Die Verurteilungen von Tausenden ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht in den Jahren 1946-1953 wurden in der deutschen Öffentlichkeit ungerechtfertigt als Siegerjustiz kommentiert. Das Internationale Militärtribunal (IMT) der Alliierten Siegermächte sollte vorrangig auf westdeutscher Seite in der Nachkriegszeit durch etliche „Medienfeldzüge“ militärischer Interessenverbände, unterstützt durch Kirchen und Parteien den Schein bekommen, ein „Rachetribunal“ 1 gewesen zu sein. Aber wer, wenn nicht die Gewinner, sollten am Ende eines verheerenden Weltkrieges Recht sprechen können? „Der Titel der ‚Siegerjustiz’“, schreibt Jörg Friedrich, „ist nicht abwegig.“ Seine logische Begründung: „Kein anderer als der militärische Sieger über einen Völkerrechtsbrecher vermöchte, ihn vor den Richter zu bringen.“ 2 Es gab bis dato keine international anerkannte Rechtsinstanz. Das IMT in Nürnberg nahm sich vor, justiziable völkerrechtliche Grundlagen zu schaffen. Dass die eigentlichen Planungen, nämlich die deutschen und die mit ihnen verbündeten Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen und für das geschehene Unrecht zur Verantwortung zu ziehen, bereits während des Zweiten Weltkrieges von den Alliierten diskutiert wurden, als an einen Sieg gegen Hitler und seine Verbündeten noch nicht zu denken war, entkräftet den Vorwurf der reinen Siegerjustiz hierbei. Ebenfalls klagten die von Deutschland okkupierten und besetzten Länder an: „Bereits im November 1940 machten die Exilregierungen Polens und der Tschechoslowakei in einer gemeinsamen Erklärung auf Massenexekutionen, Deportationen, Zwangsarbeit, […], [und] die Völkerrechtswidrigkeit der brutalen deutschen Entnationali-sierungspolitik [aufmerksam]“ 3 . Daraufhin kam es zu ersten Stellungnahmen der deutschen Kriegsgegner und der USA. US-Präsident Roosevelt und wenig später der britische Premier-minister Churchill sprachen von notwendiger juristischer Ahndung der Verbrechen. Der sowjetische Außenminister Molotow bestätigte kurze Zeit darauf die Verantwortlichkeit der deutschen Führung, „…ohne juristische Konsequenzen mehr als nur anzudeuten.“ [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg
2 Der Generalstab – eine kriminelle Organisation?
2.1 Die „Denkschrift der Generäle“
3 Der Nachfolgeprozess Fall 12: Die Anklage gegen das OKW/OKH
4 Die Verbrechen der Angeklagten
4.1 Wilhelm Ritter von Leeb
4.2 Georg von Küchler
4.3 Hugo Sperrle
4.4 Hermann Hoth
4.5 Hans Reinhardt
4.6 Hans von Salmuth
4.7 Karl Hollidt
4.8 Otto Schniewind
4.9 Karl von Roques
4.10 Hermann Reinecke
4.11 3.1.11. Walter Warlimont
4.12 Otto Wöhler
4.13 Rudolf Lehmann
4.14 Die Urteile
5 4. Öffentliche Reaktionen
6 Literatur- & Quellennachweise
6.1 Literaturnachweise
6.2 Quellennachweis (unveröffentlicht)
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den sogenannten „OKW-Prozess“ (Fall 12 der Nürnberger Nachfolgeprozesse) gegen hochrangige Vertreter des Oberkommandos der Wehrmacht und analysiert dabei die juristische Aufarbeitung ihrer Mitverantwortung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Zweiten Weltkriegs.
- Strukturen und juristische Bewertung des OKW-Prozesses
- Die Rolle des Generalstabs und die „Denkschrift der Generäle“
- Individuelle Verantwortlichkeit und kriminelle Befehlsstrukturen
- Verhältnis von militärischem Gehorsam und völkerrechtlicher Schuld
- Gesellschaftliche und politische Reaktionen sowie die spätere Begnadigungspraxis
Auszug aus dem Buch
1 Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg
Die Verurteilungen von Tausenden ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht in den Jahren 1946-1953 wurden in der deutschen Öffentlichkeit ungerechtfertigt als Siegerjustiz kommentiert. Das Internationale Militärtribunal (IMT) der Alliierten Siegermächte sollte vorrangig auf westdeutscher Seite in der Nachkriegszeit durch etliche „Medienfeldzüge“ militärischer Interessenverbände, unterstützt durch Kirchen und Parteien den Schein bekommen, ein „Rachetribunal“ gewesen zu sein. Aber wer, wenn nicht die Gewinner, sollten am Ende eines verheerenden Weltkrieges Recht sprechen können? „Der Titel der ‚Siegerjustiz’“, schreibt Jörg Friedrich, „ist nicht abwegig.“ Seine logische Begründung: „Kein anderer als der militärische Sieger über einen Völkerrechtsbrecher vermöchte, ihn vor den Richter zu bringen.“ Es gab bis dato keine international anerkannte Rechtsinstanz. Das IMT in Nürnberg nahm sich vor, justiziable völkerrechtliche Grundlagen zu schaffen.
Dass die eigentlichen Planungen, nämlich die deutschen und die mit ihnen verbündeten Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen und für das geschehene Unrecht zur Verantwortung zu ziehen, bereits während des Zweiten Weltkrieges von den Alliierten diskutiert wurden, als an einen Sieg gegen Hitler und seine Verbündeten noch nicht zu denken war, entkräftet den Vorwurf der reinen Siegerjustiz hierbei. Ebenfalls klagten die von Deutschland okkupierten und besetzten Länder an: „Bereits im November 1940 machten die Exilregierungen Polens und der Tschechoslowakei in einer gemeinsamen Erklärung auf Massenexekutionen, Deportationen, Zwangsarbeit, […], [und] die Völkerrechtswidrigkeit der brutalen deutschen Entnationalisierungspolitik [aufmerksam]“.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg: Erläutert die historischen Hintergründe und die völkerrechtliche Legitimation der Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher.
2 Der Generalstab – eine kriminelle Organisation?: Analysiert den Versuch der Alliierten, den Generalstab als verbrecherische Organisation einzustufen, und beleuchtet die Rolle der „Denkschrift der Generäle“.
3 Der Nachfolgeprozess Fall 12: Die Anklage gegen das OKW/OKH: Beschreibt den Ablauf und die Schwierigkeiten der Prozessführung gegen die 14 hochrangigen Wehrmachtsoffiziere.
4 Die Verbrechen der Angeklagten: Detaillierte Darstellung der Anklagepunkte und Urteilsbegründungen für die einzelnen Generäle und Offiziere.
5 4. Öffentliche Reaktionen: Thematisiert die geringe öffentliche Resonanz, die Rehabilitierungsversuche der Generäle und die spätere „Generalamnestie auf Raten“.
6 Literatur- & Quellennachweise: Auflistung der verwendeten wissenschaftlichen Literatur und unveröffentlichter Quellen.
Schlüsselwörter
Nürnberger Prozesse, OKW-Prozess, Wehrmacht, Kriegsverbrechen, Generalstab, Siegerjustiz, Denkschrift der Generäle, Völkerrecht, Befehl und Gehorsam, Strafverfolgung, Nachkriegszeit, NS-Diktatur, Kommissarbefehl, Entnazifizierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert den „Fall 12“ der Nürnberger Nachfolgeprozesse, in dem hochrangige Offiziere des Oberkommandos der Wehrmacht für ihre Rolle bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen wurden.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf den juristischen Schwierigkeiten der Prozessführung, der Analyse der individuellen Schuld versus des kollektiven Gehorsams sowie den gesellschaftlichen Auswirkungen in der frühen Bundesrepublik.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Verwicklung der Wehrmachtsführung in NS-Verbrechen und der juristischen Auseinandersetzung in den Nachkriegsprozessen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewandt?
Der Autor nutzt eine historisch-analytische Methode, basierend auf der Auswertung von Prozessprotokollen, zeitgenössischen Dokumenten wie der „Denkschrift der Generäle“ und relevanter Fachliteratur.
Was umfasst der inhaltliche Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Untersuchung der rechtlichen Ausgangslage, die konkrete Analyse der Verbrechen der einzelnen Angeklagten sowie eine Einordnung der Urteilsverkündungen.
Was charakterisiert die Arbeit inhaltlich?
Sie zeichnet sich durch eine kritische Auseinandersetzung mit der Argumentation der Verteidigung und der Urteilsfindung der amerikanischen Besatzungsbehörden aus.
Warum war die Bezeichnung „OKW-Prozess“ juristisch eigentlich ungenau?
Wie im Text dargelegt, gehörten von den 14 Angeklagten nur drei formal dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW) an, während es sich bei der Mehrheit um Truppenoffiziere handelte.
Welche Rolle spielte die „Denkschrift der Generäle“?
Sie diente als Verteidigungsstrategie inhaftierter Generäle, um die Wehrmacht vom Vorwurf der „kriminellen Organisation“ zu entlasten und die Verantwortung für den Krieg allein auf die politische Führung zu projizieren.
Wie wurden die Urteile in der Öffentlichkeit aufgenommen?
Das Interesse war zunächst gering; später wuchs jedoch der Druck auf die Besatzungsbehörden, was zusammen mit einer verklärten Erinnerungsliteratur zu vorzeitigen Entlassungen der Inhaftierten führte.
- Quote paper
- Henry Gidom (Author), 2007, Der Nachfolgeprozess Fall 12, Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67099