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Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz - Neuregelung der §§ 57a ff. HRG

Title: Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz - Neuregelung der §§ 57a ff. HRG

Seminar Paper , 2002 , 35 Pages , Grade: 15 Punkte

Autor:in: Dr. Angie Genenger (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Summary Excerpt Details

Mit dem Ziel, die Innovations- und Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft auch im internationalen Vergleich zu sichern, legte die Bundesregierung am 31. August 2001 einen Gesetzentwurf zur Reform des geltenden Hochschulrechts vor. Auf Grundlage dieses Gesetzentwurfes trat am 23. Februar 2002 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) in Kraft. Die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) beinhaltet – neben der Neuordnung der (stärker leistungsorientierten) Professorenbesoldung und der Einführung der Juniorprofessur (§§ 47 f. HRG) – die vollständige Neufassung der §§ 57a ff. HRG, welche die Befristung von Arbeitsverträgen im Hochschulbereich regeln. Die neu gestalteten Zeitvertragsregeln reformieren und ersetzen die durch das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vom 14.6.1985 (HFVG) – damals neu eingefügten - §§ 57a ff. HRG a.F.
Die Gesetzesänderung soll sowohl eine konzentrierte, übersichtliche Förderung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in einem angemessenen Zeitrahmen als auch ein innovatives und leistungsstarkes Wissenschafts- und Forschungssystem ermöglichen. Letzteres soll insbesondere durch den Systemwechsel von der sachgrundgebundenen Befristung hin zur personenbezogenen Sonderbefristung erreicht werden, wodurch der ständige Zustrom junger Wissenschaftler und neuer Ideen gewährleistet ist. Denn erst der Wegfall der schwierigen Sachgrundprüfung und die Modifikation des strengen Zitiergebots ermöglichen, dass – im Gegensatz zum bisherigen Recht – die Sonderbefristung nach Maßgabe des Hochschulrahmengesetzes gegenüber allgemeinem Befristungsrecht eine erleichterte Befristungspraxis darstellt, welche zur Sicherung einer stetigen Personalfluktuation notwendig ist.

Excerpt


Gliederung

A. Einführung

B. Kritik am bisherigen Befristungsrecht

I. Befristungstatbestände i.S.d. § 57b II bis IV HRG

1. Trennung der einzelnen Befristungstatbestände

2. Zitiergebot i.S.d. § 57b V HRG

II. Befristungsgrund und –höchstgrenze

III. Befristungsketten

1. Kombinationen im Hochschulbereich

a) Befristungen im Rahmen des HRG

b) Nichtanrechnung i.S.d. § 57c III, VI HRG

c) Erneute Inanspruchnahme durch Hochschulwechsel

2. Kombinationen mit allgemeinem Befristungsrecht

IV. Neuregelungsbedarf

C. Neufassung der §§ 57a ff. HRG

I. Zielsetzungen

II. Neuregelung des Hochschulbefristungsrechts

1. § 57a HRG

2. § 57b HRG

a) Zeitlich begrenzte sachgrundlose Befristung

aa) Befristung ohne Sachgrund

bb) Befristungshöchstgrenzen

(1) Befristungsphasen im Rahmen des HRG

(2) (Befristete) Arbeitsverträge jenseits der Befristungshöchstdauer

b) Anrechnung von Befristungszeiten

aa) Anzurechnende Befristungszeiten

bb) Nicht anzurechnende Befristungszeiten

c) Modifiziertes Zitiergebot

3. §§ 57c bis e HRG

a) § 57c HRG

b) § 57d HRG

c) § 57e HRG

III. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen

D. Vereinbarkeit mit geltendem Recht und bisheriger Rechtsprechung

I. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Art. 5 III GG (Wissenschaftsfreiheit)

2. Art. 12 I GG (Berufsfreiheit)

II. Vereinbarkeit mit Europarecht

III. Rechtsprechung des BAG

1. Kombination Befristungsgrund/-höchstgrenze

2. Anrechnung befristeter Arbeitsverträge

3. Zitiergebot

E. Diskussion und Auswirkungen der Neuregelungen

I. Reaktionen auf die novellierten §§ 57a ff. HRG

1. Bewertung des reformierten Hochschulrechts

2. Beurteilung der HRG-Debatte

II. Praktische Auswirkungen der §§ 57a ff. HRG n.F.

F. Bewertung und Ausblick

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht die Neuregelung der Befristung von Arbeitsverträgen im Hochschulbereich durch die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Das Hauptziel ist es, aufzuzeigen, wie das reformierte Recht die bisherigen Mängel bei der sachgrundbefristeten Beschäftigung durch einen Systemwechsel zur sachgrundlosen, personenbezogenen Befristung unter strikten Höchstgrenzen behebt und dabei mit verfassungsrechtlichen sowie europarechtlichen Vorgaben in Einklang steht.

  • Kritik am bisherigen Befristungsrecht und Nachweis des Neuregelungsbedarfs.
  • Darstellung der neuen §§ 57a ff. HRG, insbesondere der Befristungsphasen und Anrechnungsregeln.
  • Prüfung der Vereinbarkeit der Neuregelungen mit Verfassungs- und Europarecht.
  • Analyse der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Stützung der Reform.
  • Diskussion der öffentlichen Debatte und praktischen Auswirkungen auf die Hochschulverwaltung.

Auszug aus dem Buch

a) Zeitlich begrenzte sachgrundlose Befristung

Eine der einschneidensten Änderungen im Rahmen der Reform des Hochschulbefristungsrechts stellt der vollständige Wegfall des Katalogs von Befristungsgründen (§ 57b II 2 HRG a.F.) dar. Damit verbunden ist der – nachfolgend dargestellte – Systemwechsel von der an bestimmte Sachgründe gebundenen befristeten Beschäftigung hin zur personenbezogenen Befristung unter Einhaltung absoluter Befristungshöchstgrenzen.

aa) Befristung ohne Sachgrund

Durch den Wegfall des bisherigen Befristungskatalogs gehört die schwierige und mühselige Abgrenzung einzelner Befristungstatbestände bei der Prüfung der sachlichen Gründe der Vergangenheit an. Die komplizierte Zuordnung der konkreten Befristungsgründe in Bezug auf die abzuschließenden Befristungsverträge entfällt, die Vermischung der sachlichen Gründe – beispielweise gleichzeitig vergütete befristete Beschäftigung aus Haushaltsmitteln und Mitteln Dritter – dürfte den Hochschulverwaltungen (und Arbeitsgerichten) keine Probleme mehr bereiten.

bb) Befristungshöchstgrenzen

Die Abkehr von der Sachgrundbefristung wird durch die Festsetzung absoluter Befristungshöchstgrenzen ermöglicht. Die Statuierung einer strikt einzuhaltenden Höchstbefristungsdauer verhindert zum einen den Missbrauch unverantwortlich langer befristeter Arbeitsverhältnisse. Zum anderen werden durch die Entscheidung, eine genaue Höchstgrenze als alleiniges Instrument zur Kontrolle der Hochschulbefristungen zuzulassen, solche Schwierigkeiten beseitigt, die aufgrund der zweckwidrigen Verknüpfung von Befristungsgrund und –höchstgrenze im Rahmen des bisherigen HRG entstanden sind.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Die Einleitung legt die Ziele der 5. HRG-Novelle dar, insbesondere die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch eine Neufassung der Befristungsregeln.

B. Kritik am bisherigen Befristungsrecht: Dieses Kapitel arbeitet die erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten und praktischen Probleme der alten Befristungspraxis sowie des Zitiergebots heraus.

C. Neufassung der §§ 57a ff. HRG: Hier werden die neuen Regelungen detailliert vorgestellt, die einen Systemwechsel zu sachgrundlosen Befristungen mit absoluten Höchstgrenzen vollziehen.

D. Vereinbarkeit mit geltendem Recht und bisheriger Rechtsprechung: Das Kapitel prüft die Verfassungsmäßigkeit der Reform und ordnet sie in die bestehende Rechtsprechung des BAG ein.

E. Diskussion und Auswirkungen der Neuregelungen: Es werden die öffentliche Kritik an der Reform, die Übergangsproblematik sowie die praktischen Konsequenzen für Personalverwaltungen erörtert.

F. Bewertung und Ausblick: Der abschließende Teil bewertet die Reform positiv und betont die Notwendigkeit einer sachgerechten Umsetzung durch die Hochschulen.

Schlüsselwörter

Hochschulrahmengesetz, HRG, Befristungsrecht, wissenschaftlicher Nachwuchs, Sachgrundbefristung, Befristungshöchstgrenzen, Zitiergebot, Kettenbefristung, Hochschulreform, Qualifizierungsphase, Arbeitsrecht, Befristungsphasen, Promotionsphase, Postdoc-Phase, Tarifdispositivität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die Reform des Hochschulbefristungsrechts durch die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes, die die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen neu strukturiert.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind der Systemwechsel von sachgrundgebundenen zu sachgrundlosen Befristungen, die Einführung absoluter Höchstbefristungsdauern sowie die Vereinbarkeit dieser neuen Regelungen mit dem Verfassungs- und Europarecht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit die Neufassung der §§ 57a ff. HRG die gesetzgeberischen Ziele der Qualifizierungsförderung erreicht und gleichzeitig den Schutz des wissenschaftlichen Personals vor missbräuchlichen Kettenbefristungen gewährleistet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der Gesetzestexte, Materialien sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Interpretation der Befristungsvorschriften.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Mängel des alten Rechts kritisiert, die neuen Bestimmungen zur Höchstdauer und Anrechnung erläutert, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit geprüft und die praktischen Auswirkungen für Hochschulverwaltungen dargestellt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Hochschulrahmengesetz, Befristungshöchstgrenzen, Qualifizierungsphase, wissenschaftlicher Nachwuchs und Zitiergebot charakterisiert.

Wie unterscheidet sich die neue 12-Jahres-Regel von der bisherigen Rechtslage?

Während zuvor komplexe, sachgrundgebundene Befristungen in der Praxis oft zu unvorhersehbaren Vertragslängen führten, setzt die neue Regelung klare, absolute Höchstgrenzen (6 Jahre Promotionsphase + 6 Jahre Postdoc-Phase), um einen stetigen Personalwechsel zu forcieren.

Warum ist die Modifikation des Zitiergebots für Hochschulen vorteilhaft?

Die Modifikation entlastet die Hochschulen, da sie nun keinen konkreten Befristungsgrund mehr im Vertrag zitieren müssen, dessen fehlerhafte Angabe zuvor zur unbeabsichtigten Entfristung des Arbeitsverhältnisses führen konnte.

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Details

Title
Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz - Neuregelung der §§ 57a ff. HRG
College
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"  (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht)
Course
Seminar im Arbeitsrecht
Grade
15 Punkte
Author
Dr. Angie Genenger (Author)
Publication Year
2002
Pages
35
Catalog Number
V6462
ISBN (eBook)
9783638140249
ISBN (Book)
9783638639446
Language
German
Tags
Befristungen Hochschulrahmengesetz Neuregelung Seminar Arbeitsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. Angie Genenger (Author), 2002, Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz - Neuregelung der §§ 57a ff. HRG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6462
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