In der vorliegenden Arbeit soll die verfassungsmäßige Stellung und das persönliche Regiment König Wilhelms II. von Württemberg dem Staats- und Regierungsverständnis seines Namensvetters, Kaiser Wilhelm II., entgegen gestellt werden. König Wilhelm II. bewegte sich weitestgehend im Rahmen seiner konstitutionellen Rolle, überließ Regierungg und Verwaltung Württembergs den verfassungsmäßigen Organen, verstand es aber, insbesondere im Bereich der Kunstförderung und Kunstpolitik Freiräume sinnvoll zu nutzen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das königliche Kunstgebäude am Schlossplatz, das in den Jahren 1910-1913 von Theodor Fischer erbaut wurde.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Abriss der Landes- und Verfassungsgeschichte
- König Wilhelm II. von Württemberg
- Verfassungsmäßige Rechte, Verwaltung, Finanzen
- Person und persönliches Regiment.
- Kunst und Kunstpolitik
- Das königliche Kunstgebäude
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsmäßigen Stellung und dem persönlichen Regiment von König Wilhelm II. von Württemberg und stellt diese dem Kaiser Wilhelm II. gegenüber. Dabei wird die Geschichte der württembergischen Verfassung beleuchtet, um die Unterschiede zum preußischen Staats- und Regierungsverständnis hervorzuheben. Im Vordergrund steht die Frage, wie König Wilhelm II. im Rahmen seiner konstitutionellen Rolle agierte und die Freiräume, insbesondere im Bereich der Kunstpolitik und Kunstförderung, nutzte.
- Die Verfassungsmäßige Rolle des Königs im Vergleich zum Kaiser
- Die Geschichte und Entwicklung der Württembergischen Verfassung
- König Wilhelm II. als Förderer der Kunst
- Das königliche Kunstgebäude als Beispiel für die Kunstpolitik des Königs
- Die Integration Württembergs in das Deutsche Reich
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung gibt einen Überblick über die Zielsetzung der Arbeit und stellt die zentrale Fragestellung dar. Außerdem wird die Bedeutung der württembergischen Verfassung im Vergleich zu preußischen Vorstellungen hervorgehoben. Die Arbeit analysiert die Rolle König Wilhelms II. von Württemberg im Rahmen seiner konstitutionellen Rolle und seine Nutzung von Freiräumen, besonders im Bereich der Kunstpolitik.
Abriss der Landes- und Verfassungsgeschichte
Dieses Kapitel skizziert die Geschichte der württembergischen Verfassung von der ersten urkundlichen Erwähnung bis zur Auflösung der Landstände im Jahr 1806. Es werden wichtige Meilensteine wie die Gründung der Universität Tübingen, der Tübinger Vertrag von 1514 und die Reformation erwähnt. Die Rolle des Königs im Verhältnis zum Volk und die Entwicklung der Verfassung werden dargestellt.
König Wilhelm II. von Württemberg
Das dritte Kapitel befasst sich mit der Person und dem Regiment König Wilhelms II. von Württemberg. Die verfassungsmäßigen Rechte, die Verwaltung und die Finanzen des Königreichs werden beleuchtet. Der Fokus liegt auf der Persönlichkeit des Königs und seiner Rolle in der Kunstpolitik.
Das königliche Kunstgebäude
Dieses Kapitel untersucht das von Theodor Fischer erbaute königliche Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, das als Beispiel für die Kunstförderung König Wilhelms II. dient. Der Bau des Gebäudes und die künstlerische Gestaltung werden beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Kunstpolitik, Verfassungsgeschichte, König Wilhelm II. von Württemberg, Kunstförderung, Landesgeschichte, Deutsches Kaiserreich, Theodor Fischer, Schlossplatz, Stuttgart.
Häufig gestellte Fragen
Wer war König Wilhelm II. von Württemberg?
Er war der letzte König von Württemberg (reg. 1891-1918), bekannt für sein volksnahes Auftreten und seine Förderung der Künste.
Wie unterschied sich sein Regierungsstil von Kaiser Wilhelm II.?
Während der Kaiser ein „persönliches Regiment“ anstrebte, hielt sich der württembergische König strikt an seine konstitutionelle Rolle und überließ die Politik weitgehend den Organen.
Was war das bedeutendste Projekt seiner Kunstpolitik?
Das königliche Kunstgebäude am Schlossplatz in Stuttgart, erbaut von Theodor Fischer, gilt als herausragendes Beispiel seines Mäzenatentums.
Welche Rolle spielte die württembergische Verfassung?
Sie gab dem König einen festen Rahmen vor, ließ ihm aber Spielräume in der Kulturförderung, die er aktiv zur Modernisierung Stuttgarts nutzte.
War Württemberg im Kaiserreich eigenständig?
Württemberg war ein Bundesstaat des Deutschen Reiches mit eigener Verfassung, eigenem Parlament und begrenzten Vorbehaltsrechten (z.B. Post und Eisenbahn).
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- Martin Eckert (Author), 2006, Fürstliches Mäzenatentum im Deutschen Kaiserreich: König Wilhelm II. von Württemberg (reg. 1891-1918) und die Förderung der Stuttgarter Kulturszene, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64876