Wird zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ein Vertrag geschlossen, so besteht für den Verbraucher bei bestimmten Vertragstypen bzw. bei Verträgen, die unter bestimmten Umständen zustande kommen, insbesondere aufgrund des Informationsdefizits und infolge unsachlicher Beeinflussung die Gefahr, dass er vom Unternehmer übervorteilt wird. Die Gefahr besteht u. a. darin, dass der Verbraucher einen Vertrag abschließt, den er eigentlich gar nicht abschließen will, oder auch darin, dass er einen Vertrag mit solchen Vertragsbedingungen abschließt, die ihn unangemessen benachteiligen. Deshalb wird der Verbraucher in solchen Fällen durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften besonders geschützt.
Im deutschen Recht gibt es kein gesondertes Gesetz, das alle Fragen des Verbraucherschutzrechts regeln würde. Verbraucherschutzrecht ist vielmehr auf eine Vielzahl von Gesetzen verstreut. Die zentralen Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers vor einer Übervorteilung bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie werden durch Vorschriften im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB), im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) sowie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) ergänzt. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Weitere Vorschriften finden sich etwa im Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
Ferner wird der Verbraucher im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) vor fehlerhaften Produkten außerhalb vom vertraglichen Schuldverhältnis besonders geschützt. Kommt es bei einem Verbraucher durch den Fehler eines Produkts zu Schäden, so ist der Hersteller des Produkts dazu verpflichtet, dem Verbraucher den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Verbraucher wird im ProdHaftG insoweit besonders geschützt, dass es dort eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers begründet wird, während in solchen Fällen grundsätzlich nur derjenige zum Schadensersatz verpflichtet ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt (§ 823 Abs. 1 BGB). U. a. wird der Verbraucher auch im Wettbewerbsrecht, vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt. Das UWG enthält Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers vor unlauteren Wettbewerbshandlungen, insbesondere vor irreführender Werbung sowie unzumutbarer Belästigung.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 EG-Einfluss und Schuldrechtsmodernisierung
3 Verbraucher in Abgrenzung zum Unternehmer
3.1 Der Verbraucherbegriff
3.2 Der Unternehmerbegriff
3.2.1 Unternehmer i. S. d. § 14 Abs. 1 BGB
3.2.2 Rechtsfähige Personengesellschaft i. S. d. § 14 Abs. 2 BGB
4 Verbraucherleitbild
5 Instrumente des privatrechtlichen Verbraucherschutzes
5.1 Informationspflichten
5.2 Widerrufs- und Rückgaberecht
5.2.1 Voraussetzungen des Widerrufsrechts
5.2.2 Widerrufserklärung
5.2.3 Beginn der Widerrufsfrist
5.2.4 Länge der Widerrufsfrist, Erlöschen des Widerrufsrechts
5.2.5 Ersetzung des Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht
5.2.6 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
5.3 Besondere Vertragsgestaltung, Inhaltskontrolle von AGB
5.4 Einschränkung der Rechtswahlfreiheit
5.4.1 Verbraucherverträge
5.4.2 Verbraucherschutz in EU- und EWR-Staaten
5.5 Unterlassungsanspruch der Verbraucherschutzverbände
6 Verbraucherschutz bei Vertragsschluss
6.1 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch AGB
6.1.1 Einbeziehung von AGB in den Vertrag
6.1.2 Inhaltskontrolle
6.1.3 Besonderheiten bei Verbraucherverträgen
6.1.4 Sonstige Besonderheiten
6.1.5 Umgehungsverbot
6.2 Besondere Vertriebsformen
6.2.1 Haustürgeschäfte
6.2.1.1 Begriff des Haustürgeschäfts
6.2.1.2 Widerrufsrecht
6.2.2 Fernabsatzverträge
6.2.2.1 Begriff des Fernabsatzvertrags
6.2.2.2 Informationspflichten
6.2.2.3 Widerrufsrecht
6.2.3 E-Commerce-Verträge
6.2.3.1 Begriff des E-Commerce-Vertrags
6.2.3.2 Informationspflichten und sonstige Pflichten
6.2.4 Unabdingbarkeit
6.3 Verbrauchsgüterkauf
6.3.1 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs
6.3.2 Besondere Vertragsgestaltung
6.3.3 Rückgriff des Unternehmers
6.4 Teilzeit-Wohnrechteverträge
6.4.1 Begriff des Teilzeit-Wohnrechtevertrags
6.4.2 Informationspflichten, Prospektpflicht
6.4.3 Schriftform, Vertragsinhalt
6.4.4 Widerrufsrecht, Anzahlungsverbot
6.4.5 Unabdingbarkeit
6.5 Verbraucherdarlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
6.5.1 Verbraucherdarlehensvertrag
6.5.1.1 Begriff des Verbraucherdarlehensvertrags
6.5.1.2 Schriftform, Vertragsinhalt
6.5.1.3 Widerrufsrecht
6.5.1.4 Besondere Vertragsgestaltung
6.5.2 Finanzierungshilfen
6.5.3 Ratenlieferungsverträge
6.5.4 Unabdingbarkeit
6.6 Darlehensvermittlungsvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
6.6.1 Begriff des Darlehensvermittlungsvertrags
6.6.2 Schriftform, Vertragsinhalt
6.6.3 Besondere Vertragsgestaltung
6.6.4 Unabdingbarkeit
6.7 Verbundene Verträge
6.7.1 Begriff des verbundenen Vertrags
6.7.2 Widerrufsdurchgriff
6.7.3 Einwendungsdurchgriff
7 Schutz des Verbrauchers vor wettbewerbswidrigen Vertriebspraktiken
7.1 Unbestellte Leistungen
7.2 Gewinnzusagen
8 Schutz des Verbrauchers vor fehlerhaften Produkten
8.1 Haftung
8.2 Inhalt des Schadensersatzanspruchs
8.3 Verjährung, Erlöschen von Ansprüchen
8.4 Unabdingbarkeit
9 Verbraucherschutz aus der Sicht des Unternehmers
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Verbraucherschutz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Berücksichtigung relevanter Nebengesetze. Das primäre Ziel ist es, die systematische Einordnung des Verbraucherschutzes darzulegen und die wesentlichen Instrumente zu analysieren, mit denen der Verbraucher bei Vertragsschlüssen vor Übervorteilung geschützt wird.
- Abgrenzung der zentralen Begriffe "Verbraucher" und "Unternehmer" gemäß BGB.
- Analyse privatrechtlicher Schutzinstrumente wie Informationspflichten und Widerrufsrechte.
- Untersuchung von Sonderregelungen bei spezifischen Vertriebsformen und Vertragstypen.
- Betrachtung der Haftung bei fehlerhaften Produkten sowie des Unterlassungsschutzes.
- Perspektive des Unternehmers im Umgang mit verbraucherschützenden Vorschriften.
Auszug aus dem Buch
6.2.1.1 Begriff des Haustürgeschäfts
Nach § 312 Abs. 1 S. 1 ist ein Haustürgeschäft ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung (Nr. 1) oder anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung (Nr. 2) oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen (Nr. 3) bestimmt worden ist. Dabei ist es unerheblich, wer das Angebot oder die Annahme erklärt hat. Handelt für den Verbraucher ein Vertreter, so kommt es auf die Haustürsituation des Vertreters an.
Der Vertrag muss also eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand haben. Ein solcher Vertrag ist regelmäßig ein gegenseitiger Vertrag, und zwar unabhängig davon, wie die Leistung selbst im Vertrag bezeichnet wird (z. B. Preis, Gebühr, Honorar, Beitrag). Nach heutiger Auffassung ist die Gegenseitigkeit allerdings keine Voraussetzung. Ausreichend ist, dass die vom Verbraucher übernommene Verpflichtung an die Bedingung einer Gegenleistung geknüpft ist, wobei diese in irgendeinem Vorteil bestehen kann, der ihm selbst oder einem Dritten erwächst. Entgeltlichkeit ist folglich nur dann zu verneinen, wenn der Verbraucher eine Leistung erhält und dafür kein Entgelt zahlen muss.
Einige Fälle bezüglich der Entgeltlichkeit sind nicht unproblematisch, vor allem die Bürgschaft. Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucherbürgschaften grundsätzlich als unter die Haustürgeschäfterichtlinie fallende Verträge eingeordnet werden können. Wegen der Akzessorietät der Bürgschaft verlangt der EuGH jedoch, dass auch die Hauptschuld aufgrund einer Haustürsituation entsteht, und hält es für erforderlich, dass der Bürge ebenfalls Verbraucher ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung erläutert die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes aufgrund von Informationsdefiziten und definiert den Umfang der Arbeit, wobei der Fokus auf dem expliziten Verbraucherschutz im BGB und zugehörigen Nebengesetzen liegt.
2 EG-Einfluss und Schuldrechtsmodernisierung: Dieses Kapitel behandelt die maßgebliche Steuerung des deutschen Verbraucherschutzrechts durch europäische Richtlinien und die damit verbundene Integration des Schutzes in das BGB.
3 Verbraucher in Abgrenzung zum Unternehmer: Es werden die zentralen Legaldefinitionen für Verbraucher und Unternehmer in den §§ 13 und 14 BGB sowie deren Abgrenzung und Anwendungsbereiche erörtert.
4 Verbraucherleitbild: Das Kapitel kontrastiert das traditionelle Leitbild des unkritischen Verbrauchers mit dem modernen Leitbild des mündigen und informierten Verbrauchers gemäß der Rechtsprechung des EuGH.
5 Instrumente des privatrechtlichen Verbraucherschutzes: Hier werden die wesentlichen Schutzmechanismen, insbesondere Informationspflichten und das Widerrufsrecht, sowie deren gesetzliche Verankerung detailliert dargestellt.
6 Verbraucherschutz bei Vertragsschluss: Dieses umfangreiche Kapitel widmet sich den spezifischen Regelungen bei Vertragsschlüssen, inklusive AGB-Kontrolle, besonderen Vertriebsformen, Verbrauchsgüterkauf, Teilzeit-Wohnrechten sowie Darlehens- und verbundenen Verträgen.
7 Schutz des Verbrauchers vor wettbewerbswidrigen Vertriebspraktiken: Es wird die Rolle von UWG und BGB beim Schutz vor unlauteren Praktiken wie unbestellten Leistungen oder Gewinnzusagen analysiert.
8 Schutz des Verbrauchers vor fehlerhaften Produkten: Dieses Kapitel erklärt die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Produktschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9 Verbraucherschutz aus der Sicht des Unternehmers: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, welche Sorgfaltspflichten und Planungsanforderungen sich für Unternehmen durch das Verbraucherschutzrecht ergeben.
Schlüsselwörter
Verbraucherschutz, BGB, Unternehmer, Widerrufsrecht, Informationspflichten, AGB-Kontrolle, Schuldrechtsmodernisierung, Fernabsatzverträge, Produkthaftungsgesetz, Verbrauchsgüterkauf, Verbraucherdarlehensvertrag, Wettbewerb, Rechtswahlfreiheit, Rechtssicherheit, Haftung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Strukturen und Instrumente des Verbraucherschutzrechts im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dessen Entwicklung unter europäischem Einfluss.
Welche Themenfelder sind zentral?
Im Zentrum stehen die Legaldefinitionen von Verbrauchern und Unternehmen, Schutzmechanismen wie Widerrufsrechte, die Inhaltskontrolle von AGB sowie spezifische Regelungen für besondere Vertriebsformen und Kredite.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Aufbau und die Anwendbarkeit der verbraucherschützenden Vorschriften im BGB systematisch darzustellen und deren Auswirkungen sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die vorwiegend die aktuelle Gesetzeslage im BGB und relevante Nebengesetze analysiert und durch Literatur- sowie Rechtsprechungsbelege untermauert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung der Akteure (Verbraucher/Unternehmer), die Erläuterung der Schutzinstrumente (AGB, Widerrufsrecht), die detaillierte Analyse der Vertragstypen (Fernabsatz, Darlehen, Kauf) und den Schutz vor unlauteren Praktiken und fehlerhaften Produkten.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Verbraucherschutz, Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Fernabsatz, Produkthaftung und Schuldrechtsmodernisierung.
Welche Besonderheit gilt für Haustürgeschäfte?
Bei Haustürgeschäften besteht für den Verbraucher eine erhöhte Gefahr der Überrumpelung, weshalb ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB eingeräumt wird, um sich von einem übereilt geschlossenen Vertrag zu lösen.
Wie unterscheidet sich das Widerrufsrecht vom Rückgaberecht?
Während das Widerrufsrecht dem Verbraucher ermöglicht, sich einseitig von einer Willenserklärung zu lösen, kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen bei Verkaufsprospekten durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden, was für den Unternehmer vorteilhafter sein kann.
- Quote paper
- Eugen Nickel (Author), 2006, Verbraucherschutz im BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66188