Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, auch unter dem Namen Basel II bekannt, regelt die Eigenkapitalvorschriften für Banken. Beteiligt an der Ausarbeitung dieses Papiers sind Bankaufsichtsbehörden, Noten- und Geschäftsbanken. Die Notwendigkeit dieser Vereinbarung resultiert aus der zunehmenden Globalisierung, einer Vielzahl an Anlegercharakteren und der sich daraus ableitenden unüberschaubaren Menge an Finanzinnovationen . Diese wenige Jahre alten Einflüsse können zur Instabilität des Bankensystems und der daraus folgenden volkswirtschaftlichen Schwächung führen.
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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Definition Basel II
1.2. Zeitplan der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung
1.3. Basel I (Basler Akkord) versus Basel II
2. Die drei Säulen der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung
2.1. Mindesteigenkapitalanforderung
2.1.1. Das Kreditrisiko
2.1.1.1. Die Standardmethode
2.1.1.2. Die IRB - Methode
2.1.2. Marktrisiko und operationelles Risiko
2.2. Überprüfung durch die Bankenaufsicht
2.3. Marktdisziplin
3. Auswirkungen und Gefahren
3.1. Sicherheit des Finanzsystems
3.2. Bankenorientierung versus Kapitalmarktorientierung
3.3. Eigenkapitalausstattung der Banken
3.3.1. Kreditrisiko
3.3.2. Operationelles Risiko
4. Auswirkungen auf Unternehmen
4.1. Klein- und mittelständische Unternehmen
4.2. Grosse Unternehmen
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung1
Abbildung2
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einführung
1.1. Definition Basel II
Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, auch unter dem Namen Basel II bekannt, regelt die Eigenkapitalvorschriften für Banken. Beteiligt an der Ausarbeitung dieses Papiers sind Bankaufsichtsbehörden, Noten- und Geschäftsbanken.[1] Die Notwendigkeit dieser Vereinbarung resultiert aus der zunehmenden Globalisierung, einer Vielzahl an Anlegercharakteren und der sich daraus ableitenden unüberschaubaren Menge an Finanzinnovationen[2]. Diese wenige Jahre alten Einflüsse können zur Instabilität des Bankensystems und der daraus folgenden volkswirtschaftlichen Schwächung führen.[3]
1.2. Zeitplan der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[4][5]
1.3. Basel I (Basler Akkord) versus Basel II
Um den Änderungen im Finanzsektor gerecht zu werden, wurde der 1988-Basler Akkord geändert. Inhalt des Basler Akkordes ist unter anderem eine einheitliche 100%-Gewichtung der Unternehmenskredite. Unabhängig von der Bonität[6] des Kreditnehmers, muss jeder vergebene Kredit mit 100% Eigenkapital bei der Bank gesichert sein.[7] Dies ist das Ergebnis zahlreicher Forderungsausfälle seitens der Bank aufgrund zahlungsunfähiger Schuldner. Im folgenden soll gezeigt werden, dass Basel II die Bonität jedes einzelnen Kreditnehmers berücksichtigt und deshalb individuelle Kreditvergabekonditionen möglich sind.
2. Die drei Säulen der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung
Basel II beruht auf drei Säulen. Neben den noch nicht festgelegten Mindestkapitalanforderung eines Finanzinstitutes ist eine konsequente Prüfung durch Aufsichtsinstanzen sowie eine umfangreiche Offenlegung durch die Banken von Nöten. Im folgenden sollen die drei Säulen näher erörtert werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1[8]
2.1. Mindesteigenkapitalanforderung
Die erste große Säule befasst sich mit der Eigenkapitalausstattung der Banken. Grundlage zur Berechnung der Eigenkapitalausstattung einer Bank ist die Eigenkapitalquote. Sie gibt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und risikogewichteter Aktiva der entsprechenden Bank an.[9] Da der Grossteil der Aktiva aus Forderungen[10], bedingt durch Kreditvergaben, resultiert, muss besonders das Risiko des Forderungsausfalles berücksichtigt werden. Es ist also der Nenner der folgenden Gleichung, der im Mittelpunkt der ersten Säule steht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2[11]
2.1.1. Das Kreditrisiko
Für die Bemessung des Kreditrisikos werden die Standardmethode oder die, auf internen Ratings beruhende, IRB-Methode verwendet. Diese Verfahren[12] sind entschieden ausgefeilter als in der geltende Eigenkapitalvereinbarung. Ziel dieser Verfahren ist die individuelle Einordnung von Kreditrisiken in verschiedenen Klassen.
2.1.1.1. Die Standardmethode
Die Standardmethode weist jedem Aktivposten ein bestimmtes Risikogewicht zu. Diese Gewichte spiegeln die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditforderung wider. Sie werden durch externe Ratings des Kreditnehmers ermittelt.
Hat der Schuldner der Forderung, also der Kreditnehmer, eine hohe Bonität (AAA-Rating[13] ), so ist das Ausfallrisiko gering. Die entsprechende Gewichtung des Kreditrisikos ist niedrig. Externe Ratings werden von Rating-Agenturen durchgeführt. Diese errechnen das Risiko des potenziellen Kreditnehmers und ordnen es in Rating-Klassen ein (siehe 3.3.1).
2.1.1.2. Die IRB - Methode
Mit diesem Verfahren erhalten Banken die Möglichkeit, die Bonität ihrer Schuldner durch ein internes Rating[14] zu prüfen. Dazu schätzt jede Bank das Ausfallrisiko eines Schuldners selbst ein. Um ein einheitliches Rating aller Banken zu gewähren, sind die Methoden standardisiert. Diese einheitlichen Systeme bringen Kostenvorteile und die Möglichkeit, die Kreditforderungen zwischen den Banken zu handeln, mit sich.[15] Um ein Unternehmen korrekt zu raten, muss es zuerst einer Risikoklasse zugewiesen werden. Die unterschiedlichen Klassen resultieren aus den verschiedenen Merkmalen einer Organisation oder den vielfältigen mathematischen Methoden zu deren Bewertung und Analyse. Eine denkbare Klassenaufteilung könnte als Differenzierung die Begriffe Staaten, Banken, Firmen- bzw. Privatkunden, Projektfinanzierung und Beteiligungen enthalten.[16]
2.1.2. Marktrisiko und operationelles Risiko
Das Marktrisiko spiegelt das nicht diversifizierbare Risiko[17] wider, d.h. das Risiko, welches durch Aufnahme weiterer Assets ( Vermögensgegenstände) nicht weiter gesenkt werden kann.
Im Gegensatz zum Marktrisiko, dessen Messung unverändert bleibt, wurden erstmals für das operationelle Risiko Messmethoden entwickelt. Definiert wird das operationelle Risiko als Risiko aus dem Bankbetrieb, wie z.B Systemversagen oder Unterschlagungen.[18]
2.2. Überprüfung durch die Bankenaufsicht
Die Konsequenz für die Bankenaufsicht besteht in Zulassung, Kontrolle und Entwicklung interner Modelle, Methoden und Ratingsysteme. Des weiteren muss sie Zinsänderungsrisiken einschätzen und das Fachwissen von Bankaufsichtsinstanzen weiterentwickeln. Da unser Finanzsystem einem ständigen Wandel unterliegt, muss die Bankenaufsicht einem dynamischen Prozess folgen und Änderungen der Marktstruktur umgehend verarbeiten.[19] Die Bankenaufsicht hat Einflussfaktoren, wie Anzahl der Finanzintermediäre, deren Marktverhalten sowie Qualität und Quantität der Dienstleistungen zu analysieren und auszuwerten.[20]
2.3. Marktdisziplin
Eine erhöhte Marktdisziplin lässt sich unter anderem durch eine erweiterte Offenlegungspflicht erreichen. Die einzelnen Risikoarten werden mit speziellen internen Methoden ermittelt. Eine umfangreiche Offenlegungspflicht ermöglicht es dem Markteilnehmer, die Solidität des Finanzinstitutes zu prüfen.[21] Interessant ist dabei das Verhältnis zwischen Risiko und Eigenkapital. Um eine größere Sicherheit zu erreichen, werden von den Banken unter anderem Angaben über Eigenkapitalstruktur, Risikobeurteilungs- und Risikomanagementverfahren sowie Eigenkapitalausstattung verlangt.[22] Ziel dieser erweiterten Offenlegungspflichten der Banken ist es, den Markt allgemein transparenter zu machen.
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[1] Vgl. TCF – Team Corporate Finance (2001), S.1.
[2] Vgl. Gerke/Bank (1998), S.376.
[3] Vgl. ebenda.
[4] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001) a, S.1.
[5] Vgl. Liebert, (2001), S.1.
[6] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (1997), S.678.
[7] Vgl. Kotz (2000), S.4.
[8] Vgl. Hofmann, (2001), S.6.
[9] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (1997), S.1029.
[10] Vgl. Wimmer (2001), S.21.
[11] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001) a, S.3.
[12] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001) a, S.3-4.
[13] Vgl. Hofmann, (2001), S.6.
[14] Vgl. Boos/Schulte-Mattler (2001), S. 346-354.
[15] Vgl. Hofmann, (2001), S.2.
[16] Vgl. Wehrspohn (2001), S.1.
[17] Vgl. Gerke/Bank (1998), S.199.
[18] Vgl. Wanner (2001), S.1.
[19] Vgl. Kotz (2000), S.3.
[20] Vgl. ebenda.
[21] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001) b, S.39.
[22] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001) b, S.39.
- Arbeit zitieren
- Danny Stadelmayer (Autor:in), 2001, Basel II - Ein Überblick, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6660