Den Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen nur wenige. Obwohl Menschen mit Lernschwierigkeiten schon lange bewiesen haben, dass sie langfristig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen können! Sie fordern für ihre berufliche Integration von der Gesellschaft die notwendige Unterstützung ein! Der Gesetzgeber hat viele neue Vorgaben erlassen, wonach die Bemühungen im Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt werden sollen.
Im Prozess des Übergangs auf den Arbeitsmarkt, sind jedoch für die Betroffenen viele Hürden zu nehmen. Voraussetzung ist dafür ein hohes Maß an Eigenmotivation und eine Idee von einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wie erleben Menschen mit Lernschwierigkeiten ihre soziale Integration nach dem Wechsel aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Soziale Arbeit? Welche Unterstützung bieten dabei die Integrationsfachdienste?
INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
1.1 Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau der vorliegenden Arbeit
2 ARBEIT
2.1 Begriffsdefinition
2.2 Der Wandel des Arbeitsmarktes und der Arbeitskraft
2.3 Die aktuelle Arbeitsmarktsituation bezogen auf Nordrhein-Westfalen
2.4 Die Bedeutung von Arbeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten
2.5 Zusammenfassung
3 BEHINDERUNG
3.1 Begriffsbestimmung
3.2 Systemisch - konstruktivistische Sicht von Behinderung
3.3 Zum Begriff der geistigen Behinderung
3.4 Zum Begriff der Lernbehinderung
3.5 Zusammenfassung
4 INTEGRATION
4.1 Die Definition des Begriffs Integration
4.2 Kritische Anmerkung zur Integration
4.3 Soziale Eingliederung von Menschen mit Lernschwierigkeiten
4.4 Zusammenfassung
5 DIE BERUFLICHE LAGE VON MENSCHEN MIT LERNSCHWIERIGKEITEN
5.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen zur beruflichen Integration
5.2 Arbeitsmarktbarrieren für Menschen mit Lernschwierigkeiten
5.3 Der berufliche Werdegang von Menschen mit Lernschwierigkeiten
5.3.1 Nachschulische Möglichkeiten auf dem Weg ins Berufsleben
5.3.2 Förderinstrumente zur beruflichen Bildung
5.4 Berufliche Integration in den zweiten Arbeitsmarkt
5.4.1 Entstehung und Auftrag der Werkstätten für behinderte Menschen
5.4.2 Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
5.5 Zusammenfassung
6 INTEGRATIONSFACHDIENSTE (IFD)
6.1 Entstehung des IFD
6.2 Aufgaben des IFD
6.3 Der Personenkreis des IFD
6.4 Arbeitsweise der IFD
6.5 Auftraggeber und Finanzierung im IFD
6.6 Zusammenfassung
7 MENSCHEN MIT LERNSCHWIERIGKEITEN UND IHR PERSÖNLICHES ERLEBEN DER SOZIALEN INTEGRATION NACH DEM ÜBERGANG AUS DER WFBM AUF DEN ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT
7.1 Vorteile der qualitativen Sozialforschung im Bezug zur Fragestellung
7.2 Die Einzelfallanalyse als verwendetes Forschungsdesign
7.3 Der Untersuchungszweck im Kontext Sozialer Arbeit
7.4 Die Untersuchungsmethode
7.5 Die Untersuchungsteilnehmer
7.6 Die Untersuchungsbedingungen und -durchführung
8 AUSWERTUNG DER BEFRAGUNGSBEFUNDE
8.1 Einzelfallstudien
8.1.1 Einzelfallstudie Frau A.
8.1.2 Einzelfallstudie Herr L.
8.1.3 Einzelfallstudie Herr E.
8.1.4 Einzelfallstudie Herr J.
8.1.5 Einzelfallstudie Herr A.
8.1.6 Einzelfallstudie Herr N.
8.1.7 Einzelfallstudie Frau B.
8.1.8 Einzelfallstudie Herr R.
8.2 Auswertung nach der Grounded Theory
8.2.1 Wahrnehmung des Übergangs WfbM / allgemeiner Arbeitsmarkt
8.2.2 Soziale Situation am Arbeitsplatz
8.2.3 Sozialkontakte in der Freizeit
8.2.4 Soziale Situation im Wohnbereich
8.2.5 Situation im Bereich der Mobilität
9 INTERPRETATION DER BEFRAGUNGSBEFUNDE
9.1 Aussagen aus dem Datenmaterial
9.1.1 Wie erleben Menschen mit Lernschwierigkeiten ihre soziale Integration nach dem Wechsel aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?
9.1.2 Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Ergebnissen für die Soziale Arbeit?
9.2 Konzeptentwicklung im Übergang WfbM / allgemeiner Arbeitsmarkt
10 SCHLUSSBETRACHTUNG
11 AUSBLICK
LITERATURVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
„Ich finde es gut, ein ganz normales Leben zu haben“ (LWL 1997, S. 48).
1.1 Zielsetzung der Arbeit
Den Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen nur wenige. Obwohl Menschen mit Lernschwierigkeiten schon lange bewiesen haben, dass sie langfristig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen können! Sie fordern für ihre berufliche Integration von der Gesellschaft die notwendige Unterstützung ein! Der Gesetzgeber hat viele neue Vorgaben erlassen, wonach die Bemühungen im Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt werden sollen.
Im Prozess des Übergangs auf den Arbeitsmarkt, sind jedoch für die Betroffenen viele Hürden zu nehmen. Voraussetzung ist dafür ein hohes Maß an Eigenmotivation und eine Idee von einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei einigen Bewerbern besteht diese schon von Anfang an und ist sehr stark ausgeprägt. Andere Bewerber sind bei gleicher Eignung zaghafter und ihre Überlegungen nicht ohne ängstliche Vorannahmen: Werde ich die Arbeit bewältigen können? Werde ich mich dort auch wohl fühlen und zufrieden sein? Im Zustand der Unsicherheit, fließen Meinungen, Ängste und Sorgen der Bezugsbetreuer und -personen in das Meinungsbild der Betroffenen mit ein und können es beeinflussen. Aber können die Einschätzungen von außen richtig sein, wenn diese nicht auf Erfahrungsberichten von Menschen mit Lernschwierigkeiten beruhen, welche seit Jahren erfolgreich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten? Müssten interessierte Bewerber nicht vielmehr ihre Fragen nach dem Erleben des Übergangs und nach der Zufriedenheit an Menschen mit Lernschwierigkeiten stellen, welche ihren beruflichen Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schon bewältigt haben? Muss den Betroffenen nicht eher zugebilligt werden, einen selbst bestimmten Weg zu gehen, eigene Erfahrungen zu machen, um schließlich eigenverantwortlich Entscheidung treffen zu können?
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der Personengruppe der Menschen mit Lernschwierigkeiten, welche auf eine langjährige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurückblicken können. Im Speziellen interessieren hier ihre Erfahrungen und ihre Zufriedenheit mit ihrer Tätigkeit. Daher behandelt die vorliegende Arbeit folgende zentrale Fragestellung:
Wie erleben Menschen mit Lernschwierigkeiten ihre soziale Integration nach dem Wechsel aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Soziale Arbeit?
1.2 Aufbau der vorliegenden Arbeit
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in einen theoretischen sowie in einen forschungsbezogenen Teil. Im vorangestellten theoretischen Teil werden Themengebiete bearbeitet, welche mit der Forschungsfrage in Verbindung stehen und auf diese hinweisen sollen. Dieser beginnt nach der Einleitung mit einer Klärung der Begriffe Arbeit, Behinderung und Integration und wird durch eine Schilderung der beruflichen Situation von Menschen mit Lernschwierigkeiten ergänzt. Die Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen wird hier als eine Möglichkeit der Berufstätigkeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten näher beschrieben. Daran schließt sich die Vorstellung der Arbeit der Integrationsfachdienste an.
Die praktische Untersuchung der zentralen Fragestellung folgt im forschungsbezogenen Teil dieser Arbeit. Im Bezug zur Fragestellung werden einleitend die Vorteile der qualitativen Sozialforschung beschrieben. Daran schließen sich Ausführungen zum gewählten Forschungsdesign an. Der Forschungszweck wird in Beziehung zur sozialen Arbeit dargestellt. Es folgt eine Beschreibung der Untersuchung in allen Einzelheiten. Das problemzentrierte Interview dient in dieser Arbeit als Verfahren zur Erhebung von Forschungsmaterial. Alle gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse, werden in Kapitel 8 ausgewertet und in Kapitel 9 interpretiert. Mit der Schlussbetrachtung endet diese Arbeit, sowie mit einem Ausblick. Alle durchgeführten Interviews sowie der Interviewleitfaden, sind im Anhang zu finden.
Weitere Anmerkungen:
An dieser Stelle möchte ich mich herzlich für die Gesprächsbereitschaft meiner Interviewpartner bedanken. Namensnennungen in den Interviews wurden aus Gründen des Datenschutzes abgekürzt und Namen von Betrieben völlig verändert. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in dieser Arbeit ausschließlich die männliche Form der Anrede gewählt. Selbstverständlich schließt diese Form der Anrede die weibliche Form gleichwertig mit ein. Menschen mit einer Lernbehinderung und Menschen mit einer geistigen Behinderung werden zu Menschen mit Lernschwierigkeiten zusammengefasst. So oft wie möglich, wurde auf eine Voranstellung des Menschen vor dem Merkmal geachtet. Die Arbeit wurde nach der neuen Rechtschreibung verfasst.
2 ARBEIT
Arbeit steht als Thema in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit im Mittelpunkt unserer Leistungsgesellschaft und ist daher sehr aktuell. Wird Arbeit nur rational betrachtet, zielt sie allein auf die Sicherung des Lebensunterhaltes des Einzelnen ab. Doch Arbeit bedeutet nicht nur Geld verdienen und darf insofern nicht nur darauf reduziert werden! Arbeit kann uns Menschen noch wesentlich mehr bieten, wie z.B. Wohlbefinden und Selbstwertgefühl, Sinngebung, Zufriedenheit, Lebensorientierung, Selbstverwirklichung, Anerkennung, soziale Kontakte und gesellschaftliche Teilhabe. Die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit ist daher für jeden Menschen elementar wichtig. Arbeitslosigkeit stellt somit ein großes gesellschaftliches Problem dar.
2.1 Begriffsdefinition
„Die Arbeit ist zunächst ein Prozess zwischen Mensch und Natur, ein Prozess, worin der Mensch seinen Stoffwechsel mit der Natur durch seine eigene Tat vermittelt, regelt und kontrolliert. Er tritt dem Naturstoff selbst als eine Naturmacht gegenüber (...) um sich den Naturstoff in eine für sein eigenes Leben brauchbaren Form anzueignen. Indem er durch diese Bewegung auf die Natur außer ihm wirkt und sie verändert, verändert er zugleich seine eigene Natur“ (MARX / ENGELS 1993, S. 192).
Arbeit wird auch als zielorientierte, geplante und bewusst ausgeführte Tätigkeit von Menschen verstanden, welche unter Verwendung körperlicher, geistiger und psychischer Befähigungen ausgeführt wird. Arbeit ist damit ein „Produktionsfaktor“ (LANKENAU 1992, S.24). Für die Sozialwissenschaft definiert sich Arbeit ebenfalls als eine Auseinander -setzung mit der Natur durch eine zielgerichtete und gestaltende Tätigkeit, welche körperlicher oder geistiger Art sein kann. Arbeit wird im diesen Kontext als eine Aufgabe des Menschen gesehen, welche ursprünglich ist oder durch die soziale Umgebung vermittelt wird. Schon das Tätigsein an sich und nicht erst das fertige Produkt erzeugt Befriedigung, selbst wenn die Arbeit sehr anstrengend ist. Die wirtschaftliche Arbeit dient der Befriedigung von Bedürfnissen im Konsumbereich. Geldwirtschaftliche Arbeit ist gleichermaßen wirtschaftliche Arbeit und zielt auf das Erreichen eines Erwerbseinkommens ab, bezieht sich daher auf Erwerbsarbeitsplätze. Belastungen durch die Arbeit werden vom Arbeitenden um des Geldwertes hingenommen. Bezogen auf das menschliche Individuum, erfüllt Arbeit noch weitere Zwe>2.2 Der Wandel des Arbeitsmarktes und der Arbeitskraft
Die Bestrebungen, Arbeitsabläufe zu rationalisieren begannen spätestens zu Beginn des 20. Jahrhunderts und beeinflussten nachhaltig den Arbeitsmarkt. Arbeit sollte mit einem Minimum von Kraft- und Zeitaufwand erledigt werden. Dazu wurden Messungen von Bewegungsabläufen und Arbeitsleistungen durchgeführt. Henry Ford entwickelte danach zum Beispiel ein Fließbandfertigungssystem und Frederik Winslow Taylor ein Akkordsystem. In den 1980er Jahren setzte sich eine verstärkte Automatisierung von Produktionsabläufen durch. Hinzu kam der Durchbruch von Informations- und Kommunikationstechnik im Bürobereich. Als Folge setzte eine Entwicklung ein, wobei jeder Bereich nach rationalisierbarem Potential untersucht wurde. Sichtweisen bezüglich einer Trennung zwischen planerischen und ausführenden Tätigkeiten wurden durch ganzheitliche Ansichten ersetzt. Projektorientierte und berufsübergreifende Arbeitsweisen setzten sich durch. Zusätzlich fanden Weiterentwicklungen im logistischen Bereich, wie z.B. Vernetzung mit anderen Betrieben sowie die Ausgliederung eigenständiger Arbeitsbereiche statt.
Die neuen Entwicklungen wirken sich auf das Angebot von Arbeitsplätzen nachteilig aus. Durch steigende Aufgabenkomplexität werden höhere Anforderungen an das Fachwissen, aber auch an übergeordnete Eigenschaften, wie Lernbereitschaft, Interesse und Flexibilität gestellt. In Folge dessen kann ein Anstieg von höher qualifizierten Tätigkeiten beobachtet werden und eine Absenkung der einfach strukturierten Aufgaben. Bereits in den 1970er Jahren konnte eine Spaltung des Arbeitsmarktes beobachtet werden. Zum einen gibt es die Belegschaft, welche zum Kern des Betriebes gehört und sich aus geschulten und langjährigen Mitarbeiter herausbildet. Dagegen wird die Belegschaft am Randbereich nur auftragsabhängig eingestellt oder aus Subunternehmen gebildet. Ihre Arbeitsverhältnisse sind unsicherer, da sie Auftragsschwankungen unterworfen sind. Ein weiteres Segment des Arbeitsmarktes wird von Zeitarbeitskräften oder anderen Aushilfskräften gebildet, welche sich flexibel in Aufgaben einarbeiten und auf Abruf eingesetzt werden. Abgetrennt vom allgemeinen Arbeitsmarkt stehen staatlich geförderte Sonderarbeitsmärkte für Personen zur Verfügung, welche keine Chancen haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt zu werden (vgl. BARLSEN / BUNGART / HOHMEIER 1999, S. 19 ff). Der Wandel der Arbeitskraft lässt sich wie folgt feststellen:
Der „proletarisierte Lohnarbeiter“ (PONGRATZ / VOSS 2004, S. 27) herrschte als Arbeitskrafttypus im Zeitalter der Frühindustrialisierung vor. Diese Arbeitskräfte waren ursprünglich aus Feudalherrschaften freigesetzt worden. Sie kamen aus bäuerlichen Verhältnissen, waren niedrig qualifiziert und besaßen einfache handwerkliche Kenntnisse. Ihre Arbeitsfähigkeit war noch undifferenziert und musste erst geformt werden, d.h. sie besaßen noch keine disziplinierte Arbeitsweise, welche für die Arbeit in Großbetrieben notwendig war. Die Disziplinierung der Arbeitskräfte wurde mittels streng unterdrückender Kontrollmethoden in den Betrieben durchgesetzt. Ihre Arbeitsverhältnisse waren unsicher, ihre Arbeit hart mit hohem Kräfteverschleiß verbunden. Die Arbeitszeit war lang, so dass wenig Zeit zur Regeneration verblieb. Eine direkte Ausbeutung der Arbeitnehmer durch die Betriebe war möglich, welche im Gegenzug den Arbeitnehmern keinerlei soziale Sicherheiten boten (ebd. 2004, S. 26f).
Der „verberuflichte Arbeitnehmer“ (ebd. 2004, S. 27) entwickelte sich in den Sozialstaaten im Rahmen der Festigung sozialer Sicherungssysteme, der Durchsetzung von Berufsausbildungen und der Stärkung industrieller Partnerschaften. Dieser Arbeitskrafttypus erlangte eine höhere fachliche Qualifikation. Die berufliche Bildung verband die Vermittlung fachlicher Standards mit dem Erlernen der gewünschten Arbeitstugenden, wie z.B. Arbeitseinsatz, Ordnungsbereitschaft und Zuverlässigkeit. Dadurch konnte davon ausgegangen werden, dass die qualifizierten Arbeitskräfte eine Verinnerlichung dieser Tugenden mitbrachten, was dazu führte, dass die betriebliche Kontrolle durch den Einsatz von Vorschriften und technischen Möglichkeiten verringert wurde. Grundlage für diesen Arbeitskrafttypus ist der Fordismus [1], welcher die Arbeitskraft nutzt aber ihre Ausbeutung dämpfte, da er gleichzeitig die soziale Absicherung ausbaute, das Lohnniveau ansteigen ließ und die Arbeitszeit absenkte. Damit verbunden herrschte eine Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau vor, wonach die Frau zuhause blieb, um den erwerbstätigen Mann von Haushalts- und Familienarbeit zu entlasten. Im Alltag entstand die bürgerliche Kleinfamilie mit konsumfreudigen Freizeitverhalten. Diese Form herrscht heute noch teilweise in den westlichen Industriegesellschaften vor (ebd. 2004, S. 26f).
PONGRATZ / VOSS beschreiben den „verbetrieblichten Arbeitskraftunternehmer“ (ebd. 2004, S. 27) als ein neues Modell, welches den vorherigen Typus weiter verdrängen könnte. Die zentrale Anforderung an diese Arbeitskraft seitens der Betriebe ist die Fähigkeit zur Selbstdisziplin und zur eigenständigen betrieblichen Integration. Damit wird die direkte betriebliche Kontrolle weiter verringert, welche in eine individuelle Eigenkontrolle durch den Mitarbeiter selbst übergeht. Zu den fachlichen Qualifikationen werden überfachliche Eigenschaften wie z.B. die selbständige Vermarktung der eigenen Arbeitsproduktivität, die Bereitschaft zur Entgrenzung der Arbeit, bzw. die Verbetrieblichung des Arbeits- mit dem Privatleben erwartet. Individuelle Kompetenzen und Erfahrungen fließen immer mehr in die Berufskompetenz des Einzelnen hinein, welche in einem durchstrukturierten Alltag und innerhalb individueller Lebenspläne und Lebenssituationen verwurzelt sind (ebd. 2004, S. 26f).
SENNETT spricht im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen an die Arbeitskräfte vom Wandel zum „flexiblen Kapitalismus“ (ebd. 2000, S. 9). Er stellt fest, dass in diesem Zuge von den Arbeitnehmern verlangt wird, ihr Verhalten flexibel auf kurzfristige Änderungen abzustimmen und dabei die auftretenden Risiken selbst zu tragen. Die langfristige Planbarkeit der eigenen Karriere wird durch die sprunghaften Verschiebungen von einem Arbeitsbereich in den nächsten stark gestört. Die beschriebene berufliche Ungewissheit löst nach SENNETT (vgl. ebd. S. 9 ff) bei den Betroffenen Angst aus und hat damit Auswirkungen auf ihren Charakter. Unser Charakter bezieht sich auf langfristige Werte wie Treue, Loyalität, Stabilität in Beziehungen und wird damit von den Auswirkungen der ökonomischen Kurzfristigkeit unterwandert. Bezogen auf das gesellschaftliche Leben führt dies zu einem Konflikt zwischen Familie und Arbeit, da dieses System der neuen wirtschaftlichen Ordnung den Erhalt von langfristigen und engen Beziehungen, welche Menschen aneinander binden und ihnen ein stabiles Selbstwertgefühl vermitteln können, bedroht. Die flexiblen Bedingungen der neuen wirtschaftlichen Ordnung führen vielmehr zu einer Erfahrung des „Driftens“ (ebd. S. 31). in der Zeit, von einem Ort zum nächsten und von einer Tätigkeit zur anderen Tätigkeit
2.3 Die aktuelle Arbeitsmarktsituation bezogen auf Nordrhein-Westfalen
In Nordhrein- Westfalen wurden im Januar 2006 insgesamt 1.083.300 Arbeitslose gemeldet. Im Vergleich zu Dezember 2005 ist dies eine Steigerung um 5,1 Prozent. Unter den Arbeitslosmeldungen zeigten sich gehäufte Zugänge aus folgenden Bereichen: Landwirtschaft, Bau, Einzelhandel und Verwaltung (vgl. REGIONALDIREKTION NORDRHEIN - WESTFALEN 01/2006).
Allgemein festzustellen ist eine Ausweitung der strukturellen Arbeitslosigkeit. Von dieser wird gesprochen, wenn Angebot und Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bezüglich der Vermittlungskriterien wie z.B. die berufliche Qualifikation, der Gesundheitszustand oder das Lebensalter nicht zusammen passen. Betriebe praktizieren dabei aktiv eine Sondierung im Rahmen der Suche nach dem Besten und grenzen andere Bewerber aus, welche von den oben genannten Kriterien her nicht passen. Folglich steigt die Langzeitarbeitslosigkeit, da das Fähigkeitsprofil der Arbeitslosen und -suchenden oftmals dem Anforderungsprofil der Unternehmen nicht genügt. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sich durch eine längere Arbeitslosigkeit ihre Chancen für eine langfristige Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nochmals reduzieren. Durch das Hinzukommen weiterer Hemmnisse in der Vermittlung kann sich das Problem erheblich verstärken. Schon bei arbeitslosen Personen unter 25 Jahre sind mindestens 10 Prozent ein Jahr und länger arbeitslos. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen steigt in der Altersklasse ab 50 Jahre und älter auf rund 58 Prozent. Bezogen auf die Gesamtzahl der Arbeitslosen sind ein Viertel 50 Jahre und älter (vgl. ebd. 01/2006). Aufgrund des strukturellen Wandels auf dem Arbeitsmarkt, wirkt sich der Wegfall von einfachstrukturierten Arbeitsplätzen für unqualifizierte Arbeitnehmer negativ aus. Diese werden von Fachkräften mit Berufsabschluss, Fachhochschulabschluss oder Hochschulabschluss verdrängt. Das Fehlen formaler Qualifikationen zeigt sich über alle Altersklassen hinweg als kritischer Faktor, welcher häufig im Berufsleben zu instabilen Lebensläufen führt. Eine abgeschlossene Berufsausbildung hat aber auch nur dann einen Stellenwert für die Wirtschaft, wenn die erworbenen Berufsinhalte aktuell sind, angewendet werden können und in der Praxis weiterentwickelt werden. Also nur dann, wenn die Person nach der Ausbildung Berufserfahrung sammeln konnte. Da darüber nicht alle verfügen, befinden sich unter den ungelernten arbeitslosen Personen auch die, welche über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, dessen Kenntnisse aber nicht mehr aktuell sind (vgl. ebd. 01/2006).
2.4 Die Bedeutung von Arbeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Arbeit hat für Menschen mit Behinderung, die gleiche wichtige Bedeutung wie für nichtbehinderte Menschen! Auch dem Menschen mit Behinderung bietet eine Erwerbstätigkeit die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu finanzieren. Mit ihrer Hilfe erlangt dieser wirtschaftliche Stabilität und Selbstbestimmtheit. Er ist gleichermaßen in der Lage, durch seine berufliche Arbeit einen Beitrag zur Wirtschaftskraft des Landes und einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Arbeit bietet auch die Chance zur Selbstverwirklichung und kann Menschen mit einer Behinderung innerhalb ihres Selbstwertgefühls bestärken. Sie kann wertvolle Fähigkeiten des Menschen entwickeln und stellt daher einen Lebensinhalt dar, welcher zur Erfüllung und Zufriedenheit im Leben beitragen kann. Menschen mit Behinderung sind trotz den Erschwernissen ihrer Behinderung glücklich darüber, den Sprung in die Arbeitswelt erfolgreich geschafft zu haben und dadurch ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu sein. Eine Teilhabe im Berufsleben entschädigt Menschen mit einer Behinderung teilweise dafür, dass ihnen andere Bereiche verschlossen bleiben. Die Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderung Chancen für eine soziale Integration, z. B. durch das Knüpfen von sozialen Kontakten am Arbeitsplatz (vgl. BRACKHANE 1996, S. 159 f).
Menschen mit Lernschwierigkeiten sind im besonderen Maße stolz auf ihre Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ihre hohe Motivation zeigt sich oftmals darin, dass sie bereit sind weitere Entfernungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad zur Arbeitsstelle zurück zu legen. Sie entwickeln durch ihre Berufstätigkeit viele soziale Kompetenzen, welche sie in einer beruflichen Einrichtung für behinderte Menschen kaum erwerben könnten. Menschen mit Lernschwierigkeiten bringen Treue zum Betrieb und eine hohe Identifikation mit ihrer Arbeit mit. Sie gehen eine enge Kooperation mit Vorgesetzten und betrieblichen Mitarbeitern ein und erreichen dadurch stabile soziale Kontakte. Der Beruf wird ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Dies wirkt sich positiv auf das Eltern – nun nicht mehr Kind – Verhältnis aus. Eltern erleben jetzt die Reifung ihres Kindes zum erwachsenen Menschen. Die oftmals enge beschützende Elternbeziehung verändert sich dadurch positiv. Die berufliche Entwicklung ermöglicht somit eine weitere Verselbständigung im Privatbereich. Das erlangte Selbstbewusstsein und das selbst verdiente Geld versetzt Menschen mit Lernschwierigkeiten in die Lage, sich vom Elternhaus zu lösen und selbst bestimmte Wege zu gehen. Diese neue Unabhängigkeit und Selbstbestimmung kann zum Beispiel den Auszug von Zuhause in eine ambulant betreute Wohnform, eine feste Paarbeziehung oder die Ausweitung von persönlicher Mobilität durch Erlangen des Führerscheins und die Anschaffung eines Autos oder Mofas bedeuten.
SPECK spricht im Rahmen der beruflichen Bildung und beruflichen Tätigkeit von einem menschlichen Grundbedürfnis. Diese Teilhabe an einem wichtigen Lebensbereich, muss auch Menschen mit Lernschwierigkeiten offen stehen. Sie erhalten darüber die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Leistungen nutzbringend und sinnvoll einzusetzen und ein Gefühl der Zugehörigkeit zu entwickeln. Somit stärkt Arbeit ihr Gefühl für sich selbst und für das Leben. Mehr als für Nichtbehinderte, ist der Arbeitsort für Menschen mit Lernschwierigkeiten auch ein Ort der zwischenmenschlichen Begegnung. Da sie außerhalb der Arbeit nur wenige Sozialkontakte besitzen, beschränken sie sich nicht nur auf ihre berufliche Rolle, sondern sehen ihre Arbeitsleistung und den zwischenmenschlichen Kontakt als komplexe Einheit, so dass sie darüber ihrem Bedürfnis nach sozialer Teilhabe nachkommen. Die Arbeit kann somit Menschen mit Lernschwierigkeiten zu einer großen Zufriedenheit im Leben verhelfen (vgl. ebd. 1990, S. 323 ff).
KASSELMANN / RÜTTGERS stellen fest, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten, welche nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, langfristig von materieller Benachteiligung und gesellschaftlicher Isolation betroffen sind. Dagegen ermöglicht eine dauerhafte Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Menschen mit Lernschwierigkeiten eine verbesserte gesellschaftliche und soziale Position und eine Lebensgestaltung, die selbst bestimmter ist. Gerade für Personen mit wenigen sozialen Kontakten birgt eine dauerhafte berufliche Integration die Möglichkeit der persönlichen Gestaltung des Lebens und eine Erweiterung von Erfahrungskompetenzen (vgl. ebd. 2005, S. 3).
2.5 Zusammenfassung
Im März 2005 waren in Deutschland 195.090 Menschen mit Behinderung ohne Arbeit. Im Vergleich zum Jahr 2003 sind dies 30.000 anerkannte schwerbehinderte Menschen mehr (vgl. BAG - UB 09/2005, S. 16). Diese Zahlen machen die Schwierigkeiten von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich und weisen darauf hin, dass sich der deutsche Arbeitsmarkt aus seiner kritischen Situation noch nicht erholt hat. Das Mithalten im internationalen Wettstreit wird als Grund angeführt, um Arbeitsprozesse weiter zu rationalisieren und Erwerbsarbeitsplätze abzubauen. Dies führt im Besonderen zu einer Zunahme der Arbeitslosigkeit von ungelernten oder niedrig qualifizierten Arbeitskräften, da einfach strukturierte Nischenarbeitsplätze weiterhin wegfallen. Menschen mit Behinderung sind davon gleichermaßen betroffen. Auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist diese Situation wieder zu finden. Die Menschen, die noch im Arbeitsprozess sind, müssen heute qualifizierter sein und mehr leisten. Sie benötigen genügend Flexibilität und Eigenständigkeit, um sich auf kurzfristige Arbeitsgelegenheiten einzustellen. Da sie dabei die Risken allein tragen, können Existenzängste entstehen und durch den häufigen Wechsel der Arbeitsorte soziale Bindungen verloren gehen. Arbeitslose Menschen sind dagegen bereits direkt von Armut bedroht. Die im Rahmen der Globalisierung durchgeführte Umstrukturierung des deutschen Sozialstaates führte bisher dazu, dass sich arbeitslose Menschen bereits nach einem Jahr auf einem Sozialhilfeniveau befinden. Es scheint unter diesen Bedingungen fast chancenlos, sich für die Integration von Menschen mit Behinderung einzusetzen.
3 BEHINDERUNG
Wenn es darum geht, sich mit dem Begriff Behinderung auseinander zu setzten, sollten wir zunächst bei uns selbst beginnen. Schließlich betrachten wir täglich Menschen und schätzen sie in ihrem Verhalten ein. Also ist die Zuschreibung einer Behinderung ein Resultat aus einer Beobachtungs- und Einschätzungssituation. In diesem Sinne unterteilen wir Menschen in zwei Gruppen: Die einen sind Menschen mit Behinderung, die anderen sind Menschen ohne Behinderung. Über die vorgenommene Trennung hinaus haben wir aber noch nichts darüber ausgesagt, wie die Menschen mit Behinderung in Wirklichkeit sind! Vielmehr offenbart sich darüber nur unsere Vorgehensweise, wie wir als Beobachter Differenzierungen treffen und Menschen eine Bezeichnung zuschreiben (vgl. OSBAHR 2000, S. 80-84).
3.1 Begriffsbestimmung
Angestoßen durch gedankliche Vorgaben des Arztes P. Wood aus England entwickelte die Weltgesundheitsorganisation (WHO), im Bemühen um eine internationale Definition von Behinderung, 1980 erstmalig ein drei Stufen Konzept für einen einheitlichen Umgang mit dem Begriff Behinderung. Die internationale Klassifikation orientierte sich anfänglich an den Begriffen „ Impairment (Schädigung), Disability (Behinderung) und Handycap (Benachteiligung)“ (Sozialportal 2006, S. 1). Die drei Anfangsbuchstaben dieser englischen Begriffe bildeten zusammen mit den Buchstaben IC für Internationale Classification, die damalige internationale WHO- Definition für Behinderung „ICIDH“ (ebd. S.1).
Da die verwandten Begriffe wie Schädigung, Behinderung oder Benachteiligung negativ besetzt waren, fand eine fortwährende Weiterentwicklung dieser Definition statt. Dabei entstand eine neue Definition und zwar die: „ICF - International Classification of Functioning, Disability and Health“ (WHO 2005 S. 4) konnte im Mai 2001 verabschiedet werden. In der deutschsprachigen Fassung lautet die Bezeichnung „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ebd. S.4). Die ICF Klassifikation gilt nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle Menschen und ist daher universell anwendbar. Mit ihrer Hilfe kann der gesundheitliche Status und die mit Gesundheit verknüpften Zustände in Relation zu jedem gesundheitlichen Problem beschrieben werden. Die ICF klassifiziert nicht Personen, sondern beschreibt den gesundheitlichen Zustand jeder Person mithilfe von Gesundheitsgebieten oder Gebiete, die mit Gesundheit in Verbindung stehen. Gesundheitsgebiete sind z.B. Sehen, Hören, Laufen oder die Fähigkeit zu Lernen. Mit dem Begriff Gesundheit verknüpfte Gebiete sind Lebenshintergründe wie z.B. Erziehung, Bildung, Arbeit und Sozialkontakte. Die Beschreibung eines Gesundheitszustandes erfolgt im Kontext mit Faktoren der Umwelt und auf die Person bezogene Faktoren. Dabei orientiert sich die ICF nicht nur an gesundheitlichen Defiziten, sondern berücksichtigt auch die vorhandenen Ressourcen der Person. Positive und negative Darstellungen der Funktionsfähigkeit können gleichermaßen erarbeitet werden. Bezogen auf eine Definition von Behinderung, begründet die ICF einen formalen Oberbegriff. Dieser bezieht sich auf Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit im Zusammenhang mit Kontextfaktoren. Der Behinderungsbegriff kann auf jede Funktionseinschränkung des Menschen bezogen werden (ebd. S.4ff) Die ICF gliedert sich in zwei Teile mit je zwei Komponenten:
Teil 1: „Funktionsfähigkeit und Behinderung
a) Körperfunktionen und –strukturen
b) Aktivitäten und Partizipation/Teilhabe
Teil 2: Kontextfaktoren
c) Umweltfaktoren
d) Personenbezogne Faktoren“ (ebd. S. 16).
Dieses Konzept der ICF berücksichtigt nunmehr Funktionsfähigkeit und ist nicht, wie die erste Fassung, nur defizitär ausgelegt. Es werden demnach keine Behinderungen klassifiziert, sondern Bereiche in denen Behinderungen entstehen können beschrieben. Wertvoll ist die ökosystemische Sicht, die in der ICF mit berücksichtigt ist. Der Gesund-heitszustand einer Person wird zusammen mit deren Umweltfaktoren gesehen, die eine Teilhabe an verschiedenen Lebensbereichen verhindern. Somit ist nicht mehr allein eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Ursache für eine Behinderung. Wesentliche Inhalte der WHO Definition wurden in Deutschland in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung aufgenommen. Der Behinderungsbegriff des ICF bleibt jedoch weit umfassender als der im SGB IX. Dort werden Menschen mit Behinderungen wie folgt definiert: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“ (§ 2 Abs.1 SGB IX).
Für SPECK ist der Begriff Behinderung keine wissenschaftlich taugliche Bezeichnung, da er sich zu wenig von der einer Nichtbehinderung unterscheidet und als negativ besetzter Begriff für eine Abweichung stigmatisierend wirkt. Somit wird die Bedeutung des Begriffs oftmals von dem beeinflusst, der ihn zur Definition benutzt. Trotzdem hält SPECK an dem Begriff Behinderung fest, weil er sich umgangssprachlich durchgesetzt hat. (vgl. EBERWEIN 2001, S. 18).
3.2 Systemisch - konstruktivistische Sicht von Behinderung
„Der Behinderungsbegriff bildet nach dem Erklärungsweg der Konstruktion nicht objektiv Gegebenes ab und stellt nicht fest, was das Beobachtete ist, sondern macht eine Aussage über die Konstruktion der Beobachtung“ (PALMOWSKI u. a. 2002, S. 166).
Konstruktivistische Theorien sehen den Kontakt zwischen dem Menschen und seiner ihn umgebenen Welt als einen Prozess an, welcher aktiv vom Menschen gestaltet wird. Beschreibungen der Wirklichkeit sind demnach als Konstruktionen zu sehen, da sie subjektiv, kulturbezogen und gesellschaftlich geprägt sind. Durch Beobachtungs- und Wahrnehmungsprozesse, sowie Reflexions- und Handlungsprozesse werden Unterscheidungen gemacht. Der Betrachter konzentriert sich auf etwas und unterscheidet es von der Umgebung. Er berücksichtigt dabei jenes weniger, welches er von seiner Betrachtung unterschieden hat. Beschreibt er anschließend seine Beobachtungen und Unterscheidungen, so sind dies keine objektiven Aussagen über Vorhandenes, sondern Konstruktionen einer Beobachtung. (vgl. WALTHES 1997, S. 90). Aus diesem Blickwinkel wird Behinderung innerhalb sozialer Bedingungen als eine Konstruktion angesehen. Die Aussage, dass eine Person behindert ist beschreibt daher nicht die Person selbst und bildet auch keine Eigenschaft der Person ab. Sie gibt vielmehr Auskunft darüber, wie der Betrachter Beobachtungen macht und Klassifizierungen vornimmt und wie er diese ins Verhältnis zu sozialen und ökonomischen Bedingungen setzt. Behinderung ist daher als ein Prozess anzusehen, welcher sich in Beziehungen und in sozialen Zusammenhängen äußert. Behinderung kann nicht als feste Einheit verstanden werden, sondern verändert sich und entsteht in unterschiedlichen Situationen immer wieder von neuem. Die Andersartigkeit einer Person ist nicht das Problem, sondern vielmehr wie mit dieser umgegangen wird. Der Begriff Behinderung muss daher auf den Umgang mit Unterschiedlichkeiten bezogen werden, welche sich nachteilig für die betroffene Person auswirken (vgl. WALTHES 1997, S. 91). Fachleute müssen demzufolge in der Kommunikation mit Eltern eines behinderten Kindes beachten, dass sie Behinderung nicht als ein statisches Defizit beschreiben was sich unausweichlich negativ auf Entwicklungsprozesse auswirkt. Eine selbst erfüllende Prophezeiung könnte die Folge sein, da den Eltern damit der Glaube an die Entwicklungsfähigkeit ihres Kindes genommen wird. Kindern mit Behinderung kann Entwicklungsfähigkeit aber nicht abgesprochen werden. Für sie ist das Leben mit der Behinderung nichts Ungewöhnliches. Die Behinderung wird von ihnen als ein Aspekt unter vielen wahrgenommen, den sie bei ihrer Lebensplanung berücksichtigen müssen (vgl. WALTHES 1997, S. 94ff).
Es ist daher unumgänglich, dass sich im Zuge der Dekonstruktion des Behinderungsbegriffes auch ein neues Menschenbild entwickeln muss. Für die systemische Wechselbeziehung und Kommunikation zwischen dem professionellen Helfern und dem Menschen mit Behinderung wird es notwendig, die Ursprünge des eigenen Handelns aufzuspüren und bewusst zu reflektieren. In der praktischen Arbeit bestünde ansonsten die Gefahr, dass das ehemals defektorientierte und medizinisch - sozialpolitisch geprägte Menschenbild des Menschen mit Behinderung, weiterhin unbewusst mittels unreflektierter Alltagstheorien wirken kann. Anthropologisch ausgerichtet müsste zunächst die Frage geklärt werden: Welche Bedeutung sehen wir in dem Begriff Behinderung für das Menschsein (vgl. HAEBERLIN 1998, S. 18ff)?
Unreflektierte Alltagstheorien haben in der Vergangenheit Deutschlands zu massiven Maßnahmen gegenüber Menschen mit Behinderung geführt. Die Heilpädagogische Anthropologie beschäftigt sich daher ebenfalls mit Ideologiekritik und setzt sich kritisch mit gedanklichen, handlungsbezogenen und wertenden Menschenbildern auseinander, die uns von der Gesellschaft vorgegeben werden (vgl. HAEBELIN 2002, S.20).
3.3 Zum Begriff der geistigen Behinderung
„Geist lässt sich eigentlich nicht behindern“ (SPECK, zit. n. OSBAHR 2000, S. 97).
Der Begriff geistige Behinderung ist erst ca. 40 Jahre alt. Dieser scheint weniger von Fachleuten als von Eltern geformt worden zu sein. Früher schien es viel klarer zu sein, was eine geistige Behinderung ist als heute. Im Zusammenhang mit einhergehender Stigmatisierung, wurde in den letzten Jahren über diesen Begriff viel diskutiert. Ausgehend vom Zugeständnis, dass wir alle verschieden und nicht ganz vollkommen sind, ist der frühere Begriff der geistigen Behinderung undeutlicher geworden. Im Wandel der Zeit kann feststellt werden, dass der Begriff geistige Behinderung in sozialer Hinsicht vielmehr als Deutungsmuster genutzt wurde und weniger als Fachbegriff. Vor hundert Jahren wurden Menschen mit einer geistigen Behinderung als Blöd- oder Schwachsinnige bezeichnet.
Die psychiatrische Medizin bildete später den Oberbegriff Oligophrenie [2] mit der Klassifizierung in den Stufen: debil - für einen leichteren Grad, imbezil - für einen mittleren Grad und idiotisch für den höchsten Grad der Schwachsinnigkeit. Diese Klassifizierung gilt heute als überholt, wird aber teilweise noch verwandt. Dabei orientierte man sich an den Defiziten der beschriebenen Menschen und klassifizierte sie danach. Geistig behinderte Menschen sah man somit als eine homogene Gruppe defizitärer Menschen an. Diese defizitäre Sichtweise geht davon aus, dass fehlende oder auffällige Verhaltensäußerungen ursächlich auf die in der Person befindliche geistige Behinderung zurückgeführt werden können. Dies stellt jedoch eine verallgemeinerte Sichtweise dar, welche sich so nicht wissenschaftlich belegen lässt und vielmehr zu Prophezeiungen führt, die sich am Ende selbst erfüllen. In Folge dieser Bezeichnung passiert es, dass das Individuum mit seinen Defiziten gleichgesetzt wird, wir ihn dadurch etikettieren und unsere Aufmerksamkeit für ihn reduzieren. Der Aussonderungsprozess ist damit vollzogen. (vgl. OSBAHR 2000, S.79 ff)
Als Mitbegründer der deutschen Sonderpädagogik nach dem 2. Weltkrieg, verdeutlicht OTTO SPECK, dass bezogen auf den Begriff geistige Behinderung „von einem bündig klaren Begriff, dessen Inhalt sich überprüfen (operationalisieren) lässt, (…) keine Rede sein (kann)“ (SPECK 1990, S. 97). SPECK fragt provokant, ob eine Definition von geistiger Behinderung überhaupt notwendig ist? Denn damit vollziehen sich immer gesellschaftliche Abwertungen, da sich durch den Gebrauch dieser Definition endgültig auf etwas festlegt wird. Deshalb ist es durchaus verständlich, dass sich beim Begriff der geistigen Behinderung Besonnenheit, Abstand und Bedenken einstellen. Schließlich ist die implizierte Abwertung in diesem Begriff nicht aufhebbar. Kritiker von Definitionen führen an, dass Definitionen auch stets etikettieren, wie z.B. durch die bekannten historischen Begriffe Blöd- oder Schwachsinn, welche wegen ihrer negativen Bedeutungen ausgetauscht wurden (vgl. ebd.1990 S. 41ff). SPECK vertritt vielmehr einen anthropologischen Ansatz in dem er feststellt, dass der Mensch ganzheitlich aus Körper und Geist besteht und seine Würde, wie er selbst auch, nicht teilbar ist. Im Rahmen der Humanität bleiben daher Menschen mit geistiger Behinderung wie alle anderen zuerst einmal Menschen! Der Begriff geistige Behinderung lässt sich nicht nur aus der philosophisch-anthropologischer Richtung heraus, sondern auch aus einer wissenschaftlichen Sichtweise betrachten. Im wissenschaftlichen Bereich besteht jedoch das Erklärungsproblem darin, dass Aussagen über den Menschen mit einer geistigen Behinderung nur primär gemacht werden können, da dieser die Resultate seiner inneren Eigenreflexion anderen nicht mitteilen kann, obwohl er grundsätzlich zur Selbstreflexion in der Lage ist. Der Mensch mit einer geistigen Behinderung wird somit zum bloßen Erklärungsobjekt. Denn den wissenschaftlichen Beobachtern bleiben zweierlei Bereiche vorbehalten: Zum einen der innere Einblick in den Menschen mit geistiger Behinderung und zum anderen die Erfahrung als Persönlichkeit mit einer geistigen Behinderung. Die Wissenschaft kann aber nur mithilfe des untersuchten Subjekts und seiner Einsichten eine Aussage über ein Objekt treffen. Deshalb sind alle Äußerungen von nicht geistig behinderten Personen, über Menschen mit einer geistigen Behinderung Aussagen, die nur unter einem gewissen skeptischen Vorbehalt gesehen werden können (vgl. ebd. 1990, S. 41ff).
3.4 Zum Begriff der Lernbehinderung
Bezogen auf Schüler mit Lernproblemen hat sich seit Mitte der 1990er Jahre ein neuer Standpunkt herausdifferenziert. Die medizinisch orientierte Sichtweise, welche sich an den Defiziten der Schüler orientierte, wurde aufgegeben. Sie trug in der Vergangenheit deutlich dazu bei, dass zwischen Kindern mit und ohne Lernschwierigkeiten defizitorientierte Unterschiede gemacht wurden und stützte damit den Erhalt und Ausbau eines spezifischen Sonderschulsystems. Lernbehinderung ist vielmehr ein Begriff der Schulverwaltung geworden, womit Schüler in die für sie scheinbar zutreffende Schule überwiesen wurden. Fest steht, dass die Bezeichnung lernbehindert, kein Persönlichkeitsmerkmal von Schülern beschreibt. Diese Kinder sind vielmehr von außen in ihrem Lernen behindert worden. Meist geschieht dieses durch die familiäre Situation oder die sozialen Lebensbedingungen der Schüler. Die PISA- Studie[3] hat auch bestätigt, dass die Verbindung zwischen sozialer Abstammung und Erfolg in der Schule in keinem anderen Land so nah liegt wie in Deutschland. Dem deutschen Bildungssystem kann damit unterstellt werden, dass es nicht genügend auf Kinder aus randständigen Familien eingeht und diese nicht angemessen fördern kann. Nach dem aktuellen Forschungsstand haben Lernprobleme eine soziale, eine geschlechtsspezifische und eine kulturelle Dimension. Gemeint sind damit z.B. sozial benachteiligte Jungen und Mädchen sowie verhaltensauffällige lernschwache Jungen und benachteiligte ausländische Schüler (vgl. MAND 2003, S. 21ff).
Förderschüler kommen zum größten Teil aus Lebens- und Erziehungszusammenhängen, in denen sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung als Kleinkind beeinträchtigt wurden. Ebenso wachsend ist der Anteil ausländischer Kinder und Jugendlicher an den Förderschulen (vgl. WERNING / LÜTJE-KLOSE 2003, S. 50). Die betroffenen Personen wurden früher als Hilfsschüler oder Lernbehinderte bezeichnete. Heute spricht man von Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Lernen oder von lernbeeinträchtigten Kindern. Aber alle Bezeichnungen sind unpräzise und wissenschaftlich wenig aussagekräftig. Bis zum heutigen Tage gibt es bezogen auf Lernbehinderung keine allgemeingültige Theorie. Die genannten Bezeichnungen treffen weder auf eine klar definierte Gruppe von Kindern und Jugendlichen zu, noch auf ein spezifisches Symptom oder ein Symptomenkomplex. Eine übergeordnete Definition gelingt nicht, da sich Lernschwierigkeiten sehr unterschiedlich äußern können. Im Rahmen der Schulzeit führen sie oft zum Schulversagen. Hier kann kritisch hinterfragt werden, ob die Schule oder der Schüler versagt hat. Hinzu kommt, dass Lernprozesse so vielfältig sind, dass dieser Vorgang des Lernens nur oberflächlich definiert werden kann (vgl. WERNING / LÜTJE-KLOSE 2003, S. 16f). Wissenschaftliche Untersuchungen machen deutlich, dass „es keine globale Lernfähigkeit des Menschen und damit umgekehrt keinen globalen Mangel an Lernfähigkeit im Sinne einer generellen Lernbehinderung (gibt)“. Es ist „vorwiegend von aufgabenspezifischen Schwierigkeiten auszugehen (...), die sich in bestimmten Bereichen allerdings häufen können“ (KANTER, zit. n. WERNING / LÜTJE-KLOSE 2003, S. 17).
EBERWEIN sieht Lernbehinderung aus einer ökosystemischen Sichtweise heraus unter der deutlicher wird, „dass Lernbehinderung keine Persönlichkeitseigenschaft ist, sondern ein relationales Phänomen, das nur in Bezug zu den Anforderungen der Schule, den Leistungserwartungen und dem Beurteilungsverhalten der Lehrer, ihren Lernarrangements und Toleranzgrenzen richtig interpretiert werden kann“ (EBERWEIN, zit. n. GRINNOLD 2000, S. 35).
BEGEMANN spricht von einer „administrativen Setzung“ (BEGEMANN, zit. n. WERNING / LÜTJE-KLOSE 2003, S. 18) und meint, dass mit dieser Bezeichnung eine Schülergruppe gekennzeichnet wird, um sie damit begründet an eine Förderschule zu verweisen. Der Begriff Lernbehinderung ist somit kein wissenschaftlicher Begriff. Er ist unnötig, wenn es um die Entwicklungsförderung von bestimmten Kindern und Jugendlichen geht, da sich aus ihm heraus keine Richtlinien für eine sonderpädagogische Unterstützung ergeben. Zu diesem Zweck sind vielmehr konkrete personenspezifische Darstellungen notwendig.
Die internationale Klassifikation der Krankheiten und Gesundheitsprobleme (ICD 10)[4] unterteilt Lernbeeinträchtigungen in zwei Kategorien: Sie unterscheidet zwischen Minderung der Intelligenz (ICD F70-79) und Störungen der Entwicklung (ICD F80-F89). Eine Minderung der Intelligenz ist innerhalb des IQ- Bereiches zwischen 50-69 zu diagnostizieren. Störungen der Entwicklung beschreiben Teilleistungsstörungen. Dazu zählen u. a. die Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörung. Sie enthalten außerdem eine allgemeine Kategorie für stärkere Beeinträchtigungen schulischer Fähigkeiten. Darin werden umfangreichere Defizite im Rechnen, Lesen und Schreiben beschrieben (ICD F 81.3) (vgl. WERNING / LÜTJE-KLOSE 2003, S. 19).
Die Sonderpädagogik geht jedoch seit einigen Jahren allmählich davon ab, schulisches Versagen vom Individuum ausgehend zu definieren, da auch Umweltbedingungen bei Lernschwierigkeiten ihre Berücksichtigung finden müssen. Mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz für die Sonderpädagogik an deutschen Schulen 1994, wurden terminologische Veränderungen vorgegeben. Der Begriff Lernbehinderung wurde durch den Begriff „Beeinträchtigung im (schulischen) Lernen“ (WERNING / LÜTJE-KLOSE 2003, S. 19) ersetzt und innerhalb der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz mit dem Schwerpunkt der Förderung im Bereich Lernen vom 01.09.1999 ausgeführt. Diese neue Bezeichnung steht in keinem direkten Zusammenhang mit einer entsprechenden Schulform. Damit ist eine sonderpädagogische Förderung nicht mehr an eine Förderschule, bzw. Sonderschule geknüpft. Vielmehr kann somit ein gemeinsames Lernen aller Schüler umgesetzt werden, egal ob sie einen besonderen Förderbedarf haben oder nicht (vgl. ebd. S. 18f).
DOOSE und das Netzwerk People - First Deutschland e.V. konzipierten für Menschen mit einer Lernbehinderung, sowie für Menschen mit einer geistigen Behinderung den Sammelbegriff „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ (DOOSE, zit. n. GRINNOLD 2000, S. 35). Der allgemein gehaltene Begriff kann zumindest die abwertende Bezeichnung der geistigen Behinderung ersetzen. Für viele geht dieser Begriff jedoch noch nicht weit genug, da er sich immer noch an Defiziten ausrichtet (vgl. GRINNOLD 2000, S. 35).
3.5 Zusammenfassung
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass für die Begriffe Behinderung, Lernbe-hinderung und geistige Behinderung viele unterschiedliche Definitionsversuche existieren, es jedoch keine eindeutige und einheitliche Definition gibt. Zurzeit setzt sich ein notwenig gewordener Paradigmenwechsel weiter durch. Danach werden Begrifflichkeiten verändert, um ihre bisherige negative Bedeutung abzuschwächen oder vollständig aufzuheben. Der Begriff Menschen mit Lernschwierigkeiten wird aus diesem Grund in der vorliegenden Arbeit als Versuch für eine Bezeichnung von Menschen mit Lern- und Menschen mit geistiger Behinderung verwendet. Die Integration von Menschen mit Behinderung ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb darf eine Behinderung keinen Menschen aus der Gesellschaft ausgrenzen, denn sie ist nur ein Teil von ihm und stellt nicht seine gesamte Persönlichkeit dar.
4 INTEGRATION
„Integration fängt in den Köpfen an – in unseren“ (FEUSER, zit. n. GRINNOLD 2000,S. 11). Gesellschaftliche Zugehörigkeit wird mittels Übereinstimmungen innerhalb der vorherrschenden kulturellen und sozialen Regelungen hergestellt. Gesellschaftliche Minderheiten werden durch Menschen gebildet, welche den allgemeinen Werten und Normen nicht nachkommen können oder nicht wollen. Ihnen wird eine Zugehörigkeit abgesprochen. Sie befinden sich somit an Randbereichen der Gesellschaft. Dieses ausgrenzende Verhalten ist tief im Menschen verankert. Funktionell gesehen verleiht es der eigenen Gruppe soziale Stabilität und dem Einzelnen ein Gefühl von Zugehörigkeit. Die Ausgrenzung anderer Personengruppen wird zur Abwehr von Bedrohungen für die eigene Gruppe eingesetzt. Obwohl unsere Gesellschaft modern und hoch zivilisiert ist, gibt es diese Ausgrenzungen u. a. in Form von Alten- und Pflegeheimen, Sonderschulen und Ausländerstadtteilen noch immer (vgl. RÜLCKER 2001, S. 64).
Integration wird somit aktuell im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und politischen Problemlagen gefordert. Es ist ein moderner und häufig verwandter Begriff, welcher gerade dort, wo das soziale Zusammenleben und Zusammenwachsen verschiedener Bevölkerungsgruppen nicht gelingen will, als die universelle Lösung propagiert wird. Jedoch wird darunter vielfach nur die Anpassung einer Gruppierung an die Gesamtgesellschaft verstanden. Integration kann aber nur gelingen, wenn beide Seiten mit der echten Absicht zum Austausch und zur Kooperation aufeinander zugehen. So verstanden birgt Integration auch Chancen für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Über eine Integration in die Arbeits- und Berufswelt kann ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden, welche im Sinne von mehr Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit ihre gesamte Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen kann.
4.1 Die Definition des Begriffs Integration
Für den Begriff Integration lassen sich unterschiedlichste Definitionen aus vielfältigen Bereichen finden. Eine einheitliche Bestimmung dieses Begriffs gibt es nicht. Das Fachlexikon der sozialen Arbeit definiert den Begriff Integration wie folgt: „Neben einer alltagssprachlichen und sehr allgemeinen Bedeutung als Herstellung bzw. Wiederherstellung eines Ganzen aus bestimmten Elementen oder der Eingliederung der Elemente in ein Ganzes ist Integration im engeren Sinne als soziologietheoretischer, sozialpolitischer und politischer Begriff zu verstehen“ (HECKMANN 1986, S. 434f).
Integration als „soziologietheoretischer Begriff“ ( ebd. S. 434f) bezieht sich auf das Funktionieren von sozialen Systemen. Integration wird dort als Voraussetzung für das Funktionieren und Überdauern sozialer Systeme angesehen. In diesem Sinne beschreibt Integration die Anpassung von Individuen im Kontakt zu Gruppen oder eine Anpassung zwischen Gruppen in ihren Wertvorstellungen und ihren Handlungsabläufen. Im Anschluss daran werden Übereinstimmungen durch gemeinsame Vorgaben, z.B. erwartetes Rollenverhalten oder durch Institutionen, wie zum Beispiel Schule, verfestigt und stabilisiert.
Integration als „politischer Begriff“ (ebd. S. 434f) bezieht sich auf Prozesse und Strukturen innerhalb der Gesellschaft und zwischen gesellschaftlichen Gruppen. Die innergesellschaftliche Bedeutung von Integration kann aber allgemein auf soziale Gruppen übertragen werden und auf ihr Verhältnis zur gesamten Gesellschaft. Historisch gesehen zielt der innergesellschaftliche Integrationsbegriff auf die gesellschaftliche Lage der Arbeiterschaft ab, welche durch die Einrichtung von Gewerkschaften ihre Verhältnisse im Sinne eines Abrückens von der Unterdrückung hin zu einem partnerschaftlichen Umgang verbessern konnte. Der zwischengesellschaftliche Begriff meint den Prozess der Aufhebung von nationalen Begrenzungen im Sinne eines Prozesses der Internationalisierung und damit einhergehender Vernetzung und Vereinigung der verschiedenen Nationen. Ein Beispiel hierfür stellt u. an. die Entwicklung der Europäischen Union dar, sowie übergeordnet die Entwicklung zur Weltgesellschaft.
Integration als ein „sozialpolitischer Begriff“ (ebd. S. 434f), bezieht sich auf die gesellschaftliche Eingliederung benachteiligter oder von Diskriminierung betroffener Randgruppen: Menschen mit Behinderung, ausländische Mitbürger, ältere Menschen, Strafentlassene usw. Die Integration bezieht sich auf die Teilhabe am Arbeitsleben und auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wie z.B. im Freizeitbereich. Die vorliegende Arbeit zielt verstärkt auf das Verständnis von Integration im Sinne des sozialpolitischen Begriffs ab. Menschen mit Lernschwierigkeiten soll der gleichberechtigte Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe ermöglicht werden. „Ziel (…) ist es deshalb, Menschen mit Behinderungen erst gar nicht auszusondern. Integration in allen Lebensbereichen stellt den Weg dar, dieses Ziel zu erreichen“ (GRINNOLD 2000, S. 52).
4.2 Kritische Anmerkung zur Integration
Grundsätzlich betrachtet darf Integration nicht im Sinne der Anpassung einer Minderheit an die gesellschaftlichen Vorgaben einer Mehrheit verstanden werden, an dessen Ende eine völlige Übereinstimmung steht. Anpassungsleistungen müssen von beiden Seiten aus erbracht und nicht nur von einer Minderheit verlangt werden. Beide Seiten müssen sich in einem Prozess des Umdenkens, in Richtung Akzeptanz und Respekt, um ein gesellschaftliches Miteinander bemühen. Die Soziale Arbeit beschäftigt sich überwiegend mit Menschen, die sich am Rande der Gesellschaft befinden. Sie begleitet diese mit dem Ziel der gesellschaftlichen Integration. Dabei muss sie das Individuum u. a. unterstützen, versäumte Anpassungsleistungen nachzuholen und zielt pädagogisch darauf ab, das Individuum in die Lage zu versetzen, aus sich selbst das Beste zu machen.
Die Soziale Arbeit definiert Anpassung für sich wie folgt: „Anpassung ist nur dann pädagogisch ’richtig’, wenn sie so verläuft, dass dem Sich - Anpassenden die Kritik an dem Vorgang und seinem Ergebnis immer noch möglich ist. Das Gegenbild böte z.B. eine in verfestigten Vorurteilen verlaufende und endigende Erziehung, die – was im Begriffe des Vorurteils liegt – es ausschlösse, dass der Erzogene imstande ist, sich neuen Konstellationen anzupassen“ (MOLLENHAUER 1993, S. 74).
Die Selbsthilfegruppen der Menschen mit Behinderung richten sich nicht nur gegen eine gesellschaftliche Etikettierung und Benachteiligung, sondern auch gegen die Interessenvertretung durch pädagogisch geschulte Berufsgruppen. Für den Menschen mit Behinderung führt diese Unterstützung oftmals zur Unfreiheit in der Gestaltung eines selbst bestimmten Lebens und verhindert die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität. Demnach muss sich jede Unterstützungsform kritisch mit der Frage auseinandersetzten, ob sie nicht nur der Durchsetzung eigener Interessen dient. Fragen zur Legitimation einer Sonderpädagogik treten in diesem Zusammenhang auf, da diese sich über den Behinderungsbegriff, d.h. über die Notwendigkeit spezifischer therapeutischer Fördermaßnahmen definiert. Somit muss sie sich fragen, ob sie durch die Zuordnung von Personen zum Personenkreis mit Behinderung und die damit verbundene Aussonderung nicht erst selbst Behinderung konstruiert. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, ist diese defektorientierte Auffassung nicht mehr haltbar. Zusätzlich wirkt sich der Wandel unserer Gesellschaft aus, welcher eine durchschnittliche gesellschaftliche Norm immer weiter aufhebt und die menschliche Vielfalt zur Normalität werden lässt. Dazu kommen die Ergebnisse einer erfolgreichen Förderung von Kindern mit Behinderung in allgemeinen Schulformen. Gesellschaftliche Integration kann nicht durch schulisches Aussondern erzielt werden! Zum gemeinsamen Lernen von nicht behinderten Kindern und Kindern mit Behinderung sollten zukünftig Integrationsschulen ausgebaut werden. Die Sonderpädagogik muss die Verschiedenheit der Menschen anerkennen und ihr den gebotenen Respekt zollen. Dies bedeutet, den anderen Menschen als eine andere, bzw. fremde Person anzuerkennen, ohne ihn abzuwerten oder ihn angleichen zu wollen. Integration darf nicht bedeuten, dass Fremdartige durch Elemente der Erziehung anzugleichen und den Unterschied damit aufzuheben. Integration bedeutet, gemeinsam zu leben und die Unterschiedlichkeiten, die Vielfältigkeit, sowie Übereinstimmungen aber auch Fremdartigkeit vollkommen anzuerkennen (vgl. EBERWEIN 2001, S. 17ff).
4.3 Soziale Eingliederung von Menschen mit Lernschwierigkeiten
Eingliederung und Integration sind Begriffe, die im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals auch in gleichen Zusammenhängen verwandt werden. Bei der Integration geht es verstärkt, um das Verhältnis zwischen einer Minorität zur Majorität. Ziel der Integrationsbemühungen ist unter anderem, die Verbesserung eines kooperativen gesellschaftlichen Zusammenlebens und das Erreichen einer toleranten und gewaltfreien Grundhaltung zueinander. Soziale Eingliederung bezieht sich allgemein auf das Auffinden und Gestalten von Verknüpfungen zwischen individuellen Personen und ihrer sozialen Umgebung. Bezogen auf Menschen mit Lernschwierigkeiten geht es hierbei konkret um die Eingliederung von Personen in soziale Teilsysteme, wie z. B.: Familie, Kindergartengruppe, Schulklasse, Wohngruppe, Arbeitsabteilung, Feizeitgruppe. Folgende Ziele werden damit verfolgt: Erweiterung von persönlichen Fähigkeiten, Verbesserung des gesellschaftlichen Stellenwertes, Eingliederung in Rollenkonstruktionen, Abbau von sozialen Hemmnissen, Eingliederung in soziale Zusammenhänge, Entwicklung einer sozialen Identität, Reduzierung von Konflikten, bewusstes Einnehmen von sozialer Anpassung und sozialer Distanz, Abwendung oder Reduzierung von sozialer Isolation. Die soziale Eingliederung ist von einer Wechselbeziehung zwischen dem Menschen mit Lernschwierigkeiten und seiner sozialen Umwelt abhängig. In diesem Verhältnis hat sich nicht allein der Mensch mit Behinderung anzupassen! Im Sinne des Normalisierungsprinzips, bzw. der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, müssen ebenfalls die allgemeinen Gesellschaftsnormen an die Bedingungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten angepasst werden (vgl. SPECK 1990, S. 171f).
Bei Menschen mit Behinderung und bei denen, welche von Behinderung bedroht sind, spricht man im Sinne der sozialen Eingliederung von Rehabilitation. Das Ziel aller medizinischen, schulischen und beruflichen Rehabilitationsbemühungen ist die gesellschaftliche Eingliederung (vgl. WEICHLEIN 1986, S.763f). Die Integrationspädagogik kritisiert jedoch die Begriffe Eingliederung und Wiedereingliederung und sieht darin versteckte Anteile die darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen doch wieder nur an die bestehenden Bedingungen anzupassen. Eine Eingliederung oder Wiedereingliederung impliziert, dass zuvor eine Ausgliederung stattgefunden hat. Die gesellschaftliche Eingliederung soll durch Rehabilitation in speziellen abgegrenzten Einrichtungen passieren. Eine soziale Integration kann nicht durch aussondernde Vorgehensweisen erreicht werden. So gesehen dürfen Aussonderungen erst gar nicht passieren (vgl. GRINNOLD 2000, S. 51f).
Die Soziale Arbeit begleitet und unterstützt Menschen mit Behinderung bei ihrer sozialen Eingliederung. Sie versucht einerseits, den einzelnen Menschen mit Lernschwierigkeiten auf seinem individuellen Weg zu unterstützen. Anderseits erkennt sie in diesem Prozess allgemeine strukturelle Barrieren, welche sie beschreibt und damit auf notwendige Veränderungen hinweist.
4.4 Zusammenfassung
„Wer sich auf Andersartigkeit nicht einlässt, wird eigenartig“ (PALMOWSKI u. a. 2002, S. 21). Nicht nur die Politik ist aufgerufen, etwas für die Integration zu tun. Integration richtet sich vielmehr an jeden Einzelnen in unserer Gesellschaft, der dazu aufgefordert wird, in diesem Zusammenhang seine inneren Einstellungen zu überprüfen. Integration darf nicht Anpassung bedeuten, sondern muss das Recht anders sein zu dürfen mit einschließen! Bei der Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten darf es nicht darum gehen sie so anzupassen, dass sie der allgemeinen Norm entsprechen. Es geht vielmehr darum, sie in ihrer Andersartigkeit zu akzeptieren und im gemeinschaftlichen Lebenszusammenhang ein Miteinander statt ein Gegeneinander oder Nebeneinander zu erreichen.
5 DIE BERUFLICHE LAGE VON MENSCHEN MIT LERNSCHWIERIGKEITEN
Aufgrund der sich verschärfenden Bedingungen am allgemeinen Arbeitsmarkt haben es Menschen mit Lernschwierigkeiten aktuell besonders schwer, einen Zugang ins Berufleben zu erhalten. Im Allgemeinen zeigt die hohe Zahl von arbeitslosen Menschen mit Behinderung, dass eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für sie teilweise versperrt ist. Bei der Suche nach einem Arbeitsplatz treffen sie oftmals auf diskriminierende Ungleichbehandlung. Aufgrund arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen konnte von Oktober 1999 bis Oktober 2002 bundesweit die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter[5] Menschen von 17,7% auf 14,2% abgebaut werden. Nach Beendigung dieser besonderen Anstrengungen stieg die Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe bis April 2003 wieder auf 17% an. Die gleiche Entwicklung lässt sich in Nordrhein - Westfalen feststellen. Im Juli 2003 waren rund 18% der schwerbehinderten Erwerbspersonen ohne Arbeit. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist im Jahr 2004 bundesweit weiter gestiegen (vgl. EUROPA - EQUAL 2005, S. 1). Im März 2005 ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen bei rekordträchtigen 195.090 angelangt. Dagegen gab es im Jahr 2003 in Deutschland noch 30.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen weniger (vgl. BAG UB 2005, S. 16
Nähere Informationen zur Zusammensetzung der Gruppe behinderter Menschen bietet das Statistische Bundesamt. Laut der derzeitig aktuellsten statistischen Bevölkerungsabfrage, dem Mikrozensus aus dem Jahr 2003[6], lebten im Mai 8,4 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland. Dies bedeutet, dass jeder zehnte Einwohner in Deutschland zu diesem Zeitpunkt von einer Behinderung betroffen war. Die Zahl der Menschen mit Behinderung nahm gegenüber 1999 um 3% zu. Ausgehend von der Gesamtzahl waren 6,7 anerkannt schwerbehindert und 1,7 Millionen Menschen leicht behindert. Zu 54% setzte sich diese Gruppe aus Männern zusammen und zu 72% aus Personen, welche 55 Jahre und älter waren. 6,3 Millionen davon standen nicht im Erwerbsleben! Menschen mit Behinderung waren, im Vergleich zur Gruppe der nicht behinderten Menschen häufiger erwerbslos. Die Erwerbslosenquote bei den Menschen mit Behinderung lag bei 16,5%, die der nicht behinderten Menschen bei 10,9%. Zu den Erwerbspersonen wurden 2,2 Millionen behinderte Menschen gezählt, welche mindestens 15 Jahre alt und erwerbstätig waren oder eine Erwerbstätigkeit suchten. Die Erwerbsquote[7] belief sich im Mai 2003 auf 30% bei den behinderten Männern und auf 21% bei den behinderten Frauen. Die Erwerbsquote der Nichtbehinderten lag hier deutlich höher, und zwar bei 71% bei den Männer und 53% bei den Frauen. Die Diskrepanz in den Erwerbsquoten zwischen Menschen mit und ohne Behinderung lässt sich teilweise daraus erklären, dass bei den Menschen mit Behinderung ein altershöherer Anteil vertreten war. Aber auch der Vergleich nach Altersgruppen macht sehr deutlich, dass die Beteiligung am Erwerbsleben, in der Altersgruppe ab dem 25. Lebensjahr, bei Menschen mit einer Behinderung deutlich unter der von Nichtbehinderten lag. Dies gilt gleichermaßen für Männer wie für Frauen. Die höchste Beteiligung behinderter Menschen am Erwerb wurde in der Altersgruppe zwischen 25 bis unter 45 Jahren verzeichnet. Bei den höheren Altersgruppen nahm die Erwerbsquote wieder deutlich ab (vgl. PFAFF 10/2004).
Im Mai 2003 gab es 1,8 Millionen erwerbstätige Menschen mit Behinderung. Dabei fiel der Anteil der Männer auf 61%. Frauen mit einer Behinderung waren häufiger als Männer in sozialen Bereichen wie z.B. dem Erziehungs- und Gesundheitswesen tätig, sowie im Handel und in der Gastronomie. Männer mit einer Behinderung waren häufiger im Berg-bau, im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe tätig. 51% der Menschen mit Behinderung hatten als höchsten Berufsabschluss eine Berufsausbildung, eine Anlern-ausbildung oder verfügten über betriebliche Erfahrungen aus einem Praktikum. 26% verfügten über keinen beruflichen Abschluss, 11% über einen Fachschulabschluss, 4% über einen Hochschulabschluss und 3% über einen Fachhochschulabschluss. In der Altersgruppe zwischen 30 bis 45 Jahren wurde bei den Menschen mit Behinderung ein niedriges Ausbildungsniveau deutlich (vgl. PFAFF 10/2004).
Vergleiche nach Altersgruppen und nach Größe des Haushaltes zeigten im Niedrigeinkommensbereich folgende Situation: Bei den 25 – bis unter 60-jährigen Personen mit Behinderung war die Einkommenssituation zum Teil deutlich schlechter als bei nicht behinderten Menschen. Behinderte Frauen erreichten dabei ein geringeres persönliches Erwerbseinkommen als behinderte Männer. In höheren Einkommensverhältnissen waren behinderte Frauen ebenfalls weniger häufig zu finden, als behinderte Männer der gleichen Altersgruppe (vgl. PFAFF 02/2005).
5.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen zur beruflichen Integration
Die Europäische Union engagiert sich mit dem „Disability Action Plan – DAP“ (KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT 2005, S. 3) zugunsten der 44,6 Millionen[8] Menschen mit Behinderung, die in der Europäischen Gemeinschaft leben. Dieser Europäische Aktionsplan wurde für den Zeitraum zwischen 2004 und 2010 entwickelt und definiert Ziele und Maßnahmen, die auf eine Eingliederung von Menschen mit Behinderungen aktiv ausgerichtet sind. Die Umsetzungsstrategie der Europäischen Union stützt sich dabei auf drei Säulen:
1. Die europäischen Rechtsgrundlagen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung behinderter Menschen.
2. Die Schaffung von Barrierefreiheit um Zugangsfreiheit für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
3. Die Eingliederung behinderter Menschen durch Einbeziehung von Behinderungs-aspekten in alle Überlegungen der Gemeinschaft (vgl. KOMMISSION DER EURO-PÄISCHEN GEMEINSCHAFT 2005, S. 3).
Gleichermaßen wurden in Deutschland gesetzliche Kampagnen und Initiativen gestartet, um Menschen mit Behinderung beruflich und gesellschaftlich verstärkt zu integrieren:
Im Jahr 1994 wurde in das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 eine Ergänzung aufgenommen. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (BMGS 2005, S. 9). Diese Gleichstellung behinderter Menschen verpflichtete die Politik, ihnen Chancengleichheit und somit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es leitete einen Paradigmenwechsel ein. Menschen mit Behinderung sollen nicht nur darauf reduziert werden, dass sie als Personen auf gesellschaftliche Hilfestellung angewiesen sind. Im Sinne des Respekts vor ihrer menschlichen Würde bemühte man sich verstärkt um eine ganzheitliche Sichtweise (vgl. ebd. S. 9). Am 01. Oktober 2000 trat das Gesetz „Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ (ebd. S. 11) in Kraft. Zeitgleich wurde die Kampagne „50 000 Jobs für Schwerbehinderte“ (ebd. S. 12) gestartet, welche bis Oktober 2002 lief und die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen deutlich verringerte. Das Sozialgesetzbuch IX wurde zum 01. Juli 2001 eingerichtet und regelt seither gesetzlich die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (vgl. ebd. S. 12). Das „Behindertengleichstellungsgesetz“ (ebd. S 12) vom 01. Mai 2002, setzt die im Grundgesetz beschriebene Gleichstellung behinderter Menschen um und sorgt für die Schaffung von Barrierefreiheit.
Am 01. Mai 2004 trat das „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ (ebd. S. 13) in Kraft. Die Initiative „Jobs ohne Barrieren“ (ebd. S.14) soll die Ausbildungs- und Beschäftigungslage von Menschen mit Behinderung verbessern. Am 01. Juli 2004 haben, mit der gesetzlichen Einordnung des Sozialhilferechtes in das Sozialgesetzbuch XII, weitere Regelungen in Richtung eines „trägerübergreifenden persönlichen Budget[9] “ (ebd. S. 13) stattgefunden. In das neue SGB XII wurde zum 01. Januar 2005 ein viertes Kapitel eingefügt, welches das Recht auf Grundsicherung im Alter und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit regelt (vgl. ebd. S. 13).
Nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) erhalten Menschen mit einer Behinderung oder Personen, die von einer Behinderung bedroht sind Leistungen, damit ihnen eine selbst bestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglich ist und damit Benachteiligungen ausgeglichen werden (vgl. § 1 SGB IX). Diese Sozialleistungen zielen darauf ab, dass eine Behinderung erst gar nicht entsteht bzw. gemindert wird, sowie eine Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgewendet wird. Die persönliche Entwicklung des Menschen mit Behinderung soll mithilfe dieser Leistungen ganzheitlich gefördert werden, um ihm eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Die eingesetzten Sozialleistungen zielen gleichermaßen auf die Verbesserung und Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ab (vgl. ebd. §4 Abs. 1). Eine Vielzahl von Leistungen sollen eine berufliche Integration ermöglichen, u. a. Hilfen zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes, Hilfen zur beruflichen Erprobung und Berufsvorbereitung, Hilfen zur beruflichen Weiterbildung und beruflichen Grundausbildung (vgl. ebd. §33 Abs. 3).
Im Rahmen der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung kann ein Arbeitgeber nach dem SGB IX unterschiedliche Förderleistungen in Form von Ausbildungszu-schüssen, Eingliederungszuschüssen, Zuschüssen für Arbeitshilfen im Betrieb und Probebeschäftigungen erhalten (vgl. §34 Abs.1 SGB IX). Dabei ist es auch möglich, dass die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen[10] auf mehr als einen Pflichtplatz angerechnet werden kann (vgl. ebd. §76). Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 Arbeitsplätzen (im Jahresdurchschnitt pro Monat) sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Schwerbehinderte Frauen sind im Besonderen Maße zu berücksichtigen (vgl. ebd. §71). Ansonsten müssen Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese beträgt bei einer Beschäftigungsquote im Jahresdurchschnitt von 3 Prozent bis unterhalb des festgelegten Pflichtsatzes pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz 105 €. Bei einer Beschäftigungsquote im Jahresdurchschnitt von 2 bis weniger als 3 Prozent, zahlt der Arbeitgeber 180 € und bei einer Beschäftigungsquote im Jahresdurchschnitt von weniger als 2 Prozent, leistet der Betrieb monatlich 260 € an den Staat ab (vgl. ebd. §77).
Zur Schaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes ist für den Arbeitgeber auch eine Förderung im Sinne einer technischen Arbeitsplatzausstattung möglich (vgl. §15 SchwbAV[11]). Arbeitsplatzeinrichtungen, welche aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich sind, werden zusätzlich gefördert (vgl. ebd. §26).
Menschen mit einer Schwerbehinderung schützt im Arbeitsverhältnis ein besonderer Kündigungsschutz. Demzufolge müssen Arbeitgeber vor Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiter eine Zustimmung beim zuständigen Integrationsamt einholen (vgl. § 85 SGB IX).
[...]
[1] Fordismus bezeichnet nicht nur eine bestimmte Produktionsform für Warengüter sondern bildet ein System, in dem ökonomische, soziale und politische Faktoren zusammenspielen. Henry Ford steht mit seinem Betriebsmanagement zur Massenproduktion als Symbol für diese Epoche (vgl. KOLLER 2001, S. 2).
[2] Griechisch – „phren Geist, Gemüt für angeborener Schwachsinn.“ (PSCHYREMBEL 1982, S. 853).
[3] PISA steht für „Programme for International Student Assessment“ (STANAT / ARTEL / BAUMERT 2000: S.1).
[4] Die ICD 10 ermöglicht einen international einheitlichen Austausch über Krankheiten. Sie ergänzt die ICF. Die ICF findet nur Anwendung wenn im ursächlichen Sinne eine Krankheit oder eine gesundheitliche Störung nach der ICD 10 vorliegt (vgl. SCHUNTERMANN 2005, S. 11f).
[5] Schwerbehindert ist, wer in Deutschland wohnt und nach einem Feststellungsverfahren durch die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 besitzt (vgl. §2 SGB IX).
[6] Größte Befragung privater Haushalte in Europa zur Erhebung der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung. Am Mikrozensor 2005 wird zurzeit noch gearbeitet.
[7] Erwerbsquote = Prozentanteil der vorhandenen Erwerbspersonen in einer Teilgruppe der Be-völkerung.
[8] Laut Europäischen Arbeitskräfteerhebung (AKE) 2002.
[9] Vgl. dazu § 17 SGB IX.
[10] Hierunter werden nach § 72 SGB IX u. a. Menschen mit Behinderung, die einem GdB von 50 infolge einer geistigen oder seelischen Behinderung besitzen, verstanden.
[11] Schwerbehinderten – Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), eingebettet ins SGB IX.
- Arbeit zitieren
- Sylvia Rose (Autor:in), 2006, Die Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66901
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