Seit dem Vertrag von Nizza ist im EGV festgelegt, dass „die Erfordernisse des Umweltschutzes […] bei der Festlegung und Durchführung der […] Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden [müssen]“ (Art. 6 EGV).
Um die Umweltpolitik der Europäischen Union durchzusetzen, bedarf es allerdings der Mitarbeit der Mitgliedstaaten. Von der EU erlassene Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Solange dies nicht geschieht, haben die Richtlinien keine unmittelbare Wirkung. Selbstverständlich ist jeder Mitgliedstaat zur Umsetzung verpflichtet, jedoch gibt es im Falle der Nichtumsetzung gerade im Umweltrecht keine Sanktionen. Es besteht zwar generell die Möglichkeit für den Bürger, bei Nichtumsetzung einer Richtlinie den Staat auf Schadenersatz zu verklagen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Bürger durch die Nichtumsetzung benachteiligt ist. Eine solche unmittelbare Betroffenheit ist im Umweltrecht kaum vorhanden. Auch wenn der Bürger nicht unmittelbar von einem Rechtsverstoß des Mitgliedstaates betroffen ist, kann er diesen Verstoß aufzeigen. Diese Beschwerde verpflichtet die Kommission allerdings nicht zum Handeln. Und auch wenn ein Verfahren gegen den Mitgliedstaat eingeleitet wird, drohen bisher keinerlei Folgen. Die Androhung von Sanktionen wie beispielsweise Zwangsgeldern seitens der EU wurde zwar schon von einigen Seiten gefordert, tatsächlich jedoch noch nicht durchgeführt.
Hinzu kommt, dass auch nach der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht weiterhin Probleme bestehen. Es gilt dann noch, die Vorgaben der Richtlinien auch tatsächlich umzusetzen. Hier drohen im Falle der Nichteinhaltung ebenfalls keine Sanktionen.
Dies erweckt den Eindruck, dass die Politik der EU eher aus Reden denn Handeln besteht. Diese Behauptung möchte ich anhand eines Beispiels unterstützen, das die Umsetzung einer EU-Richtlinie sich in der Praxis aufzeigt. Dazu habe ich die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gewählt. In dieser Arbeit werde ich zunächst auf die Strategien und Ziele der europäischen Umweltpolitik eingehen. Außerdem werde ich einen kurzen Abriss zu den rechtlichen Grundlagen geben, auf die sich die Umweltpolitik der EU stützt. Im Anschluss werde ich die FFH-Richtlinie erläutern und die bisherige Umsetzung betrachten und bewerten.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Strategien und Ziele der Umweltpolitik der Europäischen Union
- Die Ziele der EU-Umweltpolitik
- Ermächtigungsgrundlagen
- Umsetzung: Beispiel FFH-Richtlinie
- Überblick über die FFH-Richtlinie
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Schluss
- Literaturverzeichnis
- Zusammenfassung/Abstract
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit untersucht die Umsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union am Beispiel der FFH-Richtlinie. Sie beleuchtet die Entstehung der EU-Umweltpolitik, ihre rechtlichen Grundlagen, die Ziele und Strategien sowie die Herausforderungen der praktischen Umsetzung in den Mitgliedstaaten.
- Entwicklung der EU-Umweltpolitik
- Rechtliche Grundlagen und Kompetenzverteilung
- Ziele und Strategien der EU-Umweltpolitik
- Herausforderungen der Umsetzung von EU-Umweltrichtlinien
- Die FFH-Richtlinie als Beispiel für die Umsetzung von EU-Umweltrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung erläutert die Entstehung der EU-Umweltpolitik und die Notwendigkeit ihrer Einführung, ausgehend von der Gründung der Europäischen Union. Im zweiten Kapitel werden die Ziele und Strategien der EU-Umweltpolitik sowie die rechtlichen Grundlagen, die diese ermöglichen, dargelegt. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Umsetzung von EU-Umweltrichtlinien, dargestellt am Beispiel der FFH-Richtlinie.
Schlüsselwörter
EU-Umweltpolitik, FFH-Richtlinie, Umsetzung von EU-Recht, Umweltziele, Nachhaltige Entwicklung, Rechtliche Grundlagen, Kompetenzverteilung, Strategien der Umweltpolitik, Herausforderungen der Umsetzung, Mitgliedstaaten, Umweltrecht
Häufig gestellte Fragen
Was ist die FFH-Richtlinie der Europäischen Union?
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ist ein zentrales Instrument der EU-Umweltpolitik zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen.
Wie wird EU-Umweltrecht in nationales Recht umgesetzt?
Von der EU erlassene Richtlinien müssen von den Mitgliedstaaten durch eigene Gesetze in nationales Recht überführt werden, um wirksam zu werden.
Welche Probleme gibt es bei der Umsetzung von Umweltrichtlinien?
Ein Hauptproblem ist das Fehlen von Sanktionen bei Nichtumsetzung und die Schwierigkeit für Bürger, den Staat auf Schadensersatz zu verklagen, da eine unmittelbare Betroffenheit im Umweltrecht schwer nachzuweisen ist.
Welche Rolle spielt die Europäische Kommission bei Rechtsverstößen?
Bürger können Verstöße bei der Kommission melden, diese ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet, und Verfahren gegen Mitgliedstaaten blieben oft folgenlos.
Was sind die Hauptziele der EU-Umweltpolitik?
Zu den Zielen gehören die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, der Schutz der biologischen Vielfalt und die Einbeziehung des Umweltschutzes in alle Gemeinschaftspolitiken.
Gibt es Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von Richtlinien?
Obwohl Zwangsgelder oft gefordert werden, zeigt die Praxis laut der Arbeit, dass Sanktionen bisher kaum effektiv durchgeführt wurden.
- Quote paper
- Silke Eckerleben (Author), 2006, Die Umsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union am Beispiel der FFH-Richtlinie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64903