Im Lebenszyklus eines Unternehmens kann es immer wieder zu einem Inhaberwechsel kommen. Der bisherige Inhaber scheidet aus Altersgründen, durch Tod oder aus strategischen Gründen aus dem Unternehmen aus und das Unternehmen soll an einen Nachfolger verkauft werden. Man unterscheidet bei Unternehmenskäufen zwischen Erwerb und Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden (Asset Deal) und Erwerb und Veräußerung von Anteilen (Share Deal) 1 . Dabei stellen sich nicht nur die Fragen nach der Person des Käufers und dem Kaufpreis, sondern darüber hinaus aus wirtschaftlichen, zivilrechtlichen oder steuerrechtlichen Gründen noch eine Reihe weiterer Fragen, die einer Regelung - zum Beispiel in Form von Begleitverträgenbedürfen oder die die Vertragsparteien zu regeln wünschen, um ihre verschiedenen Zielsetzungen festzuschreiben. Der Kaufvertrag 2 ist grundsätzlich formfrei. Manchmal ergibt sich bei bestimmten Käufen aufgrund gesetzlicher Vorschriften 3 eine Formbedürftigkeit, auf die an dieser Stelle aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten nicht näher eingegangen werden kann. Wichtig für diese Arbeit ist in diesem Zusammenhang aber, dass sich eine Formvorschrift für das Hauptgeschäft auch auf die Nebengeschäfte auswirkt. Ist für den Kaufvertrag also eine bestimmte Form vorgeschrieben, müssen auch die Begleitverträge diese Formerfordernis erfüllen. Nicht der Formvorschrift genügende aber nicht vom Hauptgeschäft unabhängige Nebengeschäfte führen zur Nichtigkeit des gesamten Geschäfts nach § 125 BGB 4 . Aufgrund der generellen Formfreiheit können alle Regelungen innerhalb des Kaufvertrages getroffen werden. Oftmals ist es aber sinnvoll, zusätzliche (begleitende) Verträge zu schließen, um eine gewisse Übersichtlichkeit zu gewährleisten und wichtige Regelungen vor einer potentiellen Unwirksamkeitserklärung des Kaufvertrages zu schützen. Diese Begleitverträge sollen Objekt dieser Arbeit sein. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 – Grundlagen
2 – Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern
2.1 – Patente
2.2 – Marken
2.3 – Betriebsgeheimnisse
2.4 – Firma
3 – Berater- und Geschäftsführerverträge
3.1 – Beraterverträge
3.2 – Geschäftsführerverträge
4 – Schiedsvereinbarung
5 – Der § 313 BGB und die Anwendung der „MAC-Klausel“ in der Praxis
6 – Wettbewerbsverbot
7 – Gewinn- und Verlustverteilung
8 – Begleitvertragliche Regelungsmöglichkeiten bei § 613a BGB
9 – Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Notwendigkeit und Gestaltung von Begleitverträgen bei der Veräußerung und dem Erwerb von inländischen Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Vertragsparteien über den eigentlichen Kaufvertrag hinausgehende Regelungen treffen können, um spezifische Risiken zu minimieren, Rechtsklarheit zu schaffen und die betriebliche Kontinuität nach dem Inhaberwechsel zu sichern.
- Rechtliche Anforderungen an die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter wie Patente, Marken und Betriebsgeheimnisse.
- Gestaltungsmöglichkeiten von Berater- und Geschäftsführerverträgen zur Sicherung der Unternehmenskontinuität.
- Bedeutung und Implementierung von Schiedsvereinbarungen zur effizienten Streitbeilegung.
- Analyse der „MAC-Klausel“ als Alternative zur gesetzlichen Anpassung bei nachträglichen Störungen der Geschäftsgrundlage.
- Regelungen zu Wettbewerbsverboten sowie Gewinn- und Verlustverteilung im Rahmen der Transaktion.
Auszug aus dem Buch
5 – Der § 313 BGB und die Anwendung der „MAC-Klausel“ in der Praxis
Finden sich zwei Personen (oder Körperschaften) zusammen, um einen Unternehmenskaufvertrag zu beschließen, so gehen beide Seiten mit bestimmten Vorstellungen an die Sache heran. Besonders der Käufer versucht durch intensive Recherchen möglichst viel über das zu erwerbende Unternehmen herauszufinden und so ein möglichst realistisches Bild über die derzeitige Lage und die voraussichtliche Lage des Unternehmens in der Zukunft zu erlangen. Problematisch wird es, wenn er sich für den Erwerb des Unternehmens entscheidet und sich nach Schluss des Vertrages die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, bedeutend ändern.
Ein Beispiel hierfür sind krasse Einschnitte in die wirtschaftliche Umwelt des Unternehmens wie die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001. Damit in solchen Fällen der Erwerber nicht bereits kurz nach dem Erwerb und womöglich sogar schon in dem Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dinglichem Übergang des Unternehmens die Last alleine tragen muss, hat der Gesetzgeber vorgesorgt und den § 313 BGB eingeführt, nach dem eine Anpassung des Vertrages verlangt werden kann, wenn der Vertrag unter diesen (neuen) Umständen nicht oder nicht in dieser Form geschlossen worden wäre und dem neuen Inhaber das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist.
Angesichts vieler Probleme des gesetzlichen Haftungssystems, erscheint es meines Erachtens empfehlenswert, die Anwendung des § 313 BGB auszuschließen und stattdessen eine individuelle und dem jeweiligen Vertrag angepasste Regelung in Form einer sog. „Material Adverse Change“-Klausel (MAC-Klausel) zu treffen, mit der sich in der Literatur besonders Gerhard Picot auseinandergesetzt hat. Diese Klausel, die ihren Ursprung im angloamerikanischen Recht hat und dort sehr verbreitet ist, findet in letzter Zeit auch in Deutschland immer mehr Verwendung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 – Grundlagen: Einführung in die Problematik des Inhaberwechsels bei Unternehmenskäufen und Erläuterung der Bedeutung von Begleitverträgen sowie der Formvorschriften für das Hauptgeschäft.
2 – Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Patenten, Marken, Betriebsgeheimnissen und der Firma als wertbildende Faktoren.
3 – Berater- und Geschäftsführerverträge: Untersuchung der Möglichkeiten, den ehemaligen Inhaber vertraglich zur Sicherung der Unternehmenskontinuität an das Unternehmen zu binden.
4 – Schiedsvereinbarung: Darstellung der Vorteile von Schiedsgerichten bei der Beilegung von Streitigkeiten aus Unternehmenskaufverträgen im Vergleich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.
5 – Der § 313 BGB und die Anwendung der „MAC-Klausel“ in der Praxis: Diskussion über die Risikoverteilung bei Änderung der Geschäftsgrundlage und die Empfehlung der „MAC-Klausel“ als präzisere Alternative zu § 313 BGB.
6 – Wettbewerbsverbot: Erörterung der Notwendigkeit und des Umfangs von Wettbewerbsverboten für den Veräußerer, um die wirtschaftliche Identität des verkauften Unternehmens zu schützen.
7 – Gewinn- und Verlustverteilung: Betrachtung von vertraglichen Gestaltungsoptionen für die Ergebniszuordnung bei einer Unternehmensübertragung, die mitten in einem Geschäftsjahr erfolgt.
8 – Begleitvertragliche Regelungsmöglichkeiten bei § 613a BGB: Aufzeigen von Möglichkeiten, um im Rahmen eines Betriebsübergangs Rechtssicherheit bezüglich der Arbeitsverhältnisse und Sozialleistungen zu schaffen.
9 – Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass eine detaillierte Ausgestaltung von Begleitverträgen aufgrund der Komplexität und Bedeutung von Unternehmensakquisitionen dringend ratsam ist.
Schlüsselwörter
Unternehmenskauf, Begleitverträge, Unternehmenskontinuität, Asset Deal, Share Deal, immaterielle Wirtschaftsgüter, Patentrecht, Markenrecht, Betriebsgeheimnisse, Geschäftsführervertrag, Schiedsvereinbarung, MAC-Klausel, Wettbewerbsverbot, Betriebsübergang, § 613a BGB.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche und wirtschaftliche Notwendigkeit von ergänzenden Verträgen, den sogenannten Begleitverträgen, bei Unternehmenskäufen und -verkäufen in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, die Sicherung der operativen Kontinuität durch Beraterverträge, Schiedsverfahren, die vertragliche Regelung von Risiken (MAC-Klausel) sowie wettbewerbsrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Vertragsparteien durch präzise Begleitverträge Rechtsunsicherheiten vermeiden und ihre individuellen Interessen bei einer Unternehmensübertragung effektiv festschreiben können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf Gesetzesquellen (BGB, HGB, PatG, MarkenG, ZPO) sowie einschlägiger juristischer Fachliteratur zum Unternehmenskauf.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Sachthemen: von der Übertragung von Rechten an immateriellen Gütern über die Einbindung des Verkäufers als Berater oder Geschäftsführer bis hin zur Risikoallokation durch Schiedsklauseln und MAC-Klauseln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Unternehmenskauf, Begleitvertrag, Unternehmenskontinuität, Wettbewerbsverbot, MAC-Klausel, Betriebsübergang und immaterielle Wirtschaftsgüter.
Warum wird die MAC-Klausel gegenüber dem § 313 BGB empfohlen?
Der Autor empfiehlt die MAC-Klausel, da sie eine individuelle und präzisere Risikoverteilung ermöglicht, die speziell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten ist, während der § 313 BGB oft Probleme im gesetzlichen Haftungssystem aufweist.
Welche Rolle spielt das Wettbewerbsverbot beim Unternehmensverkauf?
Das Wettbewerbsverbot verhindert, dass der Verkäufer mit seinem Know-how ein Konkurrenzunternehmen gründet und somit den Wert des gerade veräußerten Unternehmens für den Käufer sofort wieder mindert.
- Quote paper
- Moritz Blömer (Author), 2006, Begleitverträge anlässlich Veräußerung und Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65243