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Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen

Title: Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen

Term Paper (Advanced seminar) , 2006 , 18 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Michael Fischer (Author)

Theology - Practical Theology
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Wichtigstes Merkmal des Kirchenrechts ist die Zurückführbarkeit des Rechtes auf die Offenbarung. So behandelt der Codex Iuris Canonici (CIC) kein weltliches Recht, sondern Themenkomplexe und Fragen, die aus dem Glauben und aus der Nachfolge Jesu entspringen und damit göttlichen Ursprung besitzen. Die Katholische Kirche fast in ihren Gesetzestexten also Regelungen zusammen, derer es dringend bedarf, um die Offenbarung mit all ihren Facetten zu schützen, zu tradieren und zu vitalisieren.
Gegenstand dieser Arbeit sind die strafrechtlichen Vorschriften des CIC, die überschrieben sind mit „Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen“. Vereinfachend lassen sich daraus zwei Fragen ableiten: zum Einen, warum die Kirche auch strafrechtliche Bestimmungen benötigt. Diese Frage ist einfach zu beantworten: Das Kirchenrecht hat unter anderem die Aufgabe, das göttliche Werk innerhalb der Welt in den Bereichen, auf die die Kirche Einfluss nehmen kann, zu schützen und zu verteidigen. Gegebenenfalls macht dies Sanktionen notwendig.
Zum Anderen stellt sich die Frage, warum mit dem Leben und der Freiheit des Menschen Werte Einzug in den CIC gefunden haben, die scheinbar nicht in den ureigenen Bereich des Glaubens und der göttlichen Offenbarung fallen. Dieser Frage ist aber entschieden zu widersprechen. Das Leben und die Freiheit eines jeden geborenen oder ungeborenen Menschen ist wichtiger Bestandteil von Gottes Werk. Der Mensch ist die Krönung der göttlichen Schöpfung, da er nach dem Vorbild Gottes geschaffen wurde. Ein neues Leben entsteht durch den Akt der Liebe, in dem Gott gegenwärtig ist. Dem Menschen wurde durch Gott selbst die Freiheit gegeben, unabhängig zu handeln und frei zu denken. Das humane Leben und die Freiheit des Menschen sind also besonders wertvolle Gegenstände der Offenbarung, denen der umfassende Schutz der Kirche zukommen muss.
Stellt man nun allerdings fest, dass sich lediglich zwei canones des CIC, nämlich die canones 1397 und 1398, mit Straftaten beschäftigen, die sich gegen das Leben oder die Freiheit des Menschen richten, so drängen sich Bedenken in den Vordergrund, ob es dem Kirchenrecht und der Kirche auf diese Weise möglich ist, das Leben umfassend zu schützen und zu verteidigen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der canon 1397

2.1 Die Vorschriften des canon 1397.

2.2 Eine vergleichende Darstellung der Aussagen verschiedener Kommentare zum canon 1397.

2.3 Fazit

3. Der canon 1398

3.1 Die Vorschriften des canon 1398.

3.2 Eine vergleichende Darstellung der Aussagen verschiedener Kommentare zum canon 1398.

3.3 Fazit

4. Ein Vergleich zum CIC von 1917

5. Ein Vergleich zum Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland

6. Schlussworte

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Diese Arbeit analysiert die kirchenrechtlichen Bestimmungen zu Straftaten gegen das Leben und die Freiheit des Menschen, wie sie in den canones 1397 und 1398 des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 verankert sind, und bewertet deren Wirksamkeit sowie ihre Einordnung im Vergleich zum CIC von 1917 und dem deutschen Strafgesetzbuch.

  • Analyse und Interpretation der canones 1397 (Tötung, Entführung, Körperverletzung) und 1398 (Abtreibung).
  • Vergleichende Untersuchung der Auslegungen durch kirchenrechtliche Kommentatoren.
  • Kontrastierung des kirchlichen Strafrechts mit dem staatlichen Strafrecht (StGB).
  • Diskussion über die pastorale Verantwortung gegenüber den starren kirchenrechtlichen Sanktionen.

Auszug aus dem Buch

2.1 Die Vorschriften des canon 1397

Wagt man einen genaueren Blick, so beinhaltet der canon 1397 eine ganze Fülle an Bestimmungen. Zunächst nennt er fünf zu unterscheidende Tatbestände: das Töten eines Menschen, die Entführung, die Freiheitsberaubung – zum Einen durch Gewaltanwendung und zum Anderen durch Täuschung –, das Verletzen eines Menschen und die Verstümmelung. Im Gesamtverständnis des CIC und der lehramtlichen Aussagen beginnt die menschliche Existenz ab der Zeugung, also zum Zeitpunkt des Verschmelzen von Eizelle und Spermium. Jedoch wird unterschieden zwischen dem geborenen und dem ungeborenen Menschen.

Unter Entführung versteht man, wenn ein Mensch dazu gebracht wird, seinen Aufenthaltsort gegen seine eigene Absicht zu verändern. Dazu kann sowohl Gewalt, also ein physisches Mittel, oder Täuschung verwendet werden. Unter Täuschung versteht man, wenn das Opfer dem Täter aus freien Stücken nach Abwägen falscher Tatsachen, die ihm vorgespielt wurden, folgt. Gewalt oder Täuschung können ebenfalls als Mittel zur Freiheitsberaubung, also dem Verbleib eines Menschen gegen seinen eigenen Willen, an einem bestimmten Ort, eingesetzt werden. Unter Verletzen versteht man das Hinzufügen einer körperlichen Wunde.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung des Kirchenrechts als verbindliche Lebensordnung und führt in die Thematik der strafrechtlichen Schutzfunktion des CIC für menschliches Leben ein.

2. Der canon 1397: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Tatbestände wie Tötung, Entführung und Körperverletzung im Rahmen des canon 1397 und untersucht die Ansichten verschiedener Kommentatoren hierzu.

3. Der canon 1398: Der Fokus liegt auf der strafrechtlichen Behandlung der Abtreibung durch die Tatstrafe der Exkommunikation sowie der notwendigen differenzierten Betrachtung dieser Bestimmung.

4. Ein Vergleich zum CIC von 1917: Dieser Abschnitt vergleicht die Reduktion und Neuordnung der Straftatbestände zwischen den beiden Codex-Ausgaben von 1917 und 1983.

5. Ein Vergleich zum Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland: Das Kapitel kontrastiert die kirchenrechtliche Offenheit und den pastoralen Spielraum mit der präzisen Differenzierung und den klaren Strafmaßen des staatlichen deutschen Strafgesetzbuchs.

6. Schlussworte: Die Schlussbetrachtung resümiert, dass der Schutz des ungeborenen Lebens durch harte Sanktionen im CIC gut gelingt, während bei anderen Delikten eine klarere rechtliche Ausgestaltung wünschenswert wäre.

Schlüsselwörter

Codex Iuris Canonici, Kirchenrecht, Straftaten, Leben, Freiheit, Abtreibung, Exkommunikation, Mord, Körperverletzung, Entführung, CIC 1983, Strafgesetzbuch, Sanktionierung, Rechtsvergleichung, pastorale Seelsorge.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die kirchenrechtlichen Bestimmungen zu Straftaten gegen das Leben und die Freiheit des Menschen gemäß dem Codex Iuris Canonici von 1983.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Zentrum stehen die canones 1397 und 1398, die den Umgang der katholischen Kirche mit Tötungsdelikten, Entführungen, Körperverletzungen und Schwangerschaftsabbrüchen regeln.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu bewerten, wie die Kirche das menschliche Leben durch ihre Gesetze schützt und ob diese Regelungen in der Praxis ihre Schutzfunktion effektiv erfüllen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine kirchenrechtliche Analyse der Gesetzestexte unter Einbeziehung prominenter Kommentare und führt einen Rechtsvergleich mit dem deutschen StGB durch.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der canones, eine Auseinandersetzung mit der Auslegung durch Experten sowie Vergleiche zum früheren CIC und dem staatlichen Recht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Kirchenrecht, Exkommunikation, Abtreibung, Schutz des Lebens sowie der Vergleich zwischen kirchlichem und staatlichem Strafrecht.

Warum hält der Autor die Doppelbestrafung bei Klerikern für gerechtfertigt?

Der Autor argumentiert, dass Kleriker aufgrund ihres Weiheamtes und ihrer besonderen Verantwortung gegenüber der göttlichen Sendung einen höheren Schutzbedarf erfordern.

Wie bewertet der Autor den Verzicht auf Sanktionen in Härtefällen?

Er steht dem Spielraum der Gerichte kritisch gegenüber, da dieser zwar pastorale Chancen bietet, aber auch die Gefahr von Willkür birgt.

Wird das deutsche Recht als Vorbild für das Kirchenrecht gesehen?

Der Autor wünscht sich für das Kirchenrecht mehr Präzision bei Definitionen und Strafmaßen, ähnlich dem deutschen Strafgesetzbuch, um die Schutzfunktion zu stärken.

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Details

Title
Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Katholisch-Theologische Fakultät)
Course
Kirchliches Strafrecht
Grade
1,7
Author
Michael Fischer (Author)
Publication Year
2006
Pages
18
Catalog Number
V65123
ISBN (eBook)
9783638577656
ISBN (Book)
9783638767637
Language
German
Tags
Straftaten Leben Freiheit Menschen Kirchliches Strafrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Fischer (Author), 2006, Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65123
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