Mit dem Ziel, die Innovations- und Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft auch im internationalen Vergleich zu sichern, legte die Bundesregierung am 31. August 2001 einen Gesetzentwurf zur Reform des geltenden Hochschulrechts vor. Auf Grundlage dieses Gesetzentwurfes trat am 23. Februar 2002 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) in Kraft. Die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) beinhaltet – neben der Neuordnung der (stärker leistungsorientierten) Professorenbesoldung und der Einführung der Juniorprofessur (§§ 47 f. HRG) – die vollständige Neufassung der §§ 57a ff. HRG, welche die Befristung von Arbeitsverträgen im Hochschulbereich regeln. Die neu gestalteten Zeitvertragsregeln reformieren und ersetzen die durch das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vom 14.6.1985 (HFVG) – damals neu eingefügten - §§ 57a ff. HRG a.F.
Die Gesetzesänderung soll sowohl eine konzentrierte, übersichtliche Förderung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in einem angemessenen Zeitrahmen als auch ein innovatives und leistungsstarkes Wissenschafts- und Forschungssystem ermöglichen. Letzteres soll insbesondere durch den Systemwechsel von der sachgrundgebundenen Befristung hin zur personenbezogenen Sonderbefristung erreicht werden, wodurch der ständige Zustrom junger Wissenschaftler und neuer Ideen gewährleistet ist. Denn erst der Wegfall der schwierigen Sachgrundprüfung und die Modifikation des strengen Zitiergebots ermöglichen, dass – im Gegensatz zum bisherigen Recht – die Sonderbefristung nach Maßgabe des Hochschulrahmengesetzes gegenüber allgemeinem Befristungsrecht eine erleichterte Befristungspraxis darstellt, welche zur Sicherung einer stetigen Personalfluktuation notwendig ist.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Kritik am bisherigen Befristungsrecht
- I. Befristungstatbestände i.S.d. § 57b II bis IV HRG
- 1. Trennung der einzelnen Befristungstatbestände
- 2. Zitiergebot i.S.d. § 57b V HRG
- II. Befristungsgrund und -höchstgrenze
- III. Befristungsketten
- 1. Kombinationen im Hochschulbereich
- a) Befristungen im Rahmen des HRG
- b) Nichtanrechnung i.S.d. § 57c III, VI HRG
- c) Erneute Inanspruchnahme durch Hochschulwechsel
- 2. Kombinationen mit allgemeinem Befristungsrecht
- IV. Neuregelungsbedarf
- C. Neufassung der §§ 57a ff. HRG
- I. Zielsetzungen
- II. Neuregelung des Hochschulbefristungsrechts
- 1. § 57a HRG
- 2. § 57b HRG
- a) Zeitlich begrenzte sachgrundlose Befristung
- aa) Befristungshöchstdauer
- (1) Befristungsphasen im Rahmen des HRG
- (2) (Befristete) Arbeitsverträge jenseits der Befristungshöchstdauer
- bb) Anrechnung von Befristungszeiten
- aa) Anzurechnende Befristungszeiten
- bb) Nicht anzurechnende Befristungszeiten
- c) Modifiziertes Zitiergebot
- 3. §§ 57c bis e HRG
- a) § 57c HRG
- b) § 57d HRG
- c) § 57e HRG
- III. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen
- D. Vereinbarkeit mit geltendem Recht und bisheriger Rechtsprechung
- I. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht
- 1. Art. 5 III GG (Wissenschaftsfreiheit)
- 2. Art. 12 IGG (Berufsfreiheit)
- II. Vereinbarkeit mit Europarecht
- III. Rechtsprechung des BAG
- 1. Kombination Befristungsgrund/-höchstgrenze
- 2. Anrechnung befristeter Arbeitsverträge
- 3. Zitiergebot
- E. Diskussion und Auswirkungen der Neuregelungen
- I. Reaktionen auf die novellierten §§ 57a ff. HRG
- 1. Bewertung des reformierten Hochschulrechts
- 2. Beurteilung der HRG-Debatte
- II. Praktische Auswirkungen der §§ 57a ff. HRG n.F.
- F. Bewertung und Ausblick
- Kritik am bisherigen Befristungsrecht im Hochschulbereich
- Zielsetzungen und Inhalte der Neuregelung der §§ 57a ff. HRG
- Vereinbarkeit der Neuregelung mit Verfassungsrecht und Europarecht
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Neuregelung
- Diskussion und Auswirkungen der Neuregelung auf den Hochschulbereich
- A. Einführung: Einleitung in die Thematik der Befristung im Hochschulbereich und die Neuregelung der §§ 57a ff. HRG.
- B. Kritik am bisherigen Befristungsrecht: Darstellung der Kritikpunkte am bisherigen Befristungsrecht, die zu einer Neuregelung führten. Dazu zählen unter anderem die Trennung der Befristungstatbestände, das Zitiergebot und die Problematik von Befristungsketten.
- C. Neufassung der §§ 57a ff. HRG: Detaillierte Analyse der Neuregelung, einschließlich der Zielsetzungen, der einzelnen Paragraphen und deren Auswirkungen auf die Praxis.
- D. Vereinbarkeit mit geltendem Recht und bisheriger Rechtsprechung: Überprüfung der Vereinbarkeit der Neuregelung mit Verfassungsrecht, Europarecht und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
- E. Diskussion und Auswirkungen der Neuregelungen: Einbezug der Reaktionen auf die Neuregelung aus Wissenschaft und Praxis sowie deren Auswirkungen auf die Situation im Hochschulbereich.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Neuregelung der §§ 57a ff. HRG, die sich mit der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Hochschulbereich auseinandersetzen. Die Arbeit analysiert die Kritik am bisherigen Befristungsrecht, erläutert die Zielsetzungen der Neuregelung und diskutiert die Vereinbarkeit der neuen Regelungen mit geltendem Recht und Rechtsprechung. Darüber hinaus werden die Reaktionen auf die Neuregelung und deren praktische Auswirkungen beleuchtet.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Die Arbeit widmet sich dem Thema der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Hochschulbereich, insbesondere im Kontext der Neuregelung der §§ 57a ff. HRG. Die Analyse umfasst wichtige Themen wie Wissenschaftsfreiheit, Berufsfreiheit, Befristungstatbestände, Zitiergebot, Befristungsketten, Anrechnung von Befristungszeiten und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
- Arbeit zitieren
- Dr. Angie Genenger (Autor:in), 2002, Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz - Neuregelung der §§ 57a ff. HRG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6462