Einleitung
Das Arbeitsrecht stellt klare Rechtslinien für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber dar. Mit anderen Worten gesagt, das Arbeitsrecht hat die Aufgabe, die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer – den Parteien des Arbeitsrechts zu regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen.
Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönlichen Arbeitsleistung sowie auch mit seinem individuellen Arbeitswunsch und seinen Arbeitsvorstellungen. In der Praxis werden Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten aufgrund der Unterschieden dieser persönlichen Arbeitsleistungen, individuellen Arbeitswünschen und –vorstellungen oft verhandelt. Diese gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber zeigen deutlich, wie hoch die praktische Bedeutung des Arbeitsrechts ist. Das Arbeitsrecht kann in drei Bereiche aufgeteilt werden:
* Individualarbeitsrecht: Dies betrifft die Beziehungen des einzelnen Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber und seinen Kollegen.
* Kollektives Arbeitsrecht: Regelt die Beziehungen der unselbständigen Arbeitnehmer als Kollektiv zum Arbeitgeber bzw. den Arbeitgebern als Kollektiv. Hierhin gehören z. B. das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen und das Arbeitskampfrecht. Letzteres ist gesetzlich kaum geregelt, ist fast ausschließlich Richterrecht.
* Arbeitsschutzrecht: Hierunter wird die Gesamtheit der Rechtsnormen gefasst, die Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Staat begründen, Gefahren zu verhindern oder zu beseitigen, die dem Arbeitnehmer durch die Arbeit drohen.
In der folgenden Arbeit möchten wir über die bedeutenden rechtlichen Voraussetzungen des Individualarbeitsrechts, d. h. über die rechtlichen Arbeitsbeziehungen des einzelnen Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber und seinen Kollegen in Deutschland sowie auch über die Rechten und Pflichten der Parteien des Arbeitsrechts in Frankreich diskutieren, und eine vergleichende Analyse zwischen dem deutschen und französischem Arbeitsrecht durchführen.
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Deutsches Arbeitsrecht
1. Berechtigung zur Vorstellung
1. 1. Fragerecht des Arbeitsgebers
1. 2. Ärztliche Untersuchung
2. Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz
2. 1. Arbeitspflicht des Arbeitnehmers
2. 1. 1. Arbeitszeit, Mehrarbeit, Freizeit
2. 1. 2. Haftung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
2. 2. Pflichten des Arbeitsgebers
2. 2. 1. Verhütungspflicht
2. 2. 2. Schutzpflicht
II. Französisches Arbeitsrecht
1. Berechtigung zur Vorstellung
1. 1. Fragerecht des Arbeitsgebers
1. 2. Ärztliche Untersuchung
2. Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz
2.1. Arbeitspflicht des Arbeitnehmers
2. 1. 1. Arbeitszeit, Mehrarbeit, Freizeit
2. 1. 2. Haftung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
2. 2. Pflichten des Arbeitsgebers
2. 2. 1. Vergütungspflicht
2. 2. 2. Schutzpflicht
Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, die bedeutenden rechtlichen Voraussetzungen des Individualarbeitsrechts in Deutschland und Frankreich gegenüberzustellen. Durch eine vergleichende Analyse der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den beiden Rechtssystemen herausgearbeitet werden.
- Grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen für den Arbeitsvertrag
- Fragerechte des Arbeitgebers und ärztliche Untersuchungen im Einstellungsverfahren
- Regelungen zu Arbeitszeit, Mehrarbeit, Freizeit und Urlaub
- Haftungsfragen bei Schäden durch Arbeitnehmer
- Schutzpflichten des Arbeitgebers gegenüber spezifischen Arbeitnehmergruppen (Jugendliche, Schwerbehinderte, Frauen)
Auszug aus dem Buch
1. 1. Fragerecht des Arbeitsgebers
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Interesse daran, Informationen über die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers zu erlangen, aber nicht alle Fragen können für den Arbeitnehmer angenehm sein. Nach dem § 123 BGB darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nur solche Fragen stellen, die sich auf die beabsichtigte Beschäftigung beziehen. Fragen nach Heirat, Schwangerschaft, Konfessions-, Partei-, Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen und Krankheiten insbesondere HIV-Test sind unzulässig. Wenn von einem Arbeitgeber solche Fragen gestellt werden, ist für den Fall ein Recht zur Lüge erlaubt. Sind die Antworten auf solche Frage nicht zutreffend, kann der Arbeitgeber den vereinbarten Arbeitsvertrag nicht wegen „arglistiger Täuschung“ (§123Abs.1 BGB) oder wegen Irrtum über eine „verkehrswesentliche Eigenschaft“ nach §119 Abs. 2 BGB anfechten. Ausnahme ist falls die Antworten auf die Fragen aus Privatsphäre für das geplante Beschäftigungsverhältnis von Bedeutung sind.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Deutsches Arbeitsrecht: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen für das deutsche Individualarbeitsrecht, von der Einstellung über die vertraglichen Pflichten bis hin zu den Schutzbestimmungen des Arbeitgebers.
II. Französisches Arbeitsrecht: Dieses Kapitel analysiert die korrespondierenden Rechtsnormen des französischen Individualarbeitsrechts und beleuchtet dabei spezifische Gesetze wie den Code du Travail im Vergleich zum deutschen Modell.
Schlüsselwörter
Individualarbeitsrecht, Deutschland, Frankreich, Rechtsvergleich, Arbeitsvertrag, Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerrechte, Arbeitszeitgesetz, Haftung, Jugendschutz, Mutterschutz, Vergütung, Mindestlohn, Erholungsurlaub, Kündigungsschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen systematischen Rechtsvergleich des Individualarbeitsrechts zwischen Deutschland und Frankreich.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Phasen der Einstellung, die Rechte und Pflichten während des Beschäftigungsverhältnisses sowie der besondere Schutz für Arbeitnehmergruppen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Identifikation von Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen beiden nationalen Rechtsordnungen in der betrieblichen Praxis.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Autoren nutzen eine vergleichende Analyse (Rechtsvergleich) basierend auf gesetzlichen Bestimmungen und fachlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in zwei große Blöcke, die jeweils das deutsche und das französische System hinsichtlich der Themen "Vorstellung", "Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz" und "Schutzpflichten" detailliert betrachten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Individualarbeitsrecht, Rechtsvergleich, Arbeitszeit, Haftung und Arbeitnehmerschutz charakterisiert.
Gibt es in Frankreich ein Äquivalent zum deutschen deutschen Weichnachtsgeld?
Nein, laut der Arbeit sind Formen von Gratifikationen im Sinne des deutschen Weihnachtsgeldes in Frankreich nicht üblich bzw. unbekannt.
Wie unterscheidet sich die Höchstarbeitszeit zwischen den Ländern?
Während in Deutschland das Arbeitszeitgesetz eine Höchstarbeitszeit von 8 (bis 10) Stunden pro Werktag vorsieht, liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit in Frankreich gem. Art L 226-1 bei 35 Stunden pro Woche.
Was ist das "Recht zur Lüge"?
Dies ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, dass ein Arbeitnehmer bei unzulässigen Fragen des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch nicht wahrheitsgemäß antworten muss, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
- Quote paper
- Lena Schmidtmann (Author), Celine Lacoua (Author), 2004, Eine vergleichende Analyse zwischen dem deutschen und französischen Individualarbeitsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65662