Das Konzil von Trient- die Ehe bekommt eine Form


Hausarbeit, 2002

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Das Konzil von Trient
1. Der schwierige Anfang des Konzils- eine historische Entwicklung
2. Informationen und Organisatorisches rund um das Trienter Konzil
3. Die erste Konzilsperiode von 1545- 1547
4. Die zweite Konzilsperiode
5. Die dritte Konzilsperide (1562-1563)

III. Die Ehe- zwei verschiedene Verständnisse
1. Das Eheverständnis der Reformatoren um Martin Luther
2. Die katholische Antwort auf das Eheverständnis der Reformatoren- Entscheidungen über die Ehe auf dem Konzil von Trient

IV. Ausblick

V. Quellen- und Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Die römisch- katholische Kirche kennt insgesamt 21 allgemeine bzw. ökumenische Konzilien. Man bezeichnet sie so, da diese Konzilien alle Teilkirchen und Mitglieder der katholischen Gemeinschaften auf der ganzen Welt betreffen und von ihnen anerkannt werden.[1]

Das Konzil von Trient, im Sprachgebrauch auch Tridentinum genannt, zählt neben dem ersten und zweiten vatikanischen Konzil zu den Konzilien des Katholizismus. Es ist das 19. ökumenische Konzil und fand aufgeteilt in drei Sitzungsperioden in einem Zeitraum von 18 Jahren statt.

Religionsgeschichtlich leitete das Konzil von Trient die Gegenreformation ein und veränderte den Katholizismus so sehr, dass man die Zeit zwischen dem Konzil von Trient und dem zweiten vatikanischen Konzil nachtridentinische Zeit nennt.

Das Trienter Konzil fand in einer schwierigen politischen und religiösen Zeit statt. Man bezeichnet diese Epoche als das Zeitalter der Gegenreformation. Sie wird auf etwa hundert Jahre datiert, beginnend in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Ganz geglückt ist die Bezeichnung Gegenreformation nicht, denn dieses Zeitalter war ebenso geprägt vom Calvinismus, den geistigen Leistungen von Wissenschaftlern wie Galilei und Keppler sowie einem Höhepunkt der Kultur (deutsche Renaissance).[2] Außer Frage steht aber sicher, dass die Gegenreformation als historischer Vorgang das Jahrhundert tief beeinflusst hat.

Die vorliegende Hausarbeit zeigt die historische Entwicklung des Trienter Konzils und behandelt die teilweise sehr unterschiedlichen Entwicklungen des Eheverständnis der Reformatoren und die des Katholizismus, die sich aus den Entscheidungen der Konzilsväter in Trient entwickelt haben.

Am Ende der Hausarbeit soll ein kleiner Ausblick stehen, in dem untersucht wird, ob die Entscheidungen über eine Formvorschrift der Ehe, wie es im Trienter Konzil geschehen ist, eine Veränderung für die Stellung bzw. Rolle der Frau in der Ehe bzw. der Gesellschaft bedeuten.

II. Das Konzil von Trient

1.Der schwierige Anfang des Konzils- eine historische Entwicklung

Im 15. Jahrhundert scheiterte der sogenannte Konziliarismus. Als Konziliarismus bezeichnet man die Lehre, die einem Generalkonzil eine größere Gewalt überträgt als dem Papsttum. Das Papsttum wurde durch dieses Scheitern gestärkt. Trotzdem wurde der Ruf nach einem Konzil von Seiten der Fürsten und Theologen laut. Nach vielen Appellen kam es dann zu dem gewünschten Konzil. Das fünfte Laterankonzil (19.04.1512 –16.03.1517) unter den Pontifikaten der Päpste Julius II. (1503-1513) und Leo X. (1513-1521) endete jedoch enttäuschend.[3] Die eigentlichen Gebrechen der Kirche, wie die dogmatische Unsicherheit in der Gnaden- und Sakramentenlehre, die Liturgie oder das Finanzgebaren der römischen Kurie, blieben unangetastet. Aber gerade in diesen Punkten wurden Reformen verlangt. Im Sommer 1520 forderte Martin Luther Kaiser Karl V. und den ´christlichen Adel deutscher Nation´ auf eine Versammlung der Christenheit durchzuführen, um so eine Kirchenreform durchzusetzen.[4]

Martin Luthers Reformvorschläge, wie zum Beispiel eine Erneuerung des Konziliarismus, konnte der deutsche Kaiser Karl V. auf dem Reichstag in Worms (1520/21) verhindern. Auch ein Nationalkonzil in Speyer, das 1524 stattfinden sollte, wurde von ihm zerschlagen, da Rom zögerte. Aber bereits fünf Jahre später, 1529, drängte Karl V. nun selbst in allen offiziellen Kontakten mit dem Papst und der Kurie auf eine Konzilseinberufung, da er die Durchführung einer Reform nun für erforderlich hielt.[5] Seit dem Nürnberger Reichstag 1523 forderte eine Versammlung der Stände den Papst auf, mit der Zustimmung des Kaisers ein allgemeines, freies und christliches Konzil auf deutschem Boden einzuberufen. Das Konzil solle in Deutschland stattfinden, um eine starke Mehrheit von italienischen Bischöfen zu verhindern. Diese Überlegenheit der Italiener war erfahrungsgemäß bei einem Konzil in Rom gegeben. Daneben forderten die Stände keine Dominanz des Papstes und auch die Laien sollten eine Stimme haben. Christlich sei das Konzil nur, wenn die Einladung zu diesem Konzil von Papst und Kaiser gemeinsam erfolgen würde. Als zu behandelnde Konzilsthemen wurde die Abwehr der Türken, die Probleme um Martin Luther und die Reform der Kirche festgelegt. Doch Papst Hadrian VI. (1522-1523) ließ sich darauf nicht ein. Auch sein Nachfolger Clemens VII. (1523-1534) blieb hart und wusste ein Konzil zu verhindern. Der Papst wurde in seinem Zögern von dem französischen König Franz I. unterstützt, da Franz I. der Meinung war, ein Religionsfrieden würde Kaiser Karl V. einen Machtzuwachs im Reich bescheren.[6] Clemens sah die Gefahr des drohenden Konziliarismus und stellte deshalb erschwerte Bedingungen für eine Konzilseinberufung, deren Erfüllungen fast unmöglich waren. Das Konzil kam unter seinem Pontifikat nicht mehr zustande.[7]

Der Wendepunkt trat unter Papst Paul III. (1534-1549) ein. Bereits mit der Aufnahme seines Amtes kündigte er die Einberufung eines Konzils an, da er überzeugt war, eine Reform sei nun unausweichlich. Mit Paul III. herrschte ein „reformerischer Geist“ an der römischen Kurie.[8]

Papst Paul III. war allerdings der Meinung, dass für ein Konzil die Verständigung zwischen dem deutschen Kaiser Karl V. (1500-1558) und dem französischen König Franz I. (1494-1547) erforderlich sei. Ohne den Frieden zwischen beiden Mächten, würden die deutschen und französischen Bischöfe sonst zu einem Spielball von Kaiser und König. Schon im Frühjahr des Jahres 1535 schickte Paul III. Sondergesandte nach Deutschland, Frankreich und Spanien und lies ein Konzil ankündigen. Er schlug als Konzilsort keine deutsche Stadt vor, sondern bevorzugte eine Stadt auf der Apenninhalbinsel. In Frage kamen die Städte Mantua, Turin, Piscenza oder Bolonga. Zunächst lehnte Franz I. diese Möglichkeiten ab, gab dann aber schließlich nach und erklärte sich mit Mantua einverstanden. Am 2. Juni 1536 wurde das Konzil für den 23. Mai 1537 in Mantua einberufen.[9]

Doch das einberufene Konzil kam nicht zustande. Bis zum Beginn des Konzil sollten noch acht lange Jahre hartnäckiger Anstrengungen von Papst und Kaiser vergehen, die teilweise in die entgegengesetzte Richtung gingen. Es kamen in dieser Zeit viele Schwierigkeiten auf, die es nun zu überwinden galt. Zum einen war dies die zu leistende Überzeugungsarbeit an den Protestanten, um sie zu einer Teilnahme am Konzil zu gewinnen. Der Schmalkaldische Bund, ein Zusammenschluss von Protestanten, lehnte jedoch die Einladung zu dem Konzil ab, da das Konzil in ihrem Sinne nicht frei und christlich erschien. Für die Protestanten war das Konzil ein `päpstliches´, da der Papst an der Spitze des Konzils stehen sollte. Aus diesem Grund war es weder frei, noch schriftgemäß. Weitere wichtige Gründe für die Weigerung an der Teilnahme des Konzils war die Tatsache, dass die Zusammenkunft nicht auf deutschem Boden erfolgen sollte und die fehlende Zustimmung der christlichen Fürsten, insbesondere die des Kaisers und des Königs von Frankreich.

Je länger sich die Protestanten weigerten, desto mehr kam man im päpstlichen Umfeld zur Ansicht, dass es auf die Teilnahme der Protestanten nicht mehr so ankäme. Stattdessen sollte das Konzil zur Einigung und Stärkung der Katholiken genutzt werden.

Mantua, 400 km von Rom entfernt, lag zwar im Gebiet des Reiches, war aber jedoch eine italienische Stadt. Der Herzog von Mantua forderte eine bewaffnete Konzilswache zum Schutz der Konzilsväter in einem Umfang von rund 5000 Soldaten, für den Fall, dass das Konzil in Mantua stattfinden sollte. Aufgrund der Einwände von Franz I. gegen die gewünschte Wache, scheiterte jedoch der Mantuaner Konzilsplan.[10] Als Alternative wurde nun Vicenza vorgeschlagen, dass jedoch ebenso wenig Gnade fand. Die mehrfachen Verschiebungen, allesamt gut begründet, ließen den Verdacht aufkommen, dass Paul III. eigentlich gar kein Konzil wollte. Im Jahr 1542, also noch während des Pontifikates von Paul III., schlug Kaiser Karl V. vor, das Konzil nach Trient einzuberufen. Dieser Vorschlag wurde vom Konsistorium, der Versammlung der Kardinäle, angenommen. Paul III. rief am 22. Mai 1542 das Konzil zum 1. November 1542 nach Trient ein. Trient war eine Bischofsstadt, gelegen auf der italienischen Seite der Alpen, die zum Reich gehörte und die man bequem über den Brenner von Deutschland aus erreichen konnte. Zwar war die Bevölkerung dieser kleinen Stadt mehrheitlich von italienischer Herkunft, aber Trient besaß eine bedeutende deutsche Kolonie. Man erreichte Trient mit einem normalen Kurier innerhalb von sechs Tagen von Rom, mit einem Sonderkurier konnte man sogar mit einer Zeit von nur drei Tagen rechnen. Aus diesem Grund war Trient als Kompromiss von Deutschland, Frankreich und Rom angenommen worden. Allerdings war es etwas problematisch in dieser kleinen Stadt die Konzilsteilnehmer samt ihrer Gefolgschaft unterzubringen und zu versorgen.[11]

Das Konzil stand unter keinem guten Stern. Im Sommer brach ein erneuter Krieg zwischen Karl V. und Franz I. aus, so dass im Januar 1543 außer den päpstlichen Legaten Parisio, Morone und Pole fast kein Bischof in Trient anwesend war. Im Mai wuchs die Zahl der anwesenden Bischöfe auf lediglich zehn an, so dass das Konzil am 29. September 1543 suspendiert wurde, ohne das Beratungen stattgefunden hatten.[12] 1544 kam ein Friedensvertrag zwischen Karl V. und Franz I. in Crépy bei Laon zustande. Nun konnte Karl V. seinen Widersacher zu dem Versprechen bringen, dass Frankreich am Konzil teilnehmen würde. Franz I. hielt Wort und bestimmte 1945, während einer Theologenkommission zur Festsetzung des französischen Konzilprogramms, eine kleine Delegation, die sich nach Trient begab. Da sich inzwischen nach und nach weitere Vertreter in Trient versammelt hatten, wurde das Konzil schlussendlich am 13. Dezember 1545 für eröffnet erklärt.

2. Informationen und Organisatorisches rund um das Trienter Konzil

Obwohl die Notwendigkeit eines Konzils bereits seit zwei Jahrzehnten diskutiert worden war, war es schlecht vorbereitet gewesen. Die fehlende Geschäftsordnung war nur ein Beispiel für die mäßige Organisation.

Zu Beginn des Konzils waren die Bischöfe nicht sehr begeistert gewesen. Der Aufruf des Papstes, dass die Bischöfe selbst in Trient zu erscheinen haben, führte zu keiner größeren Reiselust unter den Klerikern. An der Eröffnungssitzung nahmen nur vier Kardinale, vier Erzbischöfe, 21 Bischöfe und fünf Generalobere der Orden teil. Während der gesamten ersten Sitzungsperiode waren gleichzeitig nie mehr als 70 Prälaten anwesend. Das Schlussdokument unterzeichneten um die 200 Konzilsväter, was bei einer Gesamtzahl des katholischen Episkopats in dieser Zeit von etwa 700 nur etwas mehr als einem Viertel entsprach. Ein weiterer Mangel war die Tatsache, dass die anwesenden Prälaten die Christenheit nur sehr ungleichmäßig repräsentierten. Abgesehen von den Jahren 1551/52 fehlten die Deutschen bis auf den Gastgeber, den Bischof von Trient, Cristoforo Madruzzo, fast völlig. Die Mehrheit der Konzilsteilnehmer bestand aus Italienern. Abstimmungsberechtigt waren alle Bischöfe, einschließlich der Weihbischöfe, der Generaloberen der Bettelorden und je zwei Äbte als Vertreter der monastischen Kongregationen. Man konnte mit „Ja“ (placet) der „Nein“ (non placet) abstimmen und mit einer Ja- Stimme, die an eine Bedingung geknüpft war (placet juxta modum). Es wurde nach Köpfen abgestimmt und nicht nach Nationen, wie es auf dem Konzil von Konstanz der Fall gewesen war.[13]

Prokuratoren, durch die sich die Bischöfe vertreten lassen konnten, hatten nur eine beratende Funktion und waren nicht abstimmungsberechtigt.

Im Gegensatz zum ersten und zweiten vatikanischen Konzil gab es keine Vorbereitungskommission. Umso bedeutender war aus diesem Grund die auf dem Konzil gebildete Theologenkongregation. Diese bestand aus nicht stimmberechtigten Theologen, die vom Papst, den Prälaten oder den weltlichen Fürsten entsandt worden waren und die es zur Aufgabe hatten, das strittige Material zu sichten. Alle stimmberechtigten Teilnehmer trafen sich in einem Gremium, der sogenannten Generalkongregation, in der die Dekrete diskutiert und gegebenenfalls verbessert wurden. Die Vor- und Nachbearbeitung der Dekrete war Aufgabe der Deputationen. Die bearbeiteten Dekrete wurden von den Konzilsvätern in feierlichen Sitzungen, den „Sessionen“ genehmigt. Insgesamt kam man während des gesamten Konzils auf 25 Sessionen.

Die Leitung des Konzils lag in der Hand der päpstlichen Legaten. Das hieß, sie hatten das Recht über Vorlagen zu diskutieren und darüber abstimmen zu lassen. Eine wichtige Aufgabe war die Führung des Konzilssekretariats, die das ganze Konzil von nur einem einzigen Mann wahrgenommen wurde: dem Konzilssekretär Angelo Massarelli. Ihm verdanken wir unser Wissen über den genauen Ablauf des Konzils, denn Massarelli führte mit Sorgfalt die Konzilschronik und zeichnete alle Konzilsdebatten auf.[14]

[...]


[1] Vgl. Stadler, Päpste und Konzilien, Düsseldorf 1983, S. 186.

[2] Vgl. Zeeden, Zeitalter der Glaubenskämpfe, S. 27f.

[3] Vgl. Fuchs, Zeitalter der Reformation,S.51.

[4] Vgl. Müller, Art. Tridentinum, S. 63.

[5] Vgl. Stadler, Päpste und Konzilien, S.309.

[6] Vgl. Stadler, Päpste und Konzilien, S. 309f.

[7] Vgl. Müller, Art. Tridentinum, S. 63 ff.

[8] Vgl. Zeeden, Zeitalter der Glaubenskämpfe, S. 167.

[9] Vgl. Müller, Art. Tridentinum, S. 64ff.

[10] Vgl. Smolinsky, Geschichte des Christentums, S. 255.

[11] Vgl. Smolinsky, Geschichte des Christentums, S.254 f.

[12] Vgl. Müller, Art. Tridentinum, S. 64f.

[13] Vgl. Stadler, Päpste und Konzilien, S.310.

[14] Vgl. Smolinsky, Geschichte des Christentums, S. 256ff.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Das Konzil von Trient- die Ehe bekommt eine Form
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Kath. Fakultät)
Veranstaltung
Die Geschichte der Ehe, Hauptseminar
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
27
Katalognummer
V66739
ISBN (eBook)
9783638599528
ISBN (Buch)
9783656791218
Dateigröße
631 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Hausarbeit beinhaltet einen geschichtlichen Überblick über die historischen Ereignisse des Konzils von Trient mit der besonderen Behandlung der Formpflicht für alle Katholiken, die bis heute ihre Gültigkeit hat.
Schlagworte
Konzil, Trient-, Form, Geschichte, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Diplom- Theologin Katja Vogel (Autor:in), 2002, Das Konzil von Trient- die Ehe bekommt eine Form, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66739

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