Die Gegenreformation und habsburgische Großmachtbestrebungen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

21 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A Methodische Vorüberlegung

B Hauptteil
1. Zur Begrifflichkeit der „Gegenreformation“
2. Die Politik auf dem Weg zur Gegenreformation
2.1. Ferdinands Erbfolge
2.2. Erbteilung und Regierung Maximilians
2.2.1. Tirol unter Ferdinand
2.2.2. Innerösterreich unter Karl
3. Die gegenreformatorische Bewegung
3.1. Rudolf II
3.2. Melchior Khlesl
3.3. Die Gegenreformation in Innerösterreich
4. Der Bruderzwist im Hause Habsburg
5. Die „Gegen-Gegenreformation“

C Schluß

D Literaturverzeichnis

A) Methodische Vorüberlegung

Das Zeitalter der Reformation und Gegenreformation kann durchaus als ein höchst vielschichtiges und komplexes Geflecht von politischen, religiösen, sozialen und wirtschaftlichen Prozessen bezeichnet werden. Die politische Entwicklung war gekennzeichnet vom aufstrebenden Absolutismus und dem schrittweisen Herausbilden der

Territorialstaaten. Die Verbreitung der lutherischen Ideen profitierte von einer durch vielfältige Mißstände geschwächten katholischen Kirche. Als Ergebnis des Trienter Konzils versuchte sie sich innerlich zu reformieren und gemeinsam mit den weltlichen Herrschern gegen den Protestantismus vorzugehen.

Die vorliegende Arbeit wird sich auf den Aspekt von Staat und Politik beschränken und muss so als Blick auf einen kleinen Teilaspekt der Gegenreformation mit Blick auf habsburgische Großmacht­bestrebungen und das Widerstandsrecht gesehen werden.

Einsicht in das historische Geschehen kann in seiner Gesamtheit nur unter Einbeziehen aller oben genannter Aspekte erlangt werden, da sie untrennbar miteinander verflochten sind. Herrscherverhalten ohne religiöse Legitimierung mit Bezug auf Wirtschaft oder Sozialstruktur ist nicht endgültig in seiner Ganzheit zu erfassen. Deshalb soll die folgende Arbeit keine Gesamtdarstellung bilden, sondern lediglich eine Diskussionsanregung bilden.

Beleuchtet wird der grobe zeitliche Rahmen ab der kaiserlichen Machtübernahme Ferdinands I. bis zur Krönung Ferdinands II. Im geographischen Brennpunkt stehen die Kernländer der Habsburger, die Erblande und Böhmen.

Der Kampf zwischen Dynastie und Ständen um politische Ansprüche wurde durch die konfessionelle Spaltung noch verstärkt und kann als Widerstand gegen die Ausbildung eines modernen Zentralstaates gedeutet werden bzw. als Versuch, die eigene Macht gegen die habsburgische Unterdrückung aufrecht zu erhalten. Eine andere Sichtweise wäre, dass der Adel mit seiner ständischen Machtbasis, sich gegen die „Modernisierung“, die zur Machtkonzentration beim Herrscher führt, die die Entwicklung zum modernen parlamentarisch repräsentativen Staat vorbereitet, widersetzt. Auch auf diese Frage soll später noch eingegangen werden.

B) Hauptteil

1. Zur Begrifflichkeit der „Gegenreformation“

Der Begriff „Gegenreformation“ wurde zum ersten Mal 1776 vom Göttinger Juristen Pütter verwendet und bezeichnete die gewaltsame Zurückführung eines protestantisch gewordenen Gebietes zur katholischen Religionsausübung.[1] Der Begriff erfuhr eine größere Verbreitung bzw. Festigung durch die geschichtlichen Werke von Ranke, Moritz Ritter und Eberhard Gothein. Dieser Terminus beschreibt aber nicht nur Aktivitäten der Institution Kirche, sondern wird auch für politisch motiviertes Vorgehen seitens der absolutistischen Herrscher verwendet.

Weitere Termini ergaben sich im weiteren Verlauf der Geschichtsschreibung zwecks einer Ausdifferenzierung der Sachlage. Zum einen die „Katholische Reformation“, wie es beispielsweise Wilhelm Maurenbrecher in seinem 1880 erschienenen Werk „Geschichte der katholischen Reformation“ schreibt. Später differenziert man den Begriff und es setzt sich der Terminus der „Katholischen Reform“ durch. Hierbei soll verdeutlicht werden, dass es sich um einen selbständigen, kircheninternen Erneuerungsprozess handelte, welcher nicht ausschließlich als Antwort auf die Herausforderung durch die protestantischen Reformbestrebungen gesehen werden konnte; zum anderen „Katholische Restauration“, worunter man so viel wie die äußere Wiederherstellung des Katholizismus in den gefährdeten oder bereits verlorenen Gebieten zu verstehen hat. Diese begriffliche Erweiterung fand unter anderem durch Ludwig von Pastor in dessen Großwerk „Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters“ statt.

2. Die Politik auf dem Weg zur Gegenreformation

Österreich war seit der Mitte des 16. Jahrhunderts die Hausmacht des Kaisers und war als Grundlage der kaiserlichen Macht von besonderer Bedeutung für den Gang der Reformation im deutschen Reich.

Die lutherische Lehre übte starken Einfluss auf Adel, Bürger und Bauern aus. Dabei stellte sich der größte Teil der Stände auf die protestantische Seite, die jedoch durch die kaiserliche Politik immer wieder beschnitten wurden. Insgesamt kann man sagen, dass die protestantische Bewegung in der späten Hälfte des 16. Jahrhunderts etwa die Hälfte der österreichischen Bevölkerung erfasste.

2.1. Ferdinands Erbfolge

Durch die finanzkräftige Unterstützung der Fugger war der Habsburger Karl V. 1519 zu Kaiser gewählt worden, der 1521 im Wormser Vertrag und 1522 im Brüsseler Vertrag seinen Bruder Ferdinand mit den österreichischen Ländern belehnte, und so die Teilung der habsburgischen Länder in die spanische und auf die Erblande beschränkte, österreichische Linie vorbereitet hatte.[2]

Allerdings war die Reformation gerade unter den nach Unabhängigkeit strebenden österreichischen Ständen und der Stadt Wien, insbesondere beim Adel, zu einer politischen Kraft erwachsen, so dass die Regentschaft des kaum deutsch sprechenden, in Spanien erzogenen Ferdinand als „Fremdherrschaft“ empfunden wurde. Zu einem vorläufigen Ende bringt er diesen Widerstand aber 1522 im so genannten „Neustädter Blutgericht“, wodurch sich erstmals die Bereitschaft zur notfalls gewalttätigen Durchsetzung eines frühabsolutistischen Staatsausbaus durch das Haus Habsburg abzeichnet.[3]

1526 kommt es während einer weiteren Expansionsphase der Osmanen unter König Süleyman dem Prächtigen zu einer entscheidenden Niederlage des ungarischen Heeres in der Schlacht bei Mohács, bei der der jagiellonische König Ludwig stirbt und der durch die so genannte „Wiener Doppelhochzeit“ festgelegte Erbfall eintritt und Ferdinand Anspruch auf die böhmischen, kroatischen und ungarischen Länder erheben kann.[4]

Allerdings waren sowohl Böhmen als auch Ungarn Wahlkönigtümer, und die Stände und der Adel lehnten diesen „fremden“ Herrscher ab.

In Böhmen griff Ferdinand auf die Finanzen der Fugger zurück, wogegen es in Ungarn zu bewaffneten Auseinandersetzungen kam, da sich der größere Teil der Stände für Johann Zápolya, den mächtigsten Adligen des Landes, als Herrscher aus den eigenen Reihen, entschied.[5]

Mit dieser eigenständigen autonomen Macht in Ungarn und durch die ständige Präsenz der Türken, kommt es 1547 zu einer Dreiteilung des Königreiches, wobei der größte Teil den Osmanen zufällt, und die Lage bleibt lange äußerst instabil. Durch die Wahl Ferdinands zum kroatisch - slowenischen König, erhalten die Habsburger allerdings eine zusätzliche Stütze ihrer Macht in Ungarn.

Währenddessen steigen die Spannungen im Reich, und es beginnt ein militärischer Konflikt gegen die Protestanten, der 1546 im Schmalkaldischen Krieg gipfelt und 1555 zum Augsburger Religionsfrieden führt.

Spätestens seit dem Augsburger Religionsfrieden hatten die protestantischen Fürsten im Einverständnis mit ihren Ständen die Kirchenhoheit für ihren Territorialstaat in Anspruch genommen. Das Prinzip „cuius regio, eius religio“, also das Bestimmungsrecht des Fürsten über die religiöse Orientierung seiner Untertanen, konnte überall dort problemlos durchgesetzt werden, wo die Stände die religiöse Überzeugung des Fürsten teilten. Im Falle der Uneinigkeit zwischen Ständen und Fürst konnte der Herrscher seinen Anspruch nur sehr schwer durchsetzen. Wo es beispielsweise aber dem katholischen Fürsten gelang, die protestantischen Stände auszuschalten, wie in Bayern, konnte jener sein ius reformandi[6] behaupten. Bayern wurde dadurch zur katholischen Vormacht in Deutschland. Das Habsburgerreich startete hingegen verspätet mit der Durchsetzung seines ius reformandi im katholischen Sinne.

[...]


[1] Vgl.: Jedin, Hubert: Katholische Reformation oder Gegenreformation? Ein Versuch zur Klärung der Begriffe nebst einer Jubiläumsbetrachtung über das Trienter Konzil. (1946), S. 10.

[2] Näher dazu: Crankshaw, Edward: Die Habsburger. (1971) S. 49 ff.

[3] Näher dazu: Reisenleiter, Markus: Frühe Neuzeit, Reformation und Gegenreformation: Darstellung, Forschungsüberblick, Quellen und Literatur. (2000) S. 75 ff.

[4] Vgl. Reisenleiter a. a. O. S. 74 ff.

[5] Vgl. Reisenleiter a. a. O. S. 74 ff.

[6] Als ius reformandi bezeichnete man die im frühen Staatskirchenrecht durch den „Staat beanspruchten Rechte gegenüber den Kirchen“, die Religionszugehörigkeit, Religionsausübung, Rechtsstellung der Reliogionsgesellschaften usw. seiner Untertanen zu bestimmen. Siehe dazu Fuchs, Konrad und Raab, Heribert [Hg.]: Wörterbuch Geschichte. 1998, S. 382.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Gegenreformation und habsburgische Großmachtbestrebungen
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Veranstaltung
Das Widerstandsrecht in der Reformation
Note
2,5
Autor
Jahr
2002
Seiten
21
Katalognummer
V66987
ISBN (eBook)
9783638593182
ISBN (Buch)
9783656797654
Dateigröße
714 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gegenreformation, Großmachtbestrebungen, Widerstandsrecht, Reformation
Arbeit zitieren
Magister René Bogdanski (Autor:in), 2002, Die Gegenreformation und habsburgische Großmachtbestrebungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66987

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