Relevanz des Telekommunikationsrechts für den Rundfunk
Gemäß der gesetzlichen Definition des § 3 Ziff. 13 Telekommunikationsgesetz (TKG) versteht man unter ,,Telekommunikation" den ,,technischen Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art in Form von Zeichen, Sprache, Bildern, Tönen mittels Telekommunikationsanlagen."
Da beim Rundfunk die Distanzübermittlung von Informationen verschiedener Art eine determinierende Größe in der Definition des Rundfunks1 darstellt, ergibt sich, daß das Telekommunikationsrecht viele Aspekte beinhaltet, die für den Rundfunk relevant sind.
,,Telekommunikation erfaßt den Austausch von Informationen durch Transport über gewisse Entfernungen mit Hilfe von technischen Mitteln. Betroffen ist nur die technische Seite des Übertragungsvorgangs. Die Inhalte der übertragenen Nachrichten unterfallen dagegen nicht dem Telekommunikationsbegriff."2
Das Telekommunikationsrecht als solches gibt die ordnungspolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers für den Bereich des Telekommunikationswesens in einem rechtlich verbindlichen Rahmen wieder.
In den letzten Jahren nahm der Telekommunikationsmarkt immer größere Ausmaße an3. Jetzt schon ist er eines der größten Dienstleistungssegmente4 und weitet sich aufgrund immer stärkere Computer und bessere Software stetig aus.
Die immense Ausweitung des Feldes der Telekommunikation hatte zur Folge, daß der Gesetzgeber reagieren mußte und es zu grundlegenden strukturellen Veränderungen auf diesem Sektor kam. Das TKG, welches am 01.08.1996 in Kraft trat, führte (zunächst mit einer Ausnahme beim Sprachtelefondienst) zu einer vollständigen Liberalisierung des Marktes. Auch in vielen rundfunk - relevanten Teilen hatte diese Novellierung diverse Veränderungen zur Folge.
Ich werde zunächst einen knappen Überblick über die Entwicklung des Telekommunikationsrechts in Deutschland geben, sodann die Organisation und die Zuständigkeiten im Telekommunikationsrecht näher beschreiben. Dann der Frage nachgehen, wer Telekommunikationsanlagen betreiben / errichten darf, die Grundzüge der Frequenzverwaltung erläutern und den rundfunkrechtlich interessanten Aspekt der ,,Abhöranlagen" im TKG beleuchten.
1 ,,...fernmeldetechnische Verbreitung..." Herrmann, S. 12.
2 Holznagel u.a., S.18.
3 Mobilfunk, Paging, Datendienste, Satellitenkommunikation, Video-on-Demand, Pay-TV...
4 Umfang Telekommunikationsdienstleistungen weltweit 1300 Mrd. DM jährlich (1999).
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung: Relevanz des Telekommunikationsrechts für den Rundfunk
- Entwicklung des Telekommunikationsrechts in Deutschland
- Entwicklung bis 1989
- Postreform I (1989)
- Postreform II (1994)
- Telekommunikationsgesetz (TKG, 1998)
- Sachliche Anwendungsbereiche und Ziele des TKG
- Organisation und Zuständigkeiten
- Aufgaben der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
- Mittel der Regulierung
- Errichtung und Betrieb von Telekommunikationsanlagen
- Sendeanlagen und Endeinrichtungen
- Kontrollsystem
- Anzeigepflicht
- Frequenzordnung
- Relevanz für den Rundfunkbereich
- Frequenzverwaltung
- Internationale Ebene
- Nationale Ebene
- Zielsetzung des TKG im Hinblick auf die Frequenzordnung
- Instrumente der Frequenzverwaltung
- Frequenzbereichszuweisungsplan (FreqBZP)
- Frequenznutzungsplan (FreqNP)
- Frequenzzuteilung
- Überwachung / Gebühren
- Abhörgeräte
- Schluß: Anpassung an schnell wachsende Telekommunikationsbranche
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der Entwicklung und Regulierung des Telekommunikationsrechts in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf seine Relevanz für den Rundfunk.
- Entwicklung des Telekommunikationsrechts in Deutschland
- Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
- Frequenzverwaltung und ihre Relevanz für den Rundfunk
- Betreiben von Telekommunikationsanlagen
- Abhöranlagen im TKG
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung des Textes stellt die Relevanz des Telekommunikationsrechts für den Rundfunk dar, indem sie den Begriff der Telekommunikation nach dem TKG erläutert und die Bedeutung der Distanzübermittlung von Informationen für den Rundfunk hervorhebt.
Kapitel 2 beleuchtet die Entwicklung des Telekommunikationsrechts in Deutschland. Von der Einführung des Telegraphengesetzes im Jahr 1892 bis zur Postreform I (1989) dominierte ein staatliches Monopol. Die Postreform I brachte wichtige Veränderungen, wie die Aufhebung des Monopols für den Endgerätemarkt und die Öffnung des Mobilfunkmarktes mit sich. Die Postreform II (1994) führte zur Verpflichtung des Gesetzgebers, den deutschen Telekommunikationsmarkt bis 1998 zu liberalisieren.
Kapitel 3 befasst sich mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996, welches das Fernmeldeanlagengesetz (FAG) ablöste. Das TKG regelt die Telekommunikation und die Frequenzordnung, wobei der Wettbewerb gefördert und flächendeckende Dienstleistungen sichergestellt werden sollen.
Kapitel 4 behandelt die Errichtung und den Betrieb von Telekommunikationsanlagen, einschließlich Sendeanlagen und Endeinrichtungen. Zudem werden das Kontrollsystem und die Anzeigepflicht beleuchtet.
Kapitel 5 befasst sich mit der Frequenzordnung und deren Relevanz für den Rundfunk. Es werden die internationale und nationale Ebene der Frequenzverwaltung sowie die Zielsetzung des TKG im Hinblick auf die Frequenzordnung erläutert. Die Instrumente der Frequenzverwaltung wie Frequenzbereichszuweisungsplan, Frequenznutzungsplan, Frequenzzuteilung und Überwachung/Gebühren werden ebenfalls behandelt.
Schlüsselwörter
Telekommunikationsrecht, Rundfunk, Telekommunikationsgesetz (TKG), Postreform, Frequenzverwaltung, Frequenzordnung, Telekommunikationsanlagen, Abhörgeräte, Wettbewerb, Regulierung.
- Arbeit zitieren
- Helmut Wagenpfeil (Autor:in), 2002, Telekommunikationsrecht in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6586