Rückstellungen stellen ein wichtiges Instrument der Bilanzpolitik dar. Auch wenn der Unternehmer nicht beliebig Rückstellungen bilden bzw. auf den Ansatz verzichten kann, gibt gerade die den Rückstellungen inhärente Eigenschaft der Ungewissheit dem Unternehmer einen „gewissen“ Freiraum, Rückstellungen als Mittel der Bilanzkosmetik einzusetzen. So führt die Bildung von Rückstellungen zu einem niedrigeren Gewinn. Ist nach Einschätzung des Unternehmers bspw. keine Passivierung vorzunehmen, weist er einen höheren Gewinn aus, als ein vergleichbarer konservativer Unternehmer, der den gleichen Sachverhalt anders beurteilt und die Rückstellung passiviert hat. Für die Steuerbilanz gilt das sog. Maßgeblichkeitsprinzip. Das bedeutet, dass die Ansätze und Bewertungen in der Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich sind. Jedoch wird dieses Prinzip zunehmend durch das Steuerrecht durchbrochen, so dass sich die Steuerbilanz immer mehr von der Handelsbilanz unterscheidet. Ein Beispiel für die Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips stellt das steuerrechtliche Bilanzierungsverbot von Drohverlustrückstellungen in § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden dar. So müssen Drohverlustrückstellungen in der Handelsbilanz passiviert werden. Im Gegenzug jedoch ist eine Passivierung der Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften steuerrechtlich verboten. Seit der Einführung dieses Bilanzierungsverbotes rückt die Abgrenzung zwischen einer - unzulässigen - Rückstellung für drohende Verluste und einer - unverändert zulässigen - Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten immer mehr in den Vordergrund steuerbilanzrechtlicher Entscheidungen. Im Kfz- Handel spielt diese Abgrenzung gerade bei den Rückkaufsverpflichtungen eine entscheidende Rolle. Strittig ist, ob die Aufwendungen für die Bildung der Rückstellung gewinnwirksam in der Steuerbilanz berücksichtigt werden können. Dies kommt jedoch nur in Betracht, sofern es sich um eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten handelt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Allgemeines
2.1 Begriff
2.2 Bedeutung
2.3 Abgrenzung zu anderen Passivposten
2.3.1 Abgrenzung gegenüber den Verbindlichkeiten
2.3.2 Abgrenzung gegenüber den passiven Rechnungsabgrenzungsposten
2.3.3 Abgrenzung gegenüber den Wertberichtigungen
2.3.4 Abgrenzung zu den Rücklagen
3 Abgrenzung von Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen
3.1 Drohverlustrückstellungen
3.1.1 Schwebendes Geschäft
3.1.2 Drohender Verlust
3.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
3.2.1 Außenverpflichtung
3.2.2 Ungewissheit
3.2.3 Wahrscheinliche Inanspruchnahme
3.2.4 Wirtschaftliche Verursachung
3.3 Unterschiede zwischen Drohverlust – und Verbindlichkeitsrückstellungen
4 Verdeutlichung der Abgrenzungsproblematik anhand der Rückkaufsverpflichtung im Kfz- Handel
4.1 Rückkaufsverpflichtung im Kfz-Handel
4.2 Die Auffassung der Rechtssprechung
4.3 Die Ansichten in der Literatur
4.3.1 Der Ansatz von Kolb
4.3.2 Der Ansatz von Rätke
4.3.3 Der Ansatz von Kossow
4.3.4 Der Ansatz von Wulf / Petzold
4.4 Kritische Würdigung - Befürworter der Verbindlichkeitsrückstellung -
4.4.1 FG Bremen
4.4.2 Ausführungen von Kolb
4.4.3 Ausführungen von Rätke
4.5 Kritische Würdigung – Gegner der Verbindlichkeitsrückstellung
4.5.1 Ausführungen von Kossow
4.5.2 Ausführungen von Wulf und Petzold
5 Eigener Lösungsansatz
6 Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die steuerbilanzrechtliche Problematik der Abgrenzung zwischen Drohverlustrückstellungen und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Ziel ist es, anhand der praxisrelevanten Rückkaufsverpflichtung im Kfz-Handel zu analysieren, ob entsprechende Aufwendungen gewinnmindernd in der Steuerbilanz passiviert werden dürfen oder ob dies durch das steuerrechtliche Bilanzierungsverbot für Drohverlustrückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG) ausgeschlossen ist.
- Rechtliche Grundlagen der Rückstellungsbildung in Handels- und Steuerbilanz
- Differenzierung zwischen Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen
- Analyse der Abgrenzungsproblematik bei Rückkaufsverpflichtungen (Buy-back)
- Gegenüberstellung konträrer Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur
- Kritische Würdigung der Argumentationslinien zur Passivierung
Auszug aus dem Buch
4.1 Rückkaufsverpflichtung im Kfz-Handel
Rückkaufsverpflichtungen - auch als sog. Buy back- Verpflichtungen bezeichnet - werden im Kfz-Handel üblicherweise im Rahmen folgender Vertragsgestaltung vereinbart: Ein Kfz-Händler verkauft bspw. im Jahr 03 verschiedene Neuwagen an ein Leasing- bzw. Mietwagenunternehmen, das die Fahrzeuge für bspw. zwei Jahre an Dritte verleast bzw. vermietet. Im Rahmen des Verkaufs verpflichtet sich der Kfz-Händler zugleich, nach Ablauf des Vertragsdauer, also bspw. im Jahr 05 bzw. dann, wenn es ihm zum Rückkauf angeboten wird, zu einem bereits beim Neuwagenverkauf vereinbarten Preis bzw. nach den beim Neuwagenverkauf vereinbarten Kriterien zu errechnenden Preis zurückkaufen muss. Liegt der Rückkaufspreis über dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Rückkaufs im Jahr 05, erleidet der Kfz- Händler mit dem Rückkauf einen Verlust. Strittig in diesem Zusammenhang ist, ob für die drohende Belastung aus dem schwebenden Geschäft eine Drohverlust – oder eine Verbindlichkeitsrückstellung passiviert werden muss. Die Auffassungen sind diesbezüglich konträr und sollen im Folgenden dargestellt und analysiert werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung von Rückstellungen als Instrument der Bilanzpolitik und stellt die Problematik der steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen vor.
2 Allgemeines: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Rückstellung, ihre Bedeutung sowie die Abgrenzung zu anderen Passivposten wie Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen und Rücklagen.
3 Abgrenzung von Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen: Hier werden die Voraussetzungen für die Passivierung von Drohverlustrückstellungen (schwebende Geschäfte) und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Positiv- und Negativkriterien) detailliert analysiert.
4 Verdeutlichung der Abgrenzungsproblematik anhand der Rückkaufsverpflichtung im Kfz- Handel: Dieses Hauptkapitel untersucht die konkrete Anwendung der Abgrenzung bei Rückkaufsgeschäften anhand der Rechtsprechung und verschiedener Ansichten in der Fachliteratur.
5 Eigener Lösungsansatz: Die Autorin bewertet die untersuchten Argumente und kommt zu dem Schluss, dass für Rückkaufsverpflichtungen lediglich eine Drohverlustrückstellung in Betracht kommt.
6 Zusammenfassung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Abgrenzung oder einer verfassungskonformen Auslegung durch die Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Rückstellungen, Drohverlustrückstellungen, Verbindlichkeitsrückstellungen, Bilanzsteuerrecht, Kfz-Handel, Rückkaufsverpflichtung, Buy-back, Maßgeblichkeitsprinzip, Schwebendes Geschäft, Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip, Steuerbilanz, Handelsbilanz, Bilanzpolitik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung von Rückstellungen im Kfz-Handel, insbesondere die strittige Abgrenzung zwischen drohenden Verlusten und ungewissen Verbindlichkeiten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Fokus stehen das Steuerbilanzrecht, das Maßgeblichkeitsprinzip, die Bilanzierung von Rückkaufsverpflichtungen (Buy-back) sowie die unterschiedliche steuerliche Anerkennung von Verlustrückstellungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob Aufwendungen für Rückkaufsverpflichtungen im Kfz-Handel als Verbindlichkeitsrückstellungen steuerlich gewinnmindernd berücksichtigt werden können oder ob das steuerrechtliche Verbot für Drohverlustrückstellungen greift.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsprechungsanalyse, bei der verschiedene Ansätze von Fachautoren und Finanzgerichten gegenübergestellt und kritisch gewürdigt werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der theoretischen Abgrenzung der Rückstellungsarten sowie der praktischen Anwendung dieser Theorien auf das Fallbeispiel der Rückkaufsverpflichtung im Kfz-Handel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Rückstellung, Drohverlust, Verbindlichkeitsrückstellung, Kfz-Handel, Buy-back-Verpflichtung, Steuerbilanz und Bilanzsteuerrecht.
Warum ist die Abgrenzung im Kfz-Handel so umstritten?
Weil die steuerliche Anerkennung einer Verbindlichkeitsrückstellung den Gewinn mindert und somit die Steuerlast senkt, während eine Drohverlustrückstellung steuerlich verboten ist.
Welche Position vertritt das Finanzgericht Bremen laut der Arbeit?
Das FG Bremen sieht in Rückkaufsverpflichtungen ein schwebendes Geschäft und fordert den Ansatz einer Drohverlustrückstellung, was steuerlich nicht gewinnmindernd wirksam ist.
Was ist das Fazit der Verfasserin?
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die Argumente der Befürworter einer Verbindlichkeitsrückstellung nicht stichhaltig sind und nur eine Drohverlustrückstellung in Betracht kommt.
- Quote paper
- Dipl. Finanzwirtin Verena Boerner (Author), 2006, Probleme bei der Abgrenzung zwischen Drohverlust- und Verbindlichkeitsrückstellungen insbesondere am Beispiel der Rückkaufsverpflichtung im Kfz-Handel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65071