„Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie (....) nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung
bieten.“ Parteien kommen somit in der Demokratie gesellschaftliche Funktionen zu, die mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden sollen. Politische Öffentlichkeitsarbeit oder politische PR als wichtiger Bestandteil der politischen Kommunikation in Deutschland ist heute ein Berufsfeld, das sich in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren ständig ausdifferenziert und professionalisiert hat, indem sich zahlreiche neue Instrumente und Strategien herausgebildet haben. Sie nimmt eine herausragende Stellung im Prozess der Beobachtung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung ein und gilt als eine Maßnahme bzw. als das ausschlaggebende Instrument der Politikvermittlung. Von politischer Öffentlichkeit ist zu sprechen, wenn Öffentlichkeit in politischen Angelegenheiten Transparenz herstellt, Diskursivität über Themen, Meinungen und Überzeugungen ermöglicht und Orientierung in der Meinungsvielfalt bietet.
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland und den Entwicklungen der politischen PR innerhalb der letzten Jahre und den damit verbundenen Modernisierungstendenzen. Es soll der Frage nachgegangen werden, in wiefern sich die Öffentlichkeitsarbeit der Parteien nach den Regeln und Codes der Medien richten und welche zukünftigen Trends der politischen PR daraus folgen. Dazu werden in dieser Arbeit Ziele, Strategien und Instrumente der politischen Öffentlichkeitsarbeit dargestellt und analysiert. Insbesondere sollen dabei die neu entwickelten Strategien und Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien näher beleuchtet und betrachtet sowie zukünftige Trends politischer Öffentlichkeitsarbeit aufgezeigt werden.
Die Arbeit wird mit einer kurzen Erläuterung der verfassungsrechtlichen Stellung und Aufgaben der Parteien beginnen. Anschließend wird der Begriff politische Öffentlichkeitsarbeit definiert und die Aufgaben, Instrumente und Ziele der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
2.1. Artikel 21 im Grundgesetz
2.2. Parteiengesetz
3. Politische Öffentlichkeitsarbeit
3.1. Einordnung des Begriffs „politische Öffentlichkeitsarbeit“
3.2. Politische Öffentlichkeitsarbeit als Form politischer Kommunikation
3.3. Aufgaben und Merkmale der politischen Öffentlichkeitsarbeit
3.4. Instrumente politischer Öffentlichkeitsarbeit
3.5. Ziele politischer Öffentlichkeitsarbeit der Parteien
4. Modernisierungstrends der Formen und Strategien der politischen Öffentlichkeitsarbeit der Parteien
4.1. Professionalisierung
4.2. Medienadressierte Personalisierung
4.3. Event-PR
4.4 Online-Kommunikation
5. Zusammenfassung und zukünftige Trends politischer Öffentlichkeitsarbeit
6. Literatur- und Quellenverzeichnis
1. Einleitung
„Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie () nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.“[1] Parteien kommen somit in der Demokratie gesellschaftliche Funktionen zu, die mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden sollen. Politische Öffentlichkeitsarbeit oder politische PR als wichtiger Bestandteil der politischen Kommunikation in Deutschland ist heute ein Berufsfeld, das sich in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren ständig ausdifferenziert und professionalisiert hat, indem sich zahlreiche neue Instrumente und Strategien herausgebildet haben. Sie nimmt eine herausragende Stellung im Prozess der Beobachtung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung ein und gilt als eine Maßnahme bzw. als das ausschlaggebende Instrument der Politikvermittlung.[2] Von politischer Öffentlichkeit ist zu sprechen, wenn Öffentlichkeit in politischen Angelegenheiten Transparenz herstellt, Diskursivität über Themen, Meinungen und Überzeugungen ermöglicht und Orientierung in der Meinungsvielfalt bietet.[3]
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland und den Entwicklungen der politischen PR innerhalb der letzten Jahre und den damit verbundenen Modernisierungstendenzen. Es soll der Frage nachgegangen werden, in wiefern sich die Öffentlichkeitsarbeit der Parteien nach den Regeln und Codes der Medien richten und welche zukünftigen Trends der politischen PR daraus folgen. Dazu werden in dieser Arbeit Ziele, Strategien und Instrumente der politischen Öffentlichkeitsarbeit dargestellt und analysiert. Insbesondere sollen dabei die neu entwickelten Strategien und Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien näher beleuchtet und betrachtet sowie zukünftige Trends politischer Öffentlichkeitsarbeit aufgezeigt werden.
Die Arbeit wird mit einer kurzen Erläuterung der verfassungsrechtlichen Stellung und Aufgaben der Parteien beginnen. Anschließend wird der Begriff politische Öffentlichkeitsarbeit definiert und die Aufgaben, Instrumente und Ziele der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien dargestellt. Im Folgenden werden die Modernisierungstrends der Formen und Strategien politischer Öffentlichkeitsarbeit betrachtet und analysiert. Abschließend erfolgen eine Zusammenfassung sowie eine Darstellung zukünftiger Trends der Öffentlichkeitsarbeit der Parteien.
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien
2.1 Artikel 21 im Grundgesetz
Darin sind die Aufgaben und Funktionen von Parteien allgemein festgelegt. Absatz 1 besagt, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und ihre Gründung frei ist. Dabei muss ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen. Zudem müssen Parteien über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. Absatz 2 weist darauf hin, dass Parteien vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt werden, wenn eine Partei aufgrund ihrer Ziele oder des Verhaltens ihrer Anhänger darauf aus ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.[4] Die Aufgaben bzw. die Tätigkeiten der Parteien werden im Folgenden anhand des Parteingesetzes konkreter eruiert.
2.2 Parteiengesetz
Eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Parteien an der politischen Willensbildung mitwirken, liefert § 1 Absatz 2 des Parteiengesetzes. Politische Willensbildung betreiben sie, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.[5]
Mit dem im Parteiengesetz § 2 festgelegten Auftrag, öffentlich aufzutreten, ist somit einerseits die Darstellung der Partei in der Öffentlichkeit und andererseits die Mitgestaltung der öffentlichen Diskussion verbunden. Die öffentliche Selbstdarstellung der Partei dient der Integration des politischen Systems, indem sie die Interessen, Meinungen und Einstellungen der Bürger bündeln. Durch den Aufbau von kommunikativen Beziehungen zu gesellschaftlichen Teilöffentlichkeiten vollziehen sie deren Integration und versuchen damit ihren Aufgabenkatalog zu erfüllen.[6] Die Medien sind dabei an der Herstellung von Teilöffentlichkeiten beteiligt, indem sie organisierte und informelle Gruppierungen der Gesellschaft über die Öffentlichkeit erreichen.[7]
Die hier analysierte Notwendigkeit öffentlicher Auftritte der Parteien bzw. ihren Mitgliedern dient somit als Ausgangspunkt zur Einordnung des Begriffs politische Öffentlichkeitsarbeit, welcher nachfolgend definiert wird.
3. Politische Öffentlichkeitsarbeit
3.1. Einordnung des Begriffs „politische Öffentlichkeitsarbeit“
Franz Ronneberger sieht „ (...) politische Öffentlichkeitsarbeit als politisches Handeln politischer Institutionen und Organisationen, bei dem dieses mit PR-Rollen zusammentrifft, bzw. von PR-Rollen mitbestimmt, modifiziert und geleitet wird.“[8] Gabriele Pauli-Balleis definiert den Begriff wie folgt: „Unter politischer Öffentlichkeitsarbeit der Parteien ist (...) eine planmäßige Strategie zur Präsentation der Parteiprogramme, -themen und Politiker gegenüber den Umweltsystemen der Partei zu verstehen mit der Absicht, Einstellung und Verhalten dieser Umweltsysteme im Sinne des Parteiziels der Gewinnung politischer Unterstützung durch Einstellungsintensivierung oder -veränderung zu intensivieren.“[9] Nach Ansicht von Günter Bentele zielt diese Definition in die richtige Richtung, jedoch gehören seiner Meinung nach zur politischen Öffentlichkeitsarbeit nicht nur Strategien, sondern auch andere PR-Tätigkeitsbereiche. Dazu zählen Erfolgskontrollen, Analysen, die Instrumente, mit denen gearbeitet wird sowie insbesondere die Personen und die Institutionen, die politische Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei unterscheidet er zwischen funktionaler PR, die durch Einzelakteure vollzogen wird, und organisierter PR, die von Abteilungen oder den Teilorganisationen ausgeübt wird. Zudem sei politische Öffentlichkeitsarbeit mehr als nur persuasive Kommunikation. Sie ist als Teil politischer Kommunikation und nicht ausschließlich in organisationstheoretischer Perspektive zu betrachten, sondern ihr werden gemäß Ronneberger auch gesamtgesellschaftlich wichtige Funktionen zugeschrieben.[10]
Politische Öffentlichkeitsarbeit nimmt somit eine Scharnierfunktion zwischen Politik, Medien und Gesellschaft wahr, wobei sie auf die dynamischen Veränderungen in deren Zusammenspiel reagieren muss. Sie schafft eine Informationsgrundlage und leistet einen entscheidenden Beitrag, den Bürgern die Willensbildung und die Herausbildung von Urteils- und Entscheidungskompetenzen zu ermöglichen.[11] Dies ist allerdings als dauerhafte Aufgaben der Parteien zu verstehen, da die politische Willensbildung ein permanenter Prozess ist.
3.2 Politische Öffentlichkeitsarbeit als Form politischer Kommunikation
Politische Kommunikation wird „(...) als derjenige Teil menschlicher Kommunikation definiert, der sich entweder thematisch oder aufgrund der Beteiligung von Akteuren des politischen Systems der Politik zurechnen lässt.“[12] Dazu gehören also alle Kommunikationsformen politischer Akteure sowie die auf Politik bezogene Kommunikation von Akteuren, die nicht dem politischen System zugerechnet werden können, wie Journalisten, Wirtschaftsunternehmen oder Vereine. Politische Öffentlichkeitsarbeit und politische Werbung sind dabei Typen politischer Kommunikation, deren Unterscheidung schwierig aber möglich ist. Politische Werbung besteht aus Einwegkommunikation und verwendet Instrumente wie Slogans, Anzeigen, Plakate, Spots oder Logos.[13] Mit Hilfe dieser Instrumente sollen Parteiziele erreicht werden, beispielsweise stärkste Partei zu werden, womit die persuasive Funktion im Vordergrund steht. Politische Öffentlichkeitsarbeit wird im Gegensatz dazu von Akteuren und Institutionen des politischen Systems initiiert, aktiv gestaltet und führt, soweit sie medienbezogen ist, zu politischer Berichterstattung. Ein Unterscheidungskriterium zwischen diesen beiden Kommunikationsformen besteht darin, dass für Werbung bezahlt werden muss, wohingegen Öffentlichkeitsarbeit eine Vermittlung kommunikativer Botschaften durch Medien ohne Entgelt ist.[14]
[...]
[1] Parteingesetz § 2: Begriff der Partei. http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/pg_pdf.pdf. S.1
[2] Ulrich Sarcinelli führte den Begriff Politikvermittlung ein, deren Betrachtungsschwerpunkt auf die Aktivitäten des politischen Systems bzw. der politischen Akteure liegt und sich somit weitgehend mit dem Begriff politische Öffentlichkeitsarbeit überschneidet. Öffentlichkeitsarbeit dient der Politikvermittlung dabei als das ausschlaggebende Vermittlungsinstrument.
[3] Neidhardt: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung, soziale Bewegungen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Sonderheft 34/1994. S. 7-41
[4] Grundgesetz Artikel 21: Parteien. http://www.bpb.de/wissen/79EZ8N,0,0,Artikel_21:_Parteien.html
[5] Parteiengesetz § 1: Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien. http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/pg_pdf.pdf. S.1
[6] Pauli-Balleis: Polit-PR. Strategische Öffentlichkeitsarbeit politischer Parteien. S. 52ff.
[7] Pauli-Balleis: Polit-PR. Strategische Öffentlichkeitsarbeit politischer Parteien. S. 6
[8] Bentele: Politische Öffentlichkeitsarbeit. In: Sarcinelli: Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft. S. 126f.
[9] Pauli-Balleis: Politt-PR. Strategische Öffentlichkeitsarbeit der Parteien. S. 25
[10] Bentele: Politische Öffentlichkeitsarbeit. In: Sarcinelli: Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft. S. 127
[11] Balzer & Geilich: Politische Kommunikation in der Gegenwartsgesellschaft – Politikvermittlung zwischen Kommunikation und Inszenierung. In: Balzer, Geilich, Rafat: Politik als Marke. S. 28f.
[12] Bentele: Politische Öffentlichkeitsarbeit. In: Sarcinelli: Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft. S. 130
[13] Bentele: Politische Öffentlichkeitsarbeit. In: Sarcinelli: Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft. S. 131f.
[14] Bentele: Politische Öffentlichkeitsarbeit. In: Sarcinelli: Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft. S. 133
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