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Beihilfe durch neutrale Handlungen

Title: Beihilfe durch neutrale Handlungen

Research Paper (undergraduate) , 2006 , 53 Pages , Grade: 12

Autor:in: Joris Tolsma (Author)

Law - Penology
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Überaus kontrovers ist in den letzten Jahren in der Literatur die Frage diskutiert worden, unter welchen Voraussetzungen die Unterstützung fremder Straftaten durch „neutrale Handlungen“ als strafbare Beihilfe im Sinne des § 27 StGB zu qualifizieren ist. Die Beihilfe wird vom deutschen Gesetzgeber in § 27 Abs. 1 StGB als vorsätzliche Hilfeleistung zu einer tatbestandsmäßig-rechtswidrigen und vorsätzlichen Tat umschrieben. Um einen Einstieg in die Problematik der „neutralen Handlungen“ zu ermöglichen, soll folgender Fall dienen: Ein Naturfreund züchtet Blumen, obgleich er weiß, dass sein Nachbar, ein notorischer Heiratsschwindler, gerade diese Blumen stehlen und als Präsent zu einer Betrügerei ver-wenden wird. Bei schulmäßiger Subsumtion dieses Sachverhaltes gelangt man ohne größere Anstrengung zum Ergebnis der Beihilfestrafbarkeit, wenn die unterstützte Haupttat zumindest in das Versuchsstadium gelangt. Mit Blick auf den an sich alltäglichen Charakter dieser Handlung ist die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz der zumindest mit neutralem Anschein versehenen Mitwirkungshand-lung notwendig. Vor dem Hintergrund des Funktionierens einer auf Arbeitsteilung angelegten Gesellschaft, in der ein neutrales Unterstützungsverhalten leicht zu erhalten ist, stellt sich die Frage, ob die uneingeschränkte Einbeziehung solcher „neutraler Handlungen“ in die Beihilfestrafbarkeit zu unangemessenen Ergebnis-sen führt. Ziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden Überblick über den Stand der Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Thema „Beihilfe durch neutrale Handlungen“ zu geben. Hierfür wird zunächst die historische Entwicklung der Thematik dargestellt und sodann mögliche Erscheinungsformen „neutraler Hand-lungen“ vorgestellt. Im darauf folgenden Abschnitt wird auf den Strafgrund sowie auf den objektiven und subjektiven Tatbestand der Beihilfe näher eingegangen. Anschließend wird die Rechtsprechung anhand von ausgewählten Fällen darge-stellt und die existierenden Lösungsansätze in der Literatur nachgezeichnet und kritisch gewürdigt. Von der Bearbeitung des Themas „Beihilfe durch neutrale Handlungen“ soll die Problematik der Rechtsauskunft durch einen Anwalt als mögliche Beihilfe ausgeschlossen werden, da diese im Hinblick auf zahlreiche berufs- und verfassungsrechtliche Aspekte eine separate Bearbeitung erfordert.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einführung

II. Historische Entwicklung der Thematik „neutraler Handlungen“

A. Die Diskussion von 1840 bis 1994

B. Die Diskussion ab 1994

III. „Neutrale Handlungen“

A. Formen „neutraler Handlungen“

a. Gewerblicher Verkauf von Tatmitteln und -werkzeugen

b. Gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen

c. Dienstleistung durch Arbeitnehmer

d. Güteraustausch und Dienstleistungen unter Privaten

B. Begriff

IV. Die Beihilfe gemäß § 27 Abs. 1 StGB

A. Strafgrund der Beihilfe

a. Schuldteilnahmetheorie

b. Unrechtsteilnahmetheorie

c. Solidarisierungstheorie

d. Verursachungstheorien

aa. Strenge Verursachungstheorie

bb. Akzessorietätsorientierte Verursachungstheorie

cc. Theorie vom akzessorischen Rechtsgutsangriff

B. Objektiver Tatbestand der Beihilfe

a. Teilnahmefähige Haupttat

b. „Hilfeleisten“ i.S.d. § 27 Abs. 1 StGB

aa. Mittel der Beihilfe

(1) Physische Beihilfe

(2) Psychische Beihilfe

bb. Zeitpunkt der Beihilfe

cc. Kausalität des „Hilfeleistens“ für die Haupttat

(1) Handlungsförderungstheorie

(2) Erfolgsförderungstheorie

(3) Gefährdungstheorien

C. Subjektiver Tatbestand der Beihilfe

D. Notwendigkeit einer materiell-rechtlichen Lösung

a. Vorhersehbarkeit der Bestrafung

b. Grundrechtseingriffe durch und im Erkenntnisverfahren

V. Beurteilung „neutraler Handlungen“ in der Judikatur

A. „Bordell-Fall“ (RGSt 39, 44)

B. „Gift-Fall“ (OLG Stuttgart, NJW 1950, 118)

C. „Warentermin-Fall“ (BGH, NStZ 2000, 34)

D. „Steuerhinterziehungs-Fall“ (BGH, JZ 2000, 1175)

E. „Unerlaubter Aufenthalts-Fall“ (OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2005, 184)

VI. Ansichten zur Beihilfe durch „neutrale Handlungen“ in der Literatur

A. Extensive Theorie

B. Notwendigkeit einer materiell-rechtlichen Restriktion

C. Objektive Theorien zur Restriktion des Beihilfetatbestands

a. Theorie der Sozialadäquanz

aa. Inhalt

bb. Kritik

b. Theorie der professionellen Adäquanz

aa. Inhalt

bb. Kritik

c. nach Schumann

aa. Inhalt

bb. Kritik

d. nach Jakobs

aa. Inhalt

bb. Kritik

e. nach Puppe

aa. Inhalt

bb. Kritik

f. nach Frisch

aa. Inhalt

bb. Kritik

D. Gemischt subjektiv-objektive Theorien zur Restriktion des Beihilfetatbestands

a. nach Roxin

aa. Inhalt

bb. Kritik

b. nach Meyer-Arndt

aa. Inhalt

bb. Kritik

c. nach Otto

aa. Inhalt

bb. Kritik

E. Lehre vom Ausschluss der Rechtswidrigkeit

VII. Resümee

Zielsetzung & Themen

Die Studienarbeit untersucht die strafrechtliche Problematik sogenannter „neutraler Handlungen“ im Kontext der Beihilfe (§ 27 StGB). Die zentrale Forschungsfrage besteht darin, wie eine sachgerechte Abgrenzung zwischen strafbaren Hilfeleistungen und gesellschaftlich notwendigen, aber potenziell tatfördernden alltäglichen oder berufstypischen Handlungen dogmatisch begründet werden kann, um eine übermäßige Kriminalisierung zu vermeiden.

  • Historische Entwicklung und Einordnung „neutraler Handlungen“.
  • Analyse der verschiedenen Erscheinungsformen (Alltags- und Berufsverhalten).
  • Untersuchung des Strafgrunds der Beihilfe sowie des objektiven und subjektiven Tatbestands.
  • Darstellung und kritische Würdigung der Rechtsprechung.
  • Vergleichende Analyse der Literaturansätze zur Einschränkung des Beihilfetatbestands (Restriktionstheorien).

Auszug aus dem Buch

A. Strafgrund der Beihilfe

In Rechtsprechung und Literatur besteht keine einheitliche Auffassung über den Grund für die Bestrafung des Teilnehmers. Die Strafbarkeit der Teilnahme und insbesondere der Gehilfenschaft ist keine Selbstverständlichkeit, sondern stellt eine Ausdehnung der Strafbarkeit von der täterschaftlichen Deliktsbegehung dar. Insoweit bedarf die Strafbarkeit der Teilnahme im Gegensatz zur Strafbarkeit der täterschaftlichen Deliktsbegehung, welche sich unmittelbar aus den Straftatbeständen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches ergibt, einer besonderen Begründung.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung: Das Kapitel stellt die Problematik der Beihilfe durch „neutrale Handlungen“ dar und definiert das Ziel der Arbeit, einen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand in der Rechtswissenschaft zu geben.

II. Historische Entwicklung der Thematik „neutraler Handlungen“: Dieses Kapitel zeichnet die historische Genese der Diskussion von 1840 bis zur durch das BVerfG ausgelösten Debatte ab 1994 nach.

III. „Neutrale Handlungen“: Hier werden konkrete Erscheinungsformen neutraler Handlungen (gewerblich, beruflich, privat) vorgestellt und versucht, den Begriff dogmatisch zu bestimmen.

IV. Die Beihilfe gemäß § 27 Abs. 1 StGB: Dieses Kapitel erläutert den Strafgrund der Beihilfe sowie den objektiven und subjektiven Tatbestand und beleuchtet die Notwendigkeit einer materiell-rechtlichen Lösung zur Abgrenzung.

V. Beurteilung „neutraler Handlungen“ in der Judikatur: Die Rechtsprechung wird anhand ausgewählter Entscheidungen (z.B. „Bordell-Fall“, „Gift-Fall“, „Warentermin-Fall“) dargestellt und kritisch betrachtet.

VI. Ansichten zur Beihilfe durch „neutrale Handlungen“ in der Literatur: Hier werden verschiedene Lösungsansätze aus der Literatur, wie die extensive Theorie, objektive Restriktionstheorien und gemischte Theorien, detailliert erläutert und kritisch analysiert.

VII. Resümee: Das Resümee fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass kein einzelner Lösungsansatz das Problem der Abgrenzung vollumfänglich und in jedem Einzelfall befriedigend lösen kann.

Schlüsselwörter

Beihilfe, StGB, neutrale Handlungen, Alltagshandlungen, berufstypisches Verhalten, Strafgrund der Teilnahme, objektive Zurechnung, Sozialadäquanz, professionelle Adäquanz, Tatförderung, subjektiver Tatbestand, Gehilfenvorsatz, Rechtsgüterschutz, Handlungsfreiheit, Berufsfreiheit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen alltägliche oder berufstypische, äußerlich neutrale Handlungen als strafbare Beihilfe (§ 27 StGB) zu qualifizieren sind, wenn sie eine Straftat Dritter fördern.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Felder sind die historische Entwicklung dieser Diskussion, die verschiedenen Formen neutraler Handlungen, der dogmatische Strafgrund der Beihilfe sowie die vielfältigen Restriktionstheorien in Rechtsprechung und Literatur.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, den Stand der wissenschaftlichen Debatte umfassend darzustellen und kritisch zu prüfen, wie der Beihilfetatbestand so eingegrenzt werden kann, dass er einerseits Rechtsgüter schützt und andererseits die Handlungsfreiheit im Alltag und Beruf nicht unverhältnismäßig einschränkt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die klassische rechtswissenschaftliche Methode der Literatur- und Rechtsprechungsanalyse, wobei die verschiedenen dogmatischen Theorien detailliert auf ihre Tragfähigkeit und Konsistenz geprüft werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Beihilfetatbestands, die Analyse relevanter Gerichtsurteile und die systematische Untersuchung der verschiedenen theoretischen Ansätze zur Restriktion der Strafbarkeit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Beihilfe, neutrale Handlungen, Berufsrisiko, Tatförderung, Sozialadäquanz und objektive Zurechnung.

Wie bewertet die Rechtsprechung den „Bordell-Fall“?

Das Reichsgericht bejahte hier die Beihilfe, da die Stundung des Kaufpreises für den Wein eine bewusste Förderung des „Unzuchtbetriebs“ darstellte und den Anreiz sowie die Frequenz der Bordellbesuche steigerte.

Warum reicht der „Vertrauensgrundsatz“ nach Ansicht der Autorin bei Bankmitarbeitern nicht immer aus?

Weil bei Bankmitarbeitern im Rahmen von Finanztransaktionen oft konkrete Anhaltspunkte für eine deliktische Nutzung ihrer professionellen Dienstleistungen vorliegen, die eine bloße Berufung auf die Normalität der Tätigkeit und den Vertrauensgrundsatz als Schutzbehauptung erscheinen lassen können.

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Details

Title
Beihilfe durch neutrale Handlungen
College
University of Würzburg
Grade
12
Author
Joris Tolsma (Author)
Publication Year
2006
Pages
53
Catalog Number
V64827
ISBN (eBook)
9783638575430
ISBN (Book)
9783638693813
Language
German
Tags
Beihilfe Handlungen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Joris Tolsma (Author), 2006, Beihilfe durch neutrale Handlungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64827
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