Das originäre Forschungsgebiet der Kriminologie ist die individuelle Kriminalität, gekennzeichnet durch das abweichende Verhalten einzelner Personen (Devianz). Indes werden die schlimmsten Verbrechen in den allermeisten Fällen nicht von abweichenden Einzelkämpfern begangen, sondern von Menschen, die in Kollektiven tätig sind und in diesen Kollektiven durchaus konform handeln. Das offenkundigste Beispiel hierfür dürfte der Nationalsozialismus sein. Gleichwohl wird die kollektive Kriminalität in der Kriminologie bislang nur stiefmütterlich behandelt. Diesem Missstand hatHerbert Jägerentgegengewirkt, der für die kollektive Verbrechensdimension den Begriff der „Makrokriminalität“ eingeführt hat. Darunter versteht er beispielsweise Kriegsverbrechen, Völkermord oder Staatsterrorismus, gemeint sind also die „Großformen des Verbrechens“ mit regelmäßig verheerendem Ausmaß. Gemeinsames Merkmal aller makrokriminellen Erscheinungen ist in der Terminologie Jägers aber nicht etwa die außerordentliche Schadensdimension eines Verbrechens, sondern die Größenordnung des Täterkollektivs. Mit „Makrokriminalität“ habe man es dann zu tun, „wenn sich die kollektiven Taten als Teilakte gesamtgesellschaftlicher Konflikte und Prozesse darstellen, Staat und Gesellschaft also durch ihre auslösende Bedeutung unmittelbar in die kriminellen Ereignisse involviert sind“6. Entscheidend ist also die Abhängigkeit der individuellen Handlung von den Geschehnissen der Makroebene, etwa von „politischen Ausnahmebedingungen“7.
Hier sollen nun am konkreten Beispiel des Dritten Reichs insbesondere zwei Phänomene näher untersucht werden, die dieser Makroebene zuzuordnen sind und als das Verbrechen begünstigende makrokriminelle Faktoren in Betracht kommen: einerseits die Sprache in der nationalsozialistischen Gesellschaft (III.) und andererseits die Gesetzgebung im nationalsozialistischen Staat (IV).
Gliederung
I. Einleitung: Der Begriff der „Makrokriminalität“
II. Sprache und Gesetze als Form der mittelbaren Gewalt
III. Gewalt durch Sprache (Propaganda)
1. Antisemitische Tendenzen vor der Machtergreifung
2. Gewalt durch Sprache im Nationalsozialismus: Propaganda
3. Beispiel: die polnischsprachige Propagandapresse im Generalgouvernement der Jahre 1939-1945 („gadzinówki“)
4. Wirkungen der Propaganda
IV. Gewalt durch Gesetze
1. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“
2. Die „Heimtückeverordnung“ und das „Heimtückegesetz“
3. Die „Nürnberger Rassegesetze“
a. Das Reichsbürgergesetz
b. Das „Blutschutzgesetz“
4. Auswirkungen der Gesetze
V. Ergebnis und Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Rolle von Sprache und Gesetzgebung als makrokriminelle Faktoren im Nationalsozialismus, um zu analysieren, wie diese als Formen mittelbarer Gewalt zur Stabilisierung der Schreckensherrschaft beitrugen und gesellschaftliche Bedingungen für das Verbrechen schufen.
- Kollektive Kriminalität und der Begriff der „Makrokriminalität“
- Die Funktion von NS-Propaganda als Mittel der gesellschaftlichen Manipulation
- Analyse der polnischsprachigen Besatzungspresse („gadzinówki“)
- Diskriminierung und Ausgrenzung durch die Gesetzgebung (z.B. Berufsbeamtengesetz)
- Die „Nürnberger Rassegesetze“ und das „Heimtückegesetz“ als Zensurinstrumente
Auszug aus dem Buch
3. Beispiel: die polnischsprachige Propagandapresse im Generalgouvernement der Jahre 1939-1945 („gadzinówki“)
Welchen Beeinflussungen die Bevölkerung im Nationalsozialismus durch Propaganda ausgesetzt war und wie Propaganda (und damit Sprache) in den Händen der Nationalsozialisten zur Waffe wurde, soll im folgenden am Beispiel der polnischsprachigen Presse im sogenannten Generalgouvernement der Jahre 1939-1945 erläutert werden. Generalgouvernement (GG) war während des zweiten Weltkriegs die Bezeichnung für die von Deutschland schon besetzten und kontrollierten, aber noch nicht in das Reichsgebiet eingegliederten Gebiete in Polen.
In diesen Gebieten war vor dem Angriff der Nationalsozialisten noch eine intakte Presselandschaft vorhanden. So erschienen in den Vorkriegsjahren in Polen noch weit über 2000 Publikationen regelmäßig mit einer Gesamtauflage von etwa 2,6 Millionen Exemplaren, doch schon in den ersten Wochen der deutschen Besatzung, also ab September 1939, schrumpfte die Auflage auf einen Bruchteil dessen zusammen, weil die Nationalsozialisten nahezu das gesamte polnische Pressewesen liquidiert und jegliche Publikation ohne amtliche Genehmigung verboten hatten.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Der Begriff der „Makrokriminalität“: Einführung in die kriminologische Dimension kollektiver Verbrechen und Definition des Begriffs „Makrokriminalität“ nach Herbert Jäger.
II. Sprache und Gesetze als Form der mittelbaren Gewalt: Theoretische Einordnung, warum Sprache und Gesetzgebung trotz ihrer Abstraktheit als Formen mittelbarer Gewalt im Nationalsozialismus verstanden werden müssen.
III. Gewalt durch Sprache (Propaganda): Untersuchung der propagandistischen Strategien, insbesondere anhand der antisemitischen Presse im Generalgouvernement und deren Wirkung auf die Bevölkerung.
IV. Gewalt durch Gesetze: Analyse konkreter juristischer Instrumente wie dem Berufsbeamtengesetz, der Heimtückeverordnung und den Nürnberger Rassegesetzen zur Unterdrückung und Ausgrenzung.
V. Ergebnis und Schluss: Synthese der Erkenntnisse über das Zusammenspiel von Sprache, Gesetz und dem Klima der Passivität, das die nationalsozialistischen Verbrechen erst ermöglichte.
Schlüsselwörter
Makrokriminalität, Nationalsozialismus, Propaganda, Generalgouvernement, Gadzinówki, Antisemitismus, Heimtückegesetz, Nürnberger Rassegesetze, Mittelbare Gewalt, Berufsbeamtengesetz, Kollaboration, Denunziation, Volksgemeinschaft, Rechtsgeschichte, Kriminologie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie das NS-Regime durch den gezielten Einsatz von Sprache und Gesetzen eine gesellschaftliche Atmosphäre schuf, die kollektive Verbrechen begünstigte.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse der nationalsozialistischen Propaganda sowie der Rolle der Gesetzgebung und Justiz bei der systematischen Ausgrenzung und Verfolgung jüdischer Bürger.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, dass Sprache und Gesetze als „makrokriminelle Faktoren“ zur Stabilität der NS-Diktatur beitrugen, indem sie Widerstand erschwerten und ein Klima der Anpassung förderten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine kriminologische und rechtshistorische Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur und historischen Quellen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Wirkungsweisen der NS-Propaganda, das Beispiel der polnischen Propagandapresse sowie spezifische Gesetzeswerke wie die Heimtückeverordnung und die Nürnberger Rassegesetze detailliert analysiert.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Begriffe wie Makrokriminalität, mittelbare Gewalt, NS-Propaganda, systemische Unterdrückung und juristisches Unrecht stehen im Zentrum der Arbeit.
Was waren „gadzinówki“?
Dies war die Bezeichnung der polnischen Bevölkerung für die von den Nationalsozialisten kontrollierte, polnischsprachige Propagandapresse im Generalgouvernement, was übersetzt „Reptilienblätter“ bedeutet.
Wie wirkten sich die Nürnberger Rassegesetze konkret aus?
Sie entzogen den Juden die Staatsbürgerschaft, verboten Eheschließungen zwischen Juden und sogenannten Ariern und bildeten die juristische Basis für die systematische Diskriminierung und den späteren Völkermord.
Welche Bedeutung hatte das „Heimtückegesetz“?
Es diente als Zensurinstrument, um jegliches regimekritisches Verhalten zu kriminalisieren und förderte massiv das Denunziantentum in der Bevölkerung.
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- Holger Hofmann (Author), 2006, Makrokriminalität im Dritten Reich. Die Gewalt von Gesellschaften durch Sprache und Gesetze, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64386