Sie gelten häufig als die berühmte „Hand am Hebel“. Die Mitglieder der politischen Fraktionen in den kommunalen Räten, in den Länderparlamenten und im Bundestag gelten als die Personen, die den direkten Einfluss auf die Politik ausüben können. Zwar gibt es viele verschiedene Parteien und auch andere politische Organisationen – doch in keiner anderen Vereinigung können die Mitglieder aktiver Politik „machen“ als in einer Fraktion. In der Einleitung zum aktuellen „Kürschners Volkshandbuch“ heißt es: „Die Fraktionen gehören zu den wichtigsten politischen Schaltstellen des Parlaments. Sie entscheiden zum Beispiel über die Einbringung eines Gesetzentwurfes oder über die Linie, die in einer Plenardebatte verfolgt werden soll.“ Auch in einem weiteren Informationsblatt des Deutschen Bundestages wird den Fraktionen eine sehr wichtige Rolle zuerkannt: „Ein zentrales Element der Meinungsbildung und wichtig für eine einheitliche politische Linie ist die Arbeit der Fraktionen.“
Es steht also außer Frage, dass die Fraktionen eine der wichtigsten Institutionen im politischen Alltag sind. Da stellt sich natürlich die Frage, warum gerade die Fraktionen die Schaltstellen der Politik sein sollen. Wie muss eine Fraktion organisiert sein und wie muss sie tagtäglich arbeiten, damit die Politik auch produktiv ist? Diese Fragen sollen unter anderem in dieser Arbeit erläutert und erklärt werden. Zu Beginn wird ein kurzer Blick in die Vergangenheit gemacht werden, um so die historische Entwicklung der Fraktionen darzustellen. Dabei soll besonders betrachtet werden, aus welchen Gründen Fraktionen entstanden sind und ob sie schon immer so eine wichtige Rolle spielten wie in der heutigen Politik.
Ein besonderes Augenmerk legt diese Arbeit auch auf die rechtliche Stellung der Fraktionen und auf ihre Finanzierung, wobei sich der größte Teil dieser Untersu-chung sicherlich mit der Organisation und Arbeitsweise der Fraktionen beschäftigt. In einem letzten Punkt soll versucht werden, die Beziehungen der einzelnen Parteien zu ihren Fraktionen zu analysieren. Hier soll beobachtet werden, inwiefern die Parteivorstände mit den Fraktionsvorständen kooperieren oder ob sie dieses eher unterlassen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Begriff „Fraktion“
3. Die Fraktionen in der Geschichte
3.1 Die Fraktionsbildungen in der Frankfurter Nationalversammlung
3.2 Die Fraktionsbildungen in Preußen
3.3 Die Fraktionsentwicklung in den Reichstagen bis 1914
3.4 Die Fraktionen in der Weimarer Republik
4. Die Rechtsstellung der heutigen Fraktionen
5. Bildung, Organisation und Alltag einer Fraktion
5.1 Die Fraktionsbildung
5.2 Die Fraktionsversammlungen
5.3 Der Fraktionsvorstand: Mitglieder und Funktionen
5.4 Die Arbeitskreise
6. Die Finanzierung der Fraktionen
7. Das Zusammenspiel von Fraktion und Partei
8. Abschlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Bedeutung, historische Entwicklung, rechtliche Einordnung sowie die interne Organisation und Finanzierung politischer Fraktionen im parlamentarischen System Deutschlands.
- Historische Genese der Fraktionsbildung vom 19. Jahrhundert bis heute
- Rechtliche Grundlagen und verfassungsrechtliche Stellung der Fraktionen
- Interne Organisationsstruktur, insbesondere Rolle von Fraktionsvorstand und Arbeitskreisen
- Finanzierungsmechanismen und staatliche Zuwendungen an Fraktionen
- Komplexes Beziehungsgeflecht zwischen Fraktionen und Mutterparteien
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Fraktionsbildungen in der Frankfurter Nationalversammlung
Chaotische Zustände in Form von einer Flut von verschiedenen Anträgen, Petitionen und Reden machte eine konstruktive politische Arbeit in der Frankfurter Nationalversammlung von 1848 unmöglich. Auf Grund der hohen Zahl der Volksvertreter -es waren zeitweise bis zu 585 Abgeordnete in der Frankfurter Paulskirche- trafen in den Sitzungen der Versammlung viele verschiedene Meinungen und Anschauungen aufeinander. Schnell nach dem Zusammenschluss der Nationalversammlung am 18. Mai 1848 wurde deutlich, dass nicht jeder einzelne der Abgeordneten angehört werden konnte. Die Arbeitsweise musste somit neu organisiert werden. Schon am Morgen des 18. Mai 1848 machte Johann Gustav Droysen während einer Sitzung der Gruppe liberaler Abgeordneter deutlich, dass die „Notwendigkeit, dass man sich organisiere“ bestehe.
Stimmen wurden laut, dass Gremien geschaffen werden müssten, die eine Auswahl der Redner träfen und sich auf bestimmte Anträge einigten. So entstanden in der Folgezeit einige sogenannte „politische Klubs“, die auch als Fraktionen oder „Parteyen“ bezeichnet wurden. Sie trafen sich zumeist regelmäßig in den Frankfurter Gasthäusern, nach denen sie sich auch benannten. Die konservativen Volksvertreter kamen zum Beispiel im „Steinernen Haus“ oder im „Café Milani“ zusammen, die radikalen Republikaner dagegen im „Donnersberg“. Die stärkste Kraft der Frankfurter Nationalversammlung, die bürgerlich-liberale Mitte, hielt ihre Fraktionsversammlungen im „Württemberger Hof“ und im „Kasino“ ab. Alle diese „Klubs“ zeichneten sich durch eine relativ sichere Organisation und zum Teil sogar durch eine schriftliche Satzung aus.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle von Fraktionen als zentrale politische Schaltstellen im Parlament und skizziert die Fragestellungen der Arbeit.
2. Der Begriff „Fraktion“: Dieses Kapitel erläutert die etymologische Herkunft des Begriffs sowie dessen Bedeutung in verschiedenen Kontexten und im politisch-soziologischen Bereich.
3. Die Fraktionen in der Geschichte: Hier wird die historische Entwicklung von den ersten Fraktionsbildungen in der Frankfurter Nationalversammlung über Preußen bis hin zur Weimarer Republik dargestellt.
4. Die Rechtsstellung der heutigen Fraktionen: Das Kapitel analysiert die verfassungsrechtliche Einordnung der Fraktionen und deren Status in der Geschäftsordnung.
5. Bildung, Organisation und Alltag einer Fraktion: Dieser Teil befasst sich mit den formalen Bedingungen der Gründung sowie den internen Organen wie Fraktionsversammlung, Vorstand und Arbeitskreisen.
6. Die Finanzierung der Fraktionen: Hier wird erläutert, wie sich die Fraktionen durch staatliche Mittel sowie weitere Finanzierungsquellen finanzieren.
7. Das Zusammenspiel von Fraktion und Partei: Dieses Kapitel untersucht die enge, teils undurchsichtige Verbindung zwischen den politischen Parteien und ihren jeweiligen Fraktionen.
8. Abschlussbemerkung: Die Abschlussbemerkung resümiert die Bedeutung der Fraktionen als unentbehrliches Hilfsmittel des parlamentarischen Betriebs trotz teils vager rechtlicher Grundlagen.
Schlüsselwörter
Fraktion, Parlament, Fraktionsbildung, Fraktionsvorstand, Parlamentsbrauch, politische Partei, Fraktionsfinanzierung, Grundgesetz, Geschäftsordnung, Fraktionssitzung, Abgeordnete, politische Arbeit, 5-Prozent-Klausel, Interessenvertretung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Rolle, Organisation und Arbeitsweise politischer Fraktionen innerhalb der deutschen Parlamentsgeschichte bis zur heutigen Zeit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die historische Entwicklung, die rechtliche Stellung, die interne Organisationsstruktur, die Finanzierung und das Verhältnis zwischen Fraktionen und Parteien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu erläutern, warum Fraktionen als Schaltstellen der Politik fungieren, wie sie organisiert sind und welche rechtlichen sowie historischen Rahmenbedingungen sie prägen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und einer deskriptiven Darstellung der parlamentarischen Praxis sowie der einschlägigen Rechtsgrundlagen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, die rechtliche Einordnung, die detaillierte Beschreibung der Fraktionsorgane und die Analyse der Finanzierungsmodelle.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Fraktion, Parlament, Rechtsstellung, Finanzierung, Fraktionsvorstand und das Verhältnis zwischen Partei und Fraktion.
Wie definiert das Grundgesetz heute eine Fraktion?
Das Grundgesetz nennt Fraktionen nur beiläufig; die exakte Definition findet sich meist in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Parlamente.
Welche Rolle spielen die parlamentarischen Geschäftsführer?
Sie agieren als Manager der Fraktion, entlasten den Vorstand und koordinieren organisatorische, juristische sowie parlamentarische Abläufe.
Gibt es eine klare rechtliche Trennung zwischen Partei- und Fraktionsfinanzen?
Gesetzlich ist die Nutzung von Fraktionsmitteln für Parteizwecke untersagt, jedoch gestaltet sich die Abgrenzung in der Praxis aufgrund der engen Verflechtung oft als schwierig.
- Quote paper
- Thorsten Laumann (Author), 2001, Fraktionen - Geschichte, Rechtsstellung, Aufgaben, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6663