Anlässlich einer Vortragsreihe mit dem Titel „Zur Einheit der Rechts- und Staatswissenschaften“ hielt Heinrich Popitz am 23.01.1967 an der Universität Freiburg einen Vortrag unter dem Titel: „Über die Präventivwirkung des Nichtwissens“.
Dieser Vortrag sollte unter anderem als Vorlage für sein 1980 erschienenes Buch „Die Normative Konstruktion von Gesellschaft“1 dienen, welches heute zu den Klassikern der soziologischen Literatur zählt.
Heinrich Popitz wurde 1925 geboren. Er studierte unter anderem Philosophie, Geschichte und Ökonomie. Im Jahr 1957 habilitierte er im Fach Soziologie und wurde 1959 zur Professur nach Basel gerufen. Sein weiterer Weg führte ihn 1964 nach Freiburg, dort wurde er Gründungsdirektor des Institutes für Soziologie. Die Zeit an der Universität Freiburg wurde 1971 durch eine Berufung an die New School for Social Research in New York unterbrochen. Später kehrte er nach Freiburg zurück und dozierte bis ins Jahr 2002, in dem er verstarb, weiter an „seinem“ Institut.
Popitz wurde unter anderem durch Geiger geprägt, in dessen Theorien er Kritik aber auch Würdigungswertes fand. In dem Vortrag, auf den sich die nächsten Seiten beziehen werden, ist dieser Einfluss klar zu erkennen. Zudem sieht man in seinem Vortrag eine eindeutige Ablehnung des funktionalistischen „Strafrechtsansatzes“.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kritik an der Soziologie
3. Theoretische Gründe gegen eine Gesellschaft permanenter Sanktionierung
3.1.„Ist“ vs. „Muss“
3.2.Privat vs. Öffentlich
3.3.Muss vs. Grenzen
3.4.Erstes Zwischenergebnis
4. Empirische Gründe gegen eine Gesellschaft permanenter Sanktionierung
4.1. Das entlastete Normsystem
4.1.1.Verhaltensgeltung
4.1.2.Dunkelziffer
4.1.3.Zweites Zwischenergebnis
4.1.3.1 Der Alltag
4.1.3.2. Die Wissenschaft
4.2. Das entlastete Sanktionssystem
5. Zusammenfassung
6. Schlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert kritisch den Vortrag "Über die Präventivwirkung des Nichtwissens" von Heinrich Popitz, um die theoretischen und empirischen Argumente gegen eine Gesellschaft der permanenten Sanktionierung und die damit verbundene funktionalistische Sichtweise auf Strafe zu untersuchen.
- Kritik am funktionalistischen Strafrechtsansatz
- Bedeutung der Dunkelziffer für die Systemstabilität
- Grenzen der Verhaltenstransparenz in der Gesellschaft
- Die Rolle des Nichtwissens als Präventivmechanismus
- Zusammenhang zwischen Sanktionsbelastung und Systemerhalt
Auszug aus dem Buch
3.3.Muss vs. Grenzen
Eine Gesellschaft, die total verhaltensinformiert ist, setzt voraus, dass die vollständige Informationsbeschaffung und die vollständige Informationsspeicherung überhaupt möglich sind. Gibt es Grenzen, die eine vollständige Informationsbeschaffung unmöglich machen? Popitz stellt fest, dass tatsächlich solche Grenzen existieren müssen. Er unterteilt sie in subjektive und objektive. Zu den subjektiven gehören unter anderem psychisches Unbehagen der Betroffenen, Widerstand und Gegenreaktionen bei Verhaltenskontrolle (Popitz; 1968; S.7). Das heißt z.B. dass Widerstandsprozesse dann zu erwarten sind, wenn bestimmte Bereiche zur Informationsgewinnung, wie z.B. der familiäre Raum, von irgendjemandem durchbrochen werden. Selbst bei der Errichtung öffentlicher Verhaltensbeobachter, wie z.B. Überwachungskameras, ist eine Gegenreaktion der Beobachteten zu erwarten. Für die unterschiedlichen sozialen Einheiten7, so denkt Popitz, ist der Grad der Solidarität innerhalb der Einheit wichtig für die Akzeptanz der Verhaltenstransparenz. Kurzum, wenn die Solidarität z.B. innerhalb eines Sportvereins hoch ist, so akzeptiert der Einzelne eher eine Überwachung des Verhaltens, als wenn die Solidarität gering ist. Die objektiven Grenzen reduziert er auf technische und organisatorische Möglichkeiten. Er verweist neben den wahrscheinlich viel zu hohen Überwachungskosten auch auf die damals noch unvorstellbare Möglichkeit der Aufbewahrung aller verhaltensrelevanter Daten. Zu der objektiven Grenze gehört auch der Gedanke, dass wenn ein nahezu perfektes Überwachungssystem existieren würde, irgendeine Möglichkeit gefunden wird, sich dieser Überwachung zu entziehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Vorstellung des Werks von Heinrich Popitz und Einordnung des Vortrags in den soziologischen Kontext sowie die Ablehnung funktionalistischer Strafrechtsansätze.
2. Kritik an der Soziologie: Auseinandersetzung mit der soziologischen Neigung zu Überbegriffen und der Notwendigkeit, tiefer in die Problematik des Sinns und Zwecks von Strafen einzudringen.
3. Theoretische Gründe gegen eine Gesellschaft permanenter Sanktionierung: Untersuchung der Voraussetzungen für eine voll informierte Gesellschaft und die Aufdeckung von Grenzen, die eine solche Utopie verhindern.
4. Empirische Gründe gegen eine Gesellschaft permanenter Sanktionierung: Statistische Betrachtung der Dunkelziffer und der Verhaltensgeltung zur empirischen Untermauerung der These, dass ein entlastetes Normsystem systemerhaltend wirkt.
5. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse, die belegen, dass totale Transparenz unmöglich und ein vollständig sanktionierendes System nicht lebensfähig ist.
6. Schlussbemerkung: Kritische Reflexion der verwendeten Methode (Kriminalstatistik 1962) und Bewertung des Vortrags als wichtigen Beitrag gegen funktionalistische Theorien.
Schlüsselwörter
Heinrich Popitz, Funktionalismus, Strafe, Präventivwirkung, Nichtwissen, Sanktionierung, Normsystem, Dunkelziffer, Verhaltensgeltung, Gesellschaft, soziale Kontrolle, Kriminalstatistik, Systemstabilität, Verhaltenstransparenz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht Heinrich Popitz’ soziologische Analyse zur Präventivwirkung des Nichtwissens und dessen Kritik an funktionalistischen Auffassungen zum Strafrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen die Konzepte der Verhaltenstransparenz, der Rolle des Nichtwissens, die empirische Messung von Kriminalität mittels der Dunkelziffer und die Stabilität von sozialen Normsystemen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, theoretisch und empirisch aufzuzeigen, warum eine Gesellschaft, die auf permanenter Sanktionierung und totaler Informationskontrolle basiert, weder realisierbar noch funktional für den sozialen Zusammenhalt wäre.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor stützt sich auf eine theoretische Herleitung sowie auf eine empirische Sekundäranalyse basierend auf der Kriminalstatistik aus dem Jahr 1962.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Begründung der Unmöglichkeit einer voll informierten Gesellschaft und die empirische Beweisführung, bei der mittels eines Modells die Bedeutung der Dunkelziffer für die Entlastung des Normsystems dargelegt wird.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Sanktionssystem, Normbruch, Dunkelziffer, Entlastung, soziale Kontrolle und Funktionalismus definiert.
Warum hält Popitz die Dunkelziffer für stabilisierend?
Weil eine vollständige Aufdeckung aller Normbrüche die Akzeptanz und Geltung von Normen ruinieren würde; die Dunkelziffer dient somit der Entdramatisierung und dem Erhalt des sozialen Systems.
Welche Rolle spielt der Status eines Normbrechers?
Popitz argumentiert, dass die Aufklärung von Taten statushoher Mitglieder die Hemmschwelle für „normale“ Bürger senkt, ebenfalls Normen zu verletzen, was dem Sanktionssystem schaden kann.
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- Alex Theile (Author), 2004, Die Präventivwirkung des Nichtwissens (Popitz), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65715