Die öffentliche Verwaltung ist stets bemüht, ihre Prozesse und Vorgänge, wie jedes andere Unternehmen auch, zu verbessern und zu optimieren. In diesem Zuge erfolgte vor einigen Jahren der Beschluss, die in der Rechnungslegung angewandte Kameralistik abzuschaffen und durch ein neues Verfahren zu ersetzen. Dieses als doppelte Buchführung bekannte System, wird von den Firmen und Betrieben schon seit etlichen Jahren gebraucht, weshalb es in vielen Bereichen eine Vorbildsfunktion hat und der Staat sich ihm anpasst. Einen Ausschnitt der neuen Methode stellt der Lagebericht dar, welcher das Thema dieser Arbeit bestimmt. Seine Aufgabe besteht darin, dem Leser die Angaben aus dem Jahresabschluss zu erläutern und zu ergänzen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Unternehmenslage entsteht. Ähnlich wie bei dem gesamten Prozess der Übernahme eines solchen Systems stellt sich die Frage, wie die Vorgaben aus dem Gesetz und die bisherige Praxis im Umgang mit diesem Instrument auf die Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung angewandt werden kann. Um sich diesem Problem zu nähern, wird zunächst der Lagebericht in der Privatwirtschaft beschrieben und analysiert. Die darin enthalten Angaben stützen sich maßgeblich auf die Literatur von Karl Hengstberger, Wolfgang Tumfart 1 und Barbara Selch 2 , welche sich einschlägig dem Thema gewidmet haben. Bezogen auf die Verwaltung , welche abgesehen von einigen Ausnahmen, kaum Erfahrungen mit dem Lagebericht aufweisen kann, soll dann erörtert werden, welche inhaltlichen Schwerpunkte und welche Bedeutung ein Lagebericht im öffentlichen Sektor haben müsste und wo ähnliche Ziele wie in der Privatwirtschaft verfolgt werden. Außerdem gilt es zu klären, ob ein solcher Bericht im öffentlichen Sektor überhaupt angebracht ist oder ob es falsch ist, sich der Privatwirtschaft anzupassen. Aufgrund der Aktualität der Thematik ist bis dato nur wenig veröffentlichte Literatur vorhanden, weshalb viele Aussagen aus der Analyse und Bearbeitung eines Lageberichtes des Ministeriums für Bauen und Verkehr stammen.
Inhaltsverzeichnis
1. Hinführung zum Thema und Problemstellung
2. Die Grundlagen zum Lagebericht
2.1 Die gesetzliche Bestimmungen bei der Erstellung des Lageberichtes
2.1.1 Die Bestimmungen nach dem HGB
2.1.2 Die Bestimmungen nach den International Accounting Standards (IAS)
2.2 Die Funktion des Lageberichtes
2.3 Die Lageberichtsadressaten und deren Informationsinteressen
2.4 Die Grundsätze bei der Lageberichtserstattung
2.4.1 Der Grundsatz der Richtigkeit
2.4.2 Der Grundsatz der Vollständigkeit
2.4.3 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
2.4.4 Der Grundsatz der Vorsicht
2.5 Der inhaltliche Aufbau des Lageberichtes
2.5.1 Der Wirtschaftsbericht
2.5.2 Der Risikobericht
2.5.3 Der Nachtragsbericht
2.5.4 Der Prognosebericht
2.5.5 Der Forschungsbericht
2.5.6 Der Zweigniederlassungsbericht
3. Beispiele aus der freien Wirtschaft
4. Der Lagebericht in der Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung
4.1 Besonderheiten bei der Erstellung des Lageberichtes
4.2 Der Lagebericht der Wohnungsförderungsanstalt
5. Die Bedeutung und der Stellenwert des Lageberichtes im öffentlichen Sektor
6. Anmerkungen und Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Übertragbarkeit des Lageberichts als Instrument der Rechnungslegung aus der Privatwirtschaft auf die öffentliche Verwaltung. Die zentrale Forschungsfrage lautet, inwieweit die gesetzlichen Vorgaben und die etablierte Praxis der Lageberichtserstattung sinnvoll auf den öffentlichen Sektor angewandt werden können, um die Transparenz und Steuerung der Verwaltung zu optimieren.
- Grundlagen und Funktionen des Lageberichts nach HGB und IAS
- Analyse der Grundsätze der Lageberichtserstattung (Richtigkeit, Vollständigkeit, Klarheit, Vorsicht)
- Struktureller Aufbau eines Lageberichts (Wirtschafts-, Risiko-, Prognosebericht etc.)
- Empirische Fallbeispiele aus der freien Wirtschaft im Vergleich zur öffentlichen Verwaltung
- Bedeutung und Zweckmäßigkeit des Instruments im öffentlichen Sektor
Auszug aus dem Buch
2.4.1 Der Grundsatz der Richtigkeit
Der Grundsatz der Richtigkeit gewährleistet, dass die Angaben im Lagebericht zutreffend sind und der Wahrheit entsprechen. Da es weder ein absolutes Richtig noch ein absolutes Falsch gibt, ist vielmehr auf die objektive Richtigkeit abzuzielen.
Sowohl Verlaufs-, als auch Zustandsangaben (Tatsachenangaben) müssen mit der Realität übereinstimmen und intersubjektiv nachprüfbar sein. Des Weiteren dürfen sie nicht in einem Widerspruch zum Jahresabschluss stehen.
Angaben, die sich auf zukünftige Wertungen und Beurteilungen beziehen, sind nur schwer anhand der Realität nachprüfbar, daher erfolgt hier eine Erweiterung um den Grundsatz der Willkürfreiheit. Das bedeutet, dass Prognoseangaben oder subjektive Angaben der Unternehmensleitung der Sorgfalt eines gewissenhaften und ordentlichen Kaufmanns bzw. Geschäftsführers entsprechen müssen. Das ist der Fall, wenn die Herleitung der Angaben schlüssig und widerspruchsfrei ist. Dabei bedarf es zusätzlich der Beachtung des Grundsatzes der Plausibilität, welcher besagt, dass die Informationen, die zu dieser Wertung oder Beurteilung geführt haben, offen zu legen sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Hinführung zum Thema und Problemstellung: Das Kapitel erläutert den Übergang der öffentlichen Verwaltung zur doppelten Buchführung und die damit verbundene Relevanz, den Lagebericht als neues Instrument auf seine Anwendbarkeit zu prüfen.
2. Die Grundlagen zum Lagebericht: Hier werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen (HGB/IAS), die Funktionen des Berichts sowie die geltenden Grundsätze und der inhaltliche Aufbau detailliert analysiert.
3. Beispiele aus der freien Wirtschaft: Anhand konkreter Unternehmensbeispiele (Dräger InTek GmbH, SUSS MicroTec) wird die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in der Praxis evaluiert.
4. Der Lagebericht in der Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung: Dieses Kapitel stellt die Besonderheiten des öffentlichen Sektors heraus und analysiert den Lagebericht der Wohnungsförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen als Praxisbeispiel.
5. Die Bedeutung und der Stellenwert des Lageberichtes im öffentlichen Sektor: Der Autor diskutiert kritisch, ob der Lagebericht für den öffentlichen Sektor einen echten Mehrwert bietet oder ob andere Informationsbedürfnisse vorliegen.
6. Anmerkungen und Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung, die den Bedarf für weitere Untersuchungen und die Notwendigkeit einer klaren Zielformulierung durch den öffentlichen Sektor unterstreicht.
Schlüsselwörter
Lagebericht, Rechnungslegung, Öffentliche Verwaltung, HGB, IAS, Jahresabschluss, Geschäftsverlauf, Risikobericht, Prognosebericht, Stakeholder-Ansatz, Transparenz, Wirtschaftlichkeitsprinzip, Finanzwirtschaft, Bilanzrecht, Berichterstattung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Eignung des Lageberichts als Rechnungslegungsinstrument für den öffentlichen Sektor, ausgehend von den bewährten Standards der Privatwirtschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die gesetzlichen Anforderungen nach HGB, die Grundsätze der ordnungsgemäßen Berichterstattung sowie den Vergleich der Zielsetzungen zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung.
Was ist die Forschungsfrage der Untersuchung?
Die Arbeit hinterfragt, ob und wie der Lagebericht auf die öffentliche Verwaltung angewendet werden kann und ob er im öffentlichen Sektor überhaupt ein zweckmäßiges Instrument darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine deskriptiv-analytische Methode verwendet, die auf der Auswertung relevanter Fachliteratur sowie der Analyse von Lageberichten aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor (Fallbeispiel Wfa) basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen, die Analyse der Berichterstattungsgrundsätze sowie eine kritische Fallstudie, in der privatwirtschaftliche und öffentliche Praxis gegenübergestellt werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Lagebericht, Öffentliche Verwaltung, Rechnungslegung, Transparenz, Risikomanagement und das Wirtschaftlichkeitsprinzip.
Welche Rolle spielt die Wohnungsförderungsanstalt im Dokument?
Sie dient als konkretes Praxisbeispiel für einen Lagebericht innerhalb der öffentlichen Verwaltung, anhand dessen die Anwendbarkeit des Instruments demonstriert wird.
Ist der Lagebericht laut Autor für den öffentlichen Sektor zwingend notwendig?
Der Autor äußert Skepsis; er sieht zwar die theoretische Anwendbarkeit, stellt aber den tatsächlichen Mehrwert angesichts des anders gearteten Zielsystems (Bedarfsdeckung statt Gewinnmaximierung) in Frage.
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- Bastian Kaiser (Author), 2006, Die Bedeutung des Lageberichtes in der Rechnungslegung der öffentlichen Verwaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64420