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Die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Title: Die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Seminar Paper , 2002 , 22 Pages , Grade: 12 Punkte

Autor:in: Boris Maskow (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Summary Excerpt Details

I. Ein Gutachten zu den Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts stößt vorab auf grundlegende methodische Probleme:

1) Fraglich ist zunächst, anhand welcher Quellen eine sachgerechte Beurteilung erfolgen soll. Bereits in den Gutachten von Glockentin/ Pikl und Link[1] wird ausgeführt, daß ein Hauptproblem in der Zusammenstellung glaubwürdigen Quellmaterials zu sehen ist. Es liegt dabei in der Natur der Sache, daß die Masse des überhaupt greifbaren Materials durch Parteiinteressen geprägt ist. Auf seiten der Zeugen Jehovas stellte sich das Problem ein, daß aufschlußreiche oganisationscharakterisierende Schriften und Anweisungen gleichsam als Verschlußsachen für den Dienstgebrauch behandelt werden, und deshalb dem Verfasser nicht zugänglich waren. Daraus resultiert eine Asymmetrie der Quellenverwertung, die sich bei den Zeugen Jehovas nur auf das bereitwillig zur Verfügung gestellte Material stützen konnte.

2) Die Frage nach dem theologischen Selbstverständnis der Zeugen Jehovas kann hingegen rasch beantwortet werden. "Andere" als die sog. altkorporierten Religionsgemeinschaften im Sinne des Art. 140 GG iVm Art. 137 V 2 WRV müssen sich dem Nachweis der Religions-, resp. Weltanschauungsgemeinschaft unterziehen. Bestimmend für Religionsgemeinschaften ist dabei, daß der Personenzusammenschluß "das Weltganze universell zu begreifen und die Stellung des Menschen in der Welt aus dieser umfassenden Weltsicht zu erkennen und zu bewerten suchen sowie diese Übereinstimmung umfassend bezeugen und danach handeln wollen (soll)"[2]. Liegt "nach aktueller Lebenswirklichkeit, Kulturtradition und algemeinem (...) Verständnis"[3] offen zutage, daß ein den Menschen als Individuum umfassendes transzendentes Bekenntnis die Stellung des Menschen im Weltgefüge bestimmt , so kann ohne weiteres vom Religionscharakter einer Gesellschaft ausgegangen werden . Zeugnisse der religösen Konkurrenz und von Aussteigern können dagegen nur in untergeordnetem Maß in die wertende Gesamtschau einfließen.
[...]
_____
[1] Während Pikl/Glockentin den Wert von Aussagen der religiösen Konkurrenz und von Aussteigern kritisch hinterfragen (S. 3f. des Gutachtens), stellt Link auf eine Diskrepanz zwischen Eigendarstellungen der Zeugen Jehovas in Schriften für den internen Gebrauch und solchen für die Öffentlichkeit ab (ZevKR Bd. 43, S. 3f.).
[2] Kirchhof in: HdbStKR I, S. 651 (680)
[3] BVerfGE 83, 341 (353)

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Methodik

I. Methodische Probleme

1) Quellen

2) Selbstverständnis

a) Schwerpunkt der Quellenkritik

b) Schwerpunkt der Arbeit

c) Grundsatz

3) Vorgehensweise

II. Rechtslage in Berlin

B. Zeugen Jehovas - geschichtlicher Überblick

I. Gestalt

II. Lehre

C. Gutachten

I. Anspruch der ZJ

1) Geschriebene Kriterien

a) Antrag

b) Verfassung

c) Mitgliederzahl

d) Gewähr der Dauer

2) Erfüllung

II. Ungeschriebene Kriterien

1) Anerkennungswürdigkeit

2) Rechtstreue

III. Präzisierung

1) Enger Begriff

a) Gewissensvorbehalt

b) Problemfelder

aa) Geistig-geistliche Einflußnahme

aaa) Isolation

bbb) Sanktionen

ccc) Überwachungssystem

bb) Arten der Einflußnahme

aaa) Elterliches Sorgerecht

bbb) Kindeswohl

ccc) Ghettoisierung

cc) Persönlichkeitsrecht des Kindes

c) Keine Rechtstreue

2) Beschränktes Loyalitätsmaß

a) Bewertung von Rechtsverstößen

b) Gewissensvorbehalt

aa) Transfusionsfrage

bb) Arbeits- und Sozialrecht

cc) Datenschutz

c) Rechtstreue gegeben

3) Undemokratische Grundüberzeugung

a) Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen

b) Mangelndes Verantwortungsbewußtsein

c) Kein Anspruch auf Körperschaftsrechte

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Fragestellung, ob die Zeugen Jehovas die Voraussetzungen für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen. Dabei wird insbesondere untersucht, ob neben den formalen, geschriebenen Kriterien auch die ungeschriebene Anforderung der Rechtstreue gewahrt ist, insbesondere unter Berücksichtigung der internen Strukturen und des Umgangs mit gesellschaftlichen Normen.

  • Verfassungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für Religionsgemeinschaften.
  • Die Problematik der Rechtstreue als ungeschriebenes Kriterium.
  • Einflussnahme auf Mitglieder und Auswirkungen auf das elterliche Sorgerecht.
  • Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und demokratischem Konsens.
  • Analyse der inneren Organisationsstruktur und Sanktionsmechanismen.

Auszug aus dem Buch

I. Ein Gutachten zu den Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts stößt vorab auf grundlegende methodische Probleme:

1) Fraglich ist zunächst, anhand welcher Quellen eine sachgerechte Beurteilung erfolgen soll. Bereits in den Gutachten von Glockentin/ Pikl und Link wird ausgeführt, daß ein Hauptproblem in der Zusammenstellung glaubwürdigen Quellmaterials zu sehen ist. Es liegt dabei in der Natur der Sache, daß die Masse des überhaupt greifbaren Materials durch Parteiinteressen geprägt ist. Auf seiten der Zeugen Jehovas stellte sich das Problem ein, daß aufschlußreiche oganisationscharakterisierende Schriften und Anweisungen gleichsam als Verschlußsachen für den Dienstgebrauch behandelt werden, und deshalb dem Verfasser nicht zugänglich waren. Daraus resultiert eine Asymmetrie der Quellenverwertung, die sich bei den Zeugen Jehovas nur auf das bereitwillig zur Verfügung gestellte Material stützen konnte.

2) Die Frage nach dem theologischen Selbstverständnis der Zeugen Jehovas kann hingegen rasch beantwortet werden. „Andere“ als die sog. altkorporierten Religionsgemeinschaften im Sinne des Art. 140 GG iVm Art. 137 V 2 WRV müssen sich dem Nachweis der Religions-, resp. Weltanschauungsgemeinschaft unterziehen. Bestimmend für Religionsgemeinschaften ist dabei, daß der Personenzusammenschluß „das Weltganze universell zu begreifen und die Stellung des Menschen in der Welt aus dieser umfassenden Weltsicht zu erkennen und zu bewerten suchen sowie diese Übereinstimmung umfassend bezeugen und danach handeln wollen (soll)“. Liegt „nach aktueller Lebenswirklichkeit, Kulturtradition und algemeinem (...) Verständnis“ offen zutage, daß ein den Menschen als Individuum umfassendes transzendentes Bekenntnis die Stellung des Menschen im Weltgefüge bestimmt, so kann ohne weiteres vom Religionscharakter einer Gesellschaft ausgegangen werden.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Methodik: Erläutert die methodischen Herausforderungen bei der Quellenbeschaffung und die grundlegende Vorgehensweise der juristischen Prüfung.

B. Zeugen Jehovas - geschichtlicher Überblick: Bietet eine historische Einordnung der Entwicklung der Zeugen Jehovas, von ihrer Gründung bis zur Situation in Deutschland.

C. Gutachten: Der Hauptteil, in dem die Erfüllung der geschriebenen und ungeschriebenen Kriterien für den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts detailliert geprüft und bewertet wird.

Schlüsselwörter

Zeugen Jehovas, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaft, Rechtstreue, Verfassungsrecht, Art. 140 GG, Religionsfreiheit, Selbstbestimmungsrecht, Minderjährigenrecht, staatliche Neutralität, Sanktionsmechanismen, Grundgesetz, administrative Anerkennung, Gewissensvorbehalt.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminarhausarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Frage, ob die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen kann.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen Kriterien für Religionsgemeinschaften, den Begriff der Rechtstreue und die Vereinbarkeit der internen Strukturen der Zeugen Jehovas mit den demokratischen Grundwerten des Staates.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine fundierte juristische Prüfung der Frage, ob trotz der Erfüllung formaler Kriterien aufgrund mangelnder Rechtstreue ein Hindernis für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor nutzt eine juristische Gutachtenmethode, die sich auf die Auswertung vorhandener Fachgutachten, Rechtsprechung und verfassungsrechtlicher Normen stützt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil (Kapitel C) werden die geschriebenen Zulassungskriterien (Antrag, Verfassung, Mitgliederzahl, Dauer) sowie die ungeschriebenen Kriterien (insbesondere Rechtstreue und demokratische Grundüberzeugung) detailliert erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Zu den prägenden Begriffen zählen Körperschaftsstatus, Rechtstreueprinzip, Religionsfreiheit, Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und die verfassungsrechtliche Einordnung als Religionsgemeinschaft.

Warum spielt der Umgang mit Minderjährigen eine zentrale Rolle?

Der Umgang mit Kindern dient als Maßstab für die Rechtstreue, da Eingriffe in das elterliche Erziehungsrecht und das Kindeswohl potenziell im Widerspruch zu staatlichen Schutzpflichten und demokratischen Prinzipien stehen.

Welches Fazit zieht der Verfasser zur Körperschaftsrechte-Verleihung?

Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass trotz der Erfüllung der formalen Voraussetzungen eine Anerkennung aufgrund mangelnder Rechtstreue und der undemokratischen internen Struktur der Organisation unverantwortbar erscheint.

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Details

Title
Die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts?
College
University of Münster  (Westfälische Wilhelms Universität Münster)
Course
Aktuelle Fragen des Verwaltungs- und Verfassungsrechts
Grade
12 Punkte
Author
Boris Maskow (Author)
Publication Year
2002
Pages
22
Catalog Number
V6554
ISBN (eBook)
9783638140966
Language
German
Tags
Zeugen Jehovas Körperschaft Rechts Aktuelle Fragen Verwaltungs- Verfassungsrechts
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Boris Maskow (Author), 2002, Die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6554
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