Die Arbeit stellt die Anfänge der Schule in Brehna im Zusammenhang mit dem Augustiner-Chorfrauenstift dar. Sie zitiert aus den Registraturen der Kirchenvisitaionen des 16. Jahrhunderts und berichtet über Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg. Brandschäden von 1713 und Mitteilungen über den Bau verschiedener Schulgebäude, aber auch über Streit zwischen Pfarrer und Stadtrat verdeutlichen die Situation im 18. und 19. Jahrhundert. Berichte über Folgen des 1. Weltkriegs, Wahlen des Elternbeirats in der Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus und des 2. Weltkriegs schließen die Darstellung ab.
Einige Fotos und eine ausführliche Zeittafel stehen am Ende der Arbeit.
Zur Geschichte der Brehnaer Schule von ihren Anfängen bis 1945
Von Armin Feldmann
Bei der Entwicklung des Schulwesens in Deutschland war die evangelische Reformation von außerordentlicher Bedeutung. 1524 richtete Martin Luther ein Sendschreiben „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“. Vier Jahre später hatte Philipp Melanchthon, einer der wichtigsten Mitstreiter Luthers in Wittenberg, eine „Kursächsische Kirchen- und Schulordnung“ erarbeitet, und im folgenden Jahr 1529 erschien Luthers „Kleiner Katechismus“, ein kleiner Leitfaden der christlichen Glaubenslehre in Frage und Antwort, gerichtet an die „Hausväter“, in dem er wichtige Prinzipien der evangelischen Religion erläuterte: die Zehn Gebote, Glaubensbekenntnis, Vaterunser, Taufe, Abendmahl, Beichte u. a. Dieser Kleine Katechismus entwickelte sich in der Folgezeit zum verbreitetsten Lehr- und Lesebuch der evangelischen Volksschulen und wurde auch in Brehna genutzt. Und nur dieser durfte laut Anweisung verwendet werden.
In Brehna sind die Anfänge des Schulwesens älter als die Reformation, und sie sind mit dem 1201 gegründeten Augustinerinnenkloster, dem Augustiner-Chorfrauenstift St. Clemens, verknüpft. Irgendwann – wir wissen es nicht genauer, ein Datum liegt nicht vor – wurde im Kloster eine Mädchenschule eingerichtet. Papst Nikolaus V. (1447-1455) hatte eine Revision der katholischen Kirche angeordnet. Bei der daraufhin vorgenommenen Visitation der Augustiner- und Augustinerinnenklöster von 1451 sollte überall eine Schulmeisterin eingesetzt werden, sofern es sie bisher noch nicht gab. In einem Rundschreiben wurde auch das Brehnaer Kloster von der bevorstehenden Visitation informiert. Allerdings gibt es, im Unterschied zu anderen Klöstern, für das Brehnaer keinen Bericht über eine tatsächlich durchgeführte Untersuchung. Auf dem Petersberg, ebenfalls ein Kloster nach der Augustiner-Regel, scheiterte die Reform am Widerstand der Mönche. Es kann daher nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass sie in Brehna stattgefunden hat. Jedoch ist bekannt, dass die spätere Ehefrau Martin Luthers, Katharina von Bora, hier von Ende 1504/Anfang 1505 bis 1509 zusammen mit weiteren Kindern erzogen wurde. Katharina war damals, 1499 geboren, fünf bis zehn Jahre alt, also selbst keine Nonne, sondern sie sollte auf die spätere Weihe als Nonne vorbereitet werden. Deshalb kann gefolgert werden, dass es um 1500 in Brehna eine Klosterschule gegeben hat. Alfred Schmidt vermerkt in seinen „Bildern“ (S. 44, vgl. Literaturverzeichnis), dass 1526/27 die Lehrschwester Ilse Ritter das Kloster verlassen hat. Er zitiert auch die Jahresrechnung 1539/40 und führt bei den Einnahmen „15 Schock 44 Groschen Kostgeld von den Lehrkindern im Kloster“ an (S. 62). Daraus ist zu folgern, dass sogar noch mehrere Jahre nach dem Beginn der Reformation die Klosterschule weiterhin bestand. Diese Schule war aber keine öffentliche Einrichtung, nicht für die Mädchen und Jungen des Ortes gedacht. Was aber gab es für diese, seit wann wurde Schulunterricht für das normale Volk bzw. dessen Kinder erteilt?
Wiederum können nur die Urkunden Auskunft geben, die zum ersten Male eine Schule in Brehna nennen, ohne dass man auf diese Weise erfährt, wann sie gegründet wurde. Da die Schulen kirchliche Einrichtungen waren – sie sollten die Kinder auf ein christliches Leben vorbereiten –, sind es kirchliche Unterlagen, die herangezogen werden müssen. Es handelt sich um die „Registraturen der Kirchenvisitationen“, also das, was nach der Kontrolle und Überprüfung der Kirchen und aller ihrer Einrichtungen darüber aufgezeichnet wurde. Zu diesen kirchlichen Einrichtungen gehörten die Schulen, deren Visitation damit Bestandteil der Kirchenvisitationen war. Die angefertigten Registraturen sind zusammenfassende Berichte der Visitatoren an den sächsischen Kurfürsten. Dieser hatte ihnen befohlen, „das sie alle ire handelung aufs kurzest in vorzaichnus brengen und uns dieselbigen zu ihrer haimkunft zufertigen“. Also sollten die Visitatoren nach ihrer Rundreise durch die Lande in einer Kurzfassung aufschreiben, was sie in den einzelnen Kirchen vorgefunden und dort an Veränderungen veranlasst hatten. Eine Art Ergebnisprotokolle waren diese Registraturen damit, und sie wurden teilweise erst geraume Zeit nach den Visitationen verfasst. Kurz sind sie keinesfalls. Veröffentlicht wurden sie in: „Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreise“ (vgl. Literaturverzeichnis).
Kirchen zu visitieren , gehörte bereits seit Jahrhunderten zur Aufsichtspflicht der Bischöfe. Hieran knüpften die Kirchenvisitationen der Reformationszeit an: „... acht haben für und für auf die pfarher und praedicanten [Prediger], das sie recht lehren und regirn ..., dergleichen auch sich erkunden, was das volk verstehet und lernet, item [ebenfalls] erkundung halten von des pfarhers und der leute gutem und bösen leben.“ Das war ihr Auftrag. Die Geistlichen sollten also kontrolliert werden, ob sie ihren Aufgaben ordentlich nachkamen, und ein wesentliches Anliegen war dabei die christliche Erziehung der Jugend. Deshalb galt die Überprüfung auch den Lehrern oder „Schulmeistern“.
Diese Visitationen waren in letzter Zeit recht nachlässig gehandhabt worden, und so wurde den Bischöfen der Vorwurf gemacht, dass sie am Niedergang des religiösen und sittlichen Lebens Schuld trügen. Im Kurkreis setzt Pallas die „Auflösung des bischöflichen Kirchenregiments“ genau mit dem Monat April 1522 an: Anordnungen des Bischofs über die Absetzung einzelner Geistlicher wurden nicht befolgt, die Abgesetzten übten weiterhin ihre Tätigkeit aus (Pallas I 2). Deshalb hielten es die Reformatoren für sehr wichtig, diese Überprüfungen möglichst schnell wieder gründlich durchzuführen, sollten sie doch Erkenntnisse vermitteln, ob die evangelische Reformation im Kurfürstentum Sachsen mit der Hauptstadt Wittenberg die gewünschten Erfolge gebracht hatte. Und weiter stellt Pallas fest: „Es ist darum nicht verwunderlich, daß mit der Thronbesteigung Kurfürst Johanns und dem Niederschlagen des Bauernaufruhrs [er meint den Bauernkrieg] die Frage des Eingreifens der staatlichen Macht zur Herstellung gesicherter kirchlichen Verhältnisse aufgeworfen und nicht eher zur Ruhe gekommen ist, bis in den Kirchenvisitationen für sie eine geeignete Form gefunden worden war“ (Pallas I 6).
In aller Deutlichkeit wurde in den Visitations-Artikeln – das waren die Vorschriften, nach denen die Visitationen durchzuführen waren - bestimmt, dass christliche Schulen eines der aller nötigsten Dinge seien, um die Kirche Gottes zu erhalten und zur Fortpflanzung des geistlichen Wortes zu dienen. Deshalb sollten die Visitatoren auch über die Schulen fleißig Erkundigungen einholen, wie dieselben bestellt seien, und keine Personen sollten im Schuldienst geduldet werden, die das Sakrament beschmutzen oder verdächtig sind. So sollte in Erfahrung gebracht werden, wie die Schuljugend zur Frömmigkeit unterrichtet wird, und darüber sollte den Superintendenten berichtet werden. Bei festgestellten Mängeln sollten die Visitatoren den Räten der Städte deutlich machen, „das sie in betrachtung der hohen notthurft die schulen treulich erhalten wollen“ (Pallas I 95).
Schnell merkte man während der ersten Überprüfung von 1531, dass eine einmalige Visitation nicht ausreichte, um alle eingetretenen Missstände zu beheben. Daher folgte bereits 1533 die zweite. Von ihr liegt allerdings für Brehna keine Registratur vor. Insgesamt führt Pallas Registraturen über Visitationen bis 1672 an.
Die Reformation hatte auch zu Erscheinungen geführt, die nicht geduldet werden konnten. Luther hatte den Kurfürsten um eine allgemeine, das ganze Kurfürstentum umfassende Visitation gebeten, „indem er vor allen Dingen auf die Notwendigkeit hinwies, die Gemeinden, welche in ihrem Unverstand und ihrer Undankbarkeit die Mittel zur Erhaltung von Pfarreien und Schulen nicht freiwillig gewährten, dazu zu zwingen, damit nach dem Daniedersinken des ‚päpstlichen und geistlichen Zwanges und Ordnung‘ nicht alle Zucht und Ordnung sich auflöse und der Bestand des Staates damit gefährdet würde“ (Pallas, I 7). Es ging damit um Existenzfragen des Kurfürstentums Sachsen. Die Visitatoren sollten sich daher zuerst nach der Geschicklichkeit der Pfarrer, Prediger, Kapläne und Schulmeister zur Führung ihres Amtes erkundigen, was ihnen die zur Visitation Vorgeladenen mitteilen sollten. In den 51 Artikeln, die als Ordnung der Visitation verfasst wurden, ist die Forderung enthalten, auf das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl von Schulen zu achten und zu überprüfen, wie der Pfarrer den Schulmeister anleitet, damit dieser zur Zucht der Jugend beitragen kann.
Die erste Visitation fand von 1528 bis 1531 statt. Die Visitatoren sollten dazu die Geistlichen, Schulmeister, adligen Grundbesitzer, Bürgermeister und einen Teil der Gemeindemitglieder zu einem bestimmten Tag in eine der größeren Städte des jeweiligen Amtes bestellen; eine Visitation im einzelnen Ort, sei es Stadt oder Dorf, „wolt schwer fallen, auch vil zeit erfordern“. Nach einer Einführung in die Absicht der Visitation sollte zunächst die Geschicklichkeit der Pfarrer, Prediger, Kapläne und Schulmeister zur Führung ihres Amtes erfragt werden, aber auch ihr Lebenswandel.
Im sächsischen Kurfürstentum waren sechs Visitationskreise vorgesehen, das Amt Bitterfeld mit Brehna gehörte zum Kurkreis, der das ehemalige Herzogtum Sachsen-Wittenberg umfasste. Pallas (I VI) bezeichnet ihn geradezu als das Gebiet, das „im engsten Sinne das Mutterland der lutherischen Reformation genannt werden muß.“ Die für diesen Visitationskreis bestimmten Personen waren Martin Luther selbst, der Hauptmann Hans Metsch (der Hauptmann war hier kein militärischer, sondern ein Verwaltungsbeamter), der Bürgermeister von Wittenberg D. Benedict Pauli und der Landrentmeister Hans von Taubenheim (ein Landessteuerbeamter). Das waren ein Theologe und drei Juristen oder Verwaltungsbeamte. Einer der sechs Visitationsorte im Kurkreis war Bitterfeld, wo auch Brehna visitiert wurde. Seine Überprüfung erfolgte am 31. März 1531, also ziemlich am Schluss der ersten großen allgemeinen Visitation, durch Jonas, Pauli, Kötteritzsch (den Bitterfelder Amtmann) und Taubenheim. Wir erfahren dabei auch etwas über die Einwohnerzahl, dass nämlich das „Stetlein Brene“ 53 Hauswirte und ungefähr 40 Personen Hausgesinde des Klosters zählt. Zur Pfarre Brehna gehörten die Dörfer Thiemendorf mit 5 Hufenbauern und 4 Gärtnern [Kleinstbauern, 1575 sind es statt der Gärtner 5 Kossäten], Wiesewitz mit 1 Hufner und 5 Gärtnern, Czeynewitz (auch Zeynewitz geschrieben, also Zennewitz) mit 1 Hufner und 4 Gärtnern, Kitzendorf mit 6 Hufnern und 3 Gärtnern, der Rheinische Anger mit 5 Gärtnern (1575 werden hier nur zehn Wohnhäuser genannt), Torna mit 5 Hufnern und 4 Gärtnern sowie Gördenitz mit 2 Hufnern und 5 Gärtnern. (Die Zahlen in den einzelnen Dörfern sind 1575 geringfügig anders.) Da die Behausungsziffer – die durchschnittliche Zahl der Personen in einem Haus, einer Familie – für das 16. Jahrhundert mit 5 ermittelt wurde (Blaschke S. 45), ergibt das für Brehna eine Einwohnerzahl (einschließlich Hausgesinde des Klosters, aber ohne die noch vorhandenen Nonnen), die zwischen 300 und 350 gelegen hat. Das Landsteuerregister von 1554 nennt allerdings 66 Steuerpflichtige, ferner 24 Knechte und Mägde sowie 4 Hausgenossen (Mieter), was die Zahl entsprechend erhöhen würde: Die Einwohnerzahl ist danach mit 400 anzusetzen. Das Deutsche Städtebuch (S. 439) gibt für das Ende des 13. Jahrhundert rund 500 einschließlich des Klosters, für 1531 etwa 600 einschließlich der Dörfer an und liegt so mit beiden Angaben merklich über neueren Zahlen.
Das Kloster selbst wurde am 2. April durch Jonas, Pauli, Kötteritzsch und Hirschfeld besichtigt. Das war allerdings nur in Brehna selbst möglich.
Für die Besichtigung oder Überprüfung der Brehnaer Schuldiener gab es wie auch andernorts strenge Regeln. So wurde allgemein festgelegt: „Der schulmeister mit seinen gehulfen soll die knaben mit vleis instituieren im catechismo, grammatica, musica, und unverdrossen sein mit den knaben zu decliniren, conjugiren, constructiones zu suchen, daneben soll er die kinder vleissig halten zum langsam, klar und unterschiedlich lesen und pronunciren, zum latein reden und schreiben, und zu einer guten, gemeinen, leslichen deutschen schrift.
Es sollen auch die schulpersonen ein unergerlich leben furen, leichtfertige kurze oder zerhackte kleidung, item spiel, seuferei, unzuchtige, grobe wort, fluch und dergleichen meiden. Sie sollen auch nicht als tyrannen mit den Kindern umbgehen, sunder mit vernunft und mass dieselben züchtigen mit der ruten ohne Verwundung oder beschedigung des leibs und gesundheit.“
Also: Unterrichtsgegenstand waren der oben bereits erwähnte Katechismus, ebenso Grammatik, insbesondere der lateinischen Sprache (in ländlichen Schulen!), (Kirchen-) Musik, d.h. Singen der Kirchenlieder, das Deklinieren lateinischer Substantive und Adjektive, das Konjugieren lateinischer Verben sowie das Herausfinden und Bestimmen entsprechender lateinischer Satzkonstruktionen. Dazu kam klares Lesen mit deutlicher Aussprache, Lateinisch zu sprechen und zu schreiben und schließlich eine gute, allgemein lesbare deutsche Schrift. Den Lehrern stand das Recht der körperlichen Züchtigung mit einer Rute zu, das jedoch sollten sie mit Vernunft ausüben, damit eine Verletzung oder Schädigung der Gesundheit der Knaben nicht eintreten kann.
Die „Schulpersonen“, also die Lehrer, sollten ein ordentliches Leben führen, anständig gekleidet sein, nicht dem Spiel oder dem Trinken verfallen sein, keine unzüchtige Sprache sprechen und nicht fluchen.
Was die Visitation der Brehnaer Kirche betrifft, so wurde dabei für den Schulbereich bestimmt: Auf Dauer soll es an der Brehnaer Stadtkirche, im Unterschied zur Kloster- oder Nonnenkirche, einen Pfarrer und Prediger, einen von der Kirche beschäftigten Schulmeister und einen Küster geben. Die Schule soll wie bei den anderen Städten geordnet sein. An Besoldung bezieht der Schulmeister 23 fl. (Florentiner Gulden, steht hier wohl für alte Schock), zum großen Teil in Naturalien angerechnet, und zwar 15 ½ alte Schock zu 15 Schock plus 50 Garben Korn, wobei ein Schock Garben zu einem alten Schock Groschen umgerechnet wird. Dazu kamen ungefähr 3 fl. 6 gr (Groschen), die er sich auf zwei „Umgängen“ im Ort selbst einholen musste in Höhe von 4 Pfennig je „Umgang“ und Haus. Der Schulmeister ging also zweimal im Jahr von Haus zu Haus und sammelte das Geld ein, dabei hatte er die Wahl, statt der 4 Pfennige auch ein Brot zu nehmen. Seinen täglichen Unterhalt bezieht er vom Kloster so, wie ihm dieser „vor alders ist geben worden“, also wie es seit Alters her üblich ist. Das allerdings deutet auf eine schon länger bestehende Schule hin. Da der Schulmeister gleichzeitig die Stadtschreiberei ausübt, erhält er dafür 2 a. ß (das sind zwei alte Schock Groschen); ein weiteres altes Schock Groschen (1 a. ß) für das Schreiben der Kirchenrechnung. Schließlich bezieht er 10 Groschen „von den Ackerleuten“; ungefähr einen Gulden für die Nutzung der Schule, der sich aus 4 Groschen pro Knaben während eines Jahres zusammensetzt; und 6 Klafter Holz aus den Waldbeständen des Klosters und mit dessen Fuhrwerken angefahren. (Für alle die hier verwendeten Maße heutige Vorstellungen zu vermitteln ist außerordentlich schwierig. Im Jahr 1858 beispielsweise betrug ein sächsisches Klafter als Raummaß unterschiedlich in den verschiedenen Landesteilen zwischen 1,84 und 3,68 m³.) Bereits damals waren die Maße in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich.
Unterstützt wurde der Schulmeister in seiner Tätigkeit durch den Kaplan, einen Hilfsgeistlichen (an anderer Stelle wird er Diakon oder auch Prediger genannt), der „schuldig sein (soll), des tags ein stund dem schulmeister in der schule zu helfen“.
Darüber hinaus wird bestimmt, dass die Domina, also die Klostervorsteherin, der Pfarrer und der Rat gemeinsam den Schulmeister auswählen sollen, und dieser muss zuvor in Wittenberg durch den Propst und den Pfarrer auf seine Befähigung überprüft worden sein. Überraschend ist die Erwähnung der Klostervorsteherin, der Priorissin, wie Köhler in seiner „Geschichte der Stadt und Grafschaft Brehna“ (S. 53) sie nennt, wurde doch im selben Jahr bereits entschieden, dass keine neuen Personen mehr in das Kloster aufgenommen werden durften, die „Abwicklung“ des Klosters, seine Auflösung, hatte begonnen.
Bei den folgenden Kirchenvisitationen sind gewisse Veränderungen in den Angaben zur Schule, zum Schulmeister und seiner Besoldung festzustellen, auf die aber hier nicht eingegangen werden soll.
Was ist dieser ersten Visitation von 1531 hinsichtlich der Frage, seit wann es in Brehna Schulen gibt, zu entnehmen? Zunächst ist bekannt – es wurde weiter oben bereits erwähnt –, dass das Kloster schon vor der Reformation eine Schule unterhielt, in der junge Mädchen auf den Eintritt in den Nonnenstand vorbereitet wurden. Es ist nicht belegt, seit wann das so war. Das war aber keine Schule für die Mädchen von Brehna, hängt also nur bedingt mit unserer Fragestellung zusammen. Eine Schule gab es 1531, im Jahr der ersten Kirchenvisitation nach der Reformation, wie der Registratur darüber eindeutig zu entnehmen ist. Es war allerdings nur eine Schule für Jungen, für die Knaben der Stadt, nicht auch für die Mädchen.
Bis 1540 hatte die Stadt infolge dieser Visitation auch eine neue Schule errichtet. In der Visitation von 1555 wird die Hoffnung ausgedrückt, der Kurfürst möge aus dem Klostervermögen – es war mit dem Ende des Klosters an den kurfürstlichen Staat gefallen - einen Beitrag bewilligen zur Besoldung eines Mädchenlehrers. In diesem Visitationsbericht wird als einziges Inventar der Schule genannt: 1 Tisch, 1 große und 1 kleine Tafel. Auch klagte der Schulmeister darüber, dass er bei der genannten Besoldung zusätzlich zum Unterricht die Stadtschreiberei und die Küsterei, das heißt das Läuten der Glocken, besorgen müsse und er sich dadurch nicht ausreichend um die Kinder in der Schule kümmern könne; man möge ihm die Küsterei abnehmen und für die Stadtschreiberei eine zusätzliche Besoldung von 10 fl. an Geld und 8 Klafter Holz gewähren. Der Rat wird aufgefordert, in absehbarer Zeit einen eigenen Küster zu beschäftigen, um den Schulmeister von der Aufgabe des Läutens zu entbinden. Für 1568 zitiert Schmidt aus dem Lehnbuch des Rats von Brehna, dass sich diese Schule damals an der Marktecke 9 befand (S. 73), das erste Grundstück rechts, wenn man aus der Bahnhofstraße auf den Markt kommt. Da sich hier nach den „Hausgeschichten denkmalgeschützter Bauten in Brehna“ (S. 127) seit dem Ende des 18. Jahrhunderts eine Bäckerei befand, fehlt eine genauere Angabe, wo sich das Schulgebäude bis zum Bau der Schule Klosterstraße 1 befand (2003 abgerissen).
Im Visitationsbericht von 1575 werden „82 Wirte oder Wohnhäuser, dazu 10 wüste Hofstellen“ genannt. Gefordert wird, dass die Frau des Kantors „die Jungfrau-Schulmeisterin abgeben soll“, während sich die Besoldung des Kantors (das ist der Lehrer, der den Musikunterricht erteilt und das Singen der Kirchenlieder lehrte, gleichzeitig oft auch der Organist) auch auf seine zunächst noch vorgesehene Tätigkeit als Jungfrauschulmeister bezieht.
Man kann also 1575 vom Bestehen einer Mädchenschule ausgehen, ohne auch hier das exakte Jahr ihrer Einrichtung angeben zu können. Ihre Ausgestaltung hat offensichtlich Schwierigkeiten bereitet, u. a. wegen Krankheit des Schulmeisters. Bei der Visitation von 1618 gab es inzwischen eine Lehrerin für die Mädchen oder, wie es dort heißt, „ein sonderliches [d.h. ein besonderes] Weib zur Besorgung dieser Schule“. Sie soll für ihren Unterricht pro Quartal von jedem Mädchen 2 gr. und 10 Scheffel aus dem gemeinen Kasten erhalten, dazu freie Wohnung auf der Küsterei. Der gemeine, d. h. allgemeine, nicht-kirchliche Kasten war tatsächlich ein großer Kasten, in dem die Einnahmen gesammelt wurden, die der Gemeinde zustanden und zuflossen. Luthers „Ordnung eines gemeinen Kastens“ von 1523 hatte die Grundsätze für seine Führung festgelegt. Die Verwaltung des gemeinen Kastens lag in der Hand der Räte der Städte, und nun sollte er auch für die Besoldung der Kirchen- und Schuldiener zuständig sein (nach Pallas I 2).
Bei der Visitation von 1575 wurde geklagt, dass im „ganzen Kirchspiel Brena“, also auch in den eingepfarrten Dörfern, fast jeder Bürger durch seine Kinder das Vieh hüten lässt und „dadurch Mägdlein und Knäblein der Schule und Predigt des Katechismi entzogen werden“, so dass „von dato an solches Alleinhüten ganz abgeschafft sein solle“. Wer dagegen verstoße, soll beim „ersten Male 5 fl. dem Gotteshaus zur Strafe geben“, im Wiederholungsfall mit Gefängnis bis hin zur Landesverweisung, also Ausweisung aus Sachsen, bestraft werden.
1579 klagt der Rat über den mangelnden Fleiß des Schulmeisters, der auch den Kirchenchor nicht leiten wolle. Dieser verteidigt sich damit, dass sein Gehalt gekürzt worden sei, da man ihm die Stadtschreiberei genommen habe und viele Leute ihre Kinder aus der Schule nehmen, was seine Einkünfte ebenfalls senke, er müsse sich daher um Zusatzeinnahmen bemühen.
In der Visitation vom 20. September 1582 wird festgehalten, dass eine neue, größere Schule gebaut werden müsse, und dafür bittet die Gemeinde um das alte Klosterschlafhaus, von dem nur noch die Mauern stehen. In diese Mauern hinein solle die Schule und Wohnungen für den Schulmeister und den Kantor gebaut werden. Das aber ist bis 1602 nicht erfolgt, denn in dieser Visitation wird erneut auf den baufälligen Zustand der Schule hingewiesen und der Kurfürst „um das gefallene Stück am Klostergebäude nächst der Kirche, welches sie dann zur Schule wiederum erbauen wollen,“ ersucht (Pallas I 338). Pastor Köhlers Vermutung, die Klostergebäude seien besonders im Dreißigjährigen Krieg verwüstet worden (S. 61), ist damit nur bedingt richtig. Der Zerfall oder ihre Niederreißung hatte bereits im 16. Jh. begonnen.
Das leistungsmäßige Niveau der Schule war am Anfang des 17. Jahrhunderts schlecht, was folgendes Zitat aus der Visitation von 1608 belegt: „Um der Schule aufzuhelfen, sollen jährlich Montag Quasimodogeniti [„wie neu geborene Kindlein“: der 1. Sonntag nach Ostern] und Montag nach Michaelis [29. September] Examina gehalten werden, auch soll der Pastor mit 2 Inspektoren im Monat wenigstens einmal visitieren. Der Schulmeister soll ein Verzeichnis der Knaben, die sich absentieren [fernbleiben], halten und aufschreiben, wie oft das geschieht. Auf diese Weise soll festgestellt werden, an wem der Mangel des Niedergangs der Schule liegt, ob an den Schuldienern, wie der Rat behauptet, oder an den Eltern, die, wie die Schuldiener sagen, ihre Kinder nicht zur Schule und zu häuslichem Studium anhalten, sie auch, sobald sie etwas gelernt, nach Delitzsch oder Halle in die Schule bringen“ (Pallas I 338).
Am 13. Januar 1618 klagt der Pfarrer über den Rat, dass der nicht zu dem Schulexamen kommt, bei dem „aus dem Kasten Papier ausgeteilt wird“, und der Kasten stand, wie gesagt, unter der Verwaltung des Rates. Die Schüler erhielten demnach Schreibpapier auf Kosten der Stadt zugeteilt. Der Rat wiederum klagt, der Pfarrer geht nur zum Examen in die Schule, die Ratsmitglieder aber verstehen davon nichts und sind daher allein auf seine Beurteilung angewiesen. Der Schulmeister sei zwar fleißig, es wolle sich aber kein Effekt bei den Knaben finden. Seine Besoldung für das Orgelspielen ist von 10 fl. oder alte Schock Groschen auf 6 neue Schock und 10 Groschen erhöht worden. Erwähnt wird, dass Schulmeister und Kantor gemeinsam am Gregoriusfest sämtliche Knaben speisen müssen, aber jeder einzelne nur wenig abbekommt. Eine erste Nachricht über ein solches Fest stammt laut Schmidt von 1605, und er zitiert aus der Ratsrechnung dieses Jahres: „6 gr. den (beiden) Schuldienern am Gregoriustag bei Holung der neuen Schüler verehret“ (5, S. 119). Weiter schreibt er dort: „Das Gregoriusfest stammte noch aus der katholischen Zeit. Es wurde zu Ehren des Papstes Gregor I. (12. März) gefeiert, welcher der Schutzpatron der Schule war. An diesem Tage war die ganze Schulordnung umgekehrt. Die Schüler wählten König, Bischöfe usw., deren Eltern die Lehrer bewirten mußten. Statt dieser Bewirtung erhielten die Lehrer in späterer Zeit ein Geldgeschenk aus dem Ratssäckel. Am Gregoriustag fand vielfach auch die Aufnahme der neuen Schüler und eine Prüfung statt. So gab die Kirchenkasse i. J. 1615 6 gr. für 4 Buch Papier aus, das an die Schüler verteilt wurde. In Brehna war merkwürdigerweise die Sitte entstanden, daß die Lehrer am Gregoriustage die Kinder bewirteten. Im Visitationsbericht von 1618 heißt es: ‚Der Umgang der Schuldiener mit den Knaben Trium Regum (am Dreikönigstage) beträgt zirka 6 fl., dazu gibt der Rat 1 rt. (24 gr.) und der Gotteskasten 1 fl.; dafür wird ein Faß Bier gekauft und den Musikanten für ihre gehabte Mühe gegeben und haben Schulmeister, Kantor und Knaben nicht mehr als den Trunk davon. Ebenso muß der Schulmeister und Kantor am Gregorii-Feste sämtliche (Knaben) speisen, bekommt ein jeder gar wenig davon‘.“
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- Arbeit zitieren
- Dipl.-Lehrer Armin Feldmann (Autor:in), 2004, Zur Geschichte der Brehnaer Schule von ihren Anfängen bis 1945, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66364
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