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Staatsoberhäupter im Vergleich: Der Weimarer Reichspräsident und der Bundespräsident

Title: Staatsoberhäupter im Vergleich: Der Weimarer Reichspräsident und der Bundespräsident

Seminar Paper , 2006 , 18 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Manuel Limbach (Author)

Politics - Political systems in general and in comparison
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Am 23. Mai 2004 wurde Prof. Dr. Horst Köhler von der Bundesversammlung zum neunten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Doch was bedeutet eigentlich der Bundespräsident für unser Land? Schaut man sich die Kompetenzen an, die ihm das Grundgesetz zuweist, so muss man feststellen, dass er im Vergleich zu den übrigen Staatsorganen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht den geringsten politischen Einfluss im Staat besitzt. In diesem Zusammenhang wird manchmal die Frage aufgeworfen, ob „die Republik einen Präsidenten braucht“?1 Doch wo rührt diese Machtarmut her? Der Bundespräsident ist doch schließlich das Oberhaupt des Staates und man würde in seinem Amt wesentlich mehr politische Kompetenzen vermuten. In der deutschen Geschichte war dies nicht immer so. Im Gegensatz zum Bundespräsidenten besaß der Weimarer Reichspräsident, das Staatsoberhaupt der Weimarer Republik, nach der Weimarer Reichsverfassung weitaus mehr Macht und hatte umfangreichere Aufgaben zu erfüllen.

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Unterschiede bei der Wahl des Staatsoberhaupts

2. Die Befugnisse des Staatsoberhaupts in Weimarer Reichsverfassung und Grundgesetz – Ein Vergleich

a. Die Notgesetzgebung

b. Das Parlamentsauflösungsrecht

c. Rechte in der Regierungsbildung

3. Der Bundespräsident – Repräsentations- und Integrationsfigur

Zwei grundverschiedene Staatsoberhäupter (Schlussbetrachtung)

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit analysiert die grundlegenden Unterschiede zwischen dem Weimarer Reichspräsidenten und dem Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, um die Entwicklung der Stellung des Staatsoberhaupts vom machtvollen Akteur zur integrativen Repräsentationsfigur aufzuzeigen und die Gründe für diese Einschränkung im Grundgesetz zu beleuchten.

  • Wahlverfahren des Staatsoberhaupts (Volkswahl vs. Bundesversammlung)
  • Vergleich der Notgesetzgebungsbefugnisse
  • Analyse des Parlamentsauflösungsrechts
  • Beteiligung des Staatsoberhaupts an der Regierungsbildung
  • Funktion des Bundespräsidenten als Repräsentations- und Integrationsfigur

Auszug aus dem Buch

a. Die Notgesetzgebung

Gemäß Art. 48 II WRV war der Weimarer Reichspräsident im Ausnahmefall dazu befugt, Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen. Zu diesen Maßnahmen zählte zum einen das Eingreifen mit militärischen Mitteln. Diese Möglichkeit bestand, da der Weimarer Reichspräsident den Oberbefehl über die Reichswehr besaß. Zum anderen konnte er nach Art. 48 II 2 WRV bestimmte Grundrechte, wie das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 114 WRV) oder die Meinungsfreiheit und damit insbesondere die Pressefreiheit (Art. 118 WRV), vorübergehend außer Kraft setzen. Der Reichstag besaß nach Art. 48 III 2 WRV das Kontrollrecht und war dazu berechtigt, die Aufhebung der Notverordnungen zu verlangen. Der Art. 48 WRV sollte als eine Regelung sowohl bei Unruhen und Katastrophen als auch bei Aufständen und Hungersnöten Anwendung finden.

Doch wurde die Anwendung der Notstandsbestimmung im Ausnahmefall in der ersten Hälfte der 20er Jahre, in der das Land schwere innen- und außenpolitische Krisen zu bewältigen hatte, zum Regelfall. Unter Reichspräsident Ebert wurden von Oktober 1919 bis Januar 1925 in insgesamt 136 Fällen aufgrund des Art. 48 II WRV Verordnungen erlassen.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung führt in die Fragestellung ein, warum das deutsche Staatsoberhaupt heute weniger politische Macht besitzt als der Weimarer Reichspräsident.

1. Unterschiede bei der Wahl des Staatsoberhaupts: Das Kapitel erläutert den Übergang von der Volkswahl in der Weimarer Republik zur Wahl durch die Bundesversammlung im Grundgesetz als Konsequenz aus historischen Erfahrungen.

2. Die Befugnisse des Staatsoberhaupts in Weimarer Reichsverfassung und Grundgesetz – Ein Vergleich: Dieses Hauptkapitel vergleicht die Kompetenzen in den Bereichen Notgesetzgebung, Parlamentsauflösung und Regierungsbildung und zeigt die bewusste Einschränkung des Präsidentenamtes auf.

3. Der Bundespräsident – Repräsentations- und Integrationsfigur: Das Kapitel beschreibt die moderne Rolle des Bundespräsidenten als unparteiischer Repräsentant und Vermittler jenseits politischer Machtentscheidungen.

Zwei grundverschiedene Staatsoberhäupter (Schlussbetrachtung): Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass die qualitative Rolle des Staatsoberhaupts heute eine völlig andere ist als in der Weimarer Zeit, wobei die Repräsentationsfunktion im Vordergrund steht.

Schlüsselwörter

Weimarer Republik, Bundesrepublik Deutschland, Reichspräsident, Bundespräsident, Grundgesetz, Weimarer Reichsverfassung, Notgesetzgebung, Parlamentsauflösung, Regierungsbildung, Parlamentarischer Rat, Volkssouveränität, Staatsrecht, Machtbefugnisse, Repräsentationsfigur, Integrationsfigur

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit untersucht den historischen und rechtlichen Vergleich zwischen dem Weimarer Reichspräsidenten und dem heutigen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Felder sind das Wahlverfahren, die Notgesetzgebung, das Recht zur Parlamentsauflösung und der Einfluss auf die Regierungsbildung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es herauszuarbeiten, warum die Machtbefugnisse des Staatsoberhaupts im Grundgesetz drastisch gegenüber der Weimarer Zeit eingeschränkt wurden und welche Rolle dem Präsidenten heute zukommt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um einen rechts- und politikwissenschaftlichen Vergleich, der auf der Analyse von Verfassungstexten und verfassungshistorischer Fachliteratur basiert.

Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?

Der Fokus liegt auf den drei Kernbefugnissen der Notgesetzgebung, der Parlamentsauflösung und der Regierungsbildung sowie deren Transformation vom Weimarer System zum Grundgesetz.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Analyse?

Schlüsselbegriffe sind unter anderem die "Machtarmut" des heutigen Präsidenten, "Reservebefugnisse", "plebiszitäre Legitimation" und die Funktion als "überparteiliche Stimme der Vernunft".

Warum wurde im Grundgesetz auf die Volkswahl des Staatsoberhaupts verzichtet?

Der Parlamentarische Rat wollte eine Konzentration von Macht verhindern, die eine vom Volk legitimierte "unabhängige Machtquelle" gegenüber dem Parlament darstellen könnte, und so die Lehren aus der Weimarer Zeit ziehen.

Wie unterscheidet sich die Notgesetzgebung im Grundgesetz von der Weimarer Zeit?

Während der Reichspräsident unter Art. 48 WRV weitgehende und teils unkontrollierte Machtbefugnisse hatte, sieht das Grundgesetz in Art. 81 lediglich einen streng an Auflagen gebundenen "Gesetzgebungsnotstand" vor, der zeitlich begrenzt ist.

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Details

Title
Staatsoberhäupter im Vergleich: Der Weimarer Reichspräsident und der Bundespräsident
College
University of Bonn
Grade
1,3
Author
Manuel Limbach (Author)
Publication Year
2006
Pages
18
Catalog Number
V64945
ISBN (eBook)
9783638576284
ISBN (Book)
9783638753531
Language
German
Tags
Staatsoberhäupter Vergleich Weimarer Reichspräsident Bundespräsident Grundgesetz Verfassung Parlamentarischer Rat
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Manuel Limbach (Author), 2006, Staatsoberhäupter im Vergleich: Der Weimarer Reichspräsident und der Bundespräsident, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/64945
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