Die Verurteilungen von Tausenden ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht in den Jahren 1946-1953 wurden in der deutschen Öffentlichkeit ungerechtfertigt als Siegerjustiz kommentiert. Das Internationale Militärtribunal (IMT) der Alliierten Siegermächte sollte vorrangig auf westdeutscher Seite in der Nachkriegszeit durch etliche „Medienfeldzüge“ militärischer Interessenverbände, unterstützt durch Kirchen und Parteien den Schein bekommen, ein „Rachetribunal“ 1 gewesen zu sein. Aber wer, wenn nicht die Gewinner, sollten am Ende eines verheerenden Weltkrieges Recht sprechen können? „Der Titel der ‚Siegerjustiz’“, schreibt Jörg Friedrich, „ist nicht abwegig.“ Seine logische Begründung: „Kein anderer als der militärische Sieger über einen Völkerrechtsbrecher vermöchte, ihn vor den Richter zu bringen.“ 2 Es gab bis dato keine international anerkannte Rechtsinstanz. Das IMT in Nürnberg nahm sich vor, justiziable völkerrechtliche Grundlagen zu schaffen. Dass die eigentlichen Planungen, nämlich die deutschen und die mit ihnen verbündeten Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen und für das geschehene Unrecht zur Verantwortung zu ziehen, bereits während des Zweiten Weltkrieges von den Alliierten diskutiert wurden, als an einen Sieg gegen Hitler und seine Verbündeten noch nicht zu denken war, entkräftet den Vorwurf der reinen Siegerjustiz hierbei. Ebenfalls klagten die von Deutschland okkupierten und besetzten Länder an: „Bereits im November 1940 machten die Exilregierungen Polens und der Tschechoslowakei in einer gemeinsamen Erklärung auf Massenexekutionen, Deportationen, Zwangsarbeit, […], [und] die Völkerrechtswidrigkeit der brutalen deutschen Entnationali-sierungspolitik [aufmerksam]“ 3 . Daraufhin kam es zu ersten Stellungnahmen der deutschen Kriegsgegner und der USA. US-Präsident Roosevelt und wenig später der britische Premier-minister Churchill sprachen von notwendiger juristischer Ahndung der Verbrechen. Der sowjetische Außenminister Molotow bestätigte kurze Zeit darauf die Verantwortlichkeit der deutschen Führung, „…ohne juristische Konsequenzen mehr als nur anzudeuten.“ [...]
Inhaltsverzeichnis
- Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg
- Der Generalstab – eine kriminelle Organisation?
- Die,,Denkschrift der Generäle“
- Der Nachfolgeprozess Fall 12: Die Anklage gegen das OKW/OKH
- Die Verbrechen der Angeklagten
- Wilhelm Ritter von Leeb
- Georg von Küchler
- Hugo Sperrle
- Hermann Hoth
- Hans Reinhardt
- Hans von Salmuth
- Karl Hollidt
- Otto Schniewind
- Karl von Roques
- Hermann Reinecke
- Walter Warlimont
- Otto Wöhler
- Rudolf Lehmann
- Die Urteile
- Öffentliche Reaktionen
- Literatur- & Quellennachweise
- Literaturnachweise
- Quellennachweis (unveröffentlicht)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beleuchtet den Nachfolgeprozess Fall 12 gegen das Oberkommando der Wehrmacht, der im Kontext der Nürnberger Prozesse stattfand. Sie befasst sich mit den Verbrechen der Angeklagten, der öffentlichen Reaktion auf den Prozess und den Hintergründen der Anklage gegen das Oberkommando als kriminelle Organisation.
- Die Rechtssprechung des Internationalen Militärtribunals (IMT) in Nürnberg
- Die Rolle des Generalstabs im Zweiten Weltkrieg
- Die Verbrechen der Angeklagten im Nachfolgeprozess Fall 12
- Die Frage der Kollektivschuld und der Verantwortlichkeit von Einzelpersonen
- Die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Nürnberger Prozessen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel bietet einen Überblick über das Internationale Militärtribunal in Nürnberg und die Hintergründe seiner Entstehung. Es beleuchtet die Debatte um die „Siegerjustiz“ und die Bemühungen der Alliierten, justiziable völkerrechtliche Grundlagen zu schaffen. Das zweite Kapitel befasst sich mit der Anklage gegen den Generalstab als kriminelle Organisation. Es analysiert die Argumentation der Anklage und beleuchtet die unterschiedlichen Positionen der Alliierten, insbesondere die Rolle Stalins und Eisenhowers.
Schlüsselwörter
Nürnberger Prozesse, Oberkommando der Wehrmacht, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Generalstab, „Siegerjustiz“, Internationale Militärtribunal, Kollektivschuld, Anklage, Prozesse gegen Kriegsverbrecher, Nachfolgeprozess Fall 12.
Häufig gestellte Fragen
Was war der Nachfolgeprozess Fall 12 in Nürnberg?
Der Fall 12 war der Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht (OKW-Prozess). Er richtete sich gegen hochrangige Generäle, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen wurden.
War das Oberkommando der Wehrmacht eine kriminelle Organisation?
Während die SS als kriminelle Organisation eingestuft wurde, entging der Generalstab/das OKW dieser kollektiven Einstufung. Dennoch wurden im Fall 12 individuelle Verantwortlichkeiten für Verbrechen wie den Kommissarbefehl juristisch geahndet.
Was ist die „Denkschrift der Generäle“?
Dies war ein Dokument, das ehemalige Wehrmachtsgeneräle für die Anklage verfassten, um die Wehrmacht als Institution reinzuwaschen und die Schuld primär der politischen Führung und der SS zuzuschieben.
Warum wurde den Alliierten „Siegerjustiz“ vorgeworfen?
Kritiker in der deutschen Nachkriegsgesellschaft behaupteten, die Prozesse seien Racheakte der Gewinner. Historisch betrachtet schufen die Prozesse jedoch erstmals völkerrechtliche Grundlagen zur Ahndung von Staatsverbrechen.
Welche Wehrmachtsführer wurden im Fall 12 angeklagt?
Unter den 13 Angeklagten befanden sich prominente Namen wie Wilhelm Ritter von Leeb, Georg von Küchler, Hugo Sperrle und Hermann Hoth.
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- Henry Gidom (Author), 2007, Der Nachfolgeprozess Fall 12, Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67099