Die Wahl der optimalen Rechtsform ist für ein Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung und zählt zu den langfristig wirksamen unternehmerischen Entscheidungen. Dabei sind zahlreiche Kriterien, wie z.B. die Gewinn- und Verlustbeteiligung, Finanzierungsmöglichkeiten, Flexibilität bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern, die Steuerbelastung, die Publizitätspflichten, Gründungsaufwendungen u.v.m. gegeneinander abzuwägen.
Mit den richtungsweisenden Entscheidungen des EuGH in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art sind nunmehr auch zahlreiche ausländische Kapitalgesellschaften in Deutschland rechts- und parteifähig. Der EuGH wird dadurch der in Art. 43 und Art. 48 EGV garantierten Niederlassungsfreiheit gerecht. Die klassischen deutschen Kapitalgesellschaften haben somit ausländische Konkurrenz erhalten, denn neben den deutschen Rechtsformen sind nunmehr auch zahlreiche ausländische Gesellschaftsformen mit in Betracht zu ziehen. Diese Auslandsgesellschaften werden nach ausländischem Recht gegründet und nehmen sogleich ihren Verwaltungssitz im Inland ein, wo sie auch den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit entfalten. Ein Gründer kann somit eine Gesellschaft in einem Land gründen, dessen Rahmenbedingungen ihm am attraktivsten erscheinen.
Dieser neue Wettbewerb der europäischen Rechtssysteme wird sich voraussichtlich auf wenige Rechtsordnungen beschränken. Das englische Recht scheint dabei besonders attraktiv zu sein. Gründe für diese Konzentration sind die Verbreitung der englischen Sprache und die Vertrautheit vieler internationaler, vor allem US-amerikanischer, Investoren mit dem englischen Rechtssystem. Außerdem stellt das englische Recht sehr geringe Anforderungen an die Gründer von Kapitalgesellschaften. Für die Konzentration auf englisches Recht sprechen auch die derzeitigen Angebote an Vorratsgesellschaften (shelf companies) auf dem europäischen Markt, die ganz überwiegend englische Gesellschaften zum Gegenstand haben. Insbesondere die englische Private Company Limited by Shares (im Folgenden Limited), welche die am häufigsten gewählte Rechtsform Großbritanniens darstellt, erfreut sich nunmehr auch in Deutschland einer regen Beliebtheit, da ihre Errichtung die geringsten Anforderungen stellt. Die Limited ist eine juristische Person und entspricht weitestgehend der deutschen GmbH.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 1.1 Problemstellung
- 1.2 Gang der Untersuchung
- 1.3 Begriffsabgrenzung kleine und mittlere Unternehmen
- 1.4 Wirtschaftliche Bedeutung
- 2 Rechtliche Grundlagen der Limited
- 2.1 Sitztheorie
- 2.2 Gründungstheorie
- 2.3 Niederlassungsfreiheit
- 2.4 Die EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit
- 2.4.1 Centros (1999)
- 2.4.2 Überseering (2002)
- 2.4.3 Inspire Art (2003)
- 2.5 Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit
- 2.5.1 Rechtsmissbrauch und Betrug
- 2.5.2 Zwingende Gründe des Allgemeininteresses
- 2.6 Auf eine Limited mit inländischem Verwaltungssitz anwendbares Recht
- 3 Gründung einer Limited
- 3.1 Gründung in England
- 3.1.1 Namensgebung
- 3.1.2 Satzung und Geschäftsgegenstand
- 3.1.3 Registriertes Büro
- 3.1.4 Kapitalaufbringung und -erhaltung
- 3.1.5 Anteilsgattungen und -vorschriften
- 3.2 Registerrechtliche Anforderungen in Deutschland
- 3.3 Ltd. & Co. KG
- 3.4 Gründung durch einen Limited-Anbieter
- 4 Organe und Gesellschafter
- 4.1 Direktor
- 4.1.1 Bestellung und Abberufung
- 4.1.2 Befugnisse und Pflichten
- 4.1.3 Haftung
- 4.2 Sekretär
- 4.2.1 Person
- 4.2.2 Funktion
- 4.3 Gesellschafter und Gesellschafterversammlung
- 4.3.1 Beschlussfassung
- 4.3.2 Haftung
- 4.4 Rechnungslegung und Publizitätspflichten
- 4.5 Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung
- 5 Ertragsteuerliche Behandlung der Limited und ihrer Anteilseigner
- 5.1 Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft
- 5.1.1 Steuerpflicht
- 5.1.2 Ermittlung der Einkünfte
- 5.2 Besteuerung auf Ebene der Anteilseigner
- 5.2.1 Anteilseigner ist eine natürliche Person
- 5.2.2 Anteilseigner ist eine juristische Person
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der englischen Private Limited Company (Ltd.) mit Verwaltungssitz in Deutschland und untersucht, ob sie als Alternative zur deutschen GmbH in Betracht gezogen werden kann. Die Arbeit analysiert die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ltd., insbesondere im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und die steuerliche Behandlung. Sie befasst sich mit den relevanten Rechtsnormen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
- Rechtliche Grundlagen der Limited und deren Anwendung in Deutschland
- Gründung einer Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland
- Organe und Gesellschafter der Limited
- Ertragsteuerliche Behandlung der Limited und ihrer Anteilseigner
- Vergleich der Limited mit der deutschen GmbH
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik, definiert die Problemstellung und skizziert den Gang der Untersuchung. Zudem wird der Begriff „kleine und mittlere Unternehmen“ abgegrenzt und die wirtschaftliche Bedeutung des Themas erläutert.
Kapitel 2 beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Limited, insbesondere mit der Sitztheorie, der Gründungstheorie und der Niederlassungsfreiheit. Die Rechtsprechung des EuGH wird im Detail analysiert, wobei die Fälle Centros, Überseering und Inspire Art im Fokus stehen. Außerdem werden Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit, wie Rechtsmissbrauch und zwingende Gründe des Allgemeininteresses, betrachtet. Abschließend wird untersucht, welches Recht auf eine Limited mit inländischem Verwaltungssitz Anwendung findet.
Kapitel 3 behandelt die Gründung einer Limited, sowohl in England als auch in Deutschland. Die verschiedenen Anforderungen bei der Namensgebung, der Satzung, dem registrierten Büro, der Kapitalaufbringung und den Anteilsgattungen werden erläutert. Darüber hinaus wird die Ltd. & Co. KG als Mischform vorgestellt und die Gründung durch einen Limited-Anbieter beleuchtet.
Kapitel 4 stellt die Organe und Gesellschafter der Limited vor. Es werden die Rolle des Direktors, des Sekretärs, der Gesellschafter und der Gesellschafterversammlung beschrieben. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten der Organe sowie die Haftungsregelungen behandelt. Die Rechnungslegung und Publizitätspflichten der Limited sowie die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung werden ebenfalls thematisiert.
Kapitel 5 widmet sich der ertragsteuerlichen Behandlung der Limited und ihrer Anteilseigner. Die Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene der Anteilseigner wird in den verschiedenen Fällen, wie z.B. bei natürlichen und juristischen Personen, analysiert.
Schlüsselwörter
Private Limited Company, Ltd., GmbH, Niederlassungsfreiheit, Sitztheorie, Gründungstheorie, Rechtsprechung des EuGH, Centros, Überseering, Inspire Art, Gründung, Organe, Gesellschafter, Haftung, Rechnungslegung, Publizitätspflichten, Ertragsteuer, Besteuerung, Anteilseigner.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Koch (Autor:in), 2006, Die Private Limited Company mit Verwaltungssitz in Deutschland- Alternative zur GmbH?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66627