Bereits in der Antike gab es zur Regelung des zwischenstaatlichen Verkehrs eine völkerrechtliche Ordnung. Es existierten mehr oder weniger feste Strukturen für Vertrags-, Gesandtschafts-, Kriegs- und Fremdenrecht. In diesem Rahmen bestanden verschiedene Institutionen des Völkerrechts. Angefangen bei weniger bindenden Beziehungen wie der amicitia bis hin zu verbindlichen Bündnisverträgen (foedus). In welcher Art und Weise solche Verbindungen zwischen einzelnen Gemeinwesen vorkamen, ist teils für die Beurteilung der Geschichte von fundamentaler Bedeutung. Beispielsweise entzündet sich der Streit um die Kriegsschuldfrage am zweiten Punischen Krieg im Wesentlichen an der Debatte, ob zwischen Sagunt und Rom eine, wie auch immer geartete, völkerrechtliche Beziehung bestand. Zumindest wurde in den antiken Quellen die Bündnistreue Roms gegenüber Sagunt als entscheidender Kriegsgrund in den Mittelpunkt gerückt. In Anbetracht dieser Aspekte ergibt sich unwillkürlich die Frage wann und warum Sagunt und Rom möglicherweise eine Beziehung eingegangen sind und welchen Charakter diese Verbindung gehabt haben könnte. Diese Fragen gilt es in der vorliegenden Arbeit zu untersuchen. Erstaunlicherweise ist in der Forschung der Frage nach dem staatsrechtlichen Charakter der Beziehung zwischen Rom und Sagunt nur in beschränktem Maße Beachtung geschenkt worden. In vielen Forschungstexten erfolgt lediglich der Hinweis, dass Rom und Sagunt Verbündete waren. Auf welchem Weg ein ‚Bündnis’ zustande kam und welcher Art es war, wird weniger beachtet. 1 Zur Bearbeitung dient zum einen Polybios als Quelle, der in seinem Hauptwerk, der Historiai, die Zeit von 220-144 v. Chr. beschreibt und dessen Werk aus heutiger Sicht im Wesentlichen als inhaltlich in sich schlüssig und ohne nennenswerte Widersprüche beurteilt wird. Zum anderen wird Livius als Quelle herangezogen. Sein Geschichtswerk ist zeitlich deutlich später als das des Polybios entstanden. Bei der Quellenarbeit mit Livius ist zu berücksichtigen, dass teilweise die jüngere Annalistik mit einwirkt und dadurch die Glaubwürdigkeit der Quelle getrübt sein kann. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zeitliche Eingrenzung der römisch-saguntinischen Annäherung
- Sagunt und der Lutatiusvertrag
- Sagunt und der Ebrovertrag
- Sagunt und Rom nach 224 v. Chr.
- Der staatsrechtliche Charakter der Beziehung zwischen Rom und Sagunt
- Schlussbeurteilung
- Quellen- und Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die staatsrechtliche Beziehung zwischen Rom und der iberischen Stadt Sagunt im Vorfeld des zweiten Punischen Krieges. Sie beleuchtet die Frage, wann und warum Sagunt und Rom eine Beziehung eingegangen sind und welchen Charakter diese Verbindung gehabt haben könnte.
- Eingrenzung der zeitlichen Umstände der Annäherung zwischen Rom und Sagunt
- Analyse der staatsrechtlichen Strukturen der Beziehung
- Bedeutung des Lutatiusvertrags und des Ebrovertrags für die Beziehung
- Rolle der amicitia und foedus im römischen Völkerrecht
- Bewertung der Quellen von Polybios und Livius
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problematik des zweiten Punischen Krieges und die Rolle der völkerrechtlichen Beziehung zwischen Rom und Sagunt dar. Im zweiten Kapitel wird die zeitliche Eingrenzung der Annäherung von Sagunt und Rom untersucht. Hierbei werden der Lutatiusvertrag und der Ebrovertrag als grundlegende Verträge für die Rechtsbeziehung zwischen Karthago und Rom vor Beginn des zweiten Punischen Krieges analysiert.
Das dritte Kapitel befasst sich mit dem staatsrechtlichen Charakter der Beziehung zwischen Rom und Sagunt. Anhand einer Analyse der antiken Völkerrechtsstrukturen werden Rückschlüsse auf die Natur der Beziehung gezogen.
Schlüsselwörter
Römisches Völkerrecht, Sagunt, Rom, Karthago, Zweiter Punischer Krieg, Lutatiusvertrag, Ebrovertrag, Amicitia, Foedus, Polybios, Livius.
- Quote paper
- Kristina Horn (Author), 2006, Antikes Völkerrecht - Die Beziehung zwischen Sagunt und Rom im Vorfeld des zweiten Punischen Krieges, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66231