenzten Territorium in Frage. Das unantastbare staatliche Monopol der Machtausübung und politischen Entscheidungsfindung aus der Theorie der Westfälischen Systems[8] wird relativiert. Die nationale Rechtsordnung wird nicht nur von den entsprechenden legislativen Institutionen gesetzt, sondern ist ebenfalls von supranationalen, internationalen und nicht-staatlichen Rechtsnormen penetriert.[9] Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen bindenden Charakter angenommen.

Die WTO, die Weltbank und die IMF wurden zwar mit dem Segen von Nationalstaaten gegründet, haben sich mit der Zeit in ihren Strukturen größtenteils verselbstständigt und beeinflussen die Wirtschaftspolitik insbesondere ärmerer Länder, indem sie Zusagen für Finanzhilfen an Bedingungen von wirtschaftlicher Liberalisierung und Deregulierung knüpfen.[10] Diese Mondialisierung erhält verstärkte monetäre Attribute durch informelles nicht-staatlich gesetztes Recht multinationaler Konzerne.[11] Das nationalstaatliche Territorium ist nicht mehr der alleinige Wirtschaftsraum der sich ausdifferenzierenden Gesellschaft. Es ist vielmehr eingespannt in ein komplexes Netzwerk ökonomischer Interdependenzen. Globalisierte private Handelsregime entziehen sich somit weitestgehend nationalstaatlicher Kontrolle und Regulierung.[12] Soziale und wirtschaftliche Korrekturmechanismen des Nationalstaates haben angesichts der Mobilität und Kapitalmacht multinationaler Konzerne stark an Einfluss eingebüßt.[13] Staatlicher Zugriff im Bereich der Steuereinnahmen wird durch die Mobilität des sich internationalisierenden Kapitals empfindlich erschwert. Zusätzlich begrenzt sich die Kompetenz des Staates zur Festsetzung der Höhe von Steuern auf Konzerne und deren Kapitaleinnahmen unter der allgegenwärtigen Drohung vor einer Abwanderung in günstigere Produktionsstandorte.[14]

Globalgesellschaftliche Institutionen, vor allem NGOs, haben für ihren spezifischen Aufgabenbereich eine Art Wächterrolle übernommen und konzentrieren ihre Energie darauf, dass diejenigen internationalen Rechtsnormen, für die sie sich spezialisiert haben, eingehalten werden und dass gleichzeitig jeder Verstoß aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht wird. In diesem Feld stechen Menschenrechtsorganisationen besonders hervor. Nationalstaaten sehen sich einer Politisierung gewisser international vertretenen Grundrechte gegenübergestellt, die nicht mehr als Abwehrrechte im Staat Bürger Verhältnis sondern universal geltend gemacht werden. Sie können vom Staat nicht mehr weggedrängt werden, sondern müssen von ihm zumindest begegnet werden.[15]

Neben diesen Herausforderungen begegnen dem Nationalstaat Probleme globalen Ausmaßes, die mit den konventionellen Mitteln nationaler Politik nicht mehr zu bewältigen sind. Dies betrifft insbesondere sich global auswirkende Umweltzerstörung, Gesundheitsprobleme wie AIDS und Epidemien[16] sowie armutsbedingte Migrationsbewegung[17]. Die oft postulierte Vorzugsstellung des Nationalstaats als gesellschaftliches Teilsystem wird durch eine funktionale Differenzierung anderer gesellschaftlicher Akteure, national und international strittig gemacht.[18] Globalisierte soziale Steuerungsaufgaben übersteigen die Kapazitäten der nationalstaatlichen Institutionen und werden von funktional differenzierten und neuerdings auch globalisierten Teilsystemen übernommen.

[...]


[1] Nuscheler, Franz. "Globalisierung und Global Governance. Zwischen der Skylla der Nationalstaatlichkeit und der Charybdis der Weltstaatlichkeit". In: Lutz, Dieter S (Hg.). Globalisierung und nationale Souveränität. Baden-Baden 2000. 301.

[2] Beisheim / Walter. Globalisierung - Kinderkrankheiten eines Konzeptes. In: Zeitschrift für internationale Beziehungen. 4/1997 Heft 1. 160 – 163.

[3] Mahnkopf, Birgit. Soziale Demokratie in Zeiten der Globalisierung? Zwischen Innovationsregime und Zähmung der Marktkräfte. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. 11/1998. 321.

[4] Nuscheler. „Globalisierung und Global Governance. 302.

[5] Von Bredow, Wilfried. "Abschied vom Westfälischen System? Die Zukunft der internationalen Staatenwelt." Lutz, Dieter S (Hg.). Globalisierung und nationale Souveränität. Baden Baden 2000. 160.

[6] Dazu kritisch: Von Bredow. Abschied vom Westfälischen System?. 177; Carl Schmitt zitiert in Steiger, Heinhard. "Geht das Zeitalter des souveränen Staates zu Ende?" Der Staat 41/2002. 331.

[7] Gusy, Christoph. "Demokratiedefizite postnationaler Gemeinschaften unter Berücksichtigung der Europäischen Union." Brunkhorst, Hauke, and Matthias Kettner (Hrsg.). Globalisierung und Demokratie. Wirtschaft, Recht, Medien. Frankfurt am Main 2000, 131.

[8] Für eine vertiefte historische Analyse siehe von Bredow. Abschied vom Westfälischen System?. 161-166.

[9] Günther, Klaus. "Rechtspluralismus und universaler Code der Legalität: Globalisierung als rechtstheoretisches Problem." In: Wingert, L., and Klaus Günther (Hrsg.). Die Öffentlichkeit der Vernunft und die Vernunft der Öffentlichkeit. Frankfurt am Main 2001. 539

[10] Nuscheler. Globalisierung und Global Governance. 302; von Bredow. Abschied vom Westfälischen System?. 164; Müller, Friedrich. "Einschränkung der nationalen Gestaltungsmöglichkeiten und wachsende Globalisierung." Kritische Justiz 37/2004. 195.

[11] Müller. Einschränkung der nationalen Gestaltungsmöglichkeiten. 194.

[12] Voelzkow, Helmut. "Von der funktionalen Differenzierung zur Globalisierung: Neue Herausforderung für die Demokratietheorie." In: Werle, Raymund; Schimank, Uwe (Hrsg.). Gesellschaftliche Komplexität und kollektive Handlungsfähigkeit. Frankfurt am Main. 2000. 277.

[13] Teubner, Gunther. Neo-Spontanes Recht und duale Sozialverfassungen in der Weltgesellschaft? In: Simon, Dieter; Weiss, Manfred (Hrsg.). Zur Autonomie des Individuums. Baden-Baden. 2000. 444.

[14] Habermas, Jürgen. Die postnationale Konstellation. Politische Essays. Frankfurt am Main, 1998. 106.

[15] Günther. Rechtspluralismus und universaler Code der Legalität. 548ff. Zur Verdeutlichung dieser Entwicklung wird auf ein Interview von CBS Reporter Mike Wallace mit dem iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad hingewiesen, der beim Thema Menschenrechtsverletzungen im Iran den Fokus des Gesprächs ändert und seinen Wunsch äußert, dass NGOs im Iran sich gegen aggressive US Außenpolitik und den Erhalt der islamischen Kultur einsetzen. Im populistischen Stil macht sich Ahmadinejad hier die Methode der Einforderung von Menschenrechten wieder für seine politische Agenda zu Nutze: http://www.informationclearinghouse.info/article14547.htm (17.10.2006).

[16] Von Bredow. Abschied vom Westfälischen System?. 168.

[17] Nuscheler. Globalisierung und Global Governance. 306.

[18] Voelzkow. Von der funktionalen Differenzierung zur Globalisierung. 271ff; Denninger, Erhard. "Die Zukunft des Rechts." Kritische Justiz 36/1999. 120.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Globales Recht oder plurales Recht? Der rechtstheoretische Diskurs zum Rechtspluralismus unter Berücksichtigung der Position der Bahá'í Lehre im Kontext der Globalisierung
Hochschule
Universität Bayreuth
Veranstaltung
Grundlagen der aktuellen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie
Note
12
Autor
Jahr
2006
Seiten
33
Katalognummer
V64084
ISBN (eBook)
9783638569798
ISBN (Buch)
9783638720335
Dateigröße
668 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Benotung nach Jura Benotungssystem
Schlagworte
Globales, Recht, Diskurs, Rechtspluralismus, Berücksichtigung, Position, Bahá, Lehre, Kontext, Globalisierung, Grundlagen, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie
Arbeit zitieren
Farshad Mohammad-Avvali (Autor:in), 2006, Globales Recht oder plurales Recht? Der rechtstheoretische Diskurs zum Rechtspluralismus unter Berücksichtigung der Position der Bahá'í Lehre im Kontext der Globalisierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64084

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